Muss ich, wenn ich zuhause und krank bin, den Unterricht für die KV-Lehrer vorbereiten?

  • Die zwei Minuten "Arbeit" nehme ich in Kauf, weil ich dafür selber in Vertretungsstunden ganz entspannt korrigieren kann.

    Bitte nicht falsch verstehen: es spricht nichts dagegen, mal eben ohnehin griffbereites Material für eine planbare kurze Vertretungssequenz (z.B. Doppelstunde fällt aufgrund einer Fortbildung aus) reinzugeben. Da bricht sich wirklich niemand einen Zacken aus der Krone und das handhabe ich auch nicht selten so...insbesondere in Klassen, in denen die Materialien auch wirklich bearbeitet werden und sinnvoll im weiteren Unterricht genutzt werden können.


    Es spricht aber sehr viel dagegen, das auch von kranken Kollegen oder von solchen zu erwarten, die ohnehin für längere Zeit anderweitige Dienstgeschäfte übernehmen müssen. Ich hatte mich vor Jahren mal bereit erklärt, 2 Klassenfahrten unmittelbar hintereinander zu begleiten, was in Anbetracht der dortigen Aufsichtsverhältnisse, der Aktivitäten und der Klassenzusammensetzungen auch völlig in Ordnung war und ich tatsächlich gern gemacht habe. Als dann aber auch noch erwartet wurde, die 2 Wochen Unterricht und damit immerhin knapp 50 Unterrichtsstunden vorzubereiten und reinzugeben, konnte ich mir einen sehr deutlichen Kommentar nicht mehr verkneifen. Im Ergebnis wurden dann für die Zeit sogar verlässliche Dauervertretungen eingerichtet.

  • Bitte nicht falsch verstehen: es spricht nichts dagegen, mal eben ohnehin griffbereites Material für eine planbare kurze Vertretungssequenz (z.B. Doppelstunde fällt aufgrund einer Fortbildung aus) reinzugeben. Da bricht sich wirklich niemand einen Zacken aus der Krone und das handhabe ich auch nicht selten so...insbesondere in Klassen, in denen die Materialien auch wirklich bearbeitet werden und sinnvoll im weiteren Unterricht genutzt werden können.


    Es spricht aber sehr viel dagegen, das auch von kranken Kollegen oder von solchen zu erwarten, die ohnehin für längere Zeit anderweitige Dienstgeschäfte übernehmen müssen. Ich hatte mich vor Jahren mal bereit erklärt, 2 Klassenfahrten unmittelbar hintereinander zu begleiten, was in Anbetracht der dortigen Aufsichtsverhältnisse, der Aktivitäten und der Klassenzusammensetzungen auch völlig in Ordnung war und ich tatsächlich gern gemacht habe. Als dann aber auch noch erwartet wurde, die 2 Wochen Unterricht und damit immerhin knapp 50 Unterrichtsstunden vorzubereiten und reinzugeben, konnte ich mir einen sehr deutlichen Kommentar nicht mehr verkneifen. Im Ergebnis wurden dann für die Zeit sogar verlässliche Dauervertretungen eingerichtet.

    Es gibt Vertretungsstunden ohne Aufgaben und es ist deswegen auch noch keiner gestorben oder dümmer nach Hause gegangen. Was Eltern dazu sagen, muss uns nicht die Bohne interessieren. Das ist ein Kommunikationsproblem, das Lehrer einseitig lösen können.


    Was meine Kollegen erwarten kann ich dir nicht sagen. Sie dürfen zumindest nicht erwarten, dass in jedem Fall Vertretungsaufgaben gestellt werden. Für mich ist das kein Problem Aufgaben zu schicken und ich freue mich als Vertretung, wenn die Schüler was zu tun haben.

  • Es spricht aber sehr viel dagegen, das auch von kranken Kollegen oder von solchen zu erwarten, die ohnehin für längere Zeit anderweitige Dienstgeschäfte übernehmen müssen.

