Kostenumlage f. Lehrer auf Klassenfahrt zulässig?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ihr alle wisst, dass es vielfach üblich ist, dass Lehrer die Klassenfahrten selbst in Kost und Logis zahlen (müssen).


    Ich habe eben eine Klassenfahrt (fünftägig) hinter mir und habe einen guten Pufferbetrag einkalkuliert für eventuelle Busfahrten, Eisessen, Eintritte etc. Alle Kinder haben damals 150,- Euro dafür bezahlt, meine Begleitung und ich ebenfalls.


    Nun sind aufgrund von Preisnachlässen und guter Wirtschafterei noch etwa 450,- Euro übrig geblieben. Ich denke gerade sehr ernsthaft darüber nach, die jeweiligen 150,- Euro von meiner Kollegin und mir davon einzuziehen - es blieben immer noch 150,- Euro am Ende übrig, von denen die Klasse mal ein tolles Abschlussfest etc. feiern könnte.


    Ich möchte mit euch nicht die moralische Seite der Angelegenheit diskutieren - ich sehe das kurz und knapp so: dass ich selber Geld mitbringe, um arbeiten zu dürfen, und zwar bei den Kleinen von 6:30 in der Frühe bis nachts um 23:30 Uhr, das Ganze im aufsichtspflichtigen Dauereinsatz (2 Erwachsene für 27 Kinder), das ist für mich ein Unding. Und ich habe jetzt die Möglichkeit, das locker umzulegen, ohne dass es jemandem weh tun würde. Unsere gesamt 300,- Euro sind circa 12,- Euro pro Kind, die an Kosten entstanden sind.


    Ich möchte von euch gerne wissen: wer wer von euch legt als Lehrer (nicht Referendar!) die Kosten um, welches Bundesland? Wer weiß etwas Verbindliches (nicht: ich habe mal gehört...) über die Rechtslage? Konkret: wo steht, dass es *verboten* ist, die Begleitpersonkosten umzulegen (für NRW, Grundschule)?


    Ich danke euch vorab für eure Hinweise und eure Meinung!


    Kollegialer Gruß,
    Philipp

    Einmal editiert, zuletzt von Philou ()

  • Also in Niedersachsen ist so eine "Umlage" nicht zulässig. Was aber geht, ist dass "Lehrerfreiplätze" genutzt werden, wenn sie als solche vom Anbieter der Leistung kenntlich gemacht werden (bsplw: "Ab 20 Schüler übernachtet eine Lehrkraft kostenlos").


    In jedem Fall musst du den Eltern im Rahmen einer Endabrechnung alle Kosten, gewährten Freiplätze u.ä. aufschlüsseln, da du nur "treuhänderisch" das erhaltene Geld verwaltest.


    Also, sebst wenn du vorhast, den übrig gebliebenen Betrag zur eigenen Kostenentlastung zu nutzen (was ich für unzulässig halte!), müsstest du das den Eltern gegenüber offenlegen!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Für deine Heimat NRW:
    Hier steht nur, dass

    Zitat

    Die Gewährung von Zuschüssen einzelner Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte anlässlich der Teilnahme an einer Klassenfahrt


    verboten ist.


    Zum Umlegen auf alle Schüler finde ich gerade nichts.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: ich halte es übrigens schon prinzipiell für "verboten", die Begleitpersonen umzulegen. Zumindest würde mir das als Begleitperson nicht wirklich gefallen. *duck und weg* ;)


    P.P.S.: Weitere Gedanken, die ich mich 1 Stunde später zu der Frage gemacht habe, stehen weiter unten im Thread.

  • Hallo,
    in Bayern muss man selber die Kosten erstmal auslegen und bekommt sie dann aber (nach Monaten und schönen Formularen) zurück.


    Es ist bei uns nicht erlaubt Kosten umzulegen (wie gesagt, wir bekommen das Geld aber wieder!)


    Wenn das nicht so wäre, würde ich überhaupt nicht fahren Wo sind wir denn??? 4-5 Tage 24h Programm bzw. Aufsicht und dann noch 150 Euro zahlen? Nein danke.


    Gruß
    Anna

  • Da wir die Diskussion bei uns im Kollegium erst kürzlich hatten, kann ich für Baden-W. folgendes sicher sagen:


    Eine Umlage der Kosten ist verboten.


    Mikaels Argument der treuhänderischen Verwaltung ist da sicherlich ein wichtiger Aspekt. Ein zusätzliches Argument gegen die Umlage entsteht, wenn man sie als Vorteilsnahme im Amt interpretiert. Im Endeffekt ist das rechtlich nicht viel anders, als wenn dir die Eltern einfach so mal 150 Euro in die Hand drücken.


