Klassenfahrten, Dienstpflicht

  • Hallo,


    zunächst einmal das Positive - wir bekommen Nachwuchs. Damit ist aber für uns auch ein Problem verbunden. Mein Partner, ebenfalls im Schuldienst, unterrichtet an einer sehr "fahrtenfreudigen" Schule - im Jahr kommen da für ihn nach Gesamt- und Fachkonferenzbeschluss bis zu 24 Tage für mehrtägige Farten (übers Jahr verteilt) und noch diverse Ganztagesexkursionen zusammen. Nächstes Jahr soll das noch im Bereich der Tagesfahrten erweitert werden. Meine Frage wäre: natürlich sind Klassenfahrten in Hessen Dienstpflicht, aber was umfasst denn diese Dienstpflicht? Alles, was die Kollegen beschließen, oder gibt es da eine Grenze? Leider ist mein Mann auch noch in drei sehr exkursionsfreudigen Fachschaften vertreten, Kollegen mit anderen Fächern fahren da deutlich weniger. Ich mache mir zumindest Gedanken, wie das in Zukunft mit Kind gehen soll. Gibt es da irgendwelche rechtliche Regelungen - die Kollegen gehen davon aus "wir fahren alle, es gibt keine Ausnahmen."


    Liebe Grüße Eugenia

  • Laut §8 Abs.2 der hessischen Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiter sind Lehrer in Hessen zur Mitwirkung bei Veranstaltungen der Klasse verpflichtet! Das betrifft eben unter anderem auch Klassenfahrten. Eine zeitliche Einschränkung per Gesetz ist hier lediglich für Teilzeitbeschäftigte vorgesehen, deren Mitwirkungsumfang auf den Grad ihrer Teilzeitbeschäftigung zu reduzieren ist. Das Vorhandensein von eigenen Kindern spielt hingegen keine Rolle. Andersherum ist der Dienstherr aber verpflichtet, alle Kosten für diese Dienstreisen zu tragen. Er kann nicht einfordern, dass auf deren Rückerstattung verzichtet wird.

  • Für die Fahrten selbst zahlt mein Partner in der Regel nichts - er reicht auch immer eine Fahrtkostenabrechnung ein, ist da aber einer von wenigen und wird auch etwas scheel von den Kollegen angesehen, die z.T. sogar ihre Rückerstattung an die Klassen auszahlen! Wobei man sagen muss, dass er trotz Fahrtkostenabrechnung immer Mehrkosten hat. Aber es geht mir nicht um Kosten, sondern um die Gesamtbelastung. Hätte er andere Fächer an derselben Schule, müsste er, wenn es hochkommt, alle 2 Jahre eine fünftägige Fahrt machen, das war's. Meine Frage geht dahin, ob es hier nicht ab irgendeinem Punkt eine Gleichbehandlung geben muss, oder hat er einfach Pech und muss sich im Notfall eine andere Schule suchen, in der seine Fachkollegen weniger fahren wollen? (Wohlgemerkt, es geht nicht um die normalen Klassenfahrten, sondern um Sonderprojekte und -exkursionen, Austausche, Schülerbegegnungen etc.).

  • Eugenia, leider keine Antwort auf Deine Frage, aber das muss einfach raus:
    Die eigenen Fahrtkosten an die Schüler auszuzahlen, ist ja völlig unglaublich! Unkollegial ist gar kein Ausdruck dafür, was mit solchem Verhalten an Schaden angerichtet wird. Geben diese Leute auch einen Teil ihres Gehaltes ab, weil sie ein schlechtes Gewissen haben, als Lehrer so überdurchschnittlich bezahlt zu werden?


    Mit solchen Kollegen lässt sich an den immer schlechter werdenden Bedingungen niemals etwas ändern; die schreien Hurra, wenn die nächste Kröte zu schlucken ist ...


    Empörte Grüße von Brasstalavista, der auch mehrmals jährlich on Tour ist und das als belastend empfindet...

    • Offizieller Beitrag

    Wäre ich Personalrätin deines Mannes, würde ich ihm empfehlen, demnächst das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen, in welchem er erklärt, dass er Vater wird und dass er nun nicht mehr in dem Maße an Fahrten teilnehmen kann, wie man das bisher gewohnt war. Den Schulleiter fragen, wie Klassen/kurse im nächsten Schuljahr umverteilt werden können (kein Klassenlehrer oder anderes Fach), so dass man nicht mehr so oft fahren muss (24 Tage halte ich für völlig absurd, das sind auch jeweils 24 Mal 8-10 Überstunden! An der Schule würde ichwohl eh nicht unterrichten: auch wegen des naiven Märtyrerkollegiums.). Je nach Art und Charakter des Schulleiters Personalrat mitnhemen. Reaktion des Schulleiters abwarten und ggf. den ersten Versetzungsantrag stellen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • er reicht auch immer eine Fahrtkostenabrechnung ein, ist da aber einer von wenigen und wird auch etwas scheel von den Kollegen angesehen, die z.T. sogar ihre Rückerstattung an die Klassen auszahlen!

    "Märtyrer"? "naiv"? Nein: Unprofessionelle Idioten.




    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Der Meinung bin ich auch. Das Paradoxe ist, dass die anderen Kollegen durchaus die vielen Fahrten auch als belastend empfinden, aber trotzdem die Zahl nicht reduzieren. Stattdessen wurde mein Mann ziemlich unschön angegangen, als er andeutete, dass er in Zukunft in dieser Hinsicht etwas kürzer treten möchte.