    Genauso viel, wie auch nicht erwartet werden darf, dass jeder Kollege mit den Materialien arbeitet.

    Klar gibt es Sachen, die sind genial, wenn da noch ein fertiger Wochenplan z.B. liegt für die Woche wo die Klassenlehrerin auf Klassenfahrt ist, aber wenn dann jemand, der nie damit gearbeitet hat da drin ist, muss auch okay sein, wenn er was anderes macht, weil er sich das nicht zutraut.

    Bei uns hat der Channel, wo Vertretungsaufgaben für Klassen von Kollegen eingestellt wurden für viel Unwohlsein gesorgt, eben die, die sich Unwohl fühlten, weil sie das nicht leisten konnten etwas einzustellen und für die, die es nicht gesehen haben, nicht machen wollte oder aus anderem Grund was anderes gemacht haben.

    Ist also ein sehr zweischneidiges Schwert,

  • Ich kenne es aus der Vergangenheit auch so, dass bei Krankheit Vertretungsmaterial erwartet wurde und man sich dem impliziten Druck nicht unbedingt immer entziehen konnte. Heute hätte ich in der Hinsicht ein dickeres Fell, glaube ich. Krank ist krank. Man könnte die Problematik der spontanen sinnvollen Beschäftigung ja auch einfach mit zentral vorgehaltenem Selbstlernmaterial für die verschiedenen Fächer lösen.


    Bei planbarer Abwesenheit über überschaubare Zeiträume (darunter zähle ich nicht die oben erwähnten 2 Wochen Klassenfahrt, sondern vielleicht mal 1-2 Tage) finde ich es allerdings schon zumutbar, die Schüler im Vorfeld mit Aufgaben zu versorgen.

  • Es geht mir nicht darum, ob es sinnvoll und / oder kollegial ist, bei geplanter Absenz Material vorzubereiten.

    Selbstverständlich ist es kollegial und meistens auch sinnvoll (sofern die Arbeitsaufträge von der Vertretungslehrkraft dann auch genutzt werden).

    Und auch wenn ich dazu nicht verpflichtet werden kann, mir fehlt immer noch die Rechtsgrundlage, bereite ich Arbeitsaufträge vor.


    Wenn die SL sagt, man müsse es tun, ist das noch lange keine Rechtsgrundlage.

    Wenn man Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung hat, muss man dies übrigens "unverzüglich" dem Vorgesetzten melden. (§ 36 (2) BeamtStG, das gilt übrigens für alle, bundesweit)

    (Andernfalls trägt man als Beamter die volle rechtliche Verantwortung!)


    Mir ist immer noch nicht klar, wo ich es in diversen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen, ... finde, dass ich zu verpflichtet werden kann, Arbeitsaufträge zu erstellen, wenn ich dienstlich (oder privat) meinen Unterricht nicht planmäßig halten kann?

    • Offizieller Beitrag

    Also für NRW sind hier §6 in Verbindung mit §12 Abs. 4 ADO relevant.

    Ich zitiere:
    § 6
    Unterricht erfordert sorgfältige Planung, Vor- und Nachbereitung. Grundlagen für die Unterrichtsplanung sind die Richtlinien, Rahmenvorgaben und Lehrpläne des Ministeriums, die daraus in Verbindung mit dem Schulprogramm entwickelten schuleigenen Lehrpläne sowie die Beschlüsse der Mitwirkungsorgane. [...]


    § 12 Abs. 4
    4) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, auf Anordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet (§ 6). Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren). [...]


