unzufiedenstellende kurzfristig kommunizierte Unterrichtsverteilung

  • Es handelt sich um keine Frau. Und genau das macht es ja so unakzeptabel für mich und den Kurs. Es handelt sich um eine Elternzeit von zwei Monaten, die so gesplittet ist, dass das gesamte erste Halbjahr unterrichtstechnisch nicht abgedeckt ist.

    Wie jetzt? Es ist unakzeptabel, dass ein Mann in Elternzeit geht? In welcher Welt leben wir denn hier?

    Das Problem ist aber doch, dass diese Teilzeit nur gewährt wird, "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen". Und die Tatsache, dass ich diesen Kurs jetzt habe, zeigt doch, dass es bzgl. meiner Wenigkeit zumindest in diesem Fach ein "dienstliches Belangen" gibt. So kommt die Kuh nicht vom Eis.

    Nein, so einfach kann es sich der Dienstherr nicht machen. Es müssten "dringende dienstliche Belange" entgegenstehen, und diese sind explizit nicht gegeben, wenn einfach nur Personallücken aufgerissen werden. Erschwernisse wie Einstellung von Ersatzkräften, Umorganisation etc. sind durch den Dienstherren als zumutbare Belastungen hinzunehmen.

  • Warum gehst du nicht selbst in Elternzeit oder drohst zumindest deiner SL damit? In Bayern kann man als Beamter während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes jederzeit Elternzeit beantragen (ist ab Antragstellung innerhalb von 7 Wochen durchsetzbar). Sprich, du stellst jetzt den Antrag und wärst dann ab den Herbstferien oder so weg. Hier könnte man dann für die Elternzeit auch Teilzeit beantragen. Ich kenne die Regelungen für dein Bundesland nicht, aber könnte mir vorstellen, dass es ähnliche Regelungen gibt.
    Mir hat in einer ähnlichen Situation mal allein der Hinweis auf diese Möglichkeit geholfen. Das Risiko, dass ich mitten im Schuljahr mit nur 7 Wochen Vorlaufzeit einfach nicht mehr da bin, war meiner SL dann doch zu groß. Und plötzlich gab es dann doch Alternativen in der Unterrichtsverteilung...

  • Tut mir leid, wenn ich das sage - aber Elternzeit ist Elternzeit. Natürlich hat ein Lehrer das Recht, die Elternzeit zu nehmen.


    Wenn jetzt hier vor einigen Monaten der andere Kollege einen Thread eröffnet hätte und gefragt hätte "Was denkt ihr, ich habe letztes Jahr erst einen LK übernommen. Kann ich wohl trotzdem nach den Ferien in Elternzeit gehen und den LK einem anderen Lehrer überlassen." Was meinst du, was die Antwort gewesen wäre. ... Also - es ist okay, dass er Elternzeit macht. Aber da es keine Frau ist, ist es doppelt überraschend und nicht vom Schulleiter vorhersehbar. (Krabappel hatte die Tage einen Thread zu den Aufgaben eines Schulleiter gestartet - "Hellsehen" ist definitiv KEINE Aufgabe eines Schulleiter.)


    kl. gr frosch

  • Also - es ist okay, dass er Elternzeit macht. Aber da es keine Frau ist, ist es doppelt überraschend und nicht vom Schulleiter vorhersehbar.

    Wir sind also doch wieder beim Heimchen am Herd, oder wie?


    Und nein, generell finde ich es nicht ok etwaige Kinder/Elternzeiten etc. als Druckmittel zu benutzen. Das Pendel schlägt nämlich dann irgendwann um und alle Vergünstigugnen sind wieder weg. Habe ich gerade letztes Jahr an der Nachbarschule, an die ich abkommandiert wurde, erlebt. Da kamen so viele auf die Idee auf der Karte "Kinder" irgendwelche Vergünstigungen zu bekommen, daß nachher niemand was bekommen hat.


    Ist halt ein gesellschaftliches Phänomen.


    Oder anders: Fahrt man zu Ikea und guckt Euch den Parkplatz an. Da gibt es Behindertenparkplätze, Elternparkplätze, Elektro-Lade-Parkplätze, Gepannparkplätze (PKW + Anhänger), Lieferwagen-Parkplätze und noch Parkplätze nur zur Abholung. Habt Ihr eine Idee, wie ich inzw. darüber denke: Die Behindertenparkplätze sind per StVO gesetzlich geregelt. Alles andere ist "good will" und entsprechend habe ich als Single-Mann auch moralisch kein Problem damit mich irgendwo hinzustellen (wie gesagt, Behinderten-Parkplätze ausgenommen), wenn samstags die Hütte voll ist. Da fühl ich mich nämlich dann einfach mal übervorteilt. ;)

  • @kleiner gruener frosch Willst Du uns ernsthaft erzählen, dass Du als Schulleiter völlig überraschend erst kurz vor knapp weisst, dass einer Deiner Mitarbeiter Vater wird? Sprichst Du auch mal mit Deinen Leuten? Meine Chefin weiss sowas auch bei über 100 Lehrpersonen mehr als rechtzeitig. Und wieso sollte für die Planung das eine Kind mehr zählen als das andere, dessen Betreuung jetzt nicht mehr gewährleistet ist?


    @Odysseus Ich denke Deine Schulleitung macht es sich da recht leicht. Du hast selbst ein kleines Kind und hast den Fehler begangen, nicht schnell genug und laut genug zu heulen. Wenn das so jederzeit geht mit der Elternzeit, dann mach das doch. Wird sich schon eine externe Stellvertretung finden.

  • Nur weil jemand Vater/ Mutter wird heißt das doch nicht, dass jemand Elternzeit nehmen wird und vor allem nicht wann. Hab da bei Vätern schon die kompliziertesten Splittungen gehabt.


    Ich bin nicht 100%ig sicher, dass weiß Susannea bestimmt wie das mit der Elternzeit nach dem 1. Geburtstag ist. Ab dem 3. Geburtstag kann der Arbeitgeber diese nämlich verwehren. Was dazwischen ist sollte man mal nachlesen.


    Und wir sollten hier nicht spekulieren ob sich die SL das leicht macht. Vielleicht war das (warum auch immer) die einzige Lösung.
    Warum ist die Betreuung des Kindes denn nicht gewährleistet? Kann die Mutter da nicht?
    Ist der Kollege ein ganzes Jahr weg? Sonst könnte er ja gemeinsam mit dir den Prüfungsvorschlag erstellen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • Seit 2015 muss der Arbeitgeber zwingende betriebliche Gründe haben um eine Übertragung von bis zu 24 Monaten Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes zu verwehren (gilt nur für Angestellte! Für Beamte ist die Rechtslage da nicht eindeutig...). Und der Arbeitgeber ist nicht der Schulleiter, die zwingenden betrieblichen Gründe möchte ich sehen. Die einzige Frage ist, ob du es finanziell durchziehen kannst 2 Monate auf die Besoldung zu verzichten. Eine Alternative wäre wie oben bereits vorgeschlagen der Teilzeitantrag.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Warum gehst du nicht selbst in Elternzeit oder drohst zumindest deiner SL damit? In Bayern kann man als Beamter während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes jederzeit Elternzeit beantragen (ist ab Antragstellung innerhalb von 7 Wochen durchsetzbar).

    Nicht nur in den ersten 3 Jahren, inzwischen für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren sind, in den ersten 8 Jahren, wenn auch nach dem 3. Geburtstag mit 13 Wochen Vorlaufzeit!


    Sprich, du stellst jetzt den Antrag und wärst dann ab den Herbstferien oder so weg.

    Kein Antrag, nur eine Mitteilung ;)


    Ab dem 3. Geburtstag kann der Arbeitgeber diese nämlich verwehren. Was dazwischen ist sollte man mal nachlesen.

    Nein, das kann er auch da nur im Ausnahmefall und zwar, wenn dies der 3. Abschnitt ist (was nur ganz selten der Fall ist, da egal in wieviele Stücken angemeldet, alles was nacheinanderliegt, ein Abschnitt ist) und dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, sonst ist man eben einfach nach 13 Wochen Vorlaufzeit (Anmeldefrist) weg ;)


    Ich bin nicht 100%ig sicher, dass weiß Susannea bestimmt wie das mit der Elternzeit nach dem 1. Geburtstag ist

    Wenn noch keine genommen wurde, so wie alle Elternzeit vor dem 3. Geburtstag mit 7 Wochen Vorlaufzeit einfach anzumelden (nicht beantragen, weil sie eben nicht abgelehnt werden kann!). Wenn schon welche genommen wurde, dass geht es ohne Zustimmung des AG erst wieder 24 Monate nach Beginn der 1. Elternzeit (sprich, oft nach dem 2. Geburtstag), weil man sich für 24 Monate festlegen musste.


    Wenn noch konkretere Fragen, müsstet ihr noch mal ansprechen, denn ich habe hier den Thread irgendwann nicht weiter verfolgt.

  • Seit 2015 muss der Arbeitgeber zwingende betriebliche Gründe haben um eine Übertragung von bis zu 24 Monaten Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes zu verwehren (gilt nur für Angestellte! Für Beamte ist die Rechtslage da nicht eindeutig...).

    DAs ist falsch, seit 2015 muss nichts mehr übertragen werden, man meldet einfach mit 13 Wochen Vorlauf an und nur wenn es der 3. Abschnitt ist, kann der AG überhaupt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Sonst hat er auch nach dem 3. Geburtstag keine Chance mehr dagegen etwas zu machen.


    Einige Bundesländer haben da auch für Beamten schon eine eindeutige Rechtslage, weil sie sagen, dass das BEEG angewendet wird.

  • "Lehrermangel, Unterrichtsversorgung kann nicht sichergestellt werden", schon hast deinen zwingenden betrieblichen Grund.

    DAs denke ich auch, dass dies welche sein könnten, aber wie gesagt, kommt ja eh nur ganz selten zum Tragen, weil kaum jemand einen 3. Abschnitt nach dem 3. Geburtstag nimmt und dann kann nicht abgelehnt werden (nur die TZ in EZ und da würden diese Gründe ja dafür und nicht dagegen sprechen ;) )

  • Nein. Es sei denn, du unterstellst jeder (junge) Kollegin automatisch, dass sie in Kürze schwanger wird.
    Und wenn sie schwanger wird - dann ist das keine Fehlplanung, sondern das Leben.


    kl. gr. froschß

    Es gibt sicher Situationen, in denen die Schulleitung gezwungen ist, kurzfristig zu reagieren und irgendwelche Lösungen zusammenzuschustern, die dann für die betroffenen Kollegen sehr unangenehm sind. Zumindest für meine Schule kann ich aber sagen, dass wir häufig als PR schon Wochen, z.T. Monate, vorher Vertretungsprobleme ansprechen, die durch Schwangerschaften und (zumindest informell angekündigten) Elternzeiten bei der SL ansprechen und diese das dann auf die lange Bank schiebt: "Darüber reden wir, wenn es so weit ist!". Dann tritt der absehbare oder sogar angekündigte Fall ein und es besteht kein Vertretungskonzept. Vertretrungskräfte werden dann erst zwei Wochen vorher gesucht, meist mit mäßigem oder wenigem Erfolg. Die Schulleitung muss dann notgedrungen diejenigen nehmen, die Zeit haben, aber andere Fächerkombinationen. Dann muss die Unterrichtsverteilung umgestellt werden, damit das irgendwie passt. Die Stundenpläne aller Kollegen verschlechtern sich kurzfristig. Kollegen werden zum Teil am Freitag darüber informiert, dass sie ab Montag bestimmte Klassen abgeben und dafür andere Klassen übernehmen. Das alles ist für alle Beteiligten extrem lästig und führt zu deutlicher Mehrbelastung. Warum unsere SL es nicht organisiert bekommt, früher nach Lösungen zu suchen. Überarbeitung? Andere Dinge sind erstmal dringender/wichtiger? Mangelnde Organisation? Desinteresse? Ich weiß es nicht und will meinem Chef hier aber auch nichts unterstellen. Ärgerlich ist es trotzdem.


    Beim TE finde ich, dass man natürlich von einer Fachkraft erwarten kann, auch spontan einen LK zu übernehmen. Das Argument mit der A13Z-Bezahlung ist zwar ein wenig nervig, aber stimmt im Prinzip schon. Gleichzeitig verstehe ich seinen Ärger, dass seine persönlichen Umstände trotz deutlicher Kommunikation so völlig übergangen werden. Hier hängt es natürlich noch von der Größe der Fachschaft und von den Umständen der Fachkollegen - die dem TE vielleicht gar nicht unbedingt im vollen Umfang bekannt sein müssen - ab, wie sehr hier Inkompetenz oder mangelndes Einfühlungsvermögen von Seiten der SL oder einfach doch Sachzwänge am Werk sind. Die Idee, mal die Möglichkeit der eigenen Elternzeit zumindest beiläufig im Gespräch fallen zu lassen, gefällt mir deswegen ganz gut, dann muss der SL mal Farbe bekennen.

  • Was ist mit den außerunterrichtlichen Tätigkeiten, die der TE erwähnte? Sind die Pflicht, verhandelbar oder kann man diese abgeben?


    Diese würde ich als erstes abgeben, wenn ich in Zeitprobleme käme. Insgesamt finde ich, sollte man seine Situation schon der Schulleitung mitteilen, wenn sie die Stundenplangestaltung betrifft.


    Wir haben an unserer Schule Mütter mit kleinen Kindern. Bei uns wird, wenn es geht und nicht anderes oder andere in Nachteile bringt, von der Stundenplangestaltung her Rücksicht genommen. Hin und wieder wird bei Fortbildungen oder Konferenzen eine Kinderbetreuung für die Kinder der Kolleginnen organisiert, wenn mehrere ihre Kinder nicht unterbringen können.

  • Wie jetzt? Es ist unakzeptabel, dass ein Mann in Elternzeit geht? In welcher Welt leben wir denn hier?

    Nein, so einfach kann es sich der Dienstherr nicht machen. Es müssten "dringende dienstliche Belange" entgegenstehen, und diese sind explizit nicht gegeben, wenn einfach nur Personallücken aufgerissen werden. Erschwernisse wie Einstellung von Ersatzkräften, Umorganisation etc. sind durch den Dienstherren als zumutbare Belastungen hinzunehmen.

    Ist natürlich gutes Recht! Es ärgert mich nur, dass ich es ausbaden soll. Fair ist das eben für mich nicht. Ich kenne die Abläufe und das Genehmigungsverfahren bei Elternzeit nicht. Kann der Zeitraum nicht genehmigt werden? Muss der Personalrat zustimmen? Danke für Deine Rückmeldung zum Aspekt "dringende dienstliche Belangen". Das hilft mir.

  • Ich kenne die Abläufe und das Genehmigungsverfahren bei Elternzeit nicht. Kann der Zeitraum nicht genehmigt werden?

    Nein, derjenige der in Elternzeit geht gibt 7 Wochen vorher spätestens an, wann und bis wann und ob mit oder ohne Teilzeit, der AG bekommt dies nur mitgeteilt. DA muss nichts genehmigt werden, kann nichts abgelehnt werden usw.


    Es ist eine reine Mitteilung an den AG.

  • Zitat

    Wir sind also doch wieder beim Heimchen am Herd, oder wie?

    Nein. Ist bei Männern aber trotzdem noch nicht so regelmäßig der Fall. Ich finde es aber gut, dass es gemacht wird. (Irgendwer anders hatte sich darüber beschwert, dass Elternzeit bei einer Frau kein Problem wäre, bei einem Mann schon. Ich glaube Odysseus war es, der das unmöglich fand.)


    Zu dem anderen Punkt - klaro Rede ich mit meinen Kollegen, klaro weiß ich einiges. Aber der Threadstarter beschwerte sich darüber, dass der im letzten Sommer eingesetzte Lehrer ein Jahr später wegen der Elternzeit ausfällt. Und... 14 Monate nach vorne schauen grenzt an Hellseherei.


    Kl.gr.Frosch


    P. S.: Grüße aus Schottland. Wir sehen uns in anderthalb Wochen wieder.

  • Ich kann die ganze Beschwerde nur begrenzt verstehen.


    Natürlich ist es für den TO eine ungünstige Situation. Das teilt man der Schulleitung mit und guckt, ob sie einem entgegenkommt oder zu mindestens gute Gründe hat. Wenn nicht kann man über die Reduzierung freiwilliger Arbeiten oder einem Versetzungsantrag nachdenken.


    Ansonsten ist der TO Sek2 Lehrer. Ein Teil der Probleme kann ich da nicht verstehen. Ein Beispiel ist die Kinderbetreuung für ihn. Selbstverständlich muss er damit rechnen, dass er auch am Nachmittag eingesetzt wird. Wenn das für ihn problematisch ist, hätte er sich vorher Gedanken machen müssen.
    Auch mit der Übernahme eines LKs muss er ggf. rechnen. Wenn er weiß, dass er das im nächsten Jahr nicht leisten kann, dann kann er doch vorher zur Schulleitung geben und ggf. beispielsweise Teilzeit beantragen, oder Elternzeit oder was auch immer.


    Vielleicht bin ich da auch etwas einseitig, weil ich auch bei uns den Stundenplan gemacht habe. Letztlich können wir nur vermuten, warum diese Situation entstanden ist. Es mag ja auch Gründe gegeben haben, dass es nun den TO getroffen hat. Aber letztlich muss ich als Lehrer damit rechnen.

  • Klar, muss man damit rechnen. Aber es ist doch recht kurzfristig, obwohl die Konstellation vorher der SL recht früh bekannt gewesen war.
    Ich habe im Vorfeld eine Betreuung organisiert, da ist aber ab 16 Uhr Feierabend. Mein Unterricht geht - u.a dank des Kurses - zweimal bis 16 Uhr.
    Ich schaffe es nicht den kleinen Mann pünklich abzuholen, sitze aber stattdessen vorher drei Hohlstunden ab. Man hat mir geraten, dass ich dann ja meinen Sohn (16 Monate) in den Hohlstunden abholen und zu Unterrichtsbeginn wieder - für eine Stunde - dorthin bringen kann. Empfinde ich als zermürbend und löst mein Abholproblem auch nicht.
    Groß-Eltern sind nicht vor Ort. Frau muss selbst - viel weiter weg - an besagten Tagen bis 16 Uhr arbeiten.
    Die Arbeit lässt sich stemmen, das Familienleben mit so einem Studnenplan eben nicht.
    Habe ich im Vorfeld auch kommuniziert.
    Dass ich jetzt die Reißleine ziehen muss (Ellternzeit/Teilzeit), liegt daher an dem Un-Willen mir planungstechnisch entgegenzukommen. Da machen beide Parteinen kein Gewinn dran.

  • Danke euch allen für die multiperpektivische Betrachtung der Angelegenheit :-)
    So ganz ohnmächtig fühle ich mich jetzt nicht mehr und dies befreit ungemein.
    Habt einen guten Schulstart bzw. weiterhin wohlverdiente Somerferien.
    Mögt ihr alle einen akzeptablen Stundenplan mit möglicht wenig und kleinen "Kröten" bekommen.


    Grüße
    Odysseus

  • Nur weil jemand Vater/ Mutter wird heißt das doch nicht, dass jemand Elternzeit nehmen wird und vor allem nicht wann. Hab da bei Vätern schon die kompliziertesten Splittungen gehabt.

    Ach weisst Du ... das mit der Kommunikation beruht schon auf Gegenseitigkeit. Klar, kann man sich jetzt in "nur-die-Harten-kommen-in-den-Garten"-Manier weiter auf die Schultern klopfen und sich ganz toll fühlen, wenn man auf jede noch so kurzfristige Ankündigung spontan reagieren kann. Oder man etabliert halt ein System in dem alle rechtzeitig Bescheid wissen, was wann zu tun ist und was ggf. der Plan B ist. Das erleichtert nämlich die Arbeit auf beiden Seiten ganz ungemein. Elternzeit oder eine geplante OP kann man als Arbeitnehmer absolut rechtzeitig kommunizieren. Darüberhinaus gibt es immer noch genügend Szenarien, die wirklich spontan eintreten können. Wir haben nicht nur einen Vater im Kollegium, der am Nachmittag kleine Kinder versorgen muss. Ich finde es absolut selbstverständlich, dass darauf Rücksicht genommen wird. Sicher nicht beliebig und so läuft es auch nicht bei uns. Es gibt z. B. Unterrichtsgefässe, die immer zu exakt gleichen Zeitschienen stattfinden und wer da nicht kann, ist dann halt einfach raus. Das weiss aber jeder und so ist dann halt das Leben.

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