Halbe Stelle und arbeite ständig

  • Interessant, danke für den link!



    Was bedeutet das nun für mich? Ich bin in 2 Bildungsgängen eingesetzt. Das heißt, Konferenz in diesen beiden Bildungsgängen, pädagogische Tage und dazu Lehrerkonferenzen. Was bedeutet das nun für mich? Muss ich mit meiner quasi-halben Stelle nur zu jeder zweiten Lehrer-/ Bildungsgangkonferenz/pädagogischem Tag? Ich glaube, wenn ich darauf bestünde, würde ich echt angefeindet.

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    Zitat

    Was bedeutet das nun für mich?

    Genau das festzulegen, ist Ziel und Sinn einer TZvereinbarung. Gesetzlich ist es nicht genau geregelt, Schulen können und dürfen all das nachregeln, qua DV oder Konferenzbeschluss, was noch nicht qua Erlass, VO oder Gesetz geregelt ist.


    Es gibt Schulen, die haben es so geregelt, dass TZKräfte sich überlegen können, früher zu gehen, andere so, dass TZkräfte nur alle 2 Jahre am päd. Tag oder T.d.off.Tür usw, Konferenzen sind in Hessen nicht teilbar, aber auch da gibt es interne "Handhabungen", die kollgegenfreundlich sind: "Kindergarten geht immer vor" ;)


    Es wird dauern, das zu regeln, aber wenn ihr es nicht angeht oder du Angst vor Anfeindungen hast, weil du dich für die von dir zu vertretenden einsetzt, wird's nix. Der PR soll sich auch dahinter klemmen, ist seine Aufgabe.

    • Offizieller Beitrag

    (Es gibt auch Kollegen ohne Kinder mit Anspruchsdenken, so ist es nicht)

    Da wir hier in diesem Thread ja aber nun beim TE kein überzogenes Anspruchsdenken haben, sondern eine überlastete Kollegin, die zu Recht gefragt hat, worauf sie konkret zu achten hat, können wir hier ja auf Verallgemeinerungen verzichten und einfach weiter Informationen zusammentragen.


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    EDIT: Der obere Abschnitt bezieht sich auf eine mittlerweile ausgelagerte Generaldiskussion, passt hier also nicht mehr zum Thema. Die Diskussion ist jetzt hier zu finden: Grundthematik LehrerInnen mit/ohne TZ, mit/ohne Kinder, Orga, Warum hilft der Vater nicht...


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    Mein Chef hat das auch gemacht, zusätzlich wollte er den Dienstagnachmittag zu einem Plichtpräsenztag machen, auch wenn absolut nichts anlag. Er hat dann Fantasieveranstaltungen erfunden und wunderte sich, dass vor allem die Kollegen mit kleinen Kindern nicht mehr jubelten, wenn sie ihn sahen. Meike hat mir viele Links von der GEW Hessen geschickt, die habe ich unseren Personalrat gegeben und solange genervt, dass sie suchen sollen, ob die Regelungen bzgl Teilzeit und Mehrarbeit auch in SH gelten. Tun sie. Damit bin ich dann mit PR zum Chef, einmal großer Aufruhr, und jetzt läuft alles wieder moderat und Teilzeitkräfte werden wieder berücksichtigt. Aber es musste erst jemand kommen, der nervt.

  • Ich finde diese Regelung, dass man auch als TZ Kraft an allen Konferenzen und Dienstbesprechungen teilnehmen muss, weil sie als nicht-teilbar gelten sehr schwierig. Denn de facto hieße das ja, dass ich an anderer Stelle weniger als anteilig arbeite und z.B. als Entlastung keine Pausenaufsicht führen muss oder jemand anders für mich auf Klassenfahrt fährt. Das wiederum bedeutet,dass VZ Kräfte mehr arbeiten müssten und das kann ja auch nicht sein!


