Guten Abend, vielleicht weiß hier jemand Bescheid.
Ein Bekannter war längerer Zeit in einer psychologischen Behandlung wegen Angstzuständen.
Weiß jemand, ob oder wie lange diese Behandlung ein Problem für eine Verbeamtung sein könnte.
Guten Abend, vielleicht weiß hier jemand Bescheid.
Ein Bekannter war längerer Zeit in einer psychologischen Behandlung wegen Angstzuständen.
Weiß jemand, ob oder wie lange diese Behandlung ein Problem für eine Verbeamtung sein könnte.
Zumindest für NRW kann ich sagen, dass da bei der amtsärztlichen Untersuchung gefragt wird, ob in den letzten 5 Jahren eine psychologische Behandlung durchgeführt wurde. Wenn die Behandlung schon länger zurück liegt, kann man da also mit vollstem Gewissen "nein" ankreuzen. Zumindest war die Frage 2013 so gestellt.
(Achtung, die Fragebögen sind nicht landesweit einheitlich und der Amtsarzt darf auch Fragen dazu stellen).
Ich kenne aber mehrere Personen, die nach dem erfolgreichen Abschluss einer Therapie und mit entsprechendem Gutachten verbeamtet wurden. Zum Teil nach Widerspruch, zum Teil direkt.
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