Eltern zahlen Klassenfahrt nicht

  • Hallo,
    ich habe vor einem Jahr eine Klassenfahrt gemacht, die Kosten lagen unter 100Euro. Alle Eltern haben vorher unterschrieben, dass sie mit den Kosten einverstanden sind und ihr Kind verbindlich angemeldet, auch diese Eltern, um die es hier geht.
    Die Eltern hatten mir gesagt, dass sie in Raten zahlen möchten, das war auch okay für mich. Nun habe ich aber einen Teil des Geldes immer noch nicht bekommen, werde mit Versprechungen hingehalten, dass es überwiesen sei, etc.
    Ich komme mir echt verarsch... vor, habe mehere Male angerufen, nun aber keine Lust mehr dazu.
    hat jemand Ahnung von der rechtlichen Lage? Mein Direx sagte, dass ich keine rechtlichen Möglichkeiten habe, das kann doch nicht sein, oder?
    Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Hier mal ein paar Links, die in so einem Fall interessant sein könnten:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
    http://www.mahngerichte.de/
    http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassounternehmen
    http://www.bb-internetseiten.d…tliches-mahnverfahren.htm
    http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm


    Ich habe mit keiner der beiden letzten Quelle irgendeine Beziehung, die sind nur zur Information!


    Und wie immer ist das hier keine Rechtsberatung, sondern es sind nur allgemeine Informationen


    Aber generell: Lernt man nicht schon im Referendariat, dass man VOR Antritt der Reise das Geld vollständig erhalten haben sollte?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Zitat

    Original von Meike.
    Es ist wie bei allen Gläubigern, denen noch Geld aussteht: die Verfahren um da dran zu kommen, sind langwierig. Und enden oft damit, dass das wenige Geld, das man bei der Familie freimachen kann, für das Mahn- ggf. Pfändungsverfahren drauf geht.


    Und wenn schon. Wenn man das einmal durchzieht, hat man zukünftig wahrscheinlich bessere Karten, dass es nicht noch einmal passiert.


    Zitat

    Für das Kind ist es die Hölle, weil ihm das meist total peinlich ist, wenn die Eltern sich den Zorn der Schule zuziehen, auf die es geht. Es kann ja meist nix dafür, dass die Eltern einen Service in Anspruch genommen haben, den sie nicht bezahlen können.


    Nicht den "Zorn" der Schule. So wie ich es verstanden habe, haben die Eltern ihr Zahlungsversprechen einer Person gegenüber nicht eingehalten. Die darf sich wehren.


    Zitat

    Ich hab rein theoretisch heute auch noch 50 Euro von den Orientierungstagen 2001 zu kriegen. Gerade den Jungen wollte ich unbedingt mitnehmen, weil er eh ein Außenseiter war und ds eine sehr integrierende Verantstaltung ist. Also Raten vereinbart (schriftlich) und nicht gekriegt.
    Habe es nach 5 Anrufen und 3 Briefen nicht weiter durchgezogen, weil der Junge (11 Jahre) schon immer fast im Boden versank, wenn er mich sah (obwohl ich ihn direkt nie drauf angesprochen habe, aber es muss zuhause ziemlich gekracht haben wegen des Geldes, denn der Vater hat sich wohl mehrfach überlegt, dass andere Sachen wichtiger zu bezahlen sind (=Alkohol). Die Mutter hingegen wollte zahlen, ihr war das schrecklich peinlich. Ich hab die Forderung dann auf 10 Monatsraten a 5 Euro runtergebrochen, dachte, das sei doch jedem möglich. Nö. Pustekuchen.


    Mit Vollstreckungsbescheid hast du 30 Jahre Zeit, dir das Geld widerzuholen.


    Zitat

    Ich rate dir zu folgendem: versuche mit dem Förderverein zu verhandeln, ob die Kosten nachträöglich (oder mit einem Konstrukt wie einem vordatierten Antrag auf Fördermittel) für das Kind übernomen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass du so an dein Geld kommst, ist höher. Leider wusst ich, frisch aus dem Ref. und gleich Klassenlehrerin, damals von dieser Methode auch nix... heut ist es echt ein bisschen spät für den mittlerweile fast 18jährigen rückwirkend Anträge zu schreiben ;)


    Kann man probieren.