    Die Zumutbarkeit für die zu Vertretenden in § 12 Abs. 4 ist einerseits ein dehnbarer Begriff, kann m.E. aber im Falle von Wochen im Voraus feststehender dienstlicher Absenz (Klassenfahrt, Fortbildung) nicht als überdehnt betrachtet werden. Etwas anderes wäre es bei sehr kurzfristiger dienstlicher Absenz. Da der Unterricht im Idealfall nicht per Auto- oder Schwellendidaktik geplant wird, wenn man das Ganze halbwegs Ernst nimmt, findet diese Planung ja irgendwann im Vorfeld dieses Unterrichts statt. Es ist daher nur bedingt von der Perspektive der aufzuwendenden Arbeitszeit her nachvollziehbar, wieso sich aus einer vorhersehbaren dienstlichen Absenz eine Befreiung von der Planung von Unterricht ableiten lassen sollte. Wie gesagt - wenn krank, dann krank. Ansonsten sehe ich da kaum Spielraum für eine Verweigerungshaltung.


    Die Haltung, die ich aus Sam1976s letztem Satz seines letzten Beitrags herauszulesen meine, finde ich damit dann doch irgendwie befremdlich.

  • Wobei man fairerweise sagen muss, dass hier vom zu Vertretenden lediglich die Weitergabe von erforderlichen Unterlagen und Informationen gefordert wird (z.B. kurze Info über gerade behandeltes Thema und ggf. Verweis auf vorliegendes Lehrmaterial), nicht jedoch die oft an Schulen implizit geforderte detaillierte Unterrichtsvorbereitung für die jeweiligen Stunden. Die ist vielmehr von der Vertretungslehrkraft selbst zu erwarten (siehe hierzu §12 Abs. 4 Satz 1 ADO). Diese bekommt dafür nämlich die entsprechende Stundenanrechnung, zu der auch Vor- und Nachbereitung gehört.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei man fairerweise sagen muss, dass hier vom zu Vertretenden lediglich die Weitergabe von erforderlichen Unterlagen und Informationen gefordert wird (z.B. kurze Info über gerade behandeltes Thema und ggf. Verweis auf vorliegendes Lehrmaterial), nicht jedoch die oft an Schulen implizit geforderte detaillierte Unterrichtsvorbereitung für die jeweiligen Stunden. Die ist vielmehr von der Vertretungslehrkraft selbst zu erwarten (siehe hierzu §12 Abs. 4 Satz 1 ADO). Diese bekommt dafür nämlich die entsprechende Stundenanrechnung, zu der auch Vor- und Nachbereitung gehört.

    Korrekt - wobei ich davon ausgehe, dass die wenigsten KollegInnen mit ein paar Jahren Berufserfahrung noch ganze Entwürfe oder Synopsen erstellen, wenn sie ihren Unterricht vorbereiten.
    Wenn ich einmal von mir ausgehe, so bin ich nach 20 Jahren in diesem System dann in der didaktisch-pädagogischen Planung recht schnell. Was mitunter aufwändiger ist, das ist das Suchen und Aufbereiten des Materials, wenn man eben nicht ausschließlich auf vorhandene Sachen zurückgreifen möchte, oder eben ganz bewusst einmal etwas anderes ausprobieren möchte, oder eben seinen Unterricht auch einmal mit Aktualitätsbezug gestalten möchte.

    • Offizieller Beitrag

    aus der Sicht einer derjenigen, die häufig Vertretungsunterricht macht:

    Oft kann ich mit den gestellten Aufgaben (je nach Fach) nicht viel anfangen, kann also nicht mal helfen, es sei denn, die Schüler haben Probleme mit der Aufgabenstellung.
    Bei Vertretungen für eine Doppelstunde reicht der Umfang oft gerade für60 Minuten, nicht für 90. Warum auch immer.

    Ich mache dann auch lieber meinen eigenen Unterricht oder mache etwas ganz Anderes. Ist mir lieber und kann ich mich besser drauf einstellen als auf manche zur Verfügung gestellten Aufgaben, besonders wenn sie abends spät noch zugeschickt werden.

    Dieses Aufgaben zur Verfügung-Stellen ist für mich von beiden Seiten aus Käse. Man sollte es ganz sein lassen.

