Beiträge von Theatralica

    Das gilt auch für Krankenhäuser und Schulen und...


    Bei uns fällt aktuell dank Covid-19 viel Unterricht aus. Wenn 10 - 20 % erkrankt sind, niemand stellt 120 % Bedarf ein.

    Klar, Corona ist noch im Umlauf. Ich kann mich aber nicht an derartige Ausfälle in den vergangenen Jahren erinnern, obwohl sich zwischenzeitlich mehr Menschen infiziert haben bzw. die Inzidenz höher war. Daher die Frage.

    Hier in der Gegend häufen sich in letzter Zeit Zugstreichungen wegen "kurzfristigen Personausfalls". Scheint so, als ob es nicht genügend Reserven gibt, auf die bei Erkrankungen usw. zurückgegriffen kann. Das in Kombination mit den zahlreichen Baustellen macht es derzeit schwierig, irgendwo pünktlich anzukommen. Da reicht es mittlerweile auch nicht mehr aus, einen Zug früher zu nehmen. :hitze:

    Gibt es in eurer Region auch solche Entwicklungen?

    Wie wird das denn bei anderen Krankheiten gehandhabt?

    Du scheinst ja Bescheid zu wissen - vielleicht möchtest du deine Erkenntnisse mit uns teilen.


    Wie viele Menschen werden das sein, die sich nicht impfen lassen können...das wird wohl unter 1% sein..

    Ich habe auf die Schnelle keine zuverlässigen Daten gefunden. In den meisten Studien wird nur der Impfstatus untersucht, weniger die Gründe, warum jemand nicht geimpft ist. Vielleicht hat ja jemand von euch eine gute Quelle.


    Aber selbst wenn es "nur" 1% ist - was dann? Meine Frage ist schon ernst gemeint und kein erhobener Zeigefinger. Ich kann den Wunsch nach Normalität und nach dem Ende aller Maßnahme gut verstehen - aber mich beschäftigt es gleichzeitig, wie sich das Ganze auf das Leben von Menschen auswirkt, die eine Impfung nicht erhalten können.

    Dann haben diese Leute halt selber Schuld. Warum sollte sich die Mehrheit der Bevölkerung Einschränkungen in ihrer Lebensweise von der Minderheit der Impfverweigerer aufzwingen lassen?

    Auch durchgeimpte Menschen möchten sich nicht unbedingt anstecken - sonst hätten sie sich ja vermutlich nicht impfen lassen.


    Was ist eigentlich mit Personen, die sich nicht impfen lassen können? Die soll es ja auch geben. Und da kann wohl nicht die Rede davon sein, dass sie selber schuld seien...

    Vielleicht bin ich da etwas naiv, aber ich glaube, dass das Land wenig davon hätte, eine Lehrkraft mit Genesungsmöglichkeit in den Ruhestand zu versetzen. Entsprechend denke ich, dass auch Amtsärzte und Amtsärztinnen schon mit Bedacht und Rücksicht handeln und nicht auf Teufel komm raus jede/n für dienstunfähig erklären, die/der länger krank ist. Aber sollte ich mit diesen Annahmen falsch liegen, dürft ihr mich natürlich gerne korrigieren.

    Ich habe jetzt keinen Paragraphen o.Ä. parat, aber habe in der Vergangenheit über mögliche Konsequenzen einer langfristiger Erkrankung mit einem Personalrat gesprochen. Laut dem Telefonat gibt es keine feste Vorgabe, ab wann eine erneute amtsärztliche Untersuchung fällig ist. Es sei aber nicht auszuschließen, dass diese bereits nach sechs Wochen angeordnet wird. In meinem Fall ist es aber nicht dazu gekommen.