    Ich habe zu dem Thema auch irgenwo ein Papier der GEW rumliegen. Dort wird auch entsprechend argumentiert.


    Auch wenn du nicht über die moralische Seite diskutieren willst. Einen kurzen, weniger moralischen als viel mehr politischen Komentar muss ich dann doch noch los werden: Das uns die geltenden Regeln quasi abverlangen, diese Kosten selbst zu tragen, ist ein Unding. Es wird sich daran aber nie etwas ändern, wenn wir durch unser Verhalten dieses Spiel mitspielen und uns zugleich im Zweifel auch noch auf rechtlich höchst problematische Felder begeben. Ich gehe deshalb mit der Regel gegenüber den Eltern ganz offen um. Bestimmte Reisen kann ich eben einfach nicht mehr anbieten, da es keine Freiplätze von Seiten der Veranstalter gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Zum Thema "Vorteilsnahme" noch als Nachtrag zu meinem Posting oben:
    In NRW heißt es in den oben genannten schulischen Umsetzungen zu den Regeln zur Vorteilsnahme im Amt:

    Zitat

    Ein Geschenk von Organen der Schulmitwirkung (Klassenpflegschaft) oder Gesamtheiten von Schülerinnen/Schülern (Klasse/Kurs) oder Eltern kann
    dagegen im Einzelfall zulässig sein. r


    Von einzelnen Schülern ist dies nciht erlaubt.


    "Geschenk" setzt aber ein "bewusstes Hergeben" der Eltern voraus. Da das in deinem Fall nicht so ist, ist es kein "Geschenk" und keine "Vorteilsnahme". Und es wird im Rahmen der Regelungen zur "Vorteilsnahme" nicht behandelt. Warum nicht?
    Du nutzt Geld, welches dir anvertraut ist zu Zwecken, für die das Geld nciht geplant war. Man spricht in dem Fall meines Wissens eher von "Veruntreuung".


    Also: ich würde es lassen. Nicht unter dem Aspekt der "Vorteilsnahme" sondern unter dem Aspekt der "Veruntreuung."


    kl. gr. Frosch

  • Ich sehe auch überhaupt nicht ein, für eine Klassenreise auch noch Geld aus meiner eigenen Tasche zu bezahlen. Bisher war es aber auch immer so, dass die Begleitpersonen frei waren.

  • Nochmal bekräftigend: In Bayernist keine Form der Vorteilsnahme wie z.B. Umlage erlaubt. Bisher hieß es zwar, auch amtlicherseits, man solle unbedingt auf Freiplätze drängen und die den Lehrern zukommen lassen, aber vor zwei Wochen kam ein Schreiben, dass auch diese Freiplätze auf die Schüler umgelegt werden müssen und *nicht* dem Lehrer zustehen.


    Allerdings kriegen die Lehrer wirklich alles bezahlt, die Schule darf nur genehmigen, wofür Geld im Topf ist. Bis vor zwei Jahren war es allerdings üblich, dass Lehrer institutionell freiwillig auf etwa die Hälfte der Rückzahlung verzichteten - bis der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass das auf keinen Fall sein darf.


    Seitdem kriegen wir an meiner Schule alles Geld zurück, meist auch ziemlich rasch. (Fahrt und Übernachtung jedenfalls - ich habe keine Ahnung, ob es einen Anspruch auf Essensgeld oder so gibt, aber den fordert keiner von uns ein.)

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Bevor ich mir so ein Umlagengeld erschleichen würde, würde ich gar nicht erst fahren.
    Wer fährt hat Kosten und bleibt in NRW auch auf diesen Kosten sitzen.
    Wer das vermeiden will, muss Klassenfahrten konsequent ablehnen.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

    • Offizieller Beitrag

    Ganz gleich wie die Rechtslage im Bundesland so ist: hintenrum und heimlich "einziehen" fände ich nicht gut. Kannst du die Eltern nicht einfach darum bitten und ihnen die Situation erklären? Dass man für 24Studen-Dienst normalerweise Zulage bekommt, ist doch in deren Firmen/Arbeitsstellen (hoffentlich) auch eher so? Müsste doch nachvollziehbar sein.

  • Die Entscheidung, ob du auf Klassenfahrt gehen willst, triffst du doch unabhängig von der Frage, ob du deine Reisekosten erstattet bekommst.
    Dass LehrerInnen in der Regel auf ihren Reisekosten sitzen bleiben, ist ein Skandal, en aber nicht deine SchülerInnen zu verantworten haben. Diesen Konflikt musst du politisch mit deinem Arbeitgeber austragen! Und unabhängig von der juristischen Sachlage: Ich persönlich käme mir schäbig vor, mir so hintenrum die übriggebliebenen Elternbeiträge (weißt du, wie schwer u.U. Einzelnen die Finanzierung gefallen ist?) einzusacken.