    Es gibt gerade bei mir an der Schule zu vieles, wo ich genau gleich viel mache wie meine VZ Kollegen. Ich habe auch eine Klassenleitung (wie fast alle Kollegen von mir, egal ob TZ oder nicht), d.h. ich habe da Orga genau wie alle anderen, Elternsprechtage, Klassenfahrten etc ist alles nicht teilbar/reduzierbar.
    Natürlich habe ich statt wie meine VZ Kollegen zwei nur eine Pausenaufsicht, aber ganz ehrlich: Über die 20 min weniger pro Woche kann ich nur müde lächeln, wo wir 120 Min wöchentliche Orga- und pädagogische Konferenzen wöchentlich haben zzgl. ca. 30 min verpflichtender Teambesprechung. Das sind 150 min pro Woche, also bei 50% Deputat 75 Min “zuviel“. Wie soll man allein diese Zeit ausgleichen? Zusätzlich zu der anderen “zuviel“-Arbeitszeit durch Klassenlehreramt.

  • Vielen Dank!


    Ich glaube, die ganzen Ansichten/ Gedanken/ Erfahrungen mit dem Thema "Lehrer in Teilzeit" sind daher so unterschiedlich, da die meisten Schulen kein Konzept für diese Art der Beschäftigung haben. Auch bundes- oder landeseinheitliche Vorgaben sind rar bzw. sehr weit auslegbar.
    Daher werde ich bei uns darauf drängen, dass ein Konzept erstellt wird. Ich bin leider die einzige Kollegin in der AG, die in Teilzeit arbeitet (klar, die AG findet ja immer nachmittags statt:-) ), aber ich werde mich nach allen Kräften einbringen! Sofern meine familiäre Situation es mir erlaubt, womit wir wieder beim Thema wären :)

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    Noch ein Hinweis:
    Dienstvereinbarungen werden zwischen Personalrat und SL geschlossen. Es ist dem PR also immer noch möglich, bestimmte Dinge durchzusetzen, z.B. in Form eines Initiativantrags, wenn diese Dinge in anderen Gremien scheitern oder nicht zur Zufriedenheit geregelt werden können.
    In vielen Bundesländern hat auch die GeKo weitreichende Rechte, da kann eine Gruppe dann auch zum Thema Anträge stellen, die, wenn das gut vorbereitet ist, im Sinne der Beschäftigten abgestimmt werden können.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass ein "bundesweites" oder "länderweites" Konzept bzgl. Teilzeit schwierig ist, da die Bedingungen vor Ort immer unterschiedlich sind. Ich war bisher schon an einer Schule mit einer Teilzeitquote von unter 10 % und an einer mit einer Teilzeitquote von über 90 %. Was für die 1. Schule gelten kann, kann aus organisatorischen Gründen für die 2. Schule nicht automatisch ebenfalls gelten. Dafür braucht man dann Schulleiter mit Fingerspitzengefühl.


    kl. gr. frosch

  • Elternsprechtage sind bei uns problemlos reduzierbar. Wenn VZ-Kräfte z.B. von 12 - 18 Uhr anwesend sein müssen, haben 50%-TZ-Kräfte eben von 12-15 Uhr.

    Bei uns (Grundschule) möchten alle Eltern einen Termin beim Klassenlehrer und natürlich bekommen sie den auch. Dass jemand Fachlehrer sprechen möchte, kommt nur äußerst selten vor. Von dreistündigen Elternsprechtagen träume ich. Bei mir sind es 28 mal 15 Min bzw. mind bei zwei bis drei Kindern pro Jahrgang reichen die 15 min nicht aus und man muss direkt 30 ansetzen. So sind es locker acht Stunden.
    Ich sehe bei vielen Sachen kein Einsparpotential, ohne dass jemand anders mehr belastet wird , außer eben bei den viel zu langen und häufigen Konferenzen und co.

  • Ich war bisher schon an einer Schule mit einer Teilzeitquote von unter 10 % und an einer mit einer Teilzeitquote von über 90 %. Was für die 1. Schule gelten kann, kann aus organisatorischen Gründen für die 2. Schule nicht automatisch ebenfalls gelten.