    Auch das gilt sicher nicht für alle, insbesondere Stundenplaner:innen (und sicher auch Mitglieder der erweiterten SL) an großen Schulen. Bei mir geht immer ein Teil der Sommerferien für die Stundenplanung drauf, leztes Jahr gleich 4 Wochen, denn nachdem ich den Plan innerhalb der ersten zwei Wochen mit allem Zip und Zap (VBs, Aufsichten etc.) fertig erstellt hatte und mich schon auf vier freie Woche gefreut hatte, bekam ich einen Anruf, dass ein:e Kolleg:in, der/die mit über 20 Stunden in der Sek II eingesetzt war ersatzlos(!) und sofort die Schule verlässt. Darufhin habe ich dann mit der SL den Unterricht umverteilt und dann einen weiteren Stundenplan erstellt. Ausgleich: an einem Tag in der letzten Ferienwoche, an dem eine Fortbildung angesetzt war, durfte ich zu Hause bleiben.
    Unterrichtsvorbereitung für das kommene Schuljahr machen ja viele Kolleg:innen auch schon in den Sommerferien, wobei ich mir das abgewöhnt habe. Ich finde, die Stundenplanung reicht. Durch die Stundenplanung kriege ich auch eine Reduktion der Unterrichtsstunden, so dass ich im Normalfll unter Woche mehr oder weniger gut auskomme (Sondersituationen wegen Corona mal ausgenommen...).

    Ich meinte damit eher, dass es für Herbst-, Weihnachts- und Osterferien gilt, dass viele KuK sind für Vorbereitungen und Korrekturen nutzen. Bei den Sommerferien sehe ich eher größere Unterschiede. Da gibt es einige, die viel Zeit in die Schule investieren, wie von dir beschrieben - aber auch genauso welche, die komplett Abstand von der Arbeit nehmen.


    Dass du so gesehen nur einen Tag als Ausgleich bekommen hast, ist schon traurig. Stundenplanung ist eine wichtige Aufgabe, aber die Arbeit wird leider nicht überall gleichermaßen wertgeschätzt.

    Wie sieht es eigentlich mit Urlaubsanspruch bei Referendaren oder Vertretungen aus, denen vor den Sommerferien gekündigt wird?

    Auf der Seite der GEW habe ich mal folgenden Abschnitt gefunden:

    Zitat

    Wenn keine Bezahlung der Ferien erfolgt, sollte auf jeden Fall die finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruches beantragt werden. Das erfolgt formlos (Musterschreiben weiter unten). Für Grundschullehrkräfte ist das Schulamt zuständig, für alle anderen Schulformen die Bezirksregierung. Bei Vertragsbeginn z.B. nach den Osterferien ergibt sich bis zu den Sommerferien ein Urlaubsanspruch von ca. 6-8 Tagen, der entsprechend finanziell abgegolten werden muss, wenn z.B. keine Weiterbeschäftigung erfolgt.

    Ob man auch tatsächlich Erfolg hat, wenn man die finanzielle Abgeltung beantragt, ist eine andere Frage...

    Dafür braucht man dann aber einen sehr ruhigen Waggon. Ich kann zwar gut abschalten, aber ich brauche Ruhe um mich herum und keine mehr oder weniger leisen Gespräche.

    Abgesehen davon muss ich mich ausbreiten (bzw. die Hefte/ Klausurbögen etc.). Da brauche ich einen ganzen Schreibtisch.

    Mal ganz davon abgesehen: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus, wenn der Sitznachbar neugierige Blicke drauf wirft?

    Mh, vielleicht sind hier in der Gegend einfach neuere Züge unterwegs. So eine S-Bahn fährt halt auch nicht besonders schnell, sodass kaum Wackelgefahr besteht. Mit dem Platz lernt man sich zu arrangieren, wenn man die Zeit zum Korrigieren nutzen möchte. Kann aber total verstehen, wenn man sich in einem Zug zu eingeengt fühlt.


    Das mit dem Sitznachbarn finde ich aber eine interessante Frage, so rein theoretisch. Praktisch würde ich nämlich nicht bei neugierigen Blicken von der Seite korrigieren wollen. Ist der Datenschutz gefährdet, wenn kein Name zu sehen ist?

    Darüber bin ich auch gestolpert.

