Darf man Gymasiallehrer auf Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe "Zwangsversetzen"

  • Hallo,


    vielen Dank, Midnatsol, dass Du das mal auf den Punkt gebracht hast.


    Es geht mir auch nicht um Schuld oder nicht - und in der Öffentlichkeit gehört das auch nicht. Daher bin ich ein wenig spärlich mit meinen Informationen. Aber ein Anwalt ist schon länger eingeschaltet und wird aktuell leider genauso hingehalten wie ich - der Versetzungsbescheid kommt eben nicht. Ich sammel auch nur Informationen und es geht mir um die Frage, die mir jedoch bereits beantwortet wurde.


    Den Rest regeln sowieso Gerichte und der Widerspruch zum Versetzungsbescheid kann im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung eine aufschiebende Wirkung haben.

  • Den Rest regeln sowieso Gerichte und der Widerspruch zum Versetzungsbescheid kann im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung eine aufschiebende Wirkung haben.

    Das stimmt natürlich, für eine einstweilige Verfügung bestehen aber relativ hohe Hürden. Mögliche Gründe, warum einer solchen stattgegeben werden kann, wären eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Versetzung (nach bisheriger geschildeter Sachlage eher unwahrscheinlich...jedenfalls, dass diese bereits offensichtlich rechtswidrig ist) oder unzumutbare Härten durch die Versetzung (die aber z.B. durch einen bloßen Ortswechsel i.d.R. nicht gegeben sind). Versuchen kann man es natürlich mal. Was sich auch lohnen kann, wäre zu prüfen, ob der Personalrat hinreichend beteiligt wurde. Falls nicht, wäre das der Hebel, gegen die Versetzung vorzugehen.

  • Sollte es wirklich so sein, dass EinLehrer wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Schulleiter (straf-) versetzt wird, stimme ich ihm zu: Das ist Mobbing/Bossing!

    Nein, ist es nicht. Allein schon der Begriff "Strafversetzung" ist problematisch.


    Durch die Dienstaufsichtsbeschwerde zwischen Lehrer und Schulleiter ist der Schulfrieden gestört; ob man das als Beschwerdeführer nicht so beabsichtigt hat, weil man vielleicht etwas blauäugig angegangen hat, ist nachrangig. Der Ball liegt bei der oberen Schulaufsicht, weil sie Addressatin der Beschwerde ist. Ihre Aufgabe ist schlicht und ergreifend den Sachverhalt zu prüfen, tatsächlich auftretende Missstände abzustellen (nota bene! Bloß weil sich jemand über einen Sachverhalt beschwert, heißt noch lange nicht, dass das tatsächlich ein Missstand ist!) und anschließend hin den Schulfrieden wieder herzustellen.


    Ist der Schulfrieden nachhaltig geschädigt, weil eine der beiden Seiten oder beide Seiten keine Wiederherstellung für möglich halten, dann wird es zu einer Versetzung kommen; und das entspricht, auch, wenn es dem Beschwerdeführer hier vielleicht seltsam vorkommen mag, sogar der Fürsorgepflicht der oberen Schulaufsicht. Beamte können aus zwingenden Sachgründen auch ohne ihr Einverständnis versetzt werden - das ist einer der Nachteile des Beamtenstatus, die man gegenüber Angestellten hat. Und, mit Verlaub, die Annahme, dass die obere Schulaufsicht im Konfliktfall den Leiter einer Behörde versetzt und nicht einen verbeamteten Mitarbeiter, ist sträflich naiv.


    Zur Einordnung: aus unmittelbarer Bekanntschaft ist mir ein Fall bekannt, in dem ein Lehrer seinen Schulleiter erfolgreich mit einer Dienstaufssichtsbeschwerde überzogen hat. In diesem Fall hatte das den strategischen Grund (bei tatsächlich vorhandenen dienstrechtlichen Verstößen des SL), einen Versetzungsantrag trotz Mangelfach zu stärken, denn mit der erfolgreichen Beschwerde war eine weitere Zusammenarbeit mit der Schulleitung nicht mehr zumutbar...


    Wie gesagt: in die dienstrechtliche Klaviatur greifen sollte man nur, wenn man weiß, was man tut.

