Worüber ich mich heute freuen kann...

  • Ganz vergessen: Gestern fragte mich ein Schüler, welches mein Lieblingstier ist und heute bekam ich eine seeehr schöne Bleistiftzeichnung von einem Eisbär.

    OT: Bin ich jetzt langsam senil, weil ich mich über diese Dinge freue?

    An der Schule haben wir aber gerade massive Probleme mit einigen Schülern und es gibt fast täglich Tränen im Lehrerzimmer. Und die Schüler nehmen die Konsequenzen/Strafen nicht ernst. Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • OT: Bin ich jetzt langsam senil, weil ich mich über diese Dinge freue?

    Da sagst du was... Ich habe mich heute gefreut, weil ich unseren Billy-Bücherschrank im Wohnzimmer (das berühmte IKEA-Regal mit Bergsbo-Glastüren) auseinander gebaut habe. Und: Nach fast 30 Jahren ist das dreiteilige deckenhohe Monstrum so stabil wie neu und kann in einem anderen Zimmer wieder aufgebaut werden. Das hatte ich nicht erwartet.

  • Ich freue mich über das frühlingshafte Wetter (zwar weniger über die Pollen, die schon unterwegs sind, aber die sind - zumindest derzeit noch - zu verschmerzen)!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich freue mich über das frühlingshafte Wetter (zwar weniger über die Pollen, die schon unterwegs sind, aber die sind - zumindest derzeit noch - zu verschmerzen)!

    20°C Ende Februar (heute habe ich nicht gemessen ;) ) ist schon sehr sehr cool 8)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Der Februar ist vorbei.

    Es war Schnee - und Glatteis. Kein gutes Fahrradwetter.

    Aber trotzdem bin ich auf 9 Fahrten zur Schule und ein paar weitere Fahrten gekommen.

    Das eBike hat sich also auch im Februar bewährt. Und das freut mich.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Der Februar ist vorbei.

    Da sagst Du was.
    Ich bin jetzt bei dem sonnigen Wetter schon wieder soweit, dass ich meinen kompletten Stromverbrauch (inkl. E-Auto und Wärmepumpe) aus der Solaranlage decken kann. :cash:

    Jetzt muss ich meinem Netzbetreiber "nur" noch erklären warum wir in den letzten 4 Monaten (November bis Februar einschließlich) 11.000kWh aus dem Netz gezogen haben. :rotwerd:
    Als ich den Zähler abgelesen und den Zählerstand gemeldet habe, kam ein Brief zurück, dass meine Ablesung unplausibel wäre, weil wir in den Monaten zuvor ja sehr viel weniger verbraucht haben. In den Monaten davor war Sommer 2025 und da haben wir auch schon unseren Strombedarf aus der Solaranlage gedeckt. Im tiefsten Winter kommt aber kaum was vom Dach.

  • Als ich den Zähler abgelesen und den Zählerstand gemeldet habe, kam ein Brief zurück, dass meine Ablesung unplausibel wäre, weil wir in den Monaten zuvor ja sehr viel weniger verbraucht haben.

    Och... wenn er weniger Geld haben will schreib ihm das und das du dich darüber freust. (fett von mir)

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Och... wenn er weniger Geld haben will

    Es geht nicht um den Stromversorger, bei dem ich den Strom einkaufe, sondern um den Netzbetreiber, der die Kabel unter der Straße verbuddelt hat. Letzterer will halt wissen wieviel Strom durch seine Leitungen fließt, damit er abschätzen kann ob er dickere Kabel verlegen muss.

  • Letzterer will halt wissen wieviel Strom durch seine Leitungen fließt, damit er abschätzen kann ob er dickere Kabel verlegen muss.

    Da verlegt im Normalfall niemand neue Kabel. Der will das nur wissen, damit du evtl. deine Einspeiseleistung reduzieren/begrenzen musst.

  • Letzterer will halt wissen wieviel Strom durch seine Leitungen fließt, damit er abschätzen kann ob er dickere Kabel verlegen muss.

    Der soll die dicken Kabel nehmen. Ist 'ne Investition in die Zukunft.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Da verlegt im Normalfall niemand neue Kabel. Der will das nur wissen, damit du evtl. deine Einspeiseleistung reduzieren/begrenzen musst.

    Aber es geht ja nicht um die Einspeisung, sondern um den Verbrauch. Statt Gas zum Heizen und Bezin für das Auto nutzt plattyplus jetzt ja für beides elektrische Energie. Im Sommer von der Photovoltaikanlage und im Winter eben aus dem Netz.

    Meine Frage von oben ist daher auch hinfällig.

  • Aber es geht ja nicht um die Einspeisung, sondern um den Verbrauch. Statt Gas zum Heizen und Bezin für das Auto nutzt plattyplus jetzt ja für beides elektrische Energie. Im Sommer von der Photovoltaikanlage und im Winter eben aus dem Netz.

    Meine Frage von oben ist daher auch hinfällig.

    Der Hausanschluss ändert sich nicht, wenn man eine PV-Anlage, E-Auto oder Wärmepumpe verwendet. Bei der Wärmepumpe schon gar nicht, da sind die Anschlussleistungen bei Einfamilienhäuser nicht der Rede wert.

    Typischerweise ist bei ca. 40kW Schluss. Wenn man mehr haben will, dann muss der Hausanschluss geändert werden.

  • Wenn man täglich 120km Fahrtweg hat, fällt die zusätzlich aus dem Netz gezogene elektrische Energie zum Laden schon ins Gewicht, wenn vorher ein Benziner verwendet wurde. Das plattyplus großartig ins Netz einspeist, glaube ich nicht.