    Höchstens, allerhöchstens einen Vokabeltest im Anfangsunterricht, und das auch nur, wenn es keine große Klasse ist. Aber Klassenarbeiten? Gar Klausuren?? Da hat jemand wohl komplett falsche Vorstellungen vom Lehrerberuf. Oder vom Zugfahren:lach2:

    Inwiefern falsche Vorstellungen vom Lehrerberuf oder vom Zugfahren?


    Je nach Fach kann man auf einer einstündigen Fahrt mit Sitzplatz schon durchaus ein paar Korrekturen schaffen. Ob man es kann und möchte, ist in meinen Augen einfach typabhängig.

    Und in dem hier präsentierten Fall denke ich von der beschriebenen Kollegin genau das Gleiche. So lange sie die Kraft hat Kontaktversuche abzublocken kann sie nicht wirklich schwer erkrankt sein und das ihre Krankheit schulbedingt ist, vermutet auch nur sie selber. Ärztlich bestätigt ist da rein gar nichts.

    Du hast offensichtlich unschöne Erfahrungen mit einzelnen Lehrkräften gemacht. Auf dieser Grundlage aber auf andere Personen zu schließen, finde ich ziemlich gefährlich. Zumal du weder etwas über die Kollegin noch über ihre Diagnose weißt.


    Warum fällt es dir so schwer, dir vorzustellen, dass eine erkrankte Person nicht in der Lage ist, ihre Unterlagen in der Schule einzureichen? Insbesondere psychische Erkrankungen können das Verhalten gravierend verändern und die Handlungsmöglichkeiten drastisch einschränken. Das hat etwa Midnatsol in ihrem/seinem Beitrag anschaulich dargestellt. Auch chemikus08 hat bereits darauf verwiesen, dass je nach Diagnose manche Menschen kaum noch aus ihrem Bett kommen. Da ist das Einreichen von irgendwelchen Dokumenten, so einfach es dir erscheinen mag, eine kaum zu bewältigende Aufgabe.

    Ist denn eine "Umwandlung" einfach so möglich? Was ich bisher in NRW mitbekommen habe, muss man sich für eine Planstelle, zumindest offiziell, neu bewerben.

    Eine Umwandlung ist sogesehen nur bei einer Entfristung des Vertretungsvertrags möglich, die ist aber gar nicht so einfach zu erreichen.


    Was natürlich passieren kann: Die Schule, an der man Vertretungsunterricht erteilt, erhält Kapazitäten für Planstellen zugewiesen. Dann kann sie einem natürlich auch eine feste Stelle anbieten, wenn die Fächer passen. Aber wie du schon selber sagst, in der Regel wird man sich nochmal bewerben müssen. Aber immerhin kann man, soweit ich weiß, direkt eine Planstelle annehmen, wenn man eine findet - selbst während einer Vertretungstätigkeit.

    Das Problem ist, dass du bzw. ihr davon ausgeht, dass die GyGe-Qualifikation höherwertiger als HRGe ist und man automatisch auch für HRGE qualifiziert ist. Dem ist natürlich nicht so. Das treibt natürlich manchmal seltsame Stilblüten, wie dass ein Studienreferendar, der an einer Gesamtschule in der S1 und S2 ausgebildet wurde und dann eine HRGe-Stelle annehmen will, eine Nachqualifizierung benötigt.

    Ich gehe nicht davon aus, ich habe lediglich die Sachlage beschrieben, wie ich sie kenne. Wenn man mit einem Abschluss für Gym/Ge alle Schulen bedienen könnte, bräuchte man die anderen Studiengänge wohl kaum. Und da ich schon mal an einer Gesamtschule war, weiß ich durchaus, dass man dort oft ganz andere didaktische Konzepte benötigt als an einem Gymnasium. Das dürfte dann wohl auch für die Real- und Hauptschule gelten.

    Ich finde das durchaus eine legitime Frage. Man kann dann auch antworten, dass man die und die Kriterien an eine Schule stellt. Oder halt das man örtlich gebunden ist oder so etwas. Aber wenn ein guter Bewerber kommt, der noch keine Stelle hat, liegt die Frage doch auf der Hand.