  • Ich kenne es auch so, dass, wenn das Verhältnis mit der Schulleitung zerüttet ist, jemand dann versucht, von der Schule wegzukommen, vor allem, wenn das Kollegium zusätzlich noch gespalten ist. Gerade schwierige Schulleiter schaffen es als "Spaltpilze" einen Graben ins Kollegium reinzubringen. Doch es muss nicht immer an der Schulleitung liegen. Die sprichwörtliche Chemie stimmt manchmal nicht und die Befindlichkeiten passen einfach nicht zusammen.


    Machtkämpfe können sehr viel Energie rauben.
    Es sei denn, es ist absehbar, wenn der Schulleiter in Pension geht, dann kann man auf bessere Zeiten hoffen. Warum nicht nach einer anderen Schule in der Nähe schauen und diese ins Gespräch bringen?

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, wenn ich da widersprechen muss, aber durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist der Schulfrieden nicht gestört und diese kann auch nicht als Grundlage einer Versetzung hergenommen werden.


    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist das völlig neutrale Recht eines jeden Beschäftigten, sich über seinen Vorgesetzten zu beschwerden. Dieses Recht in Anspruch zu nehmen, kann man in keinem Zusammenhang als widerrechtliches oder unsoziales Verhalten (und das ist die Definition für "Störung des Beriebs/Schulfriedens": Beleidigung, Übergriffe, gesetzwidriges Verhalten, grobe Verletzung der in § 75 Absatz 1 [BetrVG] enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische und fremdenfeindliche Betätigung) werten und schon gar nicht als Grundlage einer Versetzung. Und so wird das von den Amtsjuristen auch nicht gesehen. Zumal ja diese Beschwerde die Schulgemeinde gar nicht erreicht/erreichen soll und vertraulich zu behandeln ist.


    Die Dienstaufsichtbeschwerde zieht eine ganz formale Handlungskette / Untersuchung nach sich: der Schulleiter hat eine Stellungnahme abzugeben, der Beschwerdeführer desgleichen, ggf. folgen Gespräche, der Amtsjurist und der Dezernent entscheiden. Gegen diesen Bescheid kann dann ggf. (wenn er zB in Maßnahmen resultiert) Widerspruch erfolgen.


    Versetzungen sind Personalmaßnahmem zur Abdeckung von Unterricht/Bedarf. Diese können nur dann in Zusammenhang mit innerbetrieblichen Streitereien stehen, wenn nach Versuchen des Amtes, einen Konflikt innerhalb eines Betriebes/einer Schule beizulegen, keine Lösung erfolgt und dann müssen sie auf Freiwilligkeit beruhen: ie. einer der Seiten wird angeboten, etwas für sie zu finden, wenn sich der Konflikt als gesundhheitsschädigend herausstellt. Zwangsversetzungen ohne Einverständnis gibt es nur nach einem Disziplinarverfahren bei dem herauskam, dass der Beschuldigte erhebliche Dienstvergehen begangen hat.


    Versetzungen sind in den allermeisten (allen?) Bundesländern mitbestimmungspflichtig. In Schleswig meines Wissens nach auf Antrag des Betroffenen. Alles was mitbestimmungspflichtig ist, kann vom Personalrat auch abgelehnt werden. Das zieht - im Falle der gegenläufigen Entscheidung des Amtes - ein Stufen/Einigungsstellenverfahren nach sich. Spätestens dort stellen sich - sollte es sich in diesem Falle darum handeln - Mobbingstrukturen ziemlich schnell und nachhaltig heraus.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    • Offizieller Beitrag

    Wie Nele schreibt, dass im Konfliktfall zwischen einem Kollegen und dem Schulleiter der Schulleiter geht, passiert praktisch nie. Zur Entspannung des zerrütteten Verhältnisses greift der Dienstherr meiner Erfahrung nach dann ein und sorgt für eine Versetzung. In der Regel geht das aber im Einvernehmen mit dem Lehrer.


    Das heißt aber nicht, dass der Dienstherr der DA nicht nachgeht. Das möglicherweise schon.


    Kl.gr.Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Wie ich schrieb.


    Man muss es aber schon genau nehmen mit Auskünften zu diesem Thema, denn - wie gesagt - die dienstrechtliche Klaviatur ist nur für geübte Klavierspieler.