    Nebenbei: Ich finde das geschilderte Verhalten des Schulleiters unmöglich. Seine Aussage ist zudem sachlich falsch.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Hallo Nofrete,


    ich hoffe, die Klassenfahrt hat sich wenigstens gelohnt und war, trotz des Ärgers ein Erfolg. Frustrierend ist der Ärger hinterher.
    Meiner Meinung nach hast du nur wenige Möglichkeiten jetzt noch an das Geld zu kommen:
    Mahnverfahren als Privatperson anzustreben, halte ich für wenig sinnvoll, da meist aussichtslos und ärgerlich.
    1. Kennst du den Grund für das Nichtzahlen? Haben die Eltern wirklich kein Geld oder einfach nur keine Lust zu zahlen? Bei entsprechender "Bedürftigkeit" (Hartz 4, ALG-Empfänger) zahlt die Kommune einen Zuschuss. Die Eltern müssen einen entsprechenden Antrag stellen, der in der Schule vor der Fahrt ausgefüllt wird. Eventuell geht das auch jetzt noch.
    2. Vielleicht kannst du deine Schulleitung bitten, einen offiziellen Brief mit Zahlungsaufforderung und seiner/ihrer Unterschrift an die säumigen Zahler zu schicken. Oft sind Eltern nach einem offiziellen Schreiben eher bereit, zu reagieren. Außerdem ist es ihnen oft peinlich, wenn es über die Schulleitung läuft.
    3. Sollten die Eltern dann immer noch nicht bereit sein zu zahlen, solltest du versuchen, das Geld über den Förderverein einzureiben.
    4. =) fürs nächste Mal lernen:
    - Grundsätzlich kein Geld vorstrecken (außer Kleinstbeträgen für Bastelmaterial o.ä.),
    - Klassenfahrten immer über die Schule laufen lassen (wir haben ein Extra-Konto für so etwas, damit meine Kolleginnen mit dem Geld einsammeln und bezahlen nichts zu tun haben
    - Eltern, die nicht zahlen können, Alternativen für die Übernahme der Kosten vorschlagen: Zuschuss der Kommune (s.o.) Förderverein, Sponsor, usw. Bei uns gilt grundsätzlich: Einen kleinen Obolus muss allerdings jeder tragen. Ich frage die Eltern immer wieviel sie zahlen können und entscheide dann im Einzelfall. Bisher musste an unserer Schule noch kein Kind zu Hause bleiben weil die Eltern nicht zahlen konnten.
    - Kinder, für die dann immer noch nicht gezahlt wird, bleiben zu Hause! Das klingt hart, aber wenn Eltern für jeden Mist Geld ausgeben und nicht bereit sind ein wenig Geld in die Bildung und Erziehung ihrer Kinder zustecken, kann Schule nicht anders handeln.
    Ich habe das noch nicht erlebt! Im letzten Jahr brachte eine Mutter das Geld An Morgen der Abfahrt in bar mit zum Bus. Wir hatten ihrem Sohn am Schultag vorher ein Schreiben mit seinem Vertetungsstundenplan in der Parallelklasse für die Klassenfahrtswoche mitgegeben.
    Grüße

  • Hallo, danke für eure Antworten.


    Ich versuche mal auf alles einzugehen.


    Natürlich sammelt man vorher das Geld ein, da die Mutter aber um Ratenzahlung bat und unterschrieben hatte, habe ich ihr geglaubt, dass sie zahlt.


    Auch dieses Kind hatte in der Klasse keinen guten Stand, von daher war mir ihre Teilnahme zu Beginn der fünften KLasse wichtig.


    Das Kind läuft leider in die gleiche Richtung wie die Eltern (lernt ja am Vorbild), riesen Anspruchshaltung, unmöglicher Umgangston mit Lehrern, anderen Kindern, sieht nicht ein, dass sie Pflichten zu erfüllen hat....
    Ihr Verhalten hat sich etwas gebessert, ich arbeite daran, aber das ist ein anderes Thema.


    Vor der Fahrt hatte ich der Mutter verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung vorgeschlagen (Zuschuss der Stadt und es gab eine weiere MÖglichkeit), sie hat keine angenommen. Die Eltern arbeiten auch, haben ein Haus, sind also nicht AlG2 Empfänger.


    Warum sie nicht zahlen? Keine Ahnung, sie hatten immer andere Ausreden, haben nicht nur ein Kind, viele Ausgaben etc.. Versprachen ständig zu zahlen, es kam aber nix.


    Werde nun wohl ein Schreiben über die Schule rausschicken, hatten wir eh vor. Wollte nur mal wissen, ob es echt sein kann, dass Eltern sich sowas rausnhmen können und wir nix machen können.


    Das war mir eine Lehre, zukünftig bleibt dieses Kind ohne vorher zu zahlen zu Hause.


