0 Punkte im mündlichen Abitur aus Lehrerperspektive

  • Auch wenn ich hier definitiv einen Bias hege, da es sich um jemanden aus meinem Bekanntenreis handelt - 0 Punkte wären meiner Definition nach mit einer Prüfungsverweigerung gleichzusetzen.

    Dreh das mal um, um deinen Bias zu überprüfen:

    1 Punkt für das Erscheinen zur Prüfung und den Versuch etwas zu sagen? Das passt natürlich nicht. Auch der erste Punkt sollte schon mit einer fachlichen Leistung hinterlegt sein.

  • Ich habe nun noch weitere Informationen zur Sachlage bekommen, auch wurde anstelle des Protokolls nochmal 1h sich mit dem Lehrer zusammengesetzt - mit den anderen beiden durchgefallenen Personen.

    • Der Mathelehrer war selbst etwas überrumpelt von der Prüfungskommission und setzt sich dafür ein, dass die Schüler bestehen. Für ihn war die Leistung sogar wenige Notenpunkte wert - Null Punkte waren das nicht. Allerdings sei der Fremdprüfer! in seiner Beurteilung äußerst streng aufgetreten. Er habe bemängelt, dass die ihm die Widergabe der Antworten nicht selbstbewusst genug gewesen waren. Die 3.te Lehrerin habe sich nicht besonders eingemischt.
    • Es wurden nochmal intensiv die basics besprochen und worauf er wert legt.
    • In allen Mathe-mdl-Prüfungskommissionen sind in der gesamten Schule nur die 3 Schülerinnen durchgefallen, die diese Prüfungsgruppe hatten. Die beste Note in dieser Prüfungsgruppe bestand wohl aus 5 Punkten.
    • Die Angabe von mir war sogar zu pessimistisch formuliert. Von den 4 Halbjahren waren die letzten 2 keine! Unterkurse, das hatte ich falsch aufgefasst (7 und 8 Notenpunkte). Aus dem Kontext betrachtet sind 0 Punkte auch nochmal ziemlich harsch.
    • Die Schullleitung setzt sich nun in die Nachprüfung und hat besonderes Augenmerk darauf, dass eine faire Notengebung stattfindet. Es war wohl eine sehr besondere Situation, die bislang so auch noch nicht aufgetreten ist.

      Trivia: Eine 4.te Schülerin hätte wohl ebenfalls fast 0 Punkte bekommen, hat sich dann nach Verkündung des Prüfungsergebnisses schlicht geweigert, dies zu akzeptieren. Das ging wohl hin und her, am Ende ist sie nach der Diskussion mit einem Gnadenpunkt herausgelaufen.

      Na das klingt ja toll…

  • Wie würdet Ihr [...] aus Perspektive eines Lehrers [...] handeln?

    [..] damit Sie nächste Woche eine realistische Chance aufs Bestehen hat. [...]

    Schnell mit dem Mathelehrer sprechen, um den Stoffrahmen einzugrenzen und mit professioneller Hilfe intensiv üben und zwar auf Lücke, also mit dem Ziel des Bestehens und nicht mit dem unrealistischen Ziel gut zu bestehen.


    Parallel versuchen den Druck raus zunehmen. Auch mit dem Fachabi kann man viele tolle und interessante Berufe ergreifen und hinterher mit Berufserfahrung dann auch noch fachgebunden an der Universität studieren, wenn man das denn will.

    • Trivia: Eine 4.te Schülerin hätte wohl ebenfalls fast 0 Punkte bekommen, hat sich dann nach Verkündung des Prüfungsergebnisses schlicht geweigert, dies zu akzeptieren. Das ging wohl hin und her, am Ende ist sie nach der Diskussion mit einem Gnadenpunkt herausgelaufen.

    Bitte WAS?!

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Andere Länder, andere Sitten.

    In NRW erfährt niemand das Prüfungsergbnis direkt im Anschluss und muss es auch nicht akzeptieren.

    Aber zum Thema: Wenn das in BW erlaubt ist, Kontakt zum Fachlehrer aufnehmen und danach fragen, was man tun kann, um sich um ein paar Punkte zu verbessern. Es geht ja nicht um die Frage, ob es 14 oder 15 Punkte werden.

    In NRW darf die Fachlehrkraft nach Ende des Unterrichts in der Q2 allerdings keine Beratungsgespräche mehr führen und auch im Nachgang nicht über die Prüfungen sprechen. Vielleicht ist das ja in BW anders.

  • Wenn das in #22 stimmen sollte, würde da so manches schiefgehen. Oder vielleicht falsch verstanden sein?

    In der Regel gilt Verschwiegenheit über das, was in der mdl. Prüfung (und in der anschließenden Notenfindung) passiert. Dass hier angeblich(?) der Fachlehrer umfangreich Auskunft gibt (und seine Mitprüfer schlecht aussehen lässt), wäre nicht zulässig. Vielleicht versucht er aber auch, ein wenig zu motivieren für die Nachprüfung (wenn "alles" nur am Vorsitzenden lag & es diesmal einen anderen gibt, muss man vielleicht weniger Angst haben?).

    Normalerweise sollte der Fachlehrer den ersten Vorschlag zur Note machen. Der weiß auch, was er im Unterricht besprochen hat, was überhaupt zu erwarten ist etc. Die beiden weiteren Lehrkräfte machen sich auch ihr Bild (auch aufgrund des Erwartungshorizonts), sollten aber nicht die Macht haben, eine Note massiv nach unten zu ziehen. (Kommen sie zu keiner Einigung, gibt es eine weitere "Instanz" in der Schule, die vermittelt. Sollte aber in der Regel nicht notwendig sein.)