    Wenn eine Schule eine Teilzeitquote von 90% aufweist, lässt sich das sicherlich kaum noch mit statistischen Schwankungen erklären. Solch eine Schule sollte in der Tat dringend über ihre "Organisation" nachdenken und Maßnahmen ergreifen, die eine so hohe Teilzeitquote unnötig machen -> hier müssen sich nicht die Beschäftigten den schulischen Bedingungen anpassen, sondern die schulischen Bedinungen müssen sich den Beschäftigten anpassen!


    Zur Info: Die durchschnittliche Teilzeitquote über alle Schulformen und Bundesländer liegt bei ca. 1/3.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Und noch ein Tipp:


    Auch für Lehrer gilt die Wochenarbeitszeit für Beamte (d.h. 40 Stunden pro Woche (bundeslandabhängig) im Schnitt über das Jahr gerechnet, inkl. Ferienzeiten abzgl. gesetzlicher Urlaubsanspruch für Beamte und gesetzlicher Feiertage). Bei Teilzeit natürlich anteilsmäßig.


    Notfalls die Arbeitszeit minutengenau schriftlich über einen längeren Zeitraum dokumentieren und den SL schriftlich mit diesem Nachweis um Abhilfe bitten. Er MUSS reagieren (Fürsorgepflicht!). Tut er es nicht, kann man sich notfalls an die übergeordnete Behörde wenden (natürlich auf dem Dienstweg...). Wenn das alles nichts nützt, kann man natürlich auch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht einschalten. Die Verbände freuen sich bestimmt auf jemanden, der eine Klage anstrengt.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

    • Offizieller Beitrag

    Mikael:


    1. hat jeder Lehrer ein Anrecht auf Teilzeit. Wenn also 90% der Kollegen einer Schule ihr Recht wahrnehmen, lässt sich daran nichts ändern.
    2. heißt "Teilzeit" nicht unbedingt, dass dem Lehrer die Arbeit an der Schule zu viel ist. Es gibt auch genug andere Gründe, auf Teilzeit zu gehen. Die Statistik ist den Lehrern dann ziemlich egal.


    kl. gr. frosch


    Nachtrag: auch nachträglich würde ich die Arbeitsbedingungen dort immer noch als problemlos bezeichnen.

  • Die Statistik ist den Lehrern dann ziemlich egal.

    Kann ja sein, dass dir "die Statistik" egal ist (oder du nichts von Statistik verstehst), aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich 90% eines Kollegiums unabhängig voneinander für Teilzeit entscheiden (wenn es im Mittel nur ca. 1/3 machen) ist äußerst gering. Da liegt der Verdacht nahe, dass es einen gemeinsamen Grund gibt, der die Kollegen in die Teilzeit treibt.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe genug Ahnung von Statistik um zu wissen, dass es auch entsprechende Extremausschläge geben kann. (Wie man an der Realität sieht.)


    kl. gr. frosch


    <Mod-Modus>


    ich würde es übrigens als Moderator vorziehen, wenn du einmal ohne persönliche Angriffe diskutieren kannst. Danke.

  • Du hast behauptet, dass die Statistik "den Lehrern" egal sei. Hast du sie alle gefragt? Wohl kaum, also war es entweder deine persönliche Meinung oder dein Unverständnis für statistische Zusammenhänge. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.



    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Mikael

    Wenn eine Schule eine Teilzeitquote von 90% aufweist, lässt sich das sicherlich kaum noch mit statistischen Schwankungen erklären.

    Den Lehrern war egal, ob es sich (wie du meinst) nicht mit statistischen Schwankungen erklären lässt. Sie haben ihre Teilzeitanträge aus persönlichen Gründen gestellt.


    kl. gr. frosch


    P.S.: es war weder meine persönliche Meinung noch mein Unverständnis für statistische Zusammenhänge, sondern eine Tatsache.

