Vertretungen am freien Tag?

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite Teilzeit mit etwa 70% des vollen Deputats. Daher habe ich einen Tag in der Woche keinen Unterricht. Mein Anfahrtsweg beträgt 40 Minuten.
    Bin ich angesichts des freien Tags dann prädestiniert für Vertretungsunterricht? Ich war eigentlich nicht davon ausgegangen, dass ich an dem Tag Gewehr bei Fuß stehen muss..... :ka:

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite Teilzeit mit etwa 70% des vollen Deputats. Daher habe ich einen Tag in der Woche keinen Unterricht. Mein Anfahrtsweg beträgt 40 Minuten.
    Bin ich angesichts des freien Tags dann prädestiniert für Vertretungsunterricht? Ich war eigentlich nicht davon ausgegangen, dass ich an dem Tag Gewehr bei Fuß stehen muss..... :ka:


    Wie ist denn bei euch die Vertretungsverpflichtung überhaupt? Wir haben ja maximal 3 Stunden im Monat bei Vollzeit, also bei 70% dann etwa 2 Stunden. So kann es denn, selbst wenn es zumutbar und zulässig ist, ja nicht so häufig zu einem Einsatz am "freien Tag" (sowas gibt es ja eigentlich auch nicht) kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Der "freie Tag" ergibt sich aus dem Stundenplan.
    Vertretung fällt an, wenn halt jemand ausfällt. Und wenn viele ausfallen und nur noch wenige fit sind, übernehmen die dann die Vertretung. Es gibt Monate, da kommt man locker auf 15 Stunden Vetretung- Gerade als Teilzeitkraft. Wir sind ein sehr kleines Kollegium.

  • Dass man bei 70% einen freien Tag hat, ist doch fast selbstverständlich. Es wäre doch absolut daneben, 17 oder 18 Unterrichtsstunden auf fünf Tage zu verteilen.


    An meiner Schule sollte man damit rechnen, im Anschluss an die letzte eigene Unterrichtsstunde als Vertretung eingesetzt zu werden. Bei Freistunden zwischendurch natürlich auch. Aber nicht schon vor der ersten eigenen Unterrichtsstunde und schon gar nicht an einem freien Tag.

  • Der "freie Tag" ergibt sich aus dem Stundenplan.
    Vertretung fällt an, wenn halt jemand ausfällt. Und wenn viele ausfallen und nur noch wenige fit sind, übernehmen die dann die Vertretung. Es gibt Monate, da kommt man locker auf 15 Stunden Vetretung- Gerade als Teilzeitkraft. Wir sind ein sehr kleines Kollegium.

    Und das ist rechtens??? Die 15 Stunden werden vermutlich auch nicht zusätzlich vergütet?
    Das wäre hier undenkbar!! Dann kannste auch gleich Vollzeit arbeiten gehen...

  • Also bei uns werden die Überstunden ab der 4. Stunde vergütete. Und Teilzeitkräfte bekommen hierfür sogar mehr pro Stunde als Vollzeitkräfte.


    Mal aus Stundenplanersicht:
    Was soll man machen, wenn ein oder mehrere Kollegen ausfallen. Und jemand der Vertretung machen könnte, hat an diesem Tag seinen UNTERRICHTSfreien Tag. Würdet Ihr, dies natürlich vorausgesetzt, nicht auch mal den Kollegen/die Kollegin fragen, der an diesem Tag keinen Unterricht hat?
    Ich hatte vor 2 Jahren, als ein Kollege längerfristig ausfiel, teilweise 30 Stunden pro Woche. Da kommt man dann echt an seine Grenzen und es ist schon ein Unterschied ob man die 26. bis 30. oder die 18. bis 22. Stunde hält.


    Viele Grüße
    Super-Lion
    Ich muss übrigens auch gleich noch einen Vertretungsplan schreiben, da ein Kollege vermutlich bis Weihnachten ausfallen wird.

  • Teilweise gibt es ja auch Unterschiede, aus welchem Grund man das Stundendeputat reduziert hat. In NDS haben nur diejenigen, die aus familiären Gründen reduzieren, Anspruch auf einen freien Tag. Wenn andere den auch bekommen, ist das aber kein "gesetzlich geschützter" freier Tag. (Wobei es Kollegen gibt, die, obwohl sie aus familiären Gründen reduziert haben, darum bitten, an jedem Tag eingesetzt zu werden, da sich die kürzere Anwesenheit in der Schule leichter vereinbaren lässt mit Betreuungsangeboten für pflegebedürftige Kinder/Eltern/...)


