• Angestellte können das in jedem Bundesland, außer der Arbeitgeber ermöglicht den Urlaub ersatzweise auch in der Schulzeit. Aber man müsste schon sehr lange und in mehreren Ferien krank sein, damit man wirklich unter 30 Urlaubstage fällt.

    Nein, das geht auch für Leute mit Vertretungsverträgen, die in den Ferien immer ausgesetzt werden. Mir musste das Land Berlin meinen Urlaub in der PKB-Zeit mal auszahlen. Lustig dabei war nur, dass ich eine 3-Tage Woche hatte, worausfhin sie mir den Urlaub gekürzt haben auf 3/5 des Urlaubsanspruches. Völlig in Ordnung, aber die Osterferien hatten sie damals bezahlt, dafür haben sie mir dann 5 Tage von den auszuzahlenden Urlaubstagen aber abgezogen (bei einer E-Tagewoche, die zur Kürzung führte).

    Nunja, ein sehr interessanter Versuche der Rechtsstelle.

  • Nein, das geht auch für Leute mit Vertretungsverträgen, die in den Ferien immer ausgesetzt werden. Mir musste das Land Berlin meinen Urlaub in der PKB-Zeit mal auszahlen. Lustig dabei war nur, dass ich eine 3-Tage Woche hatte, worausfhin sie mir den Urlaub gekürzt haben auf 3/5 des Urlaubsanspruches. Völlig in Ordnung, aber die Osterferien hatten sie damals bezahlt, dafür haben sie mir dann 5 Tage von den auszuzahlenden Urlaubstagen aber abgezogen (bei einer E-Tagewoche, die zur Kürzung führte).

    Nunja, ein sehr interessanter Versuche der Rechtsstelle.

    Hast du dagegen was unternommen?

  • Hast du dagegen was unternommen?

    Habe ich versucht, die GEW-Rechtsschutzstelle hat dem Vorsitzenden der Rechtsstelle einen netten Brief geschrieben (also eine Anwältin an den) aber der hat so wenig Ahnung von dem, was er tut und eine so merkwürdige Rechtsauslegung und das würden sie auch schon aus anderen Fällen kennen, dass ihm mit Logik nicht zu kommen wäre, man könne nur klagen, aber es gehe "nur noch" um ca. 20 Euro, das fänden sie stände in keinen Verhältnis und würden deshalb für die Klage keinen Rechtschutz gewähren. Klar, hätte ich über meine normale Rechtschutzversicherung noch einmal probieren können, aber ob es sich gelohnt hätte, immerhin habe ich genug mit der Klage seit mehreren Jahren gegen das Land Brandenburg zu tun ;)

  • Klar, wenn es um so einen Betrag geht, dann lohnt sich der Rechtsweg nur, wenn einem die Gerechtigkeit wirklich wichtig ist. Aber ich finde es ein Unding, wie da mit dir umgegangen wurde. Aber du hast ja jetzt auf jeden Fall ein Argument zu sagen, dass unterrichtsfrei auch dienstfrei bedeutet, denn der Urlaubsanspruch hat sich ja entsprechend deiner unterrichtsfreien Tage verringert.

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