    Und nein, ich würde im Leben nicht erwarten, in einer V-Stunde meine eigenen Klausuren/KA zu korrigieren. Mach ich in eigenen Klassen ja auch nicht

  • Mir ist immer noch nicht klar, wo ich es in diversen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen, ... finde, dass ich zu verpflichtet werden kann, Arbeitsaufträge zu erstellen, wenn ich dienstlich (oder privat) meinen Unterricht nicht planmäßig halten kann?

    Frag deine Schulleitung. Wenn die behauptet, dass du etwas musst, dann können die dir sicher eine Rechtsgrundlage nennen. Wenn nicht, dann musst du auch nicht.

  • Korrekt - wobei ich davon ausgehe, dass die wenigsten KollegInnen mit ein paar Jahren Berufserfahrung noch ganze Entwürfe oder Synopsen erstellen, wenn sie ihren Unterricht vorbereiten.
    Wenn ich einmal von mir ausgehe, so bin ich nach 20 Jahren in diesem System dann in der didaktisch-pädagogischen Planung recht schnell. Was mitunter aufwändiger ist, das ist das Suchen und Aufbereiten des Materials, wenn man eben nicht ausschließlich auf vorhandene Sachen zurückgreifen möchte, oder eben ganz bewusst einmal etwas anderes ausprobieren möchte, oder eben seinen Unterricht auch einmal mit Aktualitätsbezug gestalten möchte.

    Das stimmt einerseits und mich würde es auch wundern, wenn erfahrene Lehrkräfte - bis auf wenige Einzelstunden mal abgesehen - noch erhebliche Zeit in die Unterrichtsvorbereitung stecken müssten. Nicht selten macht es aber doch einen deutlichen Unterschied, ob man eine Unterrichtsstunde selbst in Präsenz hält, oder die Schüler genau diese Inhalte auf einmal nur mit einer - womöglich fachfremden - Aufsicht vollständig selbständig bearbeiten sollen. Eine entsprechende Überarbeitung des Materials kann dann doch etwas länger dauern und geht über "nur mal kurz in den Fundus greifen" hinaus.

  • Ich verstehe ja so langsam auch, dass sich viele in diesem Forum der "Diskussion" wegen gerne mal die Hose mit der Kneifzange anziehen, um später einen lustigen Emoji setzen zu können, aber niemand verlangt bei uns Vertretungsaufgaben und dazu kann es auch keinen Zwang geben. Kollegen, die keine Aufgaben stellen können, sind sicher so achtsam sich nicht von Kollegen wegen solchen Lappalien "unter Druck" setzen zu lassen. Sollten sie zumindest sein, um in diesem Beruf überleben zu können.

    Warum sollte ich mich diesem künstlichen Druck aussetzen? Wir haben genug Baustellen.

  • Es sind keine unbezahlten Überstunden, es ist mit deinem Gehalt abgegolten

    Das hat wahrscheinlich nur noch keiner vernünftig bis zu Ende duechgeklagt. Auch hier freue ich mich auf die Arbeitszeiterfassung🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • http://schiering.org/arhilfen/arzeit/freizeitmassnahmen.htm


    Den o.g. Artikel finde ich interessant. Sie ist von einer kirchlichen Arbeitnehmervertretung und beleuchtet zwar keine Klassenfahrten sondern Ferienfreizeitmassnahmen kirchlicher Arbeitgeber, also die Jugendlager und Ferienfreizeiten die so angeboten werden. Letztlich ist das hier gesagte m.E. vollumfänglich auf die Situation von Lehrern übertragbar. Wird Zeit das das umgesetzt wird. Und jetzt haut nicht auf die GEW, die anderen packen das Thema auch nicht an, weil jeder Angst hat die Kollegen zu vergrätzen, die dann mit heulenden Augen im Klassenzimmer stehen, weil die Gewerkschaft ein fürs alle Mal der Ausbeuterei ein Ende gesetzt hat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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