    @Annamax,
    die KLassenfahrt hat sich gelohnt, war sehr schön, auch für die KLasse als Gemeinschaft.


    meike,
    die Idee mit dem Förderverein hatte ich auch schon, leider ist unser Förderverein etwas träge, hat Jahre vor sich hingedümpelt und wenig Geld. Ein KOllege sitzt noch auf den vollen Kosten seiner KLassenfahrt für einen Schüler, der wird das wohl vom FV bekommen.


    Was ich mich nur frage, haben dies Eltern kein Schamgefühl? Ich würde mich in Grund und Boden schämen, stattdessen tun die so, als ob ich was von ihnen wollte (komme mir vor wie ein Bettler).


    Aber über die restlichen Eltern kann ich mich in der Hinsicht nicht beklagen, außerdem habe ich eine tolle Klasse. (etwas off topic)


    Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Zitat

    Original von nofretete
    Vor der Fahrt hatte ich der Mutter verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung vorgeschlagen (Zuschuss der Stadt und es gab eine weiere MÖglichkeit), sie hat keine angenommen. Die Eltern arbeiten auch, haben ein Haus, sind also nicht AlG2 Empfänger.


    Warum sie nicht zahlen? Keine Ahnung, sie hatten immer andere Ausreden, haben nicht nur ein Kind, viele Ausgaben etc.. Versprachen ständig zu zahlen, es kam aber nix.


    Also jetzt wirklich: Willst du das Geld zurück oder nicht?


    Wenn ja:
    1) Letztes(!) Anschreiben mit Setzung eines eindeutigen Zahlungstermins, zur Sicherheit per Einschreiben
    2) Wenn die nicht zahlen: Mahnung über's Gericht, Links stehen oben.


    Lass dich doch nicht von solchen Personen verar...


    Gruß !


    Disclaimer 1: Wie immer keine Rechtsberatung. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen einen Anwalt deines Vertrauens.


    Disclaimer 2: Ich würde allerdings so wie beschrieben vorgehen.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • An der Schule, die ich als Schüler besucht habe gab es damals eine Regelung, dass z.B. nicht zurückgegebene Bücher zur Folge haben, dass das Zeugnis als Pfand einbehalten wird, etc.
    Wäre das nicht eine Lösung?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    An der Schule, die ich als Schüler besucht habe gab es damals eine Regelung, dass z.B. nicht zurückgegebene Bücher zur Folge haben, dass das Zeugnis als Pfand einbehalten wird, etc.
    Wäre das nicht eine Lösung?


    Nein, ist es meines Wissens nach nicht, da die Schule das Zeugnis nicht zurückhalten darf.
    Die Eltern und Schüler haben ein Anrecht darauf, dass Zeugnis zu bekommen.
    Und können es (unbeachtet ihrer eigenen "Verfehlungen") verlangen.


    kl. gr Frosch

  • Ich glaube Frosch hat bezüglich des Zeugnisses Recht, obwohl ich damals auch mein Abizeugnis nicht bekam (in dem Umschlag war nur ein kleiner Zetterl, mit der Begründung warum), weil ich noch ein Buch nicht abgegeben hatte. Musste es dann nachreichen und bekam das Zeugnis. :D


    Natürlich hätte ich mein Geld gerne wieder.


    Allerdings werde ich das Ganze nicht gerichtlich durchsetzen, da ich a) nicht davon ausgehe, dass sich der Aufwand (und der Rechtsweg ist lang, bevor man, wenn überhaupt, was bekommt und b) mir auch das Mädchen leid tut.


    Heute war ich aber wieder auf 180 als ich hörte, dass in den Ferien im Urlaub waren. Dafür ist Geld da.


    Nur das Kind ist gerade auf einem guten Weg und ich habe die leise Hoffnung, dass es etwas anders wird.



    Werde schrifltlich eine Frist setzen und die weiter oben beschriebenen Konsequenz ziehen, dass künftig keine Ratenzahlung mehr möglich ist. Ist nur schade, dass wieder eine/einer es schafft, das Vertrauen in viele kaputt zu machen. Da die anderen Eltern nicht so sind, ich aber auch hier wohl in ZUkunft anders reagieren werde (gebranntes Kind).


    Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

    Einmal editiert, zuletzt von nofretete ()

  • Nofretete - nach fast 20 Jahren problemloser Zahlungen hat es mich nun auch erwischt.... Hat sich bei dir eine Lösung ergeben ? Wenn ja, wie?


    Hintergrund:
    Eltern zahlten nicht. Auf ein Mahnschreiben meinerseits erfolgte telenischer Kontakt initiiert durch die Mutter, welche mitteilte, sie hätten sie volle Summe nicht und wären nicht Hartz IV-berechtigt. Über Elterrat und Schulträger wurde dann bis auf 105€ alles gedeckt. Man wollte dann kurz vor Fahrt zahlen, was aber nicht passiert. Ich selber war um die Fahrt völlig durch mit Abitur, weitere Korrekturen, Fahrtplanung und zwei extrem nervigen Elternpaaren, so dass ich diesen Fall hier aus den Augen verloren hatte. Manchmal ist im Schulbetrieb alles zu viel.....


    Es folgten drei weitere Mahnschreiben. Ein Anrufsversuch scheiterte an nicht mehr gültiger Telefonnummer. Wir haben nur durch Zufall die aktuelle erhalten. Anruf war dann erfolgreich mit dem Versprechen, das Rate 1 von 2 sofort zu überweisen und Rate 2 im Folgemonat. Ergebis: Nichts!


    Mein Anruf bei der für Niedersachsen zuständigen Mahnstelle ergab, dass mir bei einem Mahnverfahren weitere Kosten entstehen. Was tun? Aus Primnzip noch mehr Geld reinbuttern?

  • Das hätte von Anfang an nicht so laufen dürfen - und es ist nicht Deine Aufgabe, das Geld einzusammeln.(...)

    Aber faktisch läuft es doch überall so, weil alternative Modelle nicht angeboten werden oder täusche ich mich da? Ich habe erst letzte Woche wieder ein gespräch unter Kollegen gehört, wo es darum ging, bei welcher Bank am kostenfrei ein zusätzliches Konto eröffnen könnte (ohne Kontoführungsgebühren) als Abrechnungskonto für das Schullandheim. Da wäre allen ein Schulkonto zur Abrechnung lieber, gibt es aber nicht und scheint (?) auch nicht möglich zu sein. Können wir das denn unseren Schulen gegenüber durchsetzen, dass es für derartige Fahrten/Ausflüge ein Schulkonto zur Abrechnung geben muss? (Mit anderen Worten: Wie ist die diesbezügliche Rechtslage?)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wer nicht zahlt, fährt nicht mit. Die Unterdeckung erhöht den Gesamtpreis für den Rest. Falls diese den ausstehenden (Teil-)Betrag nicht überweisen, findet die Fahrt nicht statt.


    Es ist wie an der Supermarktkasse.
    Der Preis für das Superangebotsschnäppchen, der über der Ware hängt, gilt nicht. Es gilt der Preis an der Kasse.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • @CDL bei uns werden Fahrten deswegen direkt über den Reiseveranstalter gebucht, also jeder Schüler zahlt dort selbst. Da gibt es also kein Zwischenkonto.
    Denke das ist ohne eigenes Konto für solche Fahrten die sauberste Lösung. Wer nicht zahlt, fährt nicht mit.

  • alias: Das ist krass rechtswidriges Verhalten und fliegt dir vor jedem Gericht um die Ohren. Die Eltern würden damit ja quasi eine Bürgschaft für alle anderen Eltern übernehmen, d.h. im Extremfall springen 25 von 26 ab und einer soll die Gesamtkosten tragen? Wie du das sauber in einen Vertrag bekommst und dann erwachsene Menschen dazu bekommst, das zu unterschreiben, ist mir ein Rätsel.


    Rechtmäßiges Vorgehen:


    Angebot des Reiseveranstalters einholen für den Fall "alle SuS fahren mit"


    1.) Einverständniserklärungen samt Zahlungsverpflichtung durch die Eltern unterschreiben lassen, dabei auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung (privat zu organisieren) hinweisen


    Sind alle vorhanden? Falls ja: Weiter mit 2
    Sind nicht alle vorhanden? Reiseveranstalter anfragen, ob Preis gehalten werden kann: Falls ja: Weiter mit 2
    Falls nein: Reise entfällt


    2.) Der Schulleiter bucht die Reise mit Vollmacht des Schulträgers, alternativ buchst du mit Vollmacht des Schulleiters (bei Reisen die seit Jahren so stattfinden)


    Bezahlen alle Eltern? Falls ja: Weiter mit 3
    Falls nein: Scheiß drauf, das ist das Problem des Schulträgers und für dich und die Schule irrelevant. Weiter mit 3,


    3.) Auf in den Bus, ins Flugzeug, womit ihr halt los wollt.


