Zumindest für NRW kann ich sagen, dass da bei der amtsärztlichen Untersuchung gefragt wird, ob in den letzten 5 Jahren eine psychologische Behandlung durchgeführt wurde. Wenn die Behandlung schon länger zurück liegt, kann man da also mit vollstem Gewissen "nein" ankreuzen. Zumindest war die Frage 2013 so gestellt.