    • Offizieller Beitrag

    An kleinen Grundschulen kann das passieren, dass die Teilzeitquote zumindest temporär extrem hoch ist. Ist nicht selten. Oft genug besteht da ein Kollegium überwiegend aus jungen Frauen, die Kinder zwischen 0 und 12 haben. Kenn ich auch. Und wenn du ein Kollegium von 7 oder 10 Personen hast, von denen 6 oder 9 halt Familie haben ...
    Insgesamt kenne ich wenige GS-Lehrerinnen, die aus Arbeitsüberlastungsgründen Teilzeit nehmen, das ist eher ein Spezifikum der Berufsschulen und Gymnasien und auch da nicht die Mehrheit. Nicht, weil die GS-Kolleginnen weniger überlastet wären, aber sie kriegen eh nur A12 und nehmen Teilzeit erfahrungsgemäß nur, wenn es aus familientechnischen Gründen absolut nicht anders geht, die Pensionsabzüge im Sinne.


    Insgesamt ist die Unterschiedlichkeit der Systeme auch das Problem mit den Teilzeitvereinbarungen, die über sehr allgemeine Grundregeln hinaus gingen. Bei der DV, die wir in meinem Bezirk erstritten haben, ist es genau so gewesen: große Systeme mit 120 Kollegen können sich ganz andere Dinge leisten, besser schieben, kompensieren und ausgleichen - zumal es dann ja oft auch noch um Schüler geht, die man nicht in jeder Sekunde beaufsichtigen muss. In Grundschulen ist wenig Spielraum: die haben dann zu der Aufsichtspflicht nur 6-20 Kollegen und das Klassenlehrerprinzip, da gibt es nur einige wenige Stellschrauben, an denen gedreht werden kann. Also würde eine DV, die passgenau für die eine Schule ist, nullkommajosef auf die andere passen. Für eine Oberstufe ist es sinnlos, über Klassenleitung und Vertretung zu reden: wir haben keine. Die Schüler bekommen EvAs (=eigenverantwortliches Arbeiten), wir reden dafür über Prüfungaufsichten und Anzahl der Abiture, Kokorrekturen, Aufsichten bei Klausuren, Erstellen von Prüfungsufgaben. Bei der IGS ginge es um Anwesenheit in Teams und Nachmittagsbetreuung und Differenzierungsangebote und Beratung. Und so weiter. Natürlich gibt es Grundprinzipien, die man auf alle TZkräfte in allen Systemen erarbeiten kann - schwierig genug ist es aber: unser Gremium besteht ja aus Vertretern aller Schulformen und unsere bezirksweite DV hat ewig und drei Tage gedauert: immer wieder meldete sich wer und sprach: An der ...Schulform ist das aber nicht umzusetzen, wegen weil. Oder: würde eine Verschlechterung der derzeitigen Handhabung bedeuten. Usw. So blieb es bei allgemeinen Regelungen, die eine Richtung weisen und die mit Leben zu füllen den einzelnen Schulen obliegt.


    Für die einzelnen Schulen ist mehr rauszuholen, wenn sie sich mit ihren eigenen Gegegbenheiten beschäftigen und wirklich gucken, was geht. Ich empfehle da auch immer eine Streichliste: was brauchen wir eigentlich wirklich? Können wir die Arbeitszeit erstmal für alle verbessern? Oft kommt das dann auch den Vollzeitkräften zu Gute. Ich kenne Schulen, die haben im Zuge ihrer Arbeitszeitvereinbarungen gleich diverse Dinge für alle gestrichen: bestimmte ungenutzte Präsenszeiten (die eh nicht zulässig, aber gang und gäbe sind), bestimmte Teams, bestimmte ineffiziente Steuergruppen. Andere Dinge wurden ausgelagert, andere entzerrt, statt einmal alle drei Monate jetzt einmal im Jahr. In Grundschulen gibt es oft Aufgaben, die eher atmosphärischer Natur sind, von denen ein paar getrichten werden können, ich bekomme auch öfter mit, dass Budgets nicht genutzt werden, (da nicht trasparent gemacht), die man z.B. für die Auslagerung von einzelnen Aufgaben an externe Anbieter nutzen könnte. Schon allein dafür ist es sinnvoll, sich mal zusammen zu setzen und sich erntshaft mit der eigenen Arbeitszeit und den eigenen Strukturen zu beschäftigen: man räumt mal auf/aus. Geht im Alltagswahnsinn oft unter. Aber du bist ja in diesem Gremium, daher hast du da jetzt Einfluss.


