Wechsel vor oder nach Ref

  • Hallo,
    es geht um Folgendes: Ich studiere aktuell noch in RLP und wenn ich hier das Ref hier beginne, spare ich insgesamt 7 Monate, im Vergleich zu Hessen, da ich dort erst viel später starten könnte und es aktuell dort auch noch länger andauert (3 Monate). Ich möchte aber auf jeden Fall zukünftig nach Hessen, da dort auch meine Wurzeln liegen. Es wird immer gesagt es wäre schwerer nach dem Ref zu wechseln als vor dem Ref. Könnt ihr mir sagen, ob es nach dem Ref wirklich schwerer ist das Bundesland zu wechseln? Im Ref ist man ja Beamter auf Widerruf, dieser Status erlischt aber mit Abschluss des Refs, daher hätte ich gedacht, dass ein Wechseln sehr gut möglich sei oder muss dem der Dienstherr dann trotzdem erst zustimmen?

    Es geht um:

    • Die Grundschule und meine Fächer sind: ev. Reli, Deutsch

    Zudem habe ich gelesen, dass die prognostizierten Einstellungschancen in RLP mittel bis schwierig in der GS sind und in Hessen sogar besser, da ev. Reli dort auch gesucht wird in der GS. Daher vielleicht ein noch einfacherer Wechsel nach dem Ref?


    Liebe Grüße

  • Hey, ich bin an einer BS in Hessen, meine Kollegen haben ihr 2 Stx in unterschiedlichsten BL gemacht. Das war alles kein Problem, solange die entsprechenden Fächer kompatibel sind. In Hessen studiert man/unterrichtet man, meines Wissens nach, aber 3 Fächer in der GS. Evtl könnte das dann zum Knackpunkt werden

  • Das hört sich schon mal nicht schlecht an. Deutsch, Mathe und das eigene Fach glaube.

    Aber es bleibt die Frage, ob man erst entlassen werden muss, es also eine Hürde gibt oder ob man quasi vogelfrei ist nach dem Ref?

  • Grundsätzlich bist du nach dem Ref. vogelfrei. Aber wie geschrieben, muss es einerseits mit den Fächern passen. Andererseits werden auch die Einstellungstermine sich an den Ref-Terminen in Hessen orientieren. Da müsstest mal recherchieren, wie das für dich passt.

  • Erkundige dich auf jeden Fall. Es kann sein, dass du das Ref gar nicht antreten kannst, wenn die Fächer nicht passen.

    Nach dem Ref bist du vogelfrei und kannst hin wo du willst. Normalerweise akzeptieren auch alle Bundesländer das 2. Staatsexamen der anderen Bundesländern. Es kann aber sein, dass du noch etwas nachholen musst, wenn das Ref bei dir deutlich kürzer war.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Tom123 Das mit den Einstellungstermin nach dem Ref ist ein guter Einwand, da muss ich nochmal schauen, danke! Bzgl. der Fächer hatte ich im Studium alle Fächer, Deutsch ist ja sowieso ein Fach von mir und Mathe hatten wir weitergehend, als es in Hessen wohl der Fall ist. Mir wurde gesagt in Hessen würde sich das auf den Grundschulstoff beschränken, was bei uns in RLP nicht so ist, daher müsste das auch passen. Reli passt auch auf jeden Fall.

    Ich frage mich nur warum immer Gegenteiliges gesagt wird bzgl. des Vogelfrei-seins. Da es die deutschlandweite Anerkennung gibt, sollte es ja eigentlich gar nicht so ein...

    Ich fühle mich total unsicher und finde es wirklich blöd keine eindeutige Antwort von offizieller Stelle dafür zu bekommen, als ob es der Name Voldemort sei. Jeder scheut immer vor einer vernünftigen Antwort zurück.

    Milk&Sugar Da ich Reli und Deutsch habe und nichts GS untypisches sollte das klar gehen. Wo informiert man sich da?Ich habe schon so viel recherchiert, aber nichts bezüglich nicht passenden Fächern gelesen.

    Ja hier ist es der Master, der lässt sich aber problemlos als Stax anerkennen (wenigstens etwas, was ich mit Sicherheit sagen kann).

  • Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für die Gleichstellung außerhessischer lehramtsbezogener Abschlüsse als Voraussetzung für eine Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst besteht in Hessen nicht.

    Sofern Sie einen solchen Abschluss (z. B. die Erste Staatsprüfung oder den Masterabschluss) in einem anderen Bundesland erworben haben und nun den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen absolvieren möchten, wird im Rahmen Ihrer Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst geprüft, ob der von Ihnen abgelegte lehramtsbezogene Abschluss einer Ersten Staatsprüfung in Hessen gleichgestellt werden kann.


    Quelle: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von…ienst/bewerbung

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Vor vielen Jahren gab es mal einen Bonus bei der Einstellung für Personen, die das Ref im eigenen Bundesland gemacht hatten. Das ist aber schon lange her und ich weiß auch nicht mehr, welches Bundesland das war.