    DAB werden in den Ämtern täglich bearbeitet. Und zwar auch überhaupt (einzelne hoffnungslose Juristen/Dezernenten stellen die Ausnahme dar) nicht nach dem Motto "Fristlos, formlos, fruchtlos", sondern - im Gegenteil - relativ gründlich. Sie gelten auch nicht als Störung des Schulfriedens, sondern als das, was sie sind: eine Beschwerde. Mal hat der Beschwerdeführer Recht, mal gibt es eine zweite Seite, die der Beschwerdeführer nicht erwähnt hat: immer wird die Gemengelage zumindest mal erhoben.


    Zwangsversetzungen aufgrund einer DAB sind nicht nur rechtlich nicht vorgesehen, sie sind auch nicht üblich - und zwar schon deswegen, weil eine Versetzung eine reltaiv aufwändige Personalmaßnahme ist, mit Konsequenzen an zwei Dienststellen. Bei Dauerkonflikten mit dem Potential zu eskalieren, werden sie vereinzelt angeboten, können aber nicht gegen den Willen des Kollegen/Personalrates durchgesetzt werden, es sei denn alle pennen.


    Was allerdings schon der Fall ist, ist, das einen der Dienstherr jederzeit versetzen kann. Allerdings muss er - ggf. auf Antrag des Betroffenen - dem Personalrat die Notwendigkeit dieser Versetzung nachweisen können. Und wenn dann nur "ich mag diese Kollegennase nicht" übrig bleibt, wird es halt dünn. Dann kann die Maßnahme abgelehnt werden.

  • dass ich den Tonfall bzw. die Botschaft ("selbst Schuld, du Naivchen!") einiger der letzten Posts wirklich erschreckend und völlig unangebracht finde.

    Das möchte ich unterstreichen. Keine Ahnung, ob die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SL nun Not getan hat oder ob sie angemessen war. Aber offensichtlich war vorher schon etwas im Argen. Sollte der SL daraufhin interveniert haben, um bei der zuständigen Schulausfsichtsbehörde die Versetzung in Gang zu setzen, hat da der TE nichts verkehrt gemacht, sondern da läuft eine Sauerei. In dem Fall werden die aber nicht so doof sein, das als Begründung in die Versetzung zu schreiben. Da fehlt halt ein Physiklehrer, oh da ist einer, nehmen wir doch den.


    Zur Behebung eines Konfliktes halte ich eine Versetzung angemessen, wenn geringere Maßnahmen keinen Erfolg haben.


    Ob andere Aspekte (Familienbindung, Wohnort) schwerer wiegen, kann ich nicht beurteilen. Neben dem Gang zum Anwalt, mit dem Ziel, die Versetzung kassieren zu lassen, würde ich mich schon mal informieren, welche Rechte ich als Versetzter habe. Trennungsgeld? Erhöhte Fahrtkosten? Hilfe beim Umzug? Keine Ahnung, was es da so geben könnte.


    Dann würde ich mir die neue Schule mal ansehen, vielleicht ist's da gar nicht schlecht. Allerdings würde ich vermeiden, dort mit der "Sek I ist unter meiner Würde"-Attitüde aufzutreten. Alternativ kann man deutlich sagen, dass man gegen seinen Willen dem neuen Club beigetreten ist (einschließlich vorgenannter Attitüde). Wenn man sich dann konsequent so verhält, soweit das die Dientsvorschriften hergeben, versucht der neue Chef vielleicht, einen wieder los zu werden. Mir wäre das Risiko aber zu groß, wo zu landen, wo man noch weniger hin will.


    Dass das Engagemant für den Sek-II-Unterricht keinen Nutzen mehr abwirft, sind Reibungsverluste, die leider im öffentlichen Bildungssystem nicht wahrgenommen werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Findet überhaupt eine Versetzung statt? Sagen kann das ein SL ja, aber ohne was Schriftliches...


    Außerdem: Welcher SL versucht, Physiklehrer loszuwerden? Das ist als einziges Fach am Gymi seit Jahren Mangelfach, d.h. du solltest relativ problemlos woanders Vorstellungsgespräche kriegen, aber die meisten SL würden betteln, dass man da bleibt, v.a., wenn man noch Refis betreut. Wie will der SL den ersetzen? Das ist selbst in beliebten Großstadtgymnasien kaum möglich, und GS möchten ja viele Gymnasiallehrernicht mal machen.