    Es empfiehlt sich auch immer, sich bei anderen Schulen der eigenen Schulform umzugucken: eine best practice - Sammlung fördert kreative Ideen zu Tage, die sich auch in online zu findenden Vorlagen kaum finden. Also mal Kontakt von Personalrat zu Personalrat - einfach eine Rundmail an die umliegenden PRen - und gucken, was die anderen gut machen.
    Bei uns hier im Bezirk gibt es schulformbezogene Fachgruppen, teil gewerkschaftliche, teils übergewerkschaftliche (Personalräte-AGs), wo sowas ausgetauscht und besprochen wird. Ich habe z.B. für meine Schulform einen Pool angelegt mit sinnvollen DVs, Beschlüssen und Handreichungen, die ich "meinen" Schulen oft und gerne veschicke, ebenso eine Liste mit Regelungen einzelner Schulen, die für die beschäftigten günstig sind. Das haben viele Bezirks-PRen. Frag mal nach!
    Frag doch mal rum, Micky, oder setzt deine PR drauf an. Da kann man sich viel know-how holen.

  • DIe Wahrscheinlichkeit beträgt (gerechnet für eine Schule mit 50 Lehrern, was jetzt nicht wirklich eine große Schule ist) 0,0000000000000094428% (Excel), eine Wahrscheinlichkeit so winzig, dass sowohl Excel, als auch mein geliebter Taschenrechner sich nicht einig sind (unterschiedliche Nachkommaberechnung), die Hochrechnung auf die 25.000 Schulen in Deutschland verbieten um p zu berechnen um zu sagen, ob es ein statistischer Ausreißer sein könnte. Macht man im Grundschullehramt neuerdings Statistik? Das wäre eine sehr lobenswerte Entwicklung (in Bezug auf die Fähigkeit pädagogische Studien lesen zu können), an meiner Uni war es eher "Einführung in die Arithmetik" und "Einführung in die Geometrie".


    Es kann selbstverständlich entsprechende Extremausschläge geben, aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist exorbitant gering bei "nur 25.000" Ziehungen. An einer kleinen Grundschule (generell höhere Teilzeitquote bei gleichzeitig kleineren Kollegien) wäre das noch eher möglich, aber selbst für eine Grundschule mit nur 10 Kollegen beträgt die Wahrscheinlichkeit für einen zufälligen Ausschlag nur 0,03387% und wenn man dann noch dazu nimmt, dass du keineswegs alle Grundschulen der Republik besucht hast, sondern nur eine eingeschränkte Auswahl kennst, spricht vieles für einen nicht zufälligen Ausreißer (der allerdings nicht zwingend in schlechter Organisation der Schule begründet liegen muss, es kann auch einfach ein junges, vornehmlich weibliches Kollegium mit eigenen, jungen Kindern sein).


    Für die Threaderstellerin ist das aber beides irrelevant. Ich weiß nicht bei welcher Bezirksregierung du bist, aber es gibt in NRW von jeder ein solches Blatt hier:
    Beispiel Münster
    In jedem steht in etwa dasselbe, evtl. solltest du damit zu deinem Ansprechpartner bei Schulleitung/Personalrat und da für Entlastung sorgen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Threaderstellerin ist das aber beides irrelevant.

    Stimmt. Und den Tipp darunter ("geh zum PR und "sorg" für Entlastung") hatten wir schon vor ein paar Seiten - wir versuchen den grade seit eben diesen paar Seiten mit etwas konkreterem Leben zu füllen... :)

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