Nein, das geht auch für Leute mit Vertretungsverträgen, die in den Ferien immer ausgesetzt werden. Mir musste das Land Berlin meinen Urlaub in der PKB-Zeit mal auszahlen. Lustig dabei war nur, dass ich eine 3-Tage Woche hatte, worausfhin sie mir den Urlaub gekürzt haben auf 3/5 des Urlaubsanspruches. Völlig in Ordnung, aber die Osterferien hatten sie damals bezahlt, dafür haben sie mir dann 5 Tage von den auszuzahlenden Urlaubstagen aber abgezogen (bei einer E-Tagewoche, die zur Kürzung führte).
Nunja, ein sehr interessanter Versuche der Rechtsstelle.
Hast du dagegen was unternommen?