  • Tom123 ja genau das ist RLP.

    Milk&Sugar ja das kenne ich, aber da steht nichts Gesondertes bzgl. der drei Fächer.

    Aber darum geht es mir eigentlich auch nicht, sondern ob es wirklich kein Problem in der GS ist, nach dem Ref das Bundesland zu wechseln. :,)

  • In Baden-Württemberg gibt es derzeit Überlegungen in der Landesregierung, die "Sommerlücke" für Referendare zu schließen. Derzeit wird nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht, da dies mehr als 10 Mio. kosten dürfte, die Referendare nach Abschluss des Refs nicht mehr zu entlassen, sondern über die Ferien hinweg zu bezahlen.

    Die Konsequenz daraus wäre jedoch auch, das man weiter konstant im Beamtenverhältnis bliebe - was eine eigenständige Kündigung (bzw. Antrag auf Länderwechsel) zum Wechsel des Bundeslandes bewirken würde und man nicht mehr "vogelfrei" selbst agieren kann. Falls du dein Studium/Referendariat erst in einigen Jahren abschließt, solltest du diese Entwicklung für eurer BL im Auge behalten.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Andere BL sind aber nicht so arschig und orientieren sich eben am Schuljahr / Schulhalbjahr, so dass man vollständige 18 Monate hat. Dann kann man genauso direkt wechseln.

  • Was vielleicht auch noch eine Rolle spielen sollte, ist die Vorbereitung auf Deinen zukünftigen Beruf mit all den bundeslandspezifischen Besonderheiten. Ich stelle es mir schwieriger vor, sich im Ref in dem einen Bundesland einzuarbeiten und dann nach dem Wechsel die erste volle Stelle mit allen Herausforderungen und zusätzlich allen Änderungen zu bewältigen. Wenn ich eh schon wüsste, dass ich auf jeden Fall wechseln wollen würde, würde ich persönlich mir den Stress ersparen und mich direkt in dem Bundesland einarbeiten lassen, in dem ich auch später bleiben möchte.

    So ein paar Unterschiede gibt es dann doch immer zwischen den Bundesländern bezüglich Lehrplänen, zugelassener Schulbücher gesetzlichen Grundlagen, Verfahrensweisen, usw...

  • Normalerweise akzeptieren auch alle Bundesländer das 2. Staatsexamen der anderen Bundesländern. Es kann aber sein, dass du noch etwas nachholen musst, wenn das Ref bei dir deutlich kürzer war.

    Das ist der Punkt. Zumindest im berufsbildenden Bereich ist es so, dass es die Fächer mitunter in dem anderen Bundesland so gar nicht gibt. Ich habe damals auch versucht mich mit meinem 2. StaEx aus NRW in Niedersachsen zu bewerben und bin daran gescheitert, dass es meine Fächer so in NDS gar nicht gibt.

  • Die Konsequenz daraus wäre jedoch auch, das man weiter konstant im Beamtenverhältnis bliebe - was eine eigenständige Kündigung (bzw. Antrag auf Länderwechsel) zum Wechsel des Bundeslandes bewirken würde und man nicht mehr "vogelfrei" selbst agieren kann. Falls du dein Studium/Referendariat erst in einigen Jahren abschließt, solltest du diese Entwicklung für eurer BL im Auge behalten.

    Da würde ich erstmal abwarten, wie man das umsetzt. Man wird die Anwärter wahrscheinlich nicht als Beamte auf Lebenszeit einstellen. Man kennt auch den Bedarf nicht vorher. Ich kann mir vorstellen, dass man einfach nur den Einstellungstermin nach vorne verschiebt. Dann endet das Ref und man tritt gleich die neue Stelle an. Dann ist man trotzdem nach dem Ref erstmal frei. Ansonsten würde man doch auch Probleme bekommen, wenn der Anwärter in Stadt x fertig wird aber passende Stelle in Stadt Y und Z sind.

  • Da würde ich erstmal abwarten, wie man das umsetzt. Man wird die Anwärter wahrscheinlich nicht als Beamte auf Lebenszeit einstellen. Man kennt auch den Bedarf nicht vorher. Ich kann mir vorstellen, dass man einfach nur den Einstellungstermin nach vorne verschiebt. Dann endet das Ref und man tritt gleich die neue Stelle an. Dann ist man trotzdem nach dem Ref erstmal frei. Ansonsten würde man doch auch Probleme bekommen, wenn der Anwärter in Stadt x fertig wird aber passende Stelle in Stadt Y und Z sind.

    In Bayern endet das Ref und damit auch die Verbeamtung auf Widerruf immer zum Ende der Sommerferien.

    Wenn man früher beenden will, weil man z.B. das Bundesland wechselt, muss man das beantragen.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

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