Huhu!
Hat jemand Erfahrung oder Kenntnis bei dem Thema?
Bei einem anerkannten Arbeitszimmer ist jedem (hoffentlich) klar, dass der Raum in der Zeit nicht abgebaut wird.
Die 6 Euro Pauschale sind ja kaum für nur Strom, und die benutzte Fläche und so weiter ist ja da.
Dankbar für Ratschläge / Erfahrungsberichte.
Chili
Steuererklärung: HO-Pauschale bei Krankheit?
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Dein Gehalt läuft weiter? Damit bleibt auch das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Einkünfteerzielung. Dort erledigst du zum Beispiel deine Beihilfeanträge und lagerst deine Materialien für den Unterricht. Das Arbeitszimmer ist erst dann kein Arbeitszimmer mehr, wenn es nicht mehr für die Organisation der Arbeit und der Erzielung deiner Einkünfte zur Verfügung steht

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Es ist aber eben kein Arbeitszimmer sondern HO-Pauschale und ich habe die Befürchtung, dass dieser kleine aber feine Unterschied relevant sein könnte
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Ich weiß nicht, wie valide die Antwort im Link ist, finde sie aber nachvollziehbar.
https://www.justanswer.de/steuerrecht/q3…r-noch-die.html
Ich würde das aber tatsächlich bei meinem zuständigen Finanzamt erfragen. -
Ich finde immer nur die Formulierung: "An Tagen in denen im Home-Office gearbeitet wurde...".
Von daher würde ich leider davon ausgehen, dass Krankheitstage nicht gehen. Erfahrung habe ich aber keine.
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Maßgebliches BMF-Schreiben: BMF-Schreiben vom 15. August 2023 (BStBl I 2023, S. 1551), Rn. 22 ff. und Rn. 30.
Die Finanzverwaltung stellt klar, dass nur tatsächlich geleistete Arbeitstage im Homeoffice gezählt werden dürfen. Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitstage sind bei der Ermittlung der Tage zwingend auszuklammern.
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Klar, weil man es an den andren Tagen anderweitig nutzen kann.... hahaha. Es verschwindet doch nicht an Feiertagen (da arbeite ich tatsächlich oft, ist das dann verboten??) und mitheizen muss ich das Zimmer im Winter doch auch...
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Klar, weil man es an den andren Tagen anderweitig nutzen kann.... hahaha. Es verschwindet doch nicht an Feiertagen (da arbeite ich tatsächlich oft, ist das dann verboten??) und mitheizen muss ich das Zimmer im Winter doch auch...
Wenn du am Feiertag arbeitest, dann ist es ein Arbeitstag.
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Wichtig ist, dass Du nachweisen muss an welchen. Tagen Du gearbeitet hast. Darauf kommt es an. Natürlich kannst Du versuchen dem Finanzamt zu verklickern, dass Du trotz Krankschreibung von zu Hause aus gearbeitet hast. So wäre das z.B. (bei Tarifbeschäftigten) während der Wiedereingliederung. Das wäre dann aber auf Nachfrage gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Wenn Du trotz Krankschreibung Klausuren etc. korrigiert hast probiere es aus. Bei einem grosszügigen SB gehts durch. Der Bösgläubige vermutet wieder einen schmutzigen Trick dieser Lehrer und kommt mit so Sachen wie allgemeiner Lebenserfahrung usw. Hat man eine Rechtsschutz kann man dagegen vorgehen. Beim gewerkschaftlichen Rechtsschutz bin ich mir nicht sicher, da müsste ich nochmal nachfragen.
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Ich gebe immer die Arbeitstage meines Bundeslandes minus 30 Tage Urlaub an. Davon ziehe ich dann die Tage ab, die ich krankgeschrieben war.
Bei der Homeoffice-Pauschale gibt es wie immer Gewinner und Verlierer. Gewinner sind die - vor allem jungen - KuK, die kein Arbeitszimmer haben. Verlierer sind länger krankgeschriebe KuK mit Arbeitszimmer, dessen Kosten trotzdem anfallen.
Kleine Ergänzung: Zeiten beruflich bedingter Abwesenheit wie z. B. Klassenfahrten, FoBis mit Übernachtung usw. Muss man vermutlich auch abziehen.
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