Auch bei Beamten kann es auffallen (abgesehen davon, dass ich nicht vor habe, zu lügen. Höchstens nur nicht selbst auf alles hinzuweisen.)
Meine Krankheitsdaten können aber aufgrund von besonderen Belastungen erschlossen werden. Also falls der Finanzbeamte mitdenkt.
Steuererklärung: HO-Pauschale bei Krankheit?
-
-
Auch bei Beamten kann es auffallen (abgesehen davon, dass ich nicht vor habe, zu lügen. Höchstens nur nicht selbst auf alles hinzuweisen.)
Meine Krankheitsdaten können aber aufgrund von besonderen Belastungen erschlossen werden. Also falls der Finanzbeamte mitdenkt.Die meisten Steuererklärungen werden von Computern bearbeitet und wenn das Programm Alarm schlägt...
Deshalb ist der Vorschlag oben sehr riskant, viel riskanter als früher.
-
Wie gesagt, Lügen kommt wirklich nicht in Frage. Ich ärgere mich gerne über die Situation, optimiere vielleicht gerne etwas, halte mich aber wirklich immer brav an Regeln. Gewisse Leute mögen sogar das als Problem ansehen, aber eyh. Ich wurde in der Krankheitszeit nicht nur weiterbezahlt, sondern hatte auch keine laufenden zusätzlichen Kosten für ein Arbeitszimmer, das ich jetzt auch nicht absetzen könnte.
Betrug liegt mir ferne, und noch weniger an staatlichen Einnahmen.
Karma. -
Abgesehen davon, dass KI nicht "zusammenfasst", steht in deinem Text doch alles erklärt. Natürlich hat sich etwas geändert: es gibt eine Pauschale fürs Home-Office, Lehrkräfte können jedoch kein Arbeitszimmer mehr geltend machen. Aber das wurde doch auch schon tagelang von mindestens 5 Personen erklärt

Es wurde erklärt, dass es nichts mehr für das Arbeitszimmer gäbe. Nur weil das nun anders heißt, ändert sich am Sachverhalt nix. Vorher waren es max. 1250 € pro Anno, nun sind es 1260 € für den häuslichen Arbeitsplatz. Vorher musste man alles klein-klein nachweisen, das entfällt nun.
BTW: Wem höhere Kosten für das häusliche Arbeitszimmer entstehen, sollte bei Deckelung auf 1260 € Widerspruch einlegen. Die "Klarstellung" des BMF ist nicht in Stein gemeißelt. Sie widerspricht dem Gleichstellungsprinzip. Einem selbständigen Versicherungsvertreter wird das Arbeitszimmer voll anerkannt - obwohl er doch die meiste Zeit auf der Straße oder bei der Kundenaquise verbringt. Ist nun sein Fahrzeug sein eigentlicher Arbeitsplatz? -
BOT:
Die Homeoffice-Pauschale kann auch an Tagen in Anspruch genommen werden, an denen man NICHT zuvor in der Schule war. Wenn man krank Zuhause ist, bedeutet dies ja nicht immer Untätigkeit. Zudem verfasst man in den Ferien Stoffverteilungspläne, schreibt Gutachten, ordnet Unterrichtsmaterialien - die Arbeit erledigt sich ja nicht von selbst. Ist man 2 Wochen krank, werden diese Tage in der unterrichtsfreien Zeit MEHR als genug abgearbeitet - dies besagt schließlich auch die Berechnung unserer wöchentlichen Arbeitszeit mit (Ba-Wü) 41 Zeitstunden und 30 Urlaubstagen. Ein großer Teil der "Ferien" ist Arbeitszeit - und da werden Krankheitstage auch nachgearbeitet. Basta. Da soll der Finanzbeamte nachweisen, dass man NICHT auf 210 Arbeitstage im Homeoffice kam. -
Es wurde erklärt, dass es nichts mehr für das Arbeitszimmer gäbe. Nur weil das nun anders heißt, ändert sich am Sachverhalt nix.
Es hat aber niemand behauptet, dass es nun gar nichts mehr gäbe. Das was es jetzt gibt, hat allerdings Null Komma Garnix damit zu tun, ob die Lehrkraft ein Arbeitszimmer hat. Insofern: "Für das Arbeitszimmer" gibt es tatsächlich nichts mehr. Für die Arbeit zu Hause aber schon.
-
Die neue Regelung finde ich wesentlich besser. Bei der alten Regelung wäre es schwierig, dass Zimmer als reines Arbeitszimmer anzugeben. Aber so.
-
Es hat aber niemand behauptet, dass es nun gar nichts mehr gäbe. Das was es jetzt gibt, hat allerdings Null Komma Garnix damit zu tun, ob die Lehrkraft ein Arbeitszimmer hat. Insofern: "Für das Arbeitszimmer" gibt es tatsächlich nichts mehr. Für die Arbeit zu Hause aber schon.
Danke für die Erklärung. Es ist Wortklauberei. Zuvor haben Lehrkräfte Zuhause im Arbeitszimmer/ Büro gearbeitet. Nun arbeiten Lehrkräfte im "Homeoffice". Die Verbesserung für die KuK besteht nun darin, dass kein eigenständiges Zimmer mehr nachgewiesen werden muss. Dadurch verschwindet jedoch in vielen "Lehrkräftehaushalten" das Arbeitszimmer/ der Heimarbeitsplatz nicht. Wer ein Arbeitszimmer besitzt, bekam 1250 € anerkannt - mit Nachweis. Nun werden 1260 € für das "Homeoffice" anerkannt. Priml. Der Anglizismus macht den Unterschied.
