Schulöffnungen NRW

  • >>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.


    Wie dies im Einzelnen geschehen soll, möchte ich Ihnen in Ergänzung zu der 13. SchulMail vom gestrigen Mittwoch erläutern:


    I. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs


    Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.


    Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.


    Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.


    II. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

    1. Hygiene


    Gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht, in Schulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Einen Musterhygieneplan finden Sie im Bildungsportal unter:


    www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-Hygieneplan/index.html


    Weitere Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere in Prüfungssituationen – sowie das weitere an Schule tätige Personal werden vom Betriebsärztlichen Dienst (B·A·D GmbH) zur Verfügung gestellt.


    Darüber hinaus werde ich Ihnen in Kürze weitere Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.


    2. Raumnutzungskonzept


    Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.


    Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.


    3. Planung des Personaleinsatzes


    Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.


    4. Schülerbeförderung


    Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung.


    Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.


    III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung


    Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.


    Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.


    IV. Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen


    1. Regelungen für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs


    Unter Berücksichtigung der verfügbaren räumlichen Kapazitäten und des Personaleinsatzkonzeptes sind in den Berufskollegs mit Blick auf die jeweils nächsten Termine der zentralen und dezentralen Abschlussprüfungen sowie des schriftlichen Teils von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen zur Vorbereitung die Schülerinnen und Schüler nachfolgender Gruppen im Zeitraum vom 23. April 2020 bis 4. Mai 2020 prioritär zu beschulen:


    1. Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums, die ihre Vorabiturklausuren als Voraussetzung für die Zulassung zum Zentralabitur noch schreiben müssen.


    2. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems, die vor der Berufsabschlussprüfung und/oder der FHR-Prüfung stehen sowie alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Bildungsgänge, die vor dezentralen Prüfungen zu Berufs- oder Weiterbildungsabschlüssen und zum Erwerb von FHR- oder AHR stehen und die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen des Beruflichen Gymnasiums.


    3. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems und den Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B mit Blick darauf, dass diese mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Vergabe eines Schulabschlusses erreichen können.


    2. Abiturprüfungen


    Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.


    Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen.


    Für angehende Abiturientinnen und Abiturienten aus dem Kreis Heinsberg, deren Schulen ja bereits länger geschlossen waren, werden zudem unter Nutzung auch der zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen individuelle Lösungen angestrebt.


    3. Zentrale Prüfungen 10 (ZP 10)


    In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Auch hier ist die bestmögliche Vorbereitung das Ziel.


    Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.


    Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.


    Hierzu bedarf es einer Änderung der rechtlichen Vorschriften, die kurzfristig zu erfolgen hat.


    4. Förderschulen


    Auch in den Förderschulen soll ab Donnerstag, 23. April 2020, mit Blick auf die Abschlussklassen der Unterricht grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, soweit sie sich auf schulische Abschlüsse vorbereiten.


    Im Übrigen bleiben die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung vorerst geschlossen. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen benötigen zum einen oftmals ergänzende pflegerische und therapeutische Angebote, die besonderen Hygienemaßnahmen unterliegen; zum anderen ist es den Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Disposition nicht immer in ausreichendem Maße möglich, die in Corona-Zeiten notwendigen Regeln einzuhalten.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Es geht noch weiter:

    5. Lernen auf Distanz


    Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.




    Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.




    Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.




    Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.




    V. Lehrerausbildung




    Das Ruhen des Unterrichts an Schulen hat auch Folgewirkungen für die Lehrerausbildung. Lehramtsstudierende sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen nach Möglichkeit keine Nachteile für ihr berufliches Fortkommen aus der Corona-Krise haben – und wir brauchen mehr denn je neu einzustellende Lehrkräfte.




    Mit dem geplanten Bildungssicherungsgesetz und Verordnungsregelungen soll es dem Ministerium und den Hochschulen (nach regionalen Gegebenheiten) für das Jahr 2020 ermöglicht werden, Anforderungen an die Dauer und Ausgestaltung der Praktika im Lehramtsstudium zu modifizieren.




