• Angestellte können das in jedem Bundesland, außer der Arbeitgeber ermöglicht den Urlaub ersatzweise auch in der Schulzeit. Aber man müsste schon sehr lange und in mehreren Ferien krank sein, damit man wirklich unter 30 Urlaubstage fällt.

    Nein, das geht auch für Leute mit Vertretungsverträgen, die in den Ferien immer ausgesetzt werden. Mir musste das Land Berlin meinen Urlaub in der PKB-Zeit mal auszahlen. Lustig dabei war nur, dass ich eine 3-Tage Woche hatte, worausfhin sie mir den Urlaub gekürzt haben auf 3/5 des Urlaubsanspruches. Völlig in Ordnung, aber die Osterferien hatten sie damals bezahlt, dafür haben sie mir dann 5 Tage von den auszuzahlenden Urlaubstagen aber abgezogen (bei einer E-Tagewoche, die zur Kürzung führte).

    Nunja, ein sehr interessanter Versuche der Rechtsstelle.

  • Nein, das geht auch für Leute mit Vertretungsverträgen, die in den Ferien immer ausgesetzt werden. Mir musste das Land Berlin meinen Urlaub in der PKB-Zeit mal auszahlen. Lustig dabei war nur, dass ich eine 3-Tage Woche hatte, worausfhin sie mir den Urlaub gekürzt haben auf 3/5 des Urlaubsanspruches. Völlig in Ordnung, aber die Osterferien hatten sie damals bezahlt, dafür haben sie mir dann 5 Tage von den auszuzahlenden Urlaubstagen aber abgezogen (bei einer E-Tagewoche, die zur Kürzung führte).

    Nunja, ein sehr interessanter Versuche der Rechtsstelle.

    Hast du dagegen was unternommen?

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