Dass hier manche KuK ein solches Fass aufgemacht haben, nur um mich beschimpfen zu können, finde ichwitzigtraurig. Funktioniert ja auch gut aus der Anonymität heraus. Die X-Kultur lässt grüßen.
-
Die X-Kultur lässt grüßen.

?
-
Zuvor haben Lehrkräfte Zuhause im Arbeitszimmer/ Büro gearbeitet. Nun arbeiten Lehrkräfte im "Homeoffice". Die Verbesserung für die KuK besteht nun darin, dass kein eigenständiges Zimmer mehr nachgewiesen werden muss. Dadurch verschwindet jedoch in vielen "Lehrkräftehaushalten" das Arbeitszimmer/ der Heimarbeitsplatz nicht. Wer ein Arbeitszimmer besitzt, bekam 1250 € anerkannt - mit Nachweis. Nun werden 1260 € für das "Homeoffice" anerkannt. Priml. Der Anglizismus macht den Unterschied.
Wenn's dir um das Wort geht: Die "Homeoffice-Pauschale" gab es von 2020-2022, das waren 5 EUR für maximal 120 Tage. Seit 2023 heißt das Ding "Tagespauschale" (kein Anglizismus!) und erlaubt bekanntlich 6 EUR für maximal 210 Tage.
Natürlich verschwindet ein vorhandenes Zimmer dadurch nicht. Es interessiert das FA halt bloß rechtlich nicht mehr wenn dort nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit stattfindet.
Einem selbständigen Versicherungsvertreter wird das Arbeitszimmer voll anerkannt - obwohl er doch die meiste Zeit auf der Straße oder bei der Kundenaquise verbringt. Ist nun sein Fahrzeug sein eigentlicher Arbeitsplatz?
Das BMF steht, gestützt auf den Wortlaut des Gesetzes und das hier verschiedentlich erwähnte BFH-Urteil, auf dem Standpunkt, dass die jeweils irgendwo verbrachte Zeit keine Rolle spielt (da muss also niemand Minuten mitstoppen) sondern es darauf ankommt, wo der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit stattfindet. Für Lehrkräfte ist das laut BFH die Schule. Für Versicherungsvertreter kann das durchaus plausibel der Ort sein, an dem sie die Verträge konkret ausfertigen.
-
Wenn's dir um das Wort geht: Die "Homeoffice-Pauschale" gab es von 2020-2022, das waren 5 EUR für maximal 120 Tage. Seit 2023 heißt das Ding "Tagespauschale" (kein Anglizismus!) und erlaubt bekanntlich 6 EUR für maximal 210 Tage.
Natürlich verschwindet ein vorhandenes Zimmer dadurch nicht. Es interessiert das FA halt bloß rechtlich nicht mehr wenn dort nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit stattfindet.
…
Interessanterweise sind 210 Arbeitstage mal 6 € 1260 € - exakt die frühere Arbeitszimmerpauschale. Vielleicht ist das deshalb bei Mariej durchgegangen.
-
Und natürlich macht es einen Unterschied, ob ich das Arbeitszimmer abhängig von seiner Größe, oder ob ich die Abnutzung der heimischen Wohnung abhängig von der Anzahl der Arbeitstage, an denen ich zu Hause gearbeitet habe, absetzen kann.
Lehrer mit großem Arbeitszimmer, die dort viel lagern aber wenig arbeiten, haben Nachteile. Lehrer mit kleinem oder ohne Arbeitszimmer, die zu Hause viel schulisch arbeiten, gewinnen.Und wer ein Arbeitszimmer hat und wegen langer Krankenzeit wenig zu Hause gearbeitet hat, wie Chilipaprika, hat ebenfalls einen steuerlichen Nachteil gegenüber früher.
chilipaprika Ich habe dieses Jahr für meine Krankentage keine Tagespauschale beantragt. Wenn ich aber mit gebrochenen Bein zu Hause wäre und zwar nicht unterrichten könnte, aber Klassenarbeiten konzipieren und/oder korrigieren und Vertretungsmaterial vorbereiten könnte (Ergänzung: und das auch getan hätte), dann würde ich diese Tage ohne schlechtes Gewissen steuerlich als Arbeitstage werten. -
Es wurde erklärt, dass es nichts mehr für das Arbeitszimmer gäbe. Nur weil das nun anders heißt, ändert sich am Sachverhalt nix. Vorher waren es max. 1250 € pro Anno, nun sind es 1260 € für den häuslichen Arbeitsplatz. Vorher musste man alles klein-klein nachweisen, das entfällt nun.
Eben, das ist also etwas anderes. Man bekommt diese Pauschale, darf aber kein Arbeitszimmer mehr geltend machen. Dass der Betrag sich nicht ändert ist schön, vor allem für alle, die sich kein Arbeitszimmer leisten können, weil sie in einer Mietwohnung leben. Für Menschen mit Haus und riesen Räumen ist es vielleicht ein Nachteil, in jedem Falle hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Lehrkräfte kein Arbeitszimmer nachweisen müssen, dies aber auch nicht angeben können.
...
BTW: Wem höhere Kosten für das häusliche Arbeitszimmer entstehen, sollte bei Deckelung auf 1260 € Widerspruch einlegen.Vielleicht, das weiß ich nicht. Betrifft mich perönlich nicht. Vielleicht hilft der Hinweis ja jemandem.
Dass hier manche KuK ein solches Fass aufgemacht haben, nur um mich beschimpfen zu können, finde ichwitzigtraurig. Funktioniert ja auch gut aus der Anonymität heraus. Die X-Kultur lässt grüßen.
Dann lies mal alle Beiträge noch einmal durch und schau, ab wo jemand das erste Mal unfreundlich wurde und wer hilfreiche Beiträge ausgelacht hat. Das waren nicht "die anderen".
-
Werbung