    Einstellungen neuer Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wird es wie geplant zum 1. Mai 2020 geben; das Einstellungsverfahren in den Bezirksregierungen wird formal weitestgehend flexibilisiert. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulprüfungen noch abschließen müssen, können zudem notfalls noch im Juni nachrücken.




    Schließlich werden zum Abschluss der Ausbildung, im Rahmen der Zweiten Staatsprüfungen, modifizierte Unterrichtspraktische Prüfungen im Laufe des Mai vorgesehen, um möglichst Einstellungen in den Schuldienst noch in diesem Schuljahr zu ermöglichen. Hierzu ist im Rahmen der Kultusministerkonferenz am 2. April 2020 beschlossen worden, auch „andere Prüfungsformate bzw. Prüfungsersatzleistungen“ zuzulassen und die Abschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Aus dem aktuellen Prüfungszyklus in Nordrhein-Westfalen seit Februar 2020 stehen von rund 3.800 Prüfungen noch knapp 850 Prüfungen aus. Diese waren vom Landesprüfungsamt zunächst für Ende April neu terminiert worden und sollen jetzt im Mai in veränderter Form durchgeführt werden; hierbei werden die bereits geleisteten Planungen und Vorbereitungen der Kandidatinnen und Kandidaten zugrunde gelegt. Der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter und das Beamtenverhältnis auf Widerruf verlängert sich automatisch mit einer Verschiebung der Prüfungstermine.




    VI. Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltag




    Die Rückkehr in den schulischen Alltag unter Beibehaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sie sollten daher auch die psychosozialen und möglichen krisenhaften Aspekte im Blick behalten. Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hierbei nachhaltig zu unterstützen, hat die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort unter




    schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html




    zur Verfügung steht.



    Folgende Unterstützungsangebote stehen konkret bereit:


    ·         Wiederaufnahme des Schulbetriebs – der erste Tag: Beispielplanung für eine Klassenleitungsstunde und für den Ablauf des ersten Tages


    ·         Leitfaden: Eine FAQ-Handreichung mit zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ergeben, beantwortet aus schulfachlicher und schulpsychologischer Sicht


    ·         Video-Clips: kurze Videobeiträgen mit Antworten zu zentralen Fragen, die die Schulgemeinschaft bewegen


    ·         Sicher durchs Abitur: Tipps für Abiturientinnen und Abiturienten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen


    ·         Schulisches und schulpsychologisches Krisenmanagement: Konkrete Hinweise auf Basis des Notfallordners zum schulischen und schulpsychologischen Krisenmanagement


    ·         Telefonische Beratung: Beratungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstellen und des Schulischen Krisenbeauftragten




    Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.




    Mit freundlichen Grüßen


    Mathias Richter

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    Ist bisher nur per Email gekommen. ... Wahrscheinlich darf ich sie veröffentlichen, aber ich zögere doch ein wenig.


    Es steht was zu den Förderschulen mit drin, auch Infos zum BK. Kurze Hinweise zur Hygiene und zum Hygieneplan. Kurzes Statement zur Schülerbeförderung. Lehrerausbildung.


    Sehr oft liest man aber auch "Weitere Informationen folgen".


    Vielleicht hat das Ministerium eben meinen "Die Hosenbeine krempel ich mir hoch "-Spruch gelesen. ;)


    kl. gr. frosch


    P.S.: Oder so. ;)

  • Also fürs BK schon deutlich konkreter, allerdings immernoch zu unkonkret in Bezug auf duales System, aber darüber darf sich die Schulleitung Gedanken machen.
    Ich hoffe das tut sie mit Augenmaß. Bin aber für alles offen.

  • Und wieder nichts zu Vorerkrankungen.

    Doch schon, wenn auch noch nicht konkret:

    3. Planung des Personaleinsatzes


    Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.

    Abwarten ist da noch angesagt.
    Wenn ich Bedenken hätte zu gehen würde ich das jetzt schon mitteilen.

    Genauso habe ich schon Bereitschaft bekundet auszuhelfen sofern nötig (da ich keine Abschlussklassen habe und somit erst einmal nicht betroffen bin).

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Und wieder nichts zu Vorerkrankungen.

