Hier ist eine Erklärung der GEW Ba-Wü.
https://www.gew-bw.de/aktuelles/deta…t-arbeitszimmer
Steuererklärung: HO-Pauschale bei Krankheit?
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Ich dachte, wir sprechen von der Änderung von 2023?
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Hier ist eine Erklärung der GEW Ba-Wü.
Ich zitiere mich dazu mal selber von der vorherigen Seite:
Dieser GEW-Text ist vom Juli 2024, also genau aus der Zeit als die Steuererklärung für 2023 (und damit erstmals nach der neuen Regelung) akut war. Ich lese den Tipp so, dass sie Leuten, die in Unkenntnis der Neuregelung gewohnheitsmäßig ihr Arbeitszimmer abgesetzt haben und denen das nun rausgekegelt wurde, aufzeigen wollen wie sie nachträglich über einen Widerspruch doch noch an die Tagespauschale kommen können.
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Seltsam. Dann habe ich wohl mehr als 20 Jahre mit Zustimmung des Finanzamtes Steuerhinterziehung betrieben, als ich die effektiven Kosten des AZ abgesezt habe.

Bis 2023 konnten Lehrer ein Arbeitszimmer noch steuerlich geltend machen. Liest du eigentlich was hier geteilt wird und verstehst es nicht, willst du rumtrollen oder unabhängig von der Rechtslage einfach nur recht haben?
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Bis 2023 konnten Lehrer ein Arbeitszimmer noch steuerlich geltend machen. Liest du eigentlich was hier geteilt wird und verstehst es nicht, willst du rumtrollen oder unabhängig von der Rechtslage einfach nur recht haben?
Lies einfach mal selbstkritisch deinen Post #42 - bevor du hier die Rechtslage bemühst oder pampig wirst. Darauf hatte ich mich bezogen. Schmidt schrieb: "Kein Arbeitszimmer für Lehrer, das ist offensichtlich.". Also lass dein "Getrolle".
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Lies einfach mal selbstkritisch deinen Post #42 - bevor du hier die Rechtslage bemühst oder pampig wirst. Darauf hatte ich mich bezogen. Schmidt schrieb: "Kein Arbeitszimmer für Lehrer, das ist offensichtlich.". Also lass dein "Getrolle".
Genau, kein Arbeitszimmer mehr für Lehrer. Seit 2023 ist das so. Was hat das damit zuntun, dass du 20 Jahre lang ein Arbeitszimmer angegeben hast? Der einzige, der hier trollt oder einfach nicht versteht, um was es geht, bist du.
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Genau, kein Arbeitszimmer mehr für Lehrer.
<plonk!>
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie lernresistent manche Lehrkräfte sind.
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Kannst du mich auch bitte plonken Wolfgang Autenrieth ?
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie lernresistent manche Lehrkräfte sind.
Echt erstaunlich. Obwohl einschlägige Quelle sagen, dass man das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen kann.
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wie in den letzten paar Jahren habe ich sowohl 1260 € Arbeitszimmerpauschale als auch Fahrtkosten angesetzt und alles ist akzeptiert worden
Okay, dann hat sich die Änderung offensichtlich immer noch nicht bis zu deinem FA rumgesprochen, das ist jetzt praktisch für dich. Du kannst ja eine Versuchsreihe starten, wie viele Jahre es noch dauern wird bis das passiert. (Oder du legst aus strikt pädagogischen Gründen Widerspruch ein! 😄)
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Echt erstaunlich. Obwohl einschlägige Quelle sagen, dass man das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen kann.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie lernresistent manche Lehrkräfte sind und auf ihnen zustehende Leistungen verzichten.
Das ist der Lerneffekt der Google-Academy...
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auf ihnen zustehende Leistungen verzichten
Niemand hat sowas hier irgendwo verlangt oder propagiert.
Es geht ausschließlich darum, den jetzt neuen Weg über die Tagespauschale zu gehen und nicht darauf zu vertrauen, dass der inzwischen nicht mehr vorgesehene Weg über das Arbeitszimmer zufällig doch noch durchgeht wie im Fall von MarieJ.
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Es geht ausschließlich darum, den jetzt neuen Weg über die Tagespauschale zu gehen und nicht darauf zu vertrauen, dass der inzwischen nicht mehr vorgesehene Weg über das Arbeitszimmer zufällig doch noch durchgeht
Ich glaube, du hast nicht richtig gelesen, es ging um einen Fall, wo die Homeofficepauschale durch Krankheit eben nicht durchgehen wird, das Arbeitszimmer aber ja weiterhin Kosten verursacht, die man absetzen möchte.
Daher ist der Weg von MarieJ der einzige, der dann überhaupt möglich wäre. -
Die Homeofficepauschale wird immer durchgehen, dem Finanzamt liegen keine Daten über Krankentage vor. Und die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers spielen keine Rolle, weil Lehrer durch die geänderte Rechtssprechung keinen Anspruch mehr auf Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers haben, auch wenn so etwas in einzelnen Finanzämtern oft Jahrelang nicht auffällt, das ist auch keine Seltenheit.
