Kurzfristige Vertretung zulässig?

  • oh... die Mittel stehen da.
    Merkst du nicht, dass du noch 1-2 Ganztagsstunden machen könntest?
    Ich habe im Gefühl, dass du dank der KI und der noch einzuführenden Parallelplanung keine Vorbereitungszeit mehr "brauchst", also hop, 4-5 Stunden Deputat mehr ... (natürlich immer nur 1 auf einmal..)

  • oh... die Mittel stehen da.
    Merkst du nicht, dass du noch 1-2 Ganztagsstunden machen könntest?
    Ich habe im Gefühl, dass du dank der KI und der noch einzuführenden Parallelplanung keine Vorbereitungszeit mehr "brauchst", also hop, 4-5 Stunden Deputat mehr ... (natürlich immer nur 1 auf einmal..)

    Ja, so ein Deputat ist das unendliche Füllhorn! Eine feine Sache für so ein Ministerium!

    Ansonsten kostet verlässliche Schule natürlich Geld, aber weniger, als wenn man Lehrpersonen einsetzen würde. Für reine Betreuung können andere Professionen eingesetzt werden. Für echten Vertretungsunterricht müsste die Ausstattung an Personal 120% betragen. Damit könnte man die typischen Katastrophen wenigstens einigermaßen abwenden.

  • Ich meinte eher die Ganztagsbetreuung generell.

    Und was Deputat usw. angeht, bin ich mittlerweile irgendwie auch nicht mehr sonderlich interessiert... ich arbeite meine 41 Stunden und sonst nichts. Wenn da keine Vorbereitung mehr reinpasst, ist mir egal. Wenn da keine sorgfältigen Korrekturen mehr einpassen, ist mir egal. Wenn die Einhaltung meiner Arbeitszeit notfalls Ausgleichstage im Rahmen der Erhaltung meiner Gesundheit erfordern, ist mir egal. Wenn der Arbeitgeber meint, mehr Stunden davon müssten auf Deputat entfallen, bitte... er bezahlt, wie ich meine Zeit fülle, also kann er auch entscheiden 😊

  • Ich meinte eher die Ganztagsbetreuung generell.

    Und was Deputat usw. angeht, bin ich mittlerweile irgendwie auch nicht mehr sonderlich interessiert... ich arbeite meine 41 Stunden und sonst nichts. Wenn da keine Vorbereitung mehr reinpasst, ist mir egal. Wenn da keine sorgfältigen Korrekturen mehr einpassen, ist mir egal. Wenn die Einhaltung meiner Arbeitszeit notfalls Ausgleichstage im Rahmen der Erhaltung meiner Gesundheit erfordern, ist mir egal. Wenn der Arbeitgeber meint, mehr Stunden davon müssten auf Deputat entfallen, bitte... er bezahlt, wie ich meine Zeit fülle, also kann er auch entscheiden 😊

    Sehe ich auch so. Und mache ich auch so

  • Bei uns werden absehbare Vertretungen bis um 18 Uhr am Vorabend im Vertretungsplan bekannt gegeben. Dann weiß ich, was mich am nächsten Tag erwartet, wenn ich eingeteilt bin.

    Für spontanere Ausfälle von Kollegen (Nachtkrankheit, Kind krank, etc) gibt es einen Bereitschaftsdienst. Der ist fest im Stundenplan eingetragen. Das handhaben wir nun im zweiten Jahr so, und in den allermeisten Fällen klappte das sehr gut.

    Bevor jetzt wieder nachgehakt wird:
    Ja, wir müssen den V-Plan ab abends um 18 Uhr einsehen. Ja, das mache ich von zu Hause aus. Ja, das gehört auch zu meinen Dienstpflichten, genau wie Korrigieren, Vorbereiten, Elterngespräche. Zauberwort: Dienstgerät.:super:

    pingo, ergo sum

  • Da würde ich die Kinder in der Aula stapeln oder so. Man kann doch nicht um 7 morgens Kollegen aus dem Bett klingeln, das ist doch völlig unzumutbar. Und dann sollen noch die bestraft werden, die nah an der Schule wohnen?

    Wenn die Vertretung vorher schon am Vortag absehbar ist, klar, das geht.

    Bei uns muss man 6 Wochen lang einen Tag zur 1. statt zur 3. kommen. Ja, man sitzt im besten Fall in der Schule herum bzw. arbeitet dort, meist hat man Vertretung. Wer dank Stundenplan keine Frühbereitschaft hat, muss eine Aufsicht mehr machen. Da ist mir die Bereitschaft morgens da begrenzt lieber.

    Wir haben übrigens keine eigene Turnhalle, unsere Schüler werden mit Bus zu einer anderen Turnhalle gefahren. Wie soll das mit zusätzlichen Klassen gehen?

