Erste - Hilfe - Schein für alle Sportkollegen?

  • Hallo Gemeinde ! Ich habe mal eine rechtliche Frage (Im GEW-Handbuch finde ich nicht wirklich was Konkretes).


    MÜSSEN ALLE Sportkollegen einen Erste-Hilfe Schein haben ?
    Es geht um den Grundschulbereich, Baden-Württemberg.


    Ich kenne das eigentlich so, dass es einen Erst-Helfer geben muss. Das muss nicht zwangsläufig der Sportkollege sein.
    Außerdem muss natürlich der Schwimmkollege den Schwimm-Schein haben.


    Hat jemand dazu eine Verwaltungsvorschrift oder so für mich? Das wäre super. Danke :)
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

    • Offizieller Beitrag

    Habt ihr für BaWü euer Schulrecht auch online?
    Wir müssen in SH alle, vom Lehrer über Hausmeister zur Sekretärin alle drei Jahre eine Auffrischung machen, egal ob Sport oder nicht: http://www.schulrecht-sh.de/texte/e/erste_hilfe.htm#Erste Hilfe an Schulen - Erlass vom 3.Mai 2001

    • Offizieller Beitrag

    Ist hier auch so. Alle Kollegen müssen alle zwei Jahre den Schein aktualisieren. Hier muss ja aber auch jeder Sport unterrichten ;)

    Ich zum Glück nicht. Aber 1. Hilfe alle 2 Jahre. Vielleicht ist da bei euch auch was geändert worden? Bei uns gibt es dann immer "Ausführungsvorschriften". Ich weiß nicht, wie das bei euch heißt, Panama.

    • Offizieller Beitrag

    Ich recherchiere auch mal.


    Gefunden habe ich bisher, dass (ähnlich wie in NRW) 7 % des Kollegiums (aber mindestens 2 Lehrer) einen Erste-Hilfe-Schein haben müssen. Diese muss alle 2 Jahre erneuert werden. (Quelle: http://www.begabten-ag.b-kunz.de/index.php/startseite-ersthelfer)
    Weiterhin müssen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst alle angehenden Referendare innerhalb der letzten 3 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben.


    Zu einer speziellen Verpflichtung für Sportlehrer finde ich nichts.


    kl. gr. frosch

  • Vielleicht hilft Punkt 3.17 der vom Schulamt Stuttgart veröffentlichten Handlungshilfen zur Arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung weiter. Eventuell mit Bezug darauf auf die beim KuMi oder der Schulamt nach der dort genannten Vereinbarung zwischen KuMi und Unfallkasse fragen.



    Zitat von Panama


    Ich kenne das eigentlich so, dass es einen Erst-Helfer geben muss. Das muss nicht zwangsläufig der Sportkollege sein.

    Ein Ersthelfer reicht der genannten Veröffentlichung nach nicht. Auch "geben" reicht nicht. Es muss eine schriftliche Bestellung erfolgen.


    Gruß
    Nitram

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, dass es eine rechtliche Frage ist, aber ist man als Sportlehrer nicht selbst daran interessiert, das zu aktualisieren? Und sobald man Schwimmen erteilt, braucht man doch für den Rettungsschein einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein? Hätte nicht gedacht, dass es überhaupt Sportlehrer ohne Schein gibt
    Chili, nicht Sportlehrerin, aber mit aktuellem Erste-Hilfe-Schein

  • Bei uns müssen auch alle Lehrer den Schein aktualisieren.


    (Seltsamerweise nicht die Sekretärin, der Hausmeister und die Putzfrauen.)

  • Natürlich ist es im Interesse aller, wenn am besten jeder einen Schein hat.
    Aber ich weiß nicht wie das rechtlich geregelt ist.....

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

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