• Nach der PK von Frau Merkel und dem Beschluss, dass soziale Kontake auf zwei Personen eingeschränkt werden, frage ich mich, wie sie das morgen in der nächsten Abiturprüfung umsetzen wollen. Pro Raum ein Schüler und ein Lehrer ist logischerweise nicht machbar. Letzte Woche waren es ja noch 10 SuS im Raum.


    Bin mal auf die Mail meiner SLin gespannt.

    • Offizieller Beitrag

    Es wird immer irrer. Die ersten in den Schulen Verantwortlichen reichen ihre Überlastungsanzeigen ein - jeden Tag werden die Auflagen unumsetzbarer und die Durchführung gefährlicher. Wollen die gerade den Darwin Award gewinnen? Ich weiß halt auch so richtig gar nicht, was das jetzt noch soll? Es ginge tatsächlich noch 2 Wochen - wollen die das echt durchziehen?


    Edit: ja. Wollen sie.

  • Nach der PK von Frau Merkel und dem Beschluss, dass soziale Kontake auf zwei Personen eingeschränkt werden, frage ich mich, wie sie das morgen in der nächsten Abiturprüfung umsetzen wollen. Pro Raum ein Schüler und ein Lehrer ist logischerweise nicht machbar. Letzte Woche waren es ja noch 10 SuS im Raum.


    Bin mal auf die Mail meiner SLin gespannt.

    Soziale Kontakte, nicht berufliche. Das ist doch extra ausgenommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Soziale Kontakte, nicht berufliche. Das ist doch extra ausgenommen.

    Nur wird man dadurch nicht wirklich geschützt. Schon klar, dass 1 Schüler+ 1 Lehrer im Raum Quatsch ist, aber ... dann muss das Abi halt ausgesetzt werden erstmals

  • Ohne Worte ....


    Die Schüler nutzen dann ja auch den ÖPNV und werden sich sicherlich mit Mitschülern austauschen. Also genau das Gegenteil von dem was gestern beschlossen wurde.

  • Na klar. Heute war Deutsch dran.

    Hessen bringt seinen Schülern gerade bei, wie man gegen ALLES verstößt (was vernünftig ist).


    Mein Sohn macht auch Abi. Es wurde 4 Wochen verschoben und er ist tiefenentspannt, lernt aber schon mehr als für ihn normal. Mal gespannt, was in 4 Wochen ist. Niemand kann es wissen.

  • Mir ist gerade unklar, wo ein Verstoß gegen die verwaltungsrechtliche Gleichbehandlung vorliegen sollte,

    Ich wiederhole mal das, was anscheinend erträglich ist:


    "Im bundessweiten Vergleich? Ich bin verblüfft."

    Den logisch konsequenten und gelöschten Rest verschweige ich.

  • Und sie stehen vor der Prüfung in großen Gruppen vor dem Gebäude und quatschen und rauchen noch eine gemeinsam.

    Dazu besteht allerdings keine Verpflichtung. Im Gegensatz zur Teilnahme an der Klausur, kann man sich das ja aussuchen.


    Die Abiturprüfungen können abgebrochen werden. Ganz offensichlich fehlt den jungen Menschen die kognitive Voraussetzung für eine akademische Laufbahn. Eine Hochschulreife kann nicht erteilt werden.

  • Dazu besteht allerdings keine Verpflichtung. Im Gegensatz zur Teilnahme an der Klausur, kann man sich das ja aussuchen.


    Die Abiturprüfungen können abgebrochen werden. Ganz offensichlich fehlt den jungen Menschen die kognitive Voraussetzung für eine akademische Laufbahn. Eine Hochschulreife kann nicht erteilt werden.

    Jup. Und dass das hessische Kultusministerium in grotesker Verantwortungslosigkeit diese Situation wider besseres Wissen herstellt, um sich selbst verwaltungsrechtliche Schwierigkeiten zu ersparen, und darüber hinaus seine Hände in vorgeblich naiver Unschuld wäscht, hat natürlich keinerlei Relevanz...

