Ghostwriting eines Prüfungsentwurfes

  • Doch. Sie hat einen Täuschungsversuch für eine Staatsprüfung nicht nur erwogen sondern auch noch in Auftrag gegeben.
    Wenn das für dich "nix Falsches" ist, dann weiß ich auch nicht, was ich dazu sagen soll....

    Hat sie schon den Entwurf mit unterschriebener eidesstattlicher Erklärung eingereicht? Wenn ja, dann hat sie etwas Verbotenes gemacht; wenn nein, dann hat sie nichts Verbotenes gemacht.
    Ich könnte mir auch ein extrascharfes Messer gekauft haben, um meine SL nach den Sommerferien abzustechen. Solange ich es dann aber nicht tue, ist alles in Ordnung. :zahnluecke: In dubio pro reo. Recht und Moral sind eben immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe.


    Man kann auch mal halblang machen mit späteren unfähigen Kollegen. Richtig finde ich es auch nicht, aber dieses Prüfungsentwürfe zu schreiben liegt manchen einfach nicht. Deshalb muss man ja nicht zwangsweise ein schlechter Lehrer sein/werden. Ohne eine gescheite Zuarbeit seitens der Ref wird der Entwurf auch nicht dolle werden oder bei der SuS-Beschreibung an der Realität vorbeigehen. Das kann man ja nicht alles aus der Luft holen.

  • Sie hat einen Täuschungsversuch für eine Staatsprüfung nicht nur erwogen sondern auch noch in Auftrag gegeben.

    Da wird wohl kaum "Täuschungshandlung für Staatsprüfung" auf dem Bestellzettel stehen sondern eher etwas wie "Musterentwurf" oder "Beispiel". Ja, juritische Trickserei, die Absicht ist klar.

  • wenn nein, dann hat sie nichts Verbotenes gemacht.Ich könnte mir auch ein extrascharfes Messer gekauft haben, um meine SL nach den Sommerferien abzustechen. Solange ich es dann aber nicht tue, ist alles in Ordnung. :zahnluecke: In dubio pro reo. Recht und Moral sind eben immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Na, dann hoffe ich, dass du dich an deinen Beitrag erinnerst, wenn du das nächste Mal einen deiner Schüler bei einem Täuschungsversuch erwischst und er dir mit solchen Bullshit-Ausreden kommt... :S


    Mal ganz abgesehen davon - "man hat ja nix falsches gemacht, so lange es nicht justiziabel ist." Und dann kommen hier in diesem Forum gleich wieder X Beiträge, wie verwerflich und verkommen die Welt doch im Allgemeinen und die Jugend im besonderen geworden ist... :/

  • Dann lass es:

    Die Aussage habe ich doch nur getroffen, um zu gerade zu betonen wie verwerflich ich es finde, dass man mit offensichtlicher Absicht vor Leisten der eidesstattlichen Erklärung juristisch als unschuldig gilt.


    Tut mir Leid, wenn das falsch rüber kam.

  • Da wird wohl kaum "Täuschungshandlung für Staatsprüfung" auf dem Bestellzettel stehen sondern eher etwas wie "Musterentwurf" oder "Beispiel". Ja, juritische Trickserei, die Absicht ist klar.

    stimmt der Entwurf wurde als Stundenentwurf bestellt.
    Mein Kumpel hat mir das auch nicht ohne Grund gesteckt ;)

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Na, dann hoffe ich, dass du dich an deinen Beitrag erinnerst, wenn du das nächste Mal einen deiner Schüler bei einem Täuschungsversuch erwischst und er dir mit solchen Bullshit-Ausreden kommt... :S
    Mal ganz abgesehen davon - "man hat ja nix falsches gemacht, so lange es nicht justiziabel ist." Und dann kommen hier in diesem Forum gleich wieder X Beiträge, wie verwerflich und verkommen die Welt doch im Allgemeinen und die Jugend im besonderen geworden ist... :/

    Die Justiz beurteilt halt nun einmal Taten (verbunden mit ihrer Absicht) und nicht reine Absichten. Das macht die Moral. Moralisch verwerflich ist es natürlich, keine Frage. Genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.

  • Das ist noch keine Garantie dafür, dass die Stunde gut läuft. Der Writer kennt weder die SuS, noch ihr Vorwissen und andere Umstände. So eine Stunde sollte doch immer in einen Zusammenhang gebettet sein. Bei uns zumindest. Teil einer Sequenz, die aufeinander aufbaut und in den Jahresplan passt.


    Sie kann das Geld gerne ausgeben, aber im Fall des Falles hat sie vllt. wenig Hintergrundwissen und steht überhaupt nicht hinter dem, was sie da aufführt.

  • Spannend für mich ist bei der Thematik Ghostwriting, das ich mittlerweile auch schon 2 Studenten hatte, die es über sowas versucht haben und wo das aufgeflogen ist.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Stimmt schon, solange sie den gekauften Enrwurf nicht einsetzt, ist es eigentlich (juristisch, dienstrechtlich) ok (einige haben mich überzeugt).


    Wäre irgendwie, wie wenn sich jemand für einen Physiktest einen Spickzettel schreibt, ihn aber nicht einsetzt.