  • Das kenne ich. Unsere Konferenz hat vor Jahren einmal - unter Schmerzen - beschlossen, das Fahrtenprogramm zu reduzieren. Inzwischen sind alle damals weg gefallenen Fahrten wieder im Programm und dazu noch ein paar ... die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen bringt es nicht übers Herz, "nein" zu sagen (obwohl auch die meisten über die Belastungen jammern) ... "ist doch für die Kinder" ... "pädagogisch wertvoll" ... usw. Die Schulleitung schmückt sich natürlich gern mit einem schönen Fahrtenprogramm.


    Eugenia: Wie ist denn der Schulleiter so drauf? Unserer - obwohl er gerne Fahrten hat - würde keinen Kollegen zwingen, zu fahren, auch wenn er könnte (kann er nicht, da kein Geld da ist) ... aber er ist vernünftig genug, zu sehen, dass das keinen Sinn machen würde.

  • Der moderne Schulhausbau sieht in Zukunft wohl so aus:
    [Blockierte Grafik: http://2.bp.blogspot.com/_leoGYAeiH44/Sms6w9eNgcI/AAAAAAAAGuY/7BrCdfdkG4Q/s1600/rotel%2Bbus.jpg]


    Der große Vorteil besteht darin, dass die Kollegen eine Teilerstattung der Kosten zur Absolvierung des Busführerscheins erhalten. 87.85 € werden dann erstattet - denn für die Restkosten werden private Interessen unterstellt. Man könnte schließlich - sobald man mit 74 Jahren pensioniert ist - nebenberuflich als Busfahrer ein Zubrot verdienen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • DeadPoet: Die Schulleiterin äußert wohl einerseits immer mal wieder auch, dass zuviel gefahren wird, andererseits genehmigt sie aber auch alles, was neu an Fahrten dazukommt. Also etwas inkonsequent. Mein Mann will nächste Woche mal mit ihr sprechen, rechnet aber eher damit, dass sie keine Ausnahmen befürwortet.

  • Ich hänge mich mal mit einer Frage hier an: Kann ich (Sek. 1 NRW) zu einer mehrtägigen Klassenfahrt dienstverpflichtet werden?
    Ich arbeite nur mit einer halben Stelle, weil ich kleine Kinder habe, die betreut werden müssen. Mein Mann ist dienstlich oft unterwegs und wir haben keine Familie in der Nähe, die mal eben einspringen könnte. Kann meine Schulleitung mich da tatsächlich zu einer einwöchigen Klassenfahrt verpflichten?

  • Kann meine Schulleitung mich da tatsächlich zu einer einwöchigen Klassenfahrt verpflichten?

    Ich denke, das geht. In der BASS 14-12 Nr.2, Ziffer 4.1) steht, dass die Entlastung für Teilzeitbeschäftigte sich bei Fahrten auf den zeitlichen Abstand zwischen den Fahrten bezieht.
    Die ADO (§17) spricht von einer Reduzierung der Anzahl der Fahrten o.ä., was ja letzlich die gleiche Vorgehensweise ist.

  • Mehrarbeit bekomme ich selbstverständlich nicht bezahlt. Es gibt wohl zwei freie Plätze für Begleitpersonen aber die werden bei uns üblicherweise auf die SuS umgeschlagen...


    Ich frage mich, wer meinem Mann eine Woche Verdienstausfall zahlt, weil er sich um die Kinder kümmern muss, wenn ich nicht zu Hause bin? Glauben die im Ernst, ich reduziere meine Stunden, verzichte auf die Hälfte meines Gehalts, arbeite dank Anwesenheitspflicht bei jeglichen Konferenzen, Klassenleitung u.s.w. eh mehr als "die Hälfte" und lasse dann aus Spaß an der Freude meine Familie auch noch eine ganze Woche allein? Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor.

  • Auf jeden Fall kannst du Mehrarbeit einreichen für die Woche, aber leider natürlich nur die Stunden bis Vollzeit (also wenn du z.B. 14 statt 28 Stunden Teilzeit arbeitest, wären es 14 Stunden Mehrarbeit).


    Ich kann verstehen, dass du nicht fahren magst. Ansonsten würde ich an deiner Stelle überlegen, die Kinder mitzunehmen. Ich sehe es nämlich auch nicht ein, dass mein Mann Urlaub nehmen muss (der von unserem gemeinsamen Urlaub abgeht), um sich um die Kinder zu kümmern während ich auf Klassenfahrt bin.
    Und/oder: kürzer fahren! Bei uns fahren manche 5 Tage und andere 3 Tage. Als Teilzeitkraft fahre ich selbstverständlich nur 3 Tage.

  • Ich hab jetzt nicht mehr soviel Zeit, da was rauszusuchen, meine aber, dass das mit dem "auf die Schüler umschlagen" eigentlich so nicht ok ist, von wegen was man an Wert an "Geschenken" usw. annehmen darf. Da hatten wir vor ner ganzen Weile mal nen Thread zu.
    Würde ja bedeuten, man müsste die Fahrt selbst bezahlen. Ich glaube, das ist auch das, worauf Susannea hinaus wollte, oder? Also das man nicht verpflichtet werden kann, wenn man die Fahrt selbst bezahlen muss. Oder bin ich da jetzt -vllt uhrzeitbedingt- auf dem falschen Dampfer?

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