Täuschungsversuch Klausur LLM, Standardvorgehen oder -schreiben

  • Hallo,

    da inzwischen bei uns regelmäßig Klausuren sehr offensichtlich mit Hilfe von LLMs geschrieben werden (und das eher immer schwieriger zu unterbinden sein wird) wollte ich mal fragen, ob jemand den Ablauf

    Korrektur - Feststellung der vermutlichen Täuschung - Ansprache des Schülers mit Verweis auf Anscheinsbeweis - weiteres Vorgehen

    schon in irgendeiner Form schulweit formalisiert hat, z.B. Sprachregelungen, Formulierungen, Art der Dokumentation, zu beteiligende Personen etc.

    Dass alle Kollegen jedesmal zur Abteilungsleitung/ Schulleitung gehen und die Schüler individuell zum Gespräch bitten scheint mir mittelfristig sehr ineffizient.

    Für Anregungen, wie man den Schülern schon vorher klarmacht, dass es so laufen wird, bin ich auch offen (also dergestalt, dass sie es auch verstehen, nicht alle lernen aus gescheiterten Versuchen :().

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • "Offensichtlich" ist es dann, wenn man den betroffenen Schüler live bei der Handynutzung in der Klausur erwischt, dann ist auch das weitere Vorgehen klar.

    Wenn man ihn nicht direkt erwischt, wird man sich wohl die Mühe machen müssen, zumindest einen Anscheinsbeweis herzustellen, und da führt kein Weg um die Auseinandersetzung mit dem individuellem Fall herum. Im Normalfall wird man als erstes den Schüler zum Gespräch bitten und ihn auffordern, einen bestimmten Teil aus seiner Klausur einfach noch mal aufzuschreiben, oder von ihm verwendete Fachbegriffe zu erklären. Wenn die Diskrepanz zu dem, was in der Klausur steht, groß genug ist, aber natürlich gibt es Grenzfälle und im eine Abwägung und Begründung für jeden einzelnen Fall ist notwendig und ich würde auch immer den Schulleiter informieren und sicherstellen, dass der mein Vorgehen mitträgt.

  • Für Anregungen, wie man den Schülern schon vorher klarmacht, dass es so laufen wird, bin ich auch offen (also dergestalt, dass sie es auch verstehen, nicht alle lernen aus gescheiterten Versuchen :().

    PS: Nach meiner Erfahrung lernen SuS durchaus aus gescheiterten Versuchen. Dass die Problematik aktuell nicht weniger sondern mehr wird, ist ein starkes Indiz dafür, dass die weit überwiegende Zahl der Täuschungsversuche mit KI eben nicht scheitert, sondern gelingt.

  • nd ich würde auch immer den Schulleiter informieren und sicherstellen,

    Warum? Ist in NRW in der Sekundarstufe I nicht notwendig, sondern liegt in der Hand des jeweiligen Fachlehrers.


    § 6 APO S I

    Zitat

    (7) Bei einem Täuschungsversuch

    1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,

    2. können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder

    3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.

    Ich meine, die Regelung ist in der APO-GOSt entsprechend

  • Trotzdem informiere ich die SL, es tut mir gut, wenn ich weiß, dass sie hinter mir steht und es ist besser, sie erfährt es von mir als von aufgebrachten Eltern, die alles glauben, was ihr Töchterlein erzählt. (Ich hatte schon Eltern, die ein Foto als Beweis forderten.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Warum? Ist in NRW in der Sekundarstufe I nicht notwendig, sondern liegt in der Hand des jeweiligen Fachlehrers.


    § 6 APO S I

    Ich meine, die Regelung ist in der APO-GOSt entsprechend

    APO-BK übrigens auch. § 8 Abs. 5 i. V. m. § 20 APO-BK.

  • Das Problem finde ich, dass der Täuschungsversuch schwer nachzuweisen und zu dokumentieren ist.

    In den oben beschriebenen Fällen ist es wohl eher ein begründeter Verdacht. Bei einer perfekten Klausur und einer ungenügenden mündlichen Nachbesprechung ist es ja klar, aber meistens liegt es vermutlich irgendwo dazwischen.

    In Informatik kann ich bei praktischer Arbeit am PC kaum noch prüfen, was die SuS machen, außer ich starre die ganze Zeit auf die Bildschirmüberwachung oder zeichne diese auf und schaue sie mir nachträglich bei Verdacht an.

    Welche Vorsorge trefft ihr denn, dass Schüler nicht auf Handy und Co zugreifen können?

    Bei uns müssen die Handys früh in ein Schließfach (Handyhotel). Natürlich könnte jemand ein Zweitgerät benutzen.

    Das hilft schon, aber nervt zB., wenn man in einem entfernten Fachraum unterrichtet und man nach dem Unterricht noch mit den SuS die Handys holen muss. Oder wenn ein Schüler eher gehen muss.

  • Ich gehe jedem „Verdacht“ nach und prüfe rigoros ab. Ich habe im letzten Jahr schon eine zweistellige Zahl an Klausuren nach diesem Gespräch mit 6 bewertet. Die aktuelle Urteilslage ist da auf unserer Seite und gerade in Mathe ist das sehr leicht zu entlarven.

    Einmal editiert, zuletzt von state_of_Trance (2. November 2026 21:28)

  • Das Problem finde ich, dass der Täuschungsversuch schwer nachzuweisen und zu dokumentieren ist.

    Naja, so schwer finde ich das offen gestanden nicht. Wenn Schüler auf einmal in ganz anderem sprachlichen Stil als sonst schreiben, grammatikalische Konstruktionen oder Lösungswege verwenden, die nie im Unterricht thematisiert wurden und mit denen sie im Anschluss auch nichts mehr anfangen können, dann ist der Nachweis vergleichsweise leicht. Und dokumentiert ist das ja bereits....nämlich in der Niederschrift der Arbeit ;)

  • Das Problem finde ich, dass der Täuschungsversuch schwer nachzuweisen und zu dokumentieren ist.

    Die Schule hat zwar grundsätzlich die Beweislast, nach Rechtsprechung genügt aber zunächst ein Anscheinsbeweis (Sprachstil, Inhalte, Lösungswege usw.) um die Schülerseite in Argumentationszwang zu bringen um diesen Anschein schlüssig zu widerlegen.

    https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j…s_20251118.html

    https://www.juspol.de/bachelorarbeit…ert-vor-gericht

    https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/in…forderlich.html

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