    Von den 4 Halbjahren waren die letzten 2 keine! Unterkurse

    Es gibt solche und solche Mathethemen / -semester. Einige sind sehr einfach. Andere deutlich komplizierter. Auf welches Semester / Thema bezog sich denn die fragliche Prüfung? (Wie waren also zu diesem geprüften Thema die Vornoten?)

    Die Schullleitung setzt sich nun in die Nachprüfung

    Ist meiner Erfahrung nach sehr üblich in Nachprüfungen, bei denen es ungewiss ist, ob das Abitur bestanden wird. Ist gar keine Aussage über eine erwartete (oder vergangene) unfaire Benotung. Hilft aber vielleicht dem Prüfling, sich sicherer zu fühlen.

  • Wie kann es denn zu einer Nachprüfung für eine mündliche Abiturprüfung kommen? Ich kenne die Bestimmungen aus BW nicht, aber in NRW gibt es entweder eine mündliche Abweichungsprüfung nach einer Abiturklausur im 1. bi 3. Abiturfach oder eine mündliche Prüfung im 4. Abiturfach. Zu keiner dieser mündlichen Prüfungen gibt es noch eine Nachprüfung.
    Wie ist das in den anderen Bundesländern?
    Außerdem: Bei uns wird gerade bei Prüfung, die eher schlecht laufen, besonders akribisch Protokoll geführt, auch mit kurzen Notizen dazu, was nicht beantwortet wurde.

    Für einen Punkt müssen auch in einer mündlichen Prüfung 20 % der erwarteten Leistung erbracht werden, dennoch hält sich das Gerücht, man könne eigentlich nicht mit einer sechs aus einer Mündlichen gehen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Trivia: Eine 4.te Schülerin hätte wohl ebenfalls fast 0 Punkte bekommen, hat sich dann nach Verkündung des Prüfungsergebnisses schlicht geweigert, dies zu akzeptieren. Das ging wohl hin und her, am Ende ist sie nach der Diskussion mit einem Gnadenpunkt herausgelaufen.

    Sicher nicht. Da diese Information zu 100% aus Datenschutzgründen NUR von der Schülerin selbst kommen kann ist sie mit Sicherheit falsch und da macht jemand auf cool oder wichtig.

    Die Noten stehen nach Beratung in Abwesenheit des Prüflings fest und sind bereits da schriftlich fixiert. Da wird nichts "ausdiskutiert".

  • Wie kann es denn zu einer Nachprüfung für eine mündliche Abiturprüfung kommen? Ich kenne die Bestimmungen aus BW nicht, aber in NRW gibt es entweder eine mündliche Abweichungsprüfung nach einer Abiturklausur im 1. bi 3. Abiturfach oder eine mündliche Prüfung im 4. Abiturfach. Zu keiner dieser mündlichen Prüfungen gibt es noch eine Nachprüfung.
    Wie ist das in den anderen Bundesländern?
    Außerdem: Bei uns wird gerade bei Prüfung, die eher schlecht laufen, besonders akribisch Protokoll geführt, auch mit kurzen Notizen dazu, was nicht beantwortet wurde.

    Für einen Punkt müssen auch in einer mündlichen Prüfung 20 % der erwarteten Leistung erbracht werden, dennoch hält sich das Gerücht, man könne eigentlich nicht mit einer sechs aus einer Mündlichen gehen.

    Landesrecht BW - § 26 AGVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Durchführung der mündlichen Prüfung | § 26 - Durchführung der mündlichen Prüfung | gültig ab: 15.04.2023

    § 26 Abs. 2a. Das gibt es wirklich.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Zum Protokoll vgl. gleicher Link § 26 Abs. 8. Hervorhebungen durch mich.

    (8) Über die mündliche Prüfung des einzelnen Prüflings ist ein Protokoll zu fertigen, das die Zusammensetzung des Fachausschusses, die Prüfungsthemen und -aufgaben, die Dauer und den wesentlichen Verlauf der Prüfung sowie das Prüfungsergebnis festhält. Das Protokoll ist von allen Mitgliedern des Fachausschusses zu unterschreiben.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Landesrecht BW - § 26 AGVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Durchführung der mündlichen Prüfung | § 26 - Durchführung der mündlichen Prüfung | gültig ab: 15.04.2023

    § 26 Abs. 2a. Das gibt es wirklich.

    Danke fürs ´Raussuchen, aber der Text liest sich recht schwer. Ich finde dort jedenfalls nichts von Nachprüfungen.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Danke Bolzbold für die Informationen. Ist schon seltsam, wie unterschiedlich das in den verschiedenen BL läuft.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Dass man bei einer 0-Punkte-Leistung in einer mündlichen Prüfung in BW eine weitere Chance bekommt, ist leider seit einigen Jahren wahr.

    Den Prüfungsvorsitz übernimmt normalerweise der Fremdprüfer, der für das Fach kommt. Bei kritischen Prüfungen aber auch der Schulleiter der fremden oder eigenen Schule als vierte Person. Derjenige stellt dann sicher, dass der Prüfling keinen Grund zur Klage hat.

    Die Noten werden gleich verkündet, sonstige Interna aus der Notenfindungsphase dürfen aber nicht weitergegeben werden.

    In welchem Zeitraum man mit den Prüflinge nicht beratend sprechen darf, müsste ich selbst nachsehen. Das beschriebene Gespräch wird aber eine offizielle Information zum weiteren Vorgehen gewesen sein, nehme ich an.


    Ergänzung: Bolzbold war schneller und hat die Quelle mitgeliefert.

    LG DFU

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