    Worum ging es denn bei der Dienstaufsichtsbeschwerde? Das könnte hilfreich sein, um zu verstehen, warum die Personalräte nicht hilfreich sind / sein können.


    Und wenn noch nichts schwarz auf weiß ist in punkto Versetzung - selbst Versetzungsantrag stellen, notfalls gezielt an eine Schule, in der du das machen darfst, was du möchtest (also mit Oberstufe).

  • Findet überhaupt eine Versetzung statt? Sagen kann das ein SL ja, aber ohne was Schriftliches...

    Endlich fragt sich in diesem Thread mal jemand außer mir, was eine "mündliche Versetzung" denn eigentlich sein soll.

  • Und noch was zur "Unter meiner Würde"-Attitüde...


    Ich rede nie von "Unter meiner Würde" - ich würde auch Fenster putzen oder Toiletten schrubben, um über die Runden zu kommen. Kein Job ist unter meiner Würde.


    Ich bin aber ausgebildeter Sek II Lehrer, eben Berufsschullehrer und habe für mich und meinen Lerngruppen immer ein bestimmtes Niveau im Blick, welches ich besonders gut im Sek II Bereich ausspielen kann.


    Ich bin zu einer Gemeinschaftsschule gekommen, weil es Not an Physik-Lehrern mit Oberstufenbefähigung gab. Ein Berufsschullehrer kann aber nicht dort sein, wenn seine Laufbahn nicht gewechselt wird - so wurde ich Gymnasiallehrer. Hätte ich das gewusst, dass ich damit Gefahr laufen würde, auch in Schulen eingesetzt zu werden, die keine Oberstufe haben, hätte ich das NICHT gemacht, weil ich das nicht für mich als Lebensziel sehe. Die Durchmischung Sek I/Sek II aber ist völlig in Ordnung und öffnet auch den Blick auf die Probleme und deren Ursachen, die Sek II mit Schülern halt hat - und damit meine ich auch die Berufsschulen.


    Auch weiß ich, dass es in meinem Bundesland an Physik-Lehrern mangelt, schon zwei Schulen habe ich angeschrieben, die mir den Bedarf am Telefon meldeten - eine davon ist 10 km von der neuen Schule ohne Oberstufe entfernt.


    Hier in meinem BL unterliegen die Schulen ohne Oberstufe den Schulräten, die mit Oberstufe der Schulaufsicht des Ministerium. Will man also sich Versetzen lassen, dann nur über die Genehmigung der Schulaufsicht.


    Klingt ein wenig nach einer beruflichen Einbahnstraße, oder?

  • Aus der individuellen Perspektive ist das alles nachvollziehbar, das interessiert nur den Dienstherrn in der Regel wenig. Nebenbei: Es ist durchaus bekannt, dass in letzter Zeit verstärkt Gymnasiallehrkräfte auch an anderen Schulformen zum Stopfen von Lücken eingesetzt werden, typischerweise aber über befristete Abordnungen. Hier in Nds. wurden in letzter Zeit Gymnasiallehrkräfte nicht nur an Haupt-/Real- und Gesamtschulen, sondern sogar an Grundschulen abgeordnet. Es kann auch schlicht sein, dass an der Zielschule der Mangel an Physiklehrkräften noch größer ist, als an der bisherigen oder anderen Schulen in der Umgebung. In der Konsequenz findet dann möglicherweise eine Versetzung statt. Aber all das ist natürlich müßiges herum raten, ohne den Wortlaut des Bescheids zu kennen. Ich drücke dir die Daumen, dass die Begründung sachfremde Erwägungen beinhaltet und damit angreifbar wird.

  • Würde man mich an eine nur Sek1 Schule zwangsversetzen könnte der Dienstherr nicht einen Hauch mehr Engagement für irgendwas außer Dienst nach Vorschrift erwarten.


    Ich hoffe es findet sich eine Lösung diese Versetzung zu verhindern. Gerade als ausgebildeter Berufsschullehrer hat man doch nicht gerade das Bedürfnis nur in der Sek1 zu unterrichten. Finde es krass, wie manche das einfach so als problemlos darstellen. Ich korrigiere lieber mehr.

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