    Und wenn man den Parkplatz eines Mehrfamilienhaus mit Wallboxen ausstatten möchte, ist es aber schon ein Problem, ob dass Kabel ins Haus / auf das Grundstück der zu erwartenden Leistung auch nachts, wenn alle ihr Auto laden möchten, gerecht wird. Entsprechende Firmen nehmen ohne entsprechende Zusage / Bestätigung des Netzbetreibers Abstand von dem Auftrag. Und es geht nicht zwingend nur um das Kabel ins Haus. Auf unzählige Wallboxen zusätzlich zum bisherigen Verbrauch sind auch die Kabel in der Straße nicht unbedingt ausgelegt.

  • Der Hausanschluss ändert sich nicht, wenn man eine PV-Anlage, E-Auto oder Wärmepumpe verwendet.

    Beim Hausanschluss ändert sich nichts, wohl aber beim Gleichzeitigkeitsfaktor. Bei uns in der Straße haben üblicherweise alle Häuser 63A Sicherungen im Hausanschluss, können also 43kW Leistung ziehen. Wenn jetzt wirklich alle Häuser gleichzeitig ihre zugesagte Maximalleistung abrufen, bekommen die Kabel unter der Straße ein Problem. Und da E-Auto und Wärmepumpe eine Dauerlast verursachen, ist die Wahrscheinlichkeit dafür heute viel höher als früher.

    Nachtrag: Früher haben sie hier mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,4 geplant. Sie sind also davon ausgegangen, dass sie 1.000kW Andchlussleistung verkaufen können, der 10kV Mittelspannungstrafo aber nur 400kW leisten muss, weil nicht alle gleichzeitig ihre E-Herde etc. betreiben werden. Außerdem wird damals für den Aussetzbetrieb geplant. So ein E-Herd läuft ja eher ein paar Minuten denn zieg Stunden. Und selbst dabei regeln die Thermo-Schalter die Leistung runter.

    Unser Hausanschluss liefert vertraglich zugesagt 43kW Spitzenlast im Aussetzbetrieb und 30kW Dauerlast. Vor knapp 50 Jahren waren die Dauerlasten von heute allerdings unbekannt. Damals ging es eher um Schweißtrafos und sowas. Die liegen aber in den privaten Garagen auch eher wenige Minuten am Wochenende denn zieg Stunden jede Nacht.

    Wir haben hier inzw. zwei E-Autos und haben damit 3.500 Liter Diesel- und 2.500 Liter Benzinverbrauch jährlich durch 20.000kWh ersetzt. 20MWh nur für die beiden Autos.

  • Bei uns in der Straße haben üblicherweise alle Häuser 63A Sicherungen im Hausanschluss, können also 43kW Leistung ziehen.

    Ich denke nicht, dass die Sicherungen der Begrenzung der zugesagten Maximalleistung dienen. Sie dienen eher dem Leitungsschutz.
    Wäre das so, dürftest du in deinem Haus maximal 4 Stromkreise haben, die mit 16A abgesichert sind. Das kann so sein, muß es aber bei weitem nicht. Man kan in einem Haus welches mit 63A am Hausanschluß abgesichert ist auch 30 Stromkreise haben , die mit 16A abgesichert sind.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Ich denke nicht, dass die Sicherungen der Begrenzung der zugesagten Maximalleistung dienen.

    Oh doch. Wir reden von den NH-Sicherungen im verplombten Hausanschlusskasten, umgangssprachlich „Panzersicherung“ genannt. Je nachdem ob dort 25A, 35A, 50A, 63A, 80A oder 100A für jede der drei Phasen des Drehstroms eingesetzt wurden, muss man die entsprechende Anschlussgebühr entrichten. Je größer die entnehmbare Leistung, desto höher die Grundgebühr. Das Kabel, das von der Straße zu uns in den Keller kommt, könnte vom Querschnitt her mit maximal 100A abgesichert werden, wird aber mit 63A abgesichert, weil wir nur für 63A Grundgebühr bezahlen. Heute sind 35A im Einfamilienhaus Standard, weil die Stromnetze viel mehr ans Limit getrieben werden als noch vor 50 Jahren.

    Um die Sicherungen nicht zu überlasten arbeitet bei uns schon ein hausinternes Lastmanagement, damit eben nicht beide Autos gleichzeitig laden während in der Küche der Herd läuft und draußen der 11kW Drehstrom-Gartenhäcksler den Weihnachtsbaum schreddert während von der Photovoltaik nichts geliefert wird.

    Sollte der Fall eintreten, dass die Last am Hausanschluss zu groß wird, werden bei entsprechender Gefahr der Überlastung des Hausanschlusses die Wallboxen und Wärmepumpen sukzessive abgeschaltet. Im Fachjargon spricht man vom Lastabwurf.

    Die zugesagte Dauerlast beträgt 44A (=30kW). Die Spitzenlast beträgt 63A. Diese Spitzenlast darf in einem Bezugszeitraum von 10 Minuten für maximal 6 Minuten abgefordert werden. Anschließend ist die Last für mindestens 4 Minuten auf Null zu reduzieren, bevor der 10 Minuten-Turnus von neuem beginnt. Da man in der Realität nicht den Stromverbrauch in der Pause komplett auf null reduzieren kann, gilt zudem, dass im besagten 10 Minuten-Turnus die Spitzenlast maximal für 2,5 Minuten abgefordert werden darf, wenn anschließend für mindestens 7,5 Minuten die zulässige Dauerlast nicht überschritten wird.

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