Ordnungsgruppe Gym/Ge und Verbeamtung NRW

  • Genau deshalb, weil ich meine Note nicht mehr ändern kann, habe ich geschrieben: bitte keine Kritik wegen des Bachelors.


    Deshalb verstehe ich nicht, warum man das so ausgiebig kommentieren muss. Mir ist bewusst, dass das ganz allein mein Fehler ist, weil ich mich nicht informiert habe.

  • abgesehen davon ist es doch verrückt: eine 2,4 ist doch gut! Sowohl nach der Definition als auch nach den Fakten... Diese spiralartige Noteninflation geht mir so auf die Nerven.

    Danke für deine Worte. Ich fand die 2,4 eigentlich auch nicht schlecht, aber die meisten tendieren wohl dazu, besser als 2 zu sein.

  • Ist doch aber so schwer nicht? Kennen junge Leute heute tatsächlich nur noch Instagram, Facebook, TikTok etc. und wissen nicht mehr, wie man in einem Forum schreibt? ?(

    Nein keine Sorge. Ist eigentlich nicht die Regel.

    In den meisten anderen Foren die primär von jungen Leuten genutzt werden (bspw RPG Foren) klappt das auch

  • Es gibt Neuigkeiten!


    Habe gerade mit der Beratungsstelle für Lehramt an meiner Uni telefoniert und seit neustem zählt für die Note des ersten Staatsexamens nur der M.Ed! :thumbup::thumbup::thumbup:


    Also hat sich das erstmal alles erledigt.

    Danke trotzdem nochmal!

  • Tatsächlich? Generell in NRW? Kann man das irgendwo nachlesen?

  • Das würde dann aber bei einem Bundeslandwechsel - der bei seltener gefragten Fächern häufiger vorkommt- nicht mehr gelten. In BW werden Bachelor- und Masternote jeweils x10 genommen und ergeben geteilt durch 20 die Note des ersten Staatsexamens. (Die Leistungsziffer ergibt sich dann aus 1.Staatsexamen*20 + 2.Staatsexamen*20.). Spannend, das es hierzu landesspezifische Unterschiede bei den Einstellungsverfahren gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist in Niedersachsen auch nur die Masternote relevant (ich selber habe ja noch Examen gemacht, meine aber, dass eine jüngere Kollegin es mir so erzählt hat).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    CDL: Wenn das 1. StEx ausgestellt worden ist, dann gilt es aber so. Weil man nur noch das einreicht.


    Allgemein berechnet jedes BL die Einstellungsnote sehr unterschiedlich. Von 1:1 in NRW, 1:2 glaube ich in NDS, 1:1 in BaWü aber mit Bonuspunkten mit einigen Sachen, 1:3 (?) in RLP...

  • Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist in Niedersachsen auch nur die Masternote relevant (ich selber habe ja noch Examen gemacht, meine aber, dass eine jüngere Kollegin es mir so erzählt hat).

    In Hessen auch so. Zwar nicht explizit, aber implizit, da das Bachelorzeugnis nur als normale Kopie bei gefügt werden muss. Ich kanns bei mir auch nicht nachvollziehen, da ich exakt die gleiche Abschlussnote im Diplom und im Master haben.


    Zitat

    Der für die Einordnung in die Rangfolge maßgebende gewichtete Gesamtwert (g) errechnet sich wie folgt:


    g = 4 x n1 + 7 x n2 + 4,0


    Dabei ist n1 die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung, angegeben mit der ersten Nachkommastelle bzw. bei Quereinsteigern die der anerkannten sonstigen Prüfung, n2 die Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung, angegeben mit der ersten Nachkommastelle.

  • Das würde dann aber bei einem Bundeslandwechsel - der bei seltener gefragten Fächern häufiger vorkommt- nicht mehr gelten. In BW werden Bachelor- und Masternote jeweils x10 genommen und ergeben geteilt durch 20 die Note des ersten Staatsexamens. (Die Leistungsziffer ergibt sich dann aus 1.Staatsexamen*20 + 2.Staatsexamen*20.). Spannend, das es hierzu landesspezifische Unterschiede bei den Einstellungsverfahren gibt.

    Wenn das Examen einmal feststeht, kann es doch nicht mehr geändert werden? Sonst müsste ja ständig alles neu berechnet werden, vor allem weil es ja in jedem Bundesland anders ist.

  • Tatsächlich? Generell in NRW? Kann man das irgendwo nachlesen?

    Habe sowohl bei meiner Uni als auch bei meiner Bezirksregierung angerufen. Logisch wäre, wenn das für ganz NRW gilt. Der Berater der Uni meinte, das gilt für ganz NRW, die Dame der Berzirksregierung meinte, sie könne nur über das sprechen, was in deren Kreis passiert.

  • Habe sowohl bei meiner Uni als auch bei meiner Bezirksregierung angerufen. Logisch wäre, wenn das für ganz NRW gilt. Der Berater der Uni meinte, das gilt für ganz NRW, die Dame der Berzirksregierung meinte, sie könne nur über das sprechen, was in deren Kreis passiert.

    Solange du nichts schriftlich hast, wäre ich vorsichtig mit manchen Aussagen ;)

    Vielleicht gilt das auch erst, wenn man jetzt sein Studium beginnt oder so.


    Aktuell findet man noch das hier: https://www.schulministerium.n…nformationen_LEV.html#A_2

  • Habe sowohl bei meiner Uni als auch bei meiner Bezirksregierung angerufen. Logisch wäre, wenn das für ganz NRW gilt. Der Berater der Uni meinte, das gilt für ganz NRW, die Dame der Berzirksregierung meinte, sie könne nur über das sprechen, was in deren Kreis passiert.

    Dürfe ich mal fragen, bei welcher Bezirksregierung du nachgefragt hat? Gerne auch per PN, wenn du das hier nicht schreiben magst

  • Solange du nichts schriftlich hast, wäre ich vorsichtig mit manchen Aussagen ;)

    Vielleicht gilt das auch erst, wenn man jetzt sein Studium beginnt oder so.


    Aktuell findet man noch das hier: https://www.schulministerium.n…nformationen_LEV.html#A_2

    Obwohl das natürlich seeehr entspannt wäre, sollte das geändert werden. Immerhin hat man kaum noch fachliches im Master, sondern fast nur noch Didaktik

Werbung