    Die Frage finde ich auch nicht verwerflich, nur wie so oft macht der Ton die Musik. Und besagter Ton war oft weniger freundlich, sondern vielmehr skeptisch und vorwurfsvoll :P

    Geht es mir nur so oder findet das jemand anderes auch skurril, dass die/der TE für sich beansprucht, sich die Stelle aussuchen zu können, es aber kritisch beleuchtet, wenn Schulen sich die zukünftige Lehrkraft aussuchen ? Ist doch ganz normal, dass auch Schulen unter den offensichtlich vorhandenen Bewerbungen , die für sie passende heraussuchen. Und wenn das Ergebnis nicht ist: “ wir wollen Sie” lag es hinterher am Piercing, den Klamotten, den Vorurteilen ? Ach ne… vielleicht waren einfach anderer Personen besser/ flexibler/ überzeugender/ passender….

    Ich weiß nicht, wie genau du den Beitrag gelesen hast, aber mir ging es nicht darum, dass die Schulen keine Wahl treffen dürfen. Klar, ist das unangenehm, eine Absage zu kassieren, aber das kommt halt vor. Womit ich schwer getan habe, ist der zwischenmenschliche Umgang. Ich persönlich mag es beispielsweise nicht, wenn man mir verspricht, man werde sich melden, und es nicht einhält. Auch die Tatsache, dass ich mich an mehreren Schulen zu Beginn eines Vorstellungsgesprächs fast schon dafür rechtfertigen musste, dass ich noch keine feste Stelle habe, empfand ich als nicht besonders förderlich für den Austausch.

    Info ist (außer in Niedersachsen) in der Sek 1 nirgendwo Pflichtfach und es wird normalerweise erst ab der 7. angeboten. Kann mir schwer vorstellen, dass man nur für die Sek 1 einen Zertifikatskurs machen kann. Auch die Sinnhaftigkeit eines Sek 1-Studiums dieses Fachs sollte dahingehend hinterfragt werden - wobei davon auszugehen ist, dass es in Zukunft eher mehr als weniger wird und es wahrscheinlich in mehreren Bundesländern Pflichtfach in der Sek 1 werden wird. Aktuell kann ich mir schwer vorstellen, dass es eine Ausschreibung gibt, wo Info nur für Sek 1 verlangt wird.

    Ich kann nur für NRW sprechen, aber hier kannst du definitiv zwei Zertifikatskurse in Informatik machen - einmal für die Sek I und separat für die Sek II. Es gibt sogar einen Extrakurs für die Jg. 5/6. Alles hier nachzulesen.


    Außerdem:

    Zitat

    in Folge der Änderung der APO-SI ist das Fach Informatik ab dem Schuljahr 2021/2022 verpflichtend in den Klassen 5 und 6 der allgemeinen Schulen zu unterrichten. Der neue Lehrplan soll am 01.08.2021 in Kraft treten.

    Wie lange nach einer Infektion war denn euer Schnelltest noch positiv, wenn ich fragen darf? Ich hatte letzte Woche Donnerstag einen positiven Schnelltest bestätigt durch PCR und heute ist noch immer ein zarter positiv Streifen auf dem Schnelltest.

    Bei mir war der Test am 8. Tag nach Ausbruch der Symptome negativ. Ich glaube, dass es in der Regel aber länger dauert, bis man nicht mehr positiv ist.

    "Anlasslose Tests können dazu beigetragen, die Statistik verfälscht wird." (Aus der Covid-Test FAQ des Bundesministreriums für Gesundheit)


    Äh, ja. Argument auf Trump Niveau. Wenn wir nicht testen, gibts auch keine Infizierten. :aufgepasst:

    Ich persönlich fand es (auf eine ironische Weise) unterhaltsam, dass das Ende von kostenlosen Tests zu Beginn als neue "Maßnahme für den Herbst" verkauft worden ist. Erst im Nachgang hat man dann verkündet, dass die Kosten auf die Dauer einfach zu hoch seien.

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