NRW: Lehrkräfte müssen Quarantäne bei Reise ins Risikogebiet bis zum Ende der Herbstferien abgeschlossen haben

  • Flipper79

    Hat den Titel des Themas von „Lehrkräfte müssen Quarantäne bei Reise ins Risikogebiet bis zum Ende der Herbstferien abgeschlossen haben“ zu „NRW: Lehrkräfte müssen Quarantäne bei Reise ins Risikogebiet bis zum Ende der Herbstferien abgeschlossen haben“ geändert.
  • Bei uns ist auch gerade eine Kollegin übers Wochenende im Ausland gewesen und jetzt in Quarantäne. War halt blöd gelaufen und ich hab wie Kalle reagiert: wer fährt denn aktuell mal eben ins Ausland über Nacht?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bei uns ist auch gerade eine Kollegin übers Wochenende im Ausland gewesen und jetzt in Quarantäne. War halt blöd gelaufen und ich hab wie Kalle reagiert: wer fährt denn aktuell mal eben ins Ausland über Nacht?

    Personen, die gerne in den NL am Samstag shoppen wollten .... alternativ Belegien ... je nachdem, wo man halt wohnt

  • Original aus dem NRW-Ministerium:

    Zitat

    In der aktuellen Pandemie-Situation ist dringend anzuraten, dass Lehrkräfte ihre Urlaubsplanungen ins Ausland überprüfen. Gleiches gilt für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie weitere Personen im Landesdienst, die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauf-trags von Schulen beteiligt sind (z.B. