Verschlampte Schulaufgabe - Walk of Shame

  • Wenn ein Schüler mit seiner Benotung unzufrieden ist, hat er die Möglichkeiten des Widerspruchs (versetzungs- oder abschlussrelevante Note) oder der Beschwerde (wenn den Eltern einfach langweilig ist). Das geht formlos und ohne Begründung, dann wird die Bezirksregierung das Ding aber direkt in die Tonne kloppen und ablehnen. Im Regelfall werden also die Eltern irgendeine Begründung schreiben, die Klassenarbeitshefte haben sie ja zuhause. Wenn sie also irgendwie über die Klassenarbeiten gehen wollen, liegen der Begründung üblicherweise die entsprechenden Arbeiten bei. Wenn sie das nicht tun, ist das Heft irrelevant, weil du dann in deiner Stellungsnahme einfach deine Noten aus den Arbeiten nehmen kannst.

    LRS wird nicht rückwirkend nachkorrigiert. Die Bescheinigungen müssen regelmäßig und lückenlos vorgelegt werden, wenn irgendwer meint er hat in Klasse 5 LRS, in Klasse 6 nicht mehr und in 7 dann wieder, kann er sich das in die Haare schmieren. Wenn jemand erst im 2. Halbjahr Klasse 7 merkt, dass er LRS hat, ist das zwar komisch, aber möglich, da wird aber nicht rückwirkend irgendeine Note geändert, was aber vermutlich auch daran liegt, dass wird Zeugnisnoten sowieso nicht ausrechnen (dürfen!), d.h. der Deutschkollege könnte auch einfach so sagen: Der Junge hat zwar 3x ausreichend geschrieben, ist mündlich knapp befriedigend, jetzt wo ich das mit der LRS weiß, gebe ich auf dem Zeugnis auch "befriedigend" aus pädagogischen oder was auch immer für Gründen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ja, hier müssen die Fachbetreuungen alle Arbeiten 2 Jahre aufheben. Wir Lehrer eigentlich auch die Unterrichtsaufzeichnungen, dass man nachweisen kann, dass man bestimmten Stoff durchgenommen hat. Wurde mir damals allerdings nur so beiläufig mal mündlich gesagt, "gelernt" (im Ref. z.B.) habe ich das nicht.


    Wenn eine schriftliche Arbeit abhanden kommt, gegen deren Note jemand Widerspruch einlegt...? Keine Ahnung! Das mit dem Widerspruch passiert - zumindest an meiner Schule - nicht oft; ich hatte das noch nie. Von einem Fall weiß ich (das war in der Oberstufe), da gab es von Schüler-/Elternseite einen Widerspruch gegen eine Note, daraufhin musste die Fachbetreuung eine Art Gutachten schreiben (warum die Note so richtig ist, wie sie ist), daraufhin kam dann allerdings nichts mehr zurück - es verlief im Sande... Ich glaube, es dient vor allem der Absicherung. Dass man mit so einem Widerspruch wirklich etwas erwirken kann, habe ich noch nicht erlebt und da müssen dann wahrscheinlich gravierende Fehler von Seiten des Lehrers oder der Schule vorliegen.

  • Wir Lehrer eigentlich auch die Unterrichtsaufzeichnungen, dass man nachweisen kann, dass man bestimmten Stoff durchgenommen hat. Wurde mir damals allerdings nur so beiläufig mal mündlich gesagt, "gelernt" (im Ref. z.B.) habe ich das nicht.

    Wohl aus gutem Grund. Wie bei so vielem, das man im Ref nur so beiläufig mal hört... der (rechtliche) Nachweis der Stoffdurchnahme ist nämlich das Klassenbuch.

  • Whaat?! Selbst diese praktik ist mir völlig fremd und der sinn dahinter für mich schleierhaft:gruebel: ich geb die arbeiten zurück und die schüler schmeißen sie idR zügig in die tonne. Oder ich werfe sie in die tonne, wenn sie nicht zeitnah geholt werden:weissnicht:wofür hebt man die säuberlich im klassenschrank auf? Die Noten habe ich doch in meiner Liste. Oder bin ich einfach zu sehr gewöhnt, dass klassenarbeiten so mies sind, dass man sie besser schnell verschwinden lässt:lach:

    Wir müssen alle Klassenarbeiten und Prüfungen am Ende des Schuljahres abgeben und die Schule muss sie zehn (!) Jahre archivieren... :-(

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Oder ein Schüler reicht am Endecdes Jahres eine Bestätigung ein, dass er LRS hat, wie werden dann die bereits geschriebenen Arbeiten nachkorrigiert?

    "Nachkorrekturen" gibt es in dem Fall bei uns allerdings selten bis gar nicht. Denn Bestätigungen, dass ein/e Schüler/in eine LRS hat, müssen i. d. R. schon zu Beginn des Schuljahres vorgelegt werden (in dem Alter, in dem unsere SuS sind, ist es ja sehr unwahrscheinlich, dass diese LRS erst im Laufe des Schuljahres erkannt wird). Dann gibt es - noch bevor die ersten Klassenarbeiten geschrieben werden - eine Klassenkonferenz, in der über einen eventuellen Nachteilsausgleich entschieden wird.

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  • Wie erfahren denn die Eltern die Durchschnittsnote der Klassenarbeit? Darf man die überhaupt bekannt geben?

    Das ist scheinbar von BL zu BL unterschiedlich und von der Schulform abhängig.


    Hier an meiner Schulart ist es üblich, den Schnitt mitzuteilen, ggf. muss man das sogar. Meist fragen die SuS oder sogar die Eltern danach.

    An den Grundschulen in BY wieder überhaupt nicht, was bei einigen Eltern aus ursprünglich anderen Bundesländern für Verwirrung sorgt, weil sie es anders kennen. Meine GS-Kollegen-/Bekannten in Berlin geben dort die Schnitte von Klassenarbeiten auch an der Grundschule bekannt.


    Witzigerweise fragen Eltern der Grundschule meiner Kinder mich öfter danach, nach dem Motto: Du bist doch Lehrerin, du kennst dich doch [an allen Schularten] aus. Dabei ist es an der Grundschule ganz anders.

  • WAS? Davon habe ich noch nie gehört. In unseren Klassenbüchern steht nur drin, wer fehlt. Maximal noch die Hausaufgabe.

    Echt? Ich kenne es aus BY nur so, dass neben den Absenzen auch (kurz) das Stundenthema einzutragen ist.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • "Nachkorrekturen" gibt es in dem Fall bei uns allerdings selten bis gar nicht. Denn Bestätigungen, dass ein/e Schüler/in eine LRS hat, müssen i. d. R. schon zu Beginn des Schuljahres vorgelegt werden (in dem Alter, in dem unsere SuS sind, ist es ja sehr unwahrscheinlich, dass diese LRS erst im Laufe des Schuljahres erkannt wird). Dann gibt es - noch bevor die ersten Klassenarbeiten geschrieben werden - eine Klassenkonferenz, in der über einen eventuellen Nachteilsausgleich entschieden wird.

    Also das mit dem Nachteilsausgleich muss schon zu Beginn des Schuljahres stattfinden. Dafür ist bei uns auch ein Konferenz Beschluss notwendig. Im Nachhinein geht's nicht mehr , das wäre ja noch schöner. Vor allem vor Abschlussprüfumgen ist das ein großer Aufwand.

    Ich hoffe, das stand da in dem Beittsg noch nicht alles schon drin.

  • 🤷🏼‍♀️


    Vielleicht schlampert meine Schule da...

    Was für einen Vordruck benutzt Ihr denn? Da müsste ja bei Euch immer eine Spalte leer bleiben. Allerdings kenne ich es von FOS/BOS, dass es Schularten gibt, die ein wenig... nun ja, "unter dem Radar" laufen. Dort geht einiges, was an einem Gymnasium oder einer Realschule schnell moniert würde. Dürfte an der Wirtschaftsschule ähnlich sein.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Also das mit dem Nachteilsausgleich muss schon zu Beginn des Schuljahres stattfinden. Dafür ist bei uns auch ein Konferenz Beschluss notwendig. Im Nachhinein geht's nicht mehr , das wäre ja noch schöner. Vor allem vor Abschlussprüfumgen ist das ein großer Aufwand.

    Ich hoffe, das stand da in dem Beittsg noch nicht alles schon drin.

    Doch, das hatte ich schon geschrieben ;-) !

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