    Wenn von vornherein klar ist, dass man in den nächsten x Wochen/Monaten deutlich mehr unterrichten wird, kann man (in NDS) auch ein "offizielles" Arbeitszeitkonto beantragen. Die dort angesparten Stunden können dann in den darauffolgenden Schuljahren abgebummelt werden, für ein Sabbatjahr herangezogen werden, ...
    Als Teilzeitkraft kann man in dem Fall (in den nächsten x Wochen/Monaten deutlich mehr unterrichten) auch die Erhöhung des Stundendeputats (also statt 70 vielleicht 85%) überlegen. Dies ist im Vergleich zur Vergütung von Überstunden finanziell deutlich attraktiver.


    (Und lehnt die Schulbehörde [nicht der Vertretungsplaner oder der Schulleiter, die dies nicht entscheiden können] die hier genannten Möglichkeiten ab, kann sich die Schule insgesamt positionieren, dass sie zwar alles versucht hat, um Stundenausfall zu minimieren, aber offensichtlich die Ressourcen nicht zur Verfügung stehen...)

  • Also, bei uns wurde zu Beginn des Schuljahres angesagt, dass alle Teilzeitbeamten rückwirkend jede MA aber der ersten vergütet bekommen. Vor allem zwei Schuljahre rückwirkend, also 2011/12 und das vergangene. Im Moment ist unsere Stellv dabei, mit jedem die jahre nachzuvollziehen. Und meldet sie dann nach und nach, insofern ...
    Ein freier Tag wurde bei uns noch nie für Vertretungen herangezogen, außer, jemand möchte das gern gegen Bezahlung.

  • Mal aus Stundenplanersicht:
    Was soll man machen, wenn ein oder mehrere Kollegen ausfallen.

    Dafür gibt es bei uns "U+", d.h. mehr oder minder qualifizierte Vertretungskräfte, die (wie in der Anfangsphase von Aldi) auf Abruf stundenweise in den Schulen eingesetzt werden. Ab 6 Wochen Ausfall/Krankheit gibt es Vertretungskräfte mit einem Lehrauftrag. Ausserdem gibt es noch Systeme von Mitbetreuung, Gastklassen, Stillarbeit etc. und in den Ballungsräumen wohl auch so etwas wie "mobile Reserven" - damit kenne ich mich aber nicht aus. Ebenfalls aus Stundenplanersicht. ;) 15 Vertretungsstunden im Monat - das würde bei uns NIEMAND mitmachen... Bei uns arbeiten viele gerade familienbedingt nur Teilzeit, da sind dann die Kinder für diesen Tag gar nicht bei der Tagesmutter angemeldet - von daher ginge das gar nicht..

  • Das wäre an meiner Schule undenkbar. Ich mache zwar gerade selbst freiwillig Überstunden an meinem freien Tag, aber ICH habe es angeboten, weil meine Teamkollegin ausgefallen ist und meine Klasse (eine erste Klasse) sonst 6 Stunden Vertretung hätte. Ich hoffe, dass ich die Überstunden irgendwann mal abbummeln kann, demnächst stocke ich offiziell auf.


    Wie soll das eigentlich funktionieren? Ich habe an meinem freien Tag eigentlich immer Arzttermine oder andere Sachen. Sei es für die Kinder oder für mich. Am selben Tag wäre ich schlichtweg nicht erreichbar. Und wenn man mich einen Tag vorher anspricht, würde ich ablehnen wegen der Termine.


    @ThOr5ten: Ich habe mit 75% 23 Stunden Unterricht. Ich habe allerdings trotzdem einen Tag frei. In Hamburg hat man ein Anrecht auf einen freien Tag bis 75%. Bei 50% sogar auf 2 Tage.


    LG Anja

  • So etwas gibt's bei uns nicht!


    Wie ist denn bei euch die Vertretungsverpflichtung überhaupt? Wir haben ja maximal 3 Stunden im Monat bei Vollzeit, also bei 70% dann etwa 2 Stunden. So kann es denn, selbst wenn es zumutbar und zulässig ist, ja nicht so häufig zu einem Einsatz am "freien Tag" (sowas gibt es ja eigentlich auch nicht) kommen.


    Bei uns muss ab der 1. Stunde bei Teilzeit bezahlt werden und zwar nicht mit der Mehrarbeitssumme, sondern der normalen Summe, die jemand mit mehr Stunden im Monat kriegen würde und das ist noch höher. Aber nur bis zum vollen Deputat, danach gibt's "nur" noch die Mehrarbeitszahlung.

  • Mehrarbeit ist wohl in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. In Bayern muss bei einer Vollzeitkraft bei mehr als 3 zusätzlichen Stunden Unterricht (! Prüfungsaufsichten oder Mittagsaufsichten zählen also nicht) Freizeitausgleich oder Bezahlung erfolgen (und zwar dann auch der 3 Stunden, für die es, wenn sie nicht überschritten werden, nichts gibt). Allerdings wird gegengerechnet: ist meine Klasse im Skilager und fallen mir deshalb 2 Stunde aus wird das mitverrechnet, ich müsste also über 5 zusätzliche Stunden Unterricht kommen.
    Bei Teilzeitkräften verringert sich die Zahl der Stunden, die man haben muss, bevor man etwas kriegt, entsprechend.