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  • Heißt das, ihr habt keine Bereitschaft für die 3./4.? oder nur die 1./2. wird "besonders belohnt"

    Wir haben von 1. - 6. Stunde Bereitschaft. Allerdings dauern die von 3. - 6. das ganze Jahr und sind an alle nach Deputatsstundenzahl verteilt. Für diese muss niemand früher kommen und nur bleiben, wenn Vertretung anfällt. Das ist bei den ersten beiden anders. Da muss man halt 6 Wochen lang früher kommen, die Minuten dafür werden als Aufsicht gewertet, die fällt dann entsprechend geringer aus.

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  • okay.
    Wir haben auch in der 3. oder gar 7. Stunde VBs, wo Leute ggf. früher kommen müssen.
    Viele VBs sind in Freistunden aber viele auch an Rändern der Stundenpläne.

  • Nach der 6. Stunde ist bei uns der Ganztagsbereich geöffnet. Das hat bisher gereicht, weil die Unterstufe bisher selten und dank G9 ab jetzt fast gar nicht mehr nachmittags Unterricht hat.

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  • wir sind (LEIDER!) Ganztagsschulen und haben sogar in der 9. Stunde (die eine freiwillige Lernzeit ist, aber wenn angemeldet, dann Pflicht) eine VB.

  • Als "Bereitschaft" ist es natürlich ok. Spontan bräuchte mich keiner morgens anzurufen.

    Das ist das Problem. Wir können uns halt nicht nur auf die guten Seiten des Jobs konzentrieren. Wenn ich 2-3 in der Woche Vertretungsbereitschaft habe, ist das sicherlich (bei Vollzeit) rechtlich kaum angreifbar.

  • Bei uns muss man 6 Wochen lang einen Tag zur 1. statt zur 3. kommen. Ja, man sitzt im besten Fall in der Schule herum bzw. arbeitet dort, meist hat man Vertretung. Wer dank Stundenplan keine Frühbereitschaft hat, muss eine Aufsicht mehr machen. Da ist mir die Bereitschaft morgens da begrenzt lieber.

    Reicht es nicht, wenn man zuhause ist und losfährt wenn der Anruf kommt? Also sofern man einigermaßen nahe an der Schule kommt. In der Regel melden sich die Kollegen doch 1h vor Dienstbeginn krank.

  • Ich habe mal die KI befragt, wie es bei Arbeitnehmern aussieht, wenn der Chef kurzfristig eine Verlängerung des Dienstes ansetzt. Da kam unter es raus, was auch meinem Gefühl entspricht:

    Ich fürchte, da hast Du der KI einiges verschwiegen. Insbesondere den Umstand, dass Deine Arbeitszeit eben nicht nur durch die stundenplanmäßig angeordneten Unterrichtsstunden definiert sind, sondern es darüber hinaus eben auch noch Dienstverpflichtungen gibt. Und im Schulbereich gilt eben die ADO (also zumindest für NRW, ich unterstelle mal in anderen BL gibt es ähnliche Regelungen) und die sagt auch, dass Du zu allgemein üblichen Unterrichtszeiten zur Verfügung stehen muss. Nur wenn Du da nicht benötigt wirst, kannst Du Deine Zeit frei einteilen. Für wichtige Termine die Du nicht verlegen kannst, empfehle ich den Stundenplaner vorab zu informieren (Ich meine insbesondere Arzt oder Therapietermine) . Private nicht zwingende Veranstaltungen müssen dann ggf. zurück stehen. Daher würde ich grundsätzlich so planen, dass wenn ich um 10.00 Uhr Unterrichtsende habe nicht um 10.05 im Flieger sitze.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Reicht es nicht, wenn man zuhause ist und losfährt wenn der Anruf kommt? Also sofern man einigermaßen nahe an der Schule kommt. In der Regel melden sich die Kollegen doch 1h vor Dienstbeginn krank.

    Manche Kollegen melden sich 5 Minuten vorher verhindert, auch ich hatte schon einmal auf dem Schulweg eine Autopanne. Ich bin auch schon wegen Unfall oder Zugausfall (bei uns gibt es leider viele Suizide mit Zug) eingesprungen. Und einmal wurde ich mitten in der Stunde durch Norovirus überrascht. Dann musste ein Kollege sofort übernehmen.

    Kurz, in großen Schulen ist immer etwas. Wenn die Krankmeldung rechtzeitig eintrifft, wird es über das digitale Klassenbuch den Schülern mitgeteilt, die dann fast alle zuhause bleiben. Deswegen reicht für die ersten beiden Stunden eine Bereitschaft, für die folgenden haben wir zwischen 3 bis 5 pro Stunde.

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  • Das ist viel. Wir haben an der Grundschule gar keine. Wir haben Vertretungskräfte, die aber auch einen gewissen Vorlauf brauchen. Alles andere wird dann auf dem kurzen Dienstweg organisiert.

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