  • Und dass das hessische Kultusministerium in grotesker Verantwortungslosigkeit diese Situation wider besseres Wissen herstellt, um sich selbst verwaltungsrechtliche Schwierigkeiten zu ersparen, und darüber hinaus seine Hände in vorgeblich naiver Unschuld wäscht, hat natürlich keinerlei Relevanz...

    Doch.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Schulrecht ist Ländersache, es gibt keinen bundesweiten Vergleich. Es ist auch kein verwaltungsrechtliches Problem, dass in Hessen zur Zeit das Abitur stattfindet, es in Bayern auf Mai verschoben wird und Schleswig-Holstein überlegt, das Abitur ganz ohne abschließende Prüfungen zu vergeben.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Schulrecht ist Ländersache, es gibt keinen bundesweiten Vergleich.

    Denn die KMK und die länderübergreifenden Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse gibt es genau so wenig wie Bielefeld... :autsch: Mannmannmann... Manchmal frage ich mich schon, in welcher kindlichen Welt manche KollegInnen leben.

  • Schulrecht ist Ländersache, es gibt keinen bundesweiten Vergleich. Es ist auch kein verwaltungsrechtliches Problem, dass in Hessen zur Zeit das Abitur stattfindet, es in Bayern auf Mai verschoben wird und Schleswig-Holstein überlegt, das Abitur ganz ohne abschließende Prüfungen zu vergeben.

    Ich sehe folgende Probleme.

    1) Was ist, wenn ein Schüler, der am Landesabitur teilnehmen muss (also regulär), den NC an der Uni z.B. nicht knackt und dagegen klagt mit Verweis auf SH (wenn die es so durchziehen)? Wie sieht es aus, wenn ein Schüler bei uns durchfällt und dagegen klagt ebenfalls mit Verweis auf SH.

    2) Zumindest in Mathe (ich meine auch in D und in noch einem Fach) gibt es zumindest in einigen BL bundesweite Abituraufgaben bzw. einen entsprechenden Pool, aus denen sich die Länder bedienen können. Deshalb werden die entsprechenden Klausuren dann auch in den entsprechenden BL parallel geschrieben. (Ob sie sich jetzt daraus bedienen, steht auf einem anderen Blatt).

    Auch hier sehe ich durch den möglichen Alleingang eine gewisse Ungleichbehandlung.

    3) Wir sollten die SuS jetzt nicht noch zusätzlich durch solche Ungleichbehandlungen verunsichern. Sie wirkten bei mir schon entsetzt als sie erfuhren, auf welchem Wege sie dieses Jahr ihre Zulassungsberechnung bzw. die bis dato noch nicht korrigierten Vorabiklausuren erhalten sollen. An einer mir bekannten Schule gingen bereits die Eltern wegen einer anderen Form der Aushändigung halb auf die Barrikaden (bzw. äußerten ihren Unmut in der örtlichen Presse).

    Man muss den Eltern / Lernenden nicht noch zusätzlich Munition bieten.

  • Das was ihr nennt sind moralische Probleme, keine juristischen. Die Zuständigkeit für das Schulwesen liegt bei den Ländern und in deren Gesetzgebungskompetenz. Ansonsten wäre die "Vergleichbarkeit" beim Abitur zwischen Bremen, NRW und Bayern schon lange behoben, weil das sonst ebenfalls Gegenstand gerichtlicher Überprüfung wäre. Das ist auch der Grund warum Bayern sein Abitur allein verlegen kann, warum SH allein entscheiden kann, dass sie auf die Prüfungen verzichten. Ja, es gibt gute Gründe dagegen, aber es sind keine juristischen Gründe.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Doch, die sehe ich durchaus. Siehe dazu Flippers Punkt 1 in #57. Die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern ist formal ja durchaus gegeben: Note ist Note und fertig.


    Wenn jetzt einer einen Studienplatz aufgrund seines zu schlechten Abischnitts nicht bekommt und argumentiert, er habe ja keine Chance bekommen, sich durch die Prüfung zu verbessern, hat er wohl gute Chancen vor Gericht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das was ihr nennt sind moralische Probleme, keine juristischen.

    Denn die KMK und länderübergreifende Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennungen von Abschlussprüfungen gibt es in Wirklichkeit ja gar nicht. Das sind alles nur moralische Appelle... :autsch:

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