    Soweit ich informiert bin, besteht in Bayern kein Recht auf einen freien Tag (es heißt: "Teilzeitbeschäftigten SOLLEN freie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist"). Dennoch ist es eigentlich "normal", dass man - je nach Teilzeithöhe - einen oder sogar zwei hat. Bei 70% hättest Du aber bei uns an der Schule vielleicht sogar keinen. Ebenso sind wohl Vertretungen an freien Tagen nicht "normal", aber möglich. Ich würde entweder kurz mit dem Stundenplaner reden und auch auf die Anfahrtszeit hinweisen ... oder auch kurz mal mit dem örtlichen Personalrat.

  • U+ gibt's bei uns nicht und geht wohl auch nicht. Ist, bitte verzeiht mir diese Aussage, in der Primarstufe auch einfacher, als an der Berufsschule in berufsspezifischen Fächern.


    Für den einen Kollegen, der bis Weihnachten ausfallen wird, haben wir eine mögliche Vertretung an den "benachbarten" Schulen angefragt. No chance.
    Sprich: die Kollegen, die an diesem Tag UNTERRICHTSfrei hätten, werden in einem rollierenden System diese Stunden vertreten. Bei diesen Tagen lohnt sich auch die Anfahrt, es geht gleich um 9 Unterichtsstunden.


    Ich persönlich habe aufgrund meiner in den vorigen Jahren geleisteten Überstunden übers Jahr 11 Überstunden. Das heißt, dass ich eigentlich nächstes Jahr diese abfeiern könnte. Auch nicht das Schlechteste - bei voller Bezahlung.


    Wenn man das alles privat jedoch noch auf die Reihe kriegen muss, verstehe ich, dass das nicht so einfach ist. Deshalb schrieb ich vorhin auch, dass man den betroffenen Kollegen/die betroffene Kollegin vorher fragen muss.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • @ThOr5ten: Ich habe mit 75% 23 Stunden Unterricht. Ich habe allerdings trotzdem einen Tag frei. In Hamburg hat man ein Anrecht auf einen freien Tag bis 75%. Bei 50% sogar auf 2 Tage.


    Ja, ich hatte mit 25 Stunden gerechnet, weil Friesin am Gymnasium arbeitet. Du bist dann wohl an so einer Stadtteilschule? Und da unterrichtet man 30/31 Stunden??!!

  • Grundschule. Für 100 Prozent weiß ich es nicht, habe immer Teilzeit gearbeitet. Arbeitszeitmodell halt... Mit Entlastungen kannst du die Stunden drücken. Ich weiß nur, dass die reinen Unterrichtsstunden nicht ausreichen um 100% abzudecken. Man muss nachmittags zum Fördern ran, trotz Entlastung durch Klassenleitung z.B. .

    • Offizieller Beitrag

    Vertretungsstunden werden ab der 1. Stunde vergütet (bei Teilzeitkräften).
    Mir geht es auch nicht um Vertretungsstunden generell, sondern einfach nur darum, ob ich mich an meinem laut Stundenplan freien Tag zur Verfügung halten muss. Eigentlich plane ich nämlich auch, nichtschulische Termine dorthin legen.


    Und ja, bin am Gym (s.Profil)

  • Genau dafür ist ein freier Tag ja da. Damit man auch mal einen Termin dorthin legen kann. Aber warum fragst du uns? Warum fragst du nicht an deiner Schule?


    Bei uns wird man nur in Ausnahmefällen für eine Vertretung eingespannt, und dann wird man vorher in der Regel gefragt und kann auch nein sagen. Natürlich können Dienstbesprechungen und Konferenzen mal sein, aber die werden ja rechtzeitig angekündigt.


    Wenn ich einen langfristigen privaten Termin habe, kann ich meine Abwesenheit auch offiziell eintragen lassen, dann bin ich "nicht verfügbar". Falls es irgendwo klemmt, kann man doch miteinander reden - geht das bei euch nicht?

  • Ich bin an unserer (größeren) Grundschule auch für die Stundenpläne und den Vertretungsunterricht zuständig. Auch wir haben Kolleginnen mit unterrichtsfreien Tagen im Plan. Für mich ist es eigentlich selbstverständlich, dass diese Kolleginnen an diesen Tagen nicht im Vertretungsplan stehen. Ausnahmen gibt es allerding dann, wenn die Hütte wirklich brennt, d.h. wenn mehrere Kolleginnen gleichzeitig erkrankt oder anderweitig unterwegs sind. Das spreche ich aber immer persönlich ab und gilt nur dann, wenn es auch für die Kolleginnen praktikabel ist. Gleichzeitig wird sofort geschaut, wie diese Mehrarbeit an anderer Stelle ausgeglichen werden kann.

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