Steuererklärung: HO-Pauschale bei Krankheit?

  • Huhu!
    Hat jemand Erfahrung oder Kenntnis bei dem Thema?
    Bei einem anerkannten Arbeitszimmer ist jedem (hoffentlich) klar, dass der Raum in der Zeit nicht abgebaut wird.
    Die 6 Euro Pauschale sind ja kaum für nur Strom, und die benutzte Fläche und so weiter ist ja da.
    Dankbar für Ratschläge / Erfahrungsberichte.
    Chili

  • Dein Gehalt läuft weiter? Damit bleibt auch das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Einkünfteerzielung. Dort erledigst du zum Beispiel deine Beihilfeanträge und lagerst deine Materialien für den Unterricht. Das Arbeitszimmer ist erst dann kein Arbeitszimmer mehr, wenn es nicht mehr für die Organisation der Arbeit und der Erzielung deiner Einkünfte zur Verfügung steht ;)

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Es ist aber eben kein Arbeitszimmer sondern HO-Pauschale und ich habe die Befürchtung, dass dieser kleine aber feine Unterschied relevant sein könnte

  • Ich finde immer nur die Formulierung: "An Tagen in denen im Home-Office gearbeitet wurde...".

    Von daher würde ich leider davon ausgehen, dass Krankheitstage nicht gehen. Erfahrung habe ich aber keine.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Maßgebliches BMF-Schreiben: BMF-Schreiben vom 15. August 2023 (BStBl I 2023, S. 1551), Rn. 22 ff. und Rn. 30.

    Die Finanzverwaltung stellt klar, dass nur tatsächlich geleistete Arbeitstage im Homeoffice gezählt werden dürfen. Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitstage sind bei der Ermittlung der Tage zwingend auszuklammern.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Klar, weil man es an den andren Tagen anderweitig nutzen kann.... hahaha. Es verschwindet doch nicht an Feiertagen (da arbeite ich tatsächlich oft, ist das dann verboten??) und mitheizen muss ich das Zimmer im Winter doch auch...

  • Klar, weil man es an den andren Tagen anderweitig nutzen kann.... hahaha. Es verschwindet doch nicht an Feiertagen (da arbeite ich tatsächlich oft, ist das dann verboten??) und mitheizen muss ich das Zimmer im Winter doch auch...

    Wenn du am Feiertag arbeitest, dann ist es ein Arbeitstag.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

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