NRW - Unwetterwarnung - teilweise unterrichtsfrei

  • wie macht ihr das, wenn Schule stattfinden soll?


    In meinem Regierungsbezirk ist bekannt gegeben, dass der Unterricht komplett ausfällt. Ich hab bei meiner Schule nachgefragt und zur Antwort bekommen, dass wir unterrichten.


    Bisher ist hier alles ruhig. Aber wie komme ich morgen zur Schule? Die Bahn fährt nicht und mit dem Auto in den Sturm finde ich jetzt auch nicht prickelnd.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • wie macht ihr das, wenn Schule stattfinden soll?


    In meinem Regierungsbezirk ist bekannt gegeben, dass der Unterricht komplett ausfällt. Ich hab bei meiner Schule nachgefragt und zur Antwort bekommen, dass wir unterrichten.


    Bisher ist hier alles ruhig. Aber wie komme ich morgen zur Schule? Die Bahn fährt nicht und mit dem Auto in den Sturm finde ich jetzt auch nicht prickelnd.

    wie wärs mit "gar nicht"?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Was soll denn schon groß passieren, wenn man halt nicht hinkommt? Man kann sich ja schlecht beamen...


    Bei uns wurde explizit (und vom wording her sehr unnett) auf die Präsenzpflicht hingewiesen. Ich habe 50 km Anfahrt, die Straße zur Autobahn ist wegen umgestürzter Bäume aktuell gesperrt, ÖPNV fährt nicht, wohnortnäherer Versetzungswunsch wurde zum 3. Mal nicht freigegeben... ich fahre morgen zur regulären Uhrzeit ganz entspannt los (wenn es geht) und wenn ich durchkomme, komme ich durch, und wenn nicht, dann eben nicht. So ist das eben, wenn man weiter weg arbeitet/arbeiten muss.


    Mir erschließt sich der Sinn der Präsenzpflicht auch nicht wirklich. Ich arbeite (abgesehen vom tatsächlichen Unterrichten) vollständig zu Hause und habe sämtliche Materialien hier. Ich werde auch nicht mit Reiseköfferchen dort auflaufen, um mich selbst sinnvoll beschäftigen zu können - bin also gespannt, welche Art von Aufgaben man dort bereithält 😊

  • Bei uns fallen heute die ersten beiden Stunden aus. D.h. Unterrichtsbeginn ist erst um halb 10. Noch stürmt es hier so krass, dass ich mich nicht mal mit den Hunden raus traue. Wir frühstücken jetzt erstmal in Ruhe. Bei diesen Bedingungen werde ich mich sicher nicht ins Auto setzen und 50km Autobahn fahren...

  • Bei uns ist es verdammt ruhig, so ruhig, wie es gestern war, bevor es dann richtig losging. Meine Kinder bleiben zuhause, der Papa arbeitet von hier, ich versuche zu fahren. Der Zwerg geht zum Fasching in die Kita.

  • Was soll denn schon groß passieren, wenn man halt nicht hinkommt?

    In der Praxis: meist wenig. In der Theorie: Einleitung eines Disziplinarverfahren aufgrund grober Pflichtverletzung des AN. Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim AN, dem AG kann egal sein, wie der AN zur Arbeit kommt. Mir sind einige wenige Fälle bekannt, in denen dann z.B. nur der Sold für die betreffende Zeit aberkannt wurde, wenn nicht bereits ein Wiederholungsfall vorlag.

  • Du irrst. Im Falle der berühmten (allerdings gesetzlich nicht normierten) höheren Gewalt ist selbstverständlich jeder Dienstverpflichtete von der Pflicht zur Dienstleistung frei.

  • Hier auch. Ein einziger Schüler war wohl da...

    Ich bin mit meinen Kindern daheim, die freuen sich über das lange Wochenende :)


    Bei uns hieß es explizit, nur wer gefahrenfrei zur Schule kommt, soll kommen. Der Bahnverkehr zu großen Teilen stillgelegt, da kann einem doch wohl keiner einen Strick draus drehen...


    Und selbst wenn ich mit dem PKW fahre und mir dann ein Baum irgendwo in die Quere kommt oder aufs Auto kracht...? Geht da nicht der Eigenschutz vor?

  • Bei uns sind wohl 8 Kollegen erschienen und bisher kein Schüler. Wenn wundert es...

    Keinen, daher halte ich die Entscheidung ja auch für richtig, alle zu Hause zu lassen.


    Wobei die Straßen in NRW weisen erstaunlich wenig Stau auf.

    Aber Bahnverkehr gibts nicht und der Großteil meiner Schüler kommt eben mit der Bahn (nicht Bus/Straßenbahn, die fahren).

  • Und selbst wenn ich mit dem PKW fahre und mir dann ein Baum irgendwo in die Quere kommt oder aufs Auto kracht...? Geht da nicht der Eigenschutz vor?

    Vor allem hat kein Arbeitgeber langfristig was davon, wenn man unfallbedingt ausfällt.

  • In der Praxis: meist wenig. In der Theorie: Einleitung eines Disziplinarverfahren aufgrund grober Pflichtverletzung des AN. Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim AN,

    sie schrieb doch, dass sie losgefahren sei, was soll man auch weiter machen? In anderen Regionen gibt's Tsunamis, da ist man froh, wenn abends die Schule noch steht und die Kollegen noch leben. Alles ist relativ.

  • Bei uns findet regulärer Unterricht bis 17 Uhr statt. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele SuS anwesend sind. Die Kollegen, die nicht erschienen sind, werden durch die anwesenden vertreten. So hat man dann z.B. 10 statt 9 Stunden Unterricht.

  • Bei uns findet regulärer Unterricht bis 17 Uhr statt. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele SuS anwesend sind. Die Kollegen, die nicht erschienen sind, werden durch die anwesenden vertreten. So hat man dann z.B. 10 statt 9 Stunden Unterricht.

    :respekt:


    Muss man dann vor einer leeren Klasse unterrichten und in der Klassenarbeit diesen Stoff abfragen?

    • Offizieller Beitrag

    Hier:

    - Schule ist heile geblieben, heute Nacht war es auch vergleichsweise ruhig.

    - alle Kollegen sind da

    - Die Kinder werden "locker" beschult. Musikunterricht mit allen, ein Film über die Bildung eines Orkans, etwas Sport, Pizzabrötchen backen, Kunst. Teilweise in einer einzigen großen Klasse, teilweise in kleinen Gruppen.


    kl. gr. frosch


    P.S.: ich würde es immer wieder so machen, wie heute. Schule ist geöffnet, Eltern entscheiden (wie es eh üblich ist), ob ihr Kind kommt. Wie man es macht, ist es eh verkehrt. Also ist das gut so.

  • In der Praxis: meist wenig. In der Theorie: Einleitung eines Disziplinarverfahren aufgrund grober Pflichtverletzung des AN. Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim AN, dem AG kann egal sein, wie der AN zur Arbeit kommt. Mir sind einige wenige Fälle bekannt, in denen dann z.B. nur der Sold für die betreffende Zeit aberkannt wurde, wenn nicht bereits ein Wiederholungsfall vorlag.

    Die Weisung für die Lehrkräfte trug ja den Zusatz "wenn zumutbar". Wo Zumutbarkeit anfängt und aufhört, kann man in so einem Fall ja gerne im Fall des Falles juristisch klären (aber wer macht das schon?).



    Ich kam prima durch, wir saßen 2 Stunden unbeschäftigt rum und dann wurde die Präsenzpflicht vernünftigerweise beendet.



    Interessant finde ich, dass auch für diese 2 Stunden verpflichteter Anwesenheit Minusstunden anfallen.

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