  • Mich habt ihr nicht überzeugt: Ich finde schon, dass es einen großen Unterschied macht, ob man einen Spickzettel für eine Klausur in der Tasche hat oder ob man einen Stundenentwurf für eine UPP in Auftrag gibt! In NRW ersetzen die beiden Entwürfe die Staatsarbeit für das 2. Staatsexamen. Das kann doch wohl nicht mit: "noch hat sie ja nichts getan" beschreiben. Rein juristisch mag das sein, aber was bedeutet denn sowas für den angestrebten Berufsstand "Lehrer"? Was genau glaubt ihr denn macht sie mit ihrem 300€-teuren Papier?

  • Es gibt eine falsche Versicherung an Eides Statt (§156 StGB), die strafbewehrt ist, es gibt aber keine strafbare "Vorbereitung einer falschen Versicherung an Eides Statt". Wir reden hier nicht von der Vorbereitung eines Angriffskriegs (das war bis Anfang 2017 strafbar gemäß §80 StGB), sondern von vorbereitetem Pfusch in großem Umfang. Moralisch in höchstem Maße falsch und die Prüfungskommission wird da sicher mit Argusaugen draufschauen, aber juristisch ist da nix relevantes passiert (selbst dienstrechtlich dürfte da nichts sein).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wer 300 Euro für einen 15-seitigen Text ausgibt wäre ja doof, ihn dann so umzuschreiben, dass er guten Gewissens als der eigene ausgegeben werden kann. Wofür der Zinnober?


    Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass man die Prüfer eigens darauf hinweisen muss. Wenn es nicht auffällt, dass ein Nichtdeutschlehrer einen U-Entwurf für eine ihm unbekannte Klasse in Deutsch geschrieben hat und außerdem die Stunde gut läuft- das lässt eher Zweifel am Mentor und dem Ausarbeiten solcher Pamphlete aufkommen.

  • Also ist es ok, einen Auftrag für einen Autodiebstahl zu erteilen, solange er nicht ausgeführt wird? Und wie steht es mit Mordaufträgen?

  • Siss, ich finde das der Vergleich hinkt.


    Zwischen schweren Straftaten und Ghostwriting ist schon noch Luft und zwar einiges.
    Ich werde euch dann morgen wohl berichten können was passiert ist. Weitergeleitet habe ich das an die mir bekannte Stelle. Was die daraus machen, ist jetzt deren Bier.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ich frage mich, was bei einer UPP praktisch rauskommen soll, wenn man den Entwurf nicht selber geschrieben hat. Schon wenn ich mir selber wochenlang Gedanken über eine Stunde gemacht habe (und das dann zugegebenermaßen auch "nebenbei" an einem Tag mal eben runterschreiben kann, weil eben durchdacht...), kann ich das noch lange nicht immer so umsetzen, wie ich mir das durchdacht habe. Wenn ich gar nix selbst durchdacht habe und alle fremd ist, dann wüsste ich gar nicht, was ich da mache... oder die Hälfte würde gar nicht passen... also wenn ich mir z.B. Entwürfe suche im Internet, dann muss ich die immer selber noch ändern, weil sie so NIE zu MEINER Lerngruppe passen etc.

  • Siss, ich finde das der Vergleich hinkt.


    Zwischen schweren Straftaten und Ghostwriting ist schon noch Luft und zwar einiges.
    Ich werde euch dann morgen wohl berichten können was passiert ist. Weitergeleitet habe ich das an die mir bekannte Stelle. Was die daraus machen, ist jetzt deren Bier.

    Ok, Mordauftrag ist vielleicht nicht passend.
    Aber das andere schon. Hier erschleicht sich jemand in betrügerischer Absicht ein Staatsexamen. Und zwar vorsätzlich und geplant. Das finde ich schon ziemlich grenzwertig.


    Allen anderen muss ich aber auch zustimmen: Ich könnte den fremden Entwurf gar nicht umsetzen. Er passt nicht zur Lerngruppe, denn aufgrund der Zusammensetzung der Lerngruppe wähle ich Methoden aus. Und wenn ich meinem Ghostwriter zunächst lang und breit erzählen muss, was ich für eine Klasse habe, kann ich den Rest auch gleich selbst machen. Für mich war das immer die viele Arbeit: Analyse der Schülergruppe und darauf wissenschaftlich basierte Auswahl der Lernsituation und der Methoden. Anstrengend.
    Zudem ist die richtige Reaktion und er Stunde nahezu unmöglich, wenn ich meine Planung nicht selbst kenne. Und es dabei mMn nicht mit Auswendiglernen getan. Damit kann man den Ablauf gar nicht so durchdringen, dass ich dann sicher durch die Stunde komme. Unvorhergesehenes passiert ja sowieso meistens.

  • Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

    Beide Beispiele von Sissymaus sind strafbar, da sowohl der schwere Diebstahl, als auch Mord in Deutschland strafbar sind. Das Schreiben eines Unterrichtsentwurfs ist in Deutschland bisher noch straffrei und dementsprechend auch die Anstiftung dazu...das wäre mal eine Möglichkeit gegen unliebsame Fachleiter vorzugehen... :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • wie verwerflich ich es finde, dass man mit offensichtlicher Absicht

    Als Laie wie als Jurist bin ich ausgesprochen froh in einem Staat zu leben, der bloße Absichten, und seien sie noch so offensichtlich, nicht juristisch zu sanktionieren vermag. Die Gedanken sind frei.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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