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Der Fall von MarieJ entspricht der derzeitigen Rechtslage. Im Prinzip ändert sich nichts zur vorherigen Deckelung des maximalen Absetzbetrages für das Arbeitszimmer - und es wurde "nur" verwaltungstechnisch vereinfacht.
Zusammengefasst mit Hilfe der KI:
ZitatAlles anzeigenDie momentane Rechtslage stellt sich so dar:
Lehrer können die tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (wie anteilige Miete, Strom oder Heizkosten) **nicht mehr absetzen**. Seit einer Gesetzesänderung für das Steuerjahr 2023 können sie nur noch die Tagespauschale (besser bekannt als Homeoffice-Pauschale) geltend machen.
Damit das Finanzamt heute noch tatsächliche Raumkosten (oder alternativ eine neue Jahrespauschale von 1.260 Euro) akzeptiert, muss das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Das ist bei Lehrern aus Sicht der Finanzämter jedoch nicht der Fall, da der qualitative Mittelpunkt ihrer Arbeit der Unterricht vor Ort in der Schule ist.
Für Lehrkräfte beträgt die Pauschale nun 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr (also höchstens 1.260 Euro).
Für Lehrkräfte greift eine Sonderregelung: Sie können an einem normalen Schultag die Fahrtkosten zur Schule (Entfernungspauschale) und zusätzlich die 6 Euro Tagespauschale für die Arbeit am Nachmittag steuerlich kombinieren. Die strengen Anforderungen an ein geschlossenes, fast ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer entfallen komplett. Die Tagespauschale kann auch geltend gemacht werden, wenn am Esstisch oder in einer bloßen Arbeitsecke korrigiert wird.
Die neuen Einschränkungen betreffen nur die Raumkosten. Die Ausstattung für die Arbeit können weiterhin zusätzlich zur Pauschale in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden - so z.B. für einen neuen Bürostuhl, einen Schreibtisch, einen Laptop oder einen Drucker.Auch wenn die realen Kosten nachweislich höher sind, greift für Lehrkräfte seit dem Steuerjahr 2023 eine Deckelung. Die Option, anstelle der Pauschale die tatsächlichen Raumkosten nachzuweisen, setzt nach dem Gesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) voraus, dass das Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bildet. Da dieser Mittelpunkt bei Lehrkräften rechtlich zwingend im Klassenzimmer liegt, verwehrt das Finanzamt den Nachweis höherer Realkosten vollkommen.
Status bei Gerichten und Musterprozessen
Aufgrund dieser Gesetzessystematik ist die Rechtslage bezüglich der Realkosten aktuell wie folgt:1. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Anwendungsschreiben vom 15.08.2023 klargestellt, dass Lehrer explizit unter die Regelung "kein anderer Arbeitsplatz" fallen und damit ausnahmslos auf die Tagespauschale (max. 1.260 €) beschränkt sind.
2. Verbände (wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder der Deutscher Lehrerverband) sowie Lohnsteuerhilfevereine beobachten die Neuregelung kritisch. Es gibt Bestrebungen und vereinzelte Einsprüche gegen Steuerbescheide, um zu prüfen, ob der Ausschluss der tatsächlichen Kosten bei Lehrkräften verfassungswidrig ist (Gleichbehandlungsgrundsatz / Nettoprinzip).
3. Bislang liegt noch kein höchstrichterliches Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor, das die Streichung des tatsächlichen Raumkostenabzugs für Lehrer im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wieder gekippt hätte.Wenn Ihre Raumkosten deutlich über 1.260 Euro liegen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie nutzen die 1.260 Euro Pauschale plus die volle Entfernungspauschale für die Schultage.
- Einspruch einlegen (Offenhalten des Steuerbescheids): Sie tragen Ihre tatsächlichen Arbeitszimmerkosten in der Steuererklärung ein. Das Finanzamt wird diese auf 1.260 Euro (Tagespauschale) kürzen. Gegen diesen Steuerbescheid legen Sie Einspruch ein und berufen sich darauf, dass die Deckelung bei fehlendem Schul-Arbeitsplatz eine verfassungswidrige Härte darstellt. Der Bescheid bleibt dann bezüglich dieses Punkts offen, falls spätere Musterklagen zugunsten der Lehrkräfte entschieden werden. -
Abgesehen davon, dass KI nicht "zusammenfasst", steht in deinem Text doch alles erklärt. Natürlich hat sich etwas geändert: es gibt eine Pauschale fürs Home-Office, Lehrkräfte können jedoch kein Arbeitszimmer mehr geltend machen. Aber das wurde doch auch schon tagelang von mindestens 5 Personen erklärt

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