  • Zitat

    Original von rudolf49
    Die Entscheidung, ob du auf Klassenfahrt gehen willst, triffst du doch unabhängig von der Frage, ob du deine Reisekosten erstattet bekommst.


    Manche halten das so. Das halte ich für falsch. Keine Reisekosten, keine Fahrt.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Also ich habe auf meiner letzten (und ersten eigenen ;-)) Klassenfahrt eine Freundin mitgenommen als Begleitperson und habe vorher mit den Eltern abgesprochen, dass deren Kosten auf die Schüler umgelegt werden. Ich war frei bei dem Veranstalter.. Es kann doch nicht sein, dass sich jemand bereit erklärt, sich den Stress anzutun und dann noch selbst bezahlt??

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es gerade sehr interessant, dass Klassenfahrten in anderen Bundesländern bezahlt werden. Bei uns war es so, das wir gerade mal 1/5 der Kosten vom Arbeitgeber zurückbekommen haben. Von der Schulleitung gab es die offizielle Information, dass in NRW nur die Angestellten die Fahrt bezahlt bekommen, die Beamten müssen alles - bis auf diesen kleinen Zuschuss - selbst bezahlen.
    Freiplätze dürfen wir - laut Aussage der Schulleitung auf einer Konferenz - in NRW nicht annehmen und sie müssen auf die Schüler umgelegt werden. Das war insbesondere in meiner Ref-Schule ein Problem, da es dort nur wenige männliche Lehrer gab, die bereit waren, als Begleitperson mitzufahren, so dass diejenigen, die dann einsprangen, teilweise 3 oder 4 Klassenfahrten pro Jahr begleiteten und selbst bezahlen mussten.


    Ist eigentlich irgendwo festgelegt, ob man als Lehrer verpflichtet ist, auf Klassenfahrt zu fahren? Das würde mich mal interessieren.

    • Offizieller Beitrag

    Die Umlage der Kosten auf die Schüler ist nicht zulässig, wobei die Annahme von angebotenen Lehrerfreiplätzen zulässig ist. Dies muss aber im jeweiligen Angebot bzw. auf der Rechnung ausdrücklich auch so ausgewiesen sein.


    Es ist eine formaljuristische Kleinkrämerei, da die Freiplätze in der Kalkulation des Reiseanbieters natürlich über den Einzelbeitrag, den jeder Schüler zahlen muss, auf den Schüler umgelegt wird.


    Immerhin hat hier das MSW eine pragmatische - weil finanziell günstigere und nach Außen hin "sauber" klingende - Lösung gefunden.


    Hier übrigens der Link zum entsprechenden Informationsblatt.


    Infoblatt zur Annahme von Belohnungen und Geschenken


    Reffi


    Wenn Dir die Reisekosten erstattet werden, kannst Du dazu verpflichtet werden. Da das Land aber chronisch klamm ist, werden derartige Dienstreisen oft nur gegen eine unterschriebene Verzichtserklärung genehmigt. Dazu jedoch kann niemand gezwungen werden. Dennoch wird der Lehrer hier zum Buhmann - entweder vor sich selbst oder vor seiner Klasse.


    Teilnahme an Klassenfahrten


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von silke111
    und wie sieht es bei ausflügen aus?
    da heb ich bisher immer die kosten für eintritt und fahrttickets von mir und den begleiteltern auf die kinder umgelegt...
    nicht erlaubt?


    nrw


    Das fällt unter dieselbe Rubrik. Umlegen darfst Du nicht.


    Gruß
    Bolzbold

  • Bislang war ich 2x auf Klassenfahrt und in jeder Jugendherberge hieß es, die Anzahl der Kinder wird gezählt und mit dem "Paketpreis" multipliziert. So wurden die Kosten der Klassenfahrt errechnet. Begleitpersonen waren selbstverständlich frei. Die Anbieter, die Begleitpersonen mitrechneten, habe ich im Vorfeld rausgefiltert, die kamen dann für unsere Klassenfahrt erst gar nicht in Frage. So handhabe ich das auch meistens bei Wanderungen/Eintritte in Museen etc.


    Falls jmd. als Begleitperson doch bezahlen muss, kann für Hessen hier nachlesen...


    =2164&tx_ttnews[backPid]=1&cHash=6e17e5ea67]Reisekosten für Lehrkräfte in Hessen

  • es wir bei uns immer so gemacht... könnte ich zur absicherung auf elternabend nach meinung und hoffentlich zustimmung der eltern dazu fragen?
    und falls alle einverstanden sind, es dabei belassen?

Werbung