    Das "Scheiß drauf" mag irritieren, aber Schulen sind in Deutschland nicht-rechtsfähige öffentliche Anstalten und können gar keine Verträge abschließen. Wenn der Schulleiter unterschreibt, dann tut er das als Vertreter des Schulträgers und damit ist das Ganze ein Problem zwischen Schulträger und Reiseveranstalter, bzw. Schulträger und Eltern. Sollen die sich doch damit rumärgern, damit hast du nichts am Hut.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wem schuldet die Mutter denn konkret das Geld?

    die Frage stellt sich als erste. Wir dürfen nur Fahrten machen, die der SL unterschreibt, wenn dann Eltern nicht zahlen, ist es dessen oder des Schulträgers Problem, jedenfalls nicht meins.

  • Meine Regel mittlerweile:


    Wer bis zum Stichtag nicht gezahlt hat, fährt nicht mit. Ohne Diskussion.


    Verursacht die wenigsten Probleme.


    Schule ist nicht das Sozialamt und ich bin kein Sozialarbeiter.


    Gruß !

  • Aber faktisch läuft es doch überall so, weil alternative Modelle nicht angeboten werden oder täusche ich mich da? Ich habe erst letzte Woche wieder ein gespräch unter Kollegen gehört, wo es darum ging, bei welcher Bank am kostenfrei ein zusätzliches Konto eröffnen könnte (ohne Kontoführungsgebühren) als Abrechnungskonto für das Schullandheim. Da wäre allen ein Schulkonto zur Abrechnung lieber, gibt es aber nicht und scheint (?) auch nicht möglich zu sein. Können wir das denn unseren Schulen gegenüber durchsetzen, dass es für derartige Fahrten/Ausflüge ein Schulkonto zur Abrechnung geben muss? (Mit anderen Worten: Wie ist die diesbezügliche Rechtslage?)

    Ich persönlich halte es für rechtswidrig, dienstbezogene Gelder über Privatkonten laufen zu lassen und weigere mich auch standhaft, das zu tun. Nach der Ankündigung, die Fahrtgelder entsprechend Bar einzusammeln und im Schultresor zu hinterlegen, war dann doch auf einmal ein Schulkonto verfügbar. Das korrekte Vorgehen bzgl. Vertragsunterzeichnung und Haftung hat @Valerianus ja bereits beschrieben.

  • alias: Das ist krass rechtswidriges Verhalten und fliegt dir vor jedem Gericht um die Ohren.

    Nö. Wenn du in der Anmeldung schreibst "nach derzeitiger Kalkulation fallen xxx € Kosten pro Schüler für die Reise an. Dieser Betrag muss evtl. durch Änderung der Teilnehmerzahl oder Preisänderungen der Reiseveranstalter angepasst werden."
    Ich kalkuliere auch immer 2 "Ausfallschüler" ein. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist sowieso zwingend. Falls jedoch ein Schüler wegen disziplinarischer Vergehen kurzfristig von der Teilnahme ausgeschlossen wird, ist es schwierig, den Fehlenden Betrag nachzufordern. Da erstatte ich nach Abschluss der Fahrt lieber etwas zurück - oder gehe mit der Klasse vom Rest der Klassenkasse Eis essen oder in den Kletterpark.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das war nicht meine Einschätzung, sondern der Hinweis eines Verwaltungsrichters bei meiner letzten Rechtsfortbildung. Das ist rechtswidrig, weil die Änderung ein überraschendes, zum Zeitpunkt des Verwaltungsvertrags (gemäß §54 BVVerfG, gilt analog auch in den VVerfG der einzelnen Länder, entsteht die Zahlungsverpflichtung der Eltern durch solch einen Vertrag in dem sie zusichern die Sachkosten zu übernehmen für die ansonsten der Schulträger aufkommen müsste) für die Eltern nicht absehbares und abschätzbares Element ist. Wenn dir das um die Ohren fliegt, ist weder dein Schulleiter, noch der Schulträger vor dir (außer die Einverständniserklärungen laufen bei euch auch direkt über die Schulleitung), sondern du hast die Klage am Hals.


    Wenn ein Schüler wegen disziplinarischem Verhalten ausgeschlossen wird, sind die Eltern selbstverständlich zur Zahlung verpflichtet (ergibt sich ebenfalls aus dem Verwaltungsvertrag). Der Schüler kann aufgrund seines Fehlverhaltens nicht mitfahren, nicht weil die Schule besonders gemein wäre. Und auch da gilt: Das muss der Schulträger wissen, ob er das Geld einsammelt. Er ist zur Zahlung der gesamten Summe vertraglich verpflichtet, wie er an die Kohle der Schüler kommt ist nicht mein Problem, wenn die Einverständniserklärungen da sind.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

Werbung