    Ein wenig.

    Zitat

    3. Planung des Personaleinsatzes


    Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.

  • Lass mich überraschen was unsere Schulleitung draus macht. Nehme an, Angebot für SuS vorm Fachabi, duale Azubis bleiben schätze ich mal weiter zuhause und werden online beschult und bewertet.

    Aber mal sehen....

  • Und wenn ich jetzt mit der Veröffentlichung was Illegales getan hab? Hilfe, Frosch, du hast mich verunsichert 🙃. Ach, sch... drauf, is halt Krisenzeit!

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Lass mich überraschen was unsere Schulleitung draus macht. Nehme an, Angebot für SuS vorm Fachabi, duale Azubis bleiben schätze ich mal weiter zuhause und werden online beschult und bewertet.

    Aber mal sehen....

    da steht aber doch nichts von freiwillig beim berufskolleg, wenn mich mich nicht total verlesen habe. Freiwillig bezieht sich doch nur auf Gym und co, oder?

  • Ob freiwillig oder Pflicht keine Ahnung. Werde abwarten was die Schulleitung schreibt. Bin aktuell eh „nur“ bei den dualen Azubis eingesetzt.

  • Finde ich sehr polemisch. Dadurch wird jedem unterstellt (so kommt es bei mir an), dass man das Virus nicht ernst nimmt oder die Dienstpflicht über alles stellt.

    Jeder, der normal auch einkaufen geht etc. kann ja, in Abhängigkeit auch von seinem Vertrauen in die Schule und die Konzepte dort, abwägen. Wenn das Konzept der Schule gut ist und man daher sich nicht mehr gefährdet sieht als beim Einkauf im Supermarkt/auf dem Wochenmarkt, dann heißt es nicht direkt, dass man so furchtlos ist oder pflichtbewusst.

    Ok. Dann erweitere ich das auf "wenn man furchtlos genug oder pflichtbewusst bis in den Erstickungstod ist oder die Schule ein sehr gutes Hygienekonzept hat, mit dem man sich sicher fühlen kann." Hat meine Schule leider nicht. Ebensowenig wie ausreichend Waschbecken zum Händewaschen für die Schüler, funktionierende Fenster (die man zum Lüften öffnen könnte) oder ausreichend große Klassenräume (in denen sich mehr als 10 Personen mit Abstand von 1,5m aufhalten könnten). Ich vermute, dass das mich etwas zynisch werden lässt.

  • Und wenn ich jetzt mit der Veröffentlichung was Illegales getan hab? Hilfe, Frosch, du hast mich verunsichert 🙃. Ach, sch... drauf, is halt Krisenzeit!

    Die Corona-Mails waren bisher alle öffentlich (zumindest die durchnummerieren. Gab es noch andere?). Siehe https://www.schulministerium.n…il/Archiv-2020/index.html

    Die wird morgen mit Sicherheit auch öffentlich sein. Aber ist sind nie alle Schulmails öffentlich, sondern nur wenn "sie von allgemeinem Interesse sind". (Quelle: https://www.schulministerium.n…Mail/SchulMail/index.html )

    Könntet ihr uns ja mal sagen: Wie viele Mails sind da zu ungefähr nicht enthalten (nur so grob: 1%, 10%, 20%, 50%, 80%, ...)?

  • MarieJ: Wie ist das mit den "Unterstützungsangebote" am Ende der Mail? Sind das Links? Wo gibt es die?

    Ich kenne nur diesen Link. Hab’s mir grob angeschaut, mach jetzt aber echt Feierabend🍷

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    MarieJ - das ist mit Sicherheit in Ordnung. Wie Volker schreibt: ab morgen früh ist die Mail auch online.


    Volker_D: schwer zu sagen. Man bekommt als Schulleitung eine Menge Mails aus Düsseldorf zu allen möglichen Themen, die dann nicht online stehen. Primär aber wegen dem "fehlenden allgemeinen Interesse". Außerhalb von Corona-Zeiten würde ich mal sagen, dass gut 80% der Mails nicht online stehen. Eher mehr.

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