Steuererklärung: HO-Pauschale bei Krankheit?

  • Huhu!
    Hat jemand Erfahrung oder Kenntnis bei dem Thema?
    Bei einem anerkannten Arbeitszimmer ist jedem (hoffentlich) klar, dass der Raum in der Zeit nicht abgebaut wird.
    Die 6 Euro Pauschale sind ja kaum für nur Strom, und die benutzte Fläche und so weiter ist ja da.
    Dankbar für Ratschläge / Erfahrungsberichte.
    Chili

  • Dein Gehalt läuft weiter? Damit bleibt auch das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Einkünfteerzielung. Dort erledigst du zum Beispiel deine Beihilfeanträge und lagerst deine Materialien für den Unterricht. Das Arbeitszimmer ist erst dann kein Arbeitszimmer mehr, wenn es nicht mehr für die Organisation der Arbeit und der Erzielung deiner Einkünfte zur Verfügung steht ;)

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Es ist aber eben kein Arbeitszimmer sondern HO-Pauschale und ich habe die Befürchtung, dass dieser kleine aber feine Unterschied relevant sein könnte

  • Ich finde immer nur die Formulierung: "An Tagen in denen im Home-Office gearbeitet wurde...".

    Von daher würde ich leider davon ausgehen, dass Krankheitstage nicht gehen. Erfahrung habe ich aber keine.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Maßgebliches BMF-Schreiben: BMF-Schreiben vom 15. August 2023 (BStBl I 2023, S. 1551), Rn. 22 ff. und Rn. 30.

    Die Finanzverwaltung stellt klar, dass nur tatsächlich geleistete Arbeitstage im Homeoffice gezählt werden dürfen. Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitstage sind bei der Ermittlung der Tage zwingend auszuklammern.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Klar, weil man es an den andren Tagen anderweitig nutzen kann.... hahaha. Es verschwindet doch nicht an Feiertagen (da arbeite ich tatsächlich oft, ist das dann verboten??) und mitheizen muss ich das Zimmer im Winter doch auch...

  • Klar, weil man es an den andren Tagen anderweitig nutzen kann.... hahaha. Es verschwindet doch nicht an Feiertagen (da arbeite ich tatsächlich oft, ist das dann verboten??) und mitheizen muss ich das Zimmer im Winter doch auch...

    Wenn du am Feiertag arbeitest, dann ist es ein Arbeitstag.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Wichtig ist, dass Du nachweisen muss an welchen. Tagen Du gearbeitet hast. Darauf kommt es an. Natürlich kannst Du versuchen dem Finanzamt zu verklickern, dass Du trotz Krankschreibung von zu Hause aus gearbeitet hast. So wäre das z.B. (bei Tarifbeschäftigten) während der Wiedereingliederung. Das wäre dann aber auf Nachfrage gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

    Wenn Du trotz Krankschreibung Klausuren etc. korrigiert hast probiere es aus. Bei einem grosszügigen SB gehts durch. Der Bösgläubige vermutet wieder einen schmutzigen Trick dieser Lehrer und kommt mit so Sachen wie allgemeiner Lebenserfahrung usw. Hat man eine Rechtsschutz kann man dagegen vorgehen. Beim gewerkschaftlichen Rechtsschutz bin ich mir nicht sicher, da müsste ich nochmal nachfragen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich gebe immer die Arbeitstage meines Bundeslandes minus 30 Tage Urlaub an. Davon ziehe ich dann die Tage ab, die ich krankgeschrieben war.

    Bei der Homeoffice-Pauschale gibt es wie immer Gewinner und Verlierer. Gewinner sind die - vor allem jungen - KuK, die kein Arbeitszimmer haben. Verlierer sind länger krankgeschriebe KuK mit Arbeitszimmer, dessen Kosten trotzdem anfallen.


    Kleine Ergänzung: Zeiten beruflich bedingter Abwesenheit wie z. B. Klassenfahrten, FoBis mit Übernachtung usw. Muss man vermutlich auch abziehen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Miss Othmar (26. Juli 2026 11:46)

  • Die Frage, die ich mir dabei stelle, und es ist kein Trick: die Anzahl ist gedeckelt, ich kann also im Schnitt nur 5 Tage die Woche angeben.
    Wenn ich aber davon ausgehe, 6 Tage die Woche meinen Platz zu nutzen, darf ich den 6. Tag in der Zeit anrechnen, bei der ich gesund war? (Die Frage wäre auch so, ob es sich trotz Fahrten und Fortbildungen ausgleicht).

    Dass ich in der Krankschreibung gearbeitet habe, habe ich sogar schwarz auf weiß (u. a. Klassenbucheinträge!), aber da habe ich auch mehrfach schwarz auf weiß, dass ich nicht zu Hause war 🤪

  • Ich würde es versuchen, denn ja, wenn du da mehr Tage gearbeitet hast, ist das auch okay.

    Ansonsten würde ich schauen, ob es nicht evtl. doch als Arbeitszimmer geht, die Programme prüfen ja immer, was günstiger ist, hier könnte es dann tatsächlich das Arbeitszimmer sein, wenn denn die Voraussetzung erfüllt ist.

  • Aber Lehrkräfte dürfen doch kein Arbeitszimmer mehr haben, oder?
    Eine Nebentätigkeit habe ich für die Zeit der Krankschreibung (und danach) auch nicht ausgeübt.

  • mmm... schwierig.
    Ich hatte /habe ja ein anerkanntes Arbeitszimmer, die HO-Pauschale ist für mich aber (finanziell) günstiger, wenn ich das ganze Jahr habe. So dass ich es ja genommen habe, sobald es möglich war, obwohl es mich wurmt, weil es zwei unterschiedliche Konzepte sind und ich eben KEINEN Arbeitsplatz vom Dienstherr bekomme.
    Ob ich jetzt für das eine Jahr wieder das AZ nutze, auch mit der Argumentation, dass ich trotz Krankheit meine Sachen nunmal lagern musste, aber dann wieder wechsle, fände ich ja blöd und opportunistisch.
    Aber ich habe immerhin einen Teil der Antworten erhalten, vielen Dank!

  • Seit 2023 ist ein Arbeitszimmer für Lehrkräfte nicht mehr absetzbar. Stattdessen gibt es jetzt die Homeofficepauschale. Der absetzbare Höchstbetrag ist mit 1260 € exakt der, der bis 2022 für ein Arbeitszimmer galt. An allen Arbeitstagen, ab denen man unterrichtet hat oder in der Schule war (z.B. Konferenz, Elternsprechtag, Schulfest, Fortbildung usw.) , kann man zusätzlich Fahrtkosten absetzen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Seit 2023 ist ein Arbeitszimmer für Lehrkräfte nicht mehr absetzbar. Stattdessen gibt es jetzt die Homeofficepauschale. Der absetzbare Höchstbetrag ist mit 1260 € exakt der, der bis 2022 für ein Arbeitszimmer galt. An allen Arbeitstagen, ab denen man unterrichtet hat oder in der Schule war (z.B. Konferenz, Elternsprechtag, Schulfest, Fortbildung usw.) , kann man zusätzlich Fahrtkosten absetzen.

    Ich weiß nicht, wem der Beitrag galt.
    Falls mir: ja, Höchstbetrag. Und mit einem Arbeitszimmer konnte ich nie die Summe erhalten.
    Mag blöd klingeln, mir geht es weniger um das Geld als ums Prinzip. Nicht nur, dass die Schule mich sechs Wochen lang locker hat weiterarbeiten lassen (also hat einfach "dankend" zugesehen), sondern dass meine Sachen / mein Arbeitszimmer eben weiter ein Arbeitszimmer war.
    Aber ich werde mich nicht mit dem Finanzamt anlegen... hätte mir nur gepasst, wenn es einfach "passende" Erfahrungsberichte gegeben hätte.

  • chilipaprika Der Beitrag bezog sich auf Susannea, die davon ausging, dass man ein Arbeitszimmer absetzen kann, was aber seit 2023 nicht mehr stimmt.

    Du kannst die HO-Pauschale für alle Tage angeben, an denen du zuhause gearbeitet hast. Die HO-Pauschale ist dabei auf 210 Arbeitstage/1260 € gedeckelt. Falls du außerdem an diesen Tagen in der Schule warst, kannst du zusätzlich für diese Arbeitstage noch die Fahrtkosten absetzen.

    Es ist übrigens uninteressant, ob es 5 oder 6 Tage pro Woche waren, die Samstage sind Werktage.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Danke! Das ist eine gute Info.

    Ich werde einfach auf einem Kalender zählen, wie viele Tage ich habe. Es war ein Ausnahmejahr, ich habe nicht vor jedes Jahr so lange krank zu sein.
    Da Krankheit bekanntlich kostet, nehme ich was ich kann, es soll die Urlaubskasse füllen.

  • Danke! Das ist eine gute Info.

    Ich werde einfach auf einem Kalender zählen, wie viele Tage ich habe. Es war ein Ausnahmejahr, ich habe nicht vor jedes Jahr so lange krank zu sein.
    Da Krankheit bekanntlich kostet, nehme ich was ich kann, es soll die Urlaubskasse füllen.

    Und die Tage, an denen du trotz Krankschreibung zu Hause für die Schule gearbeitet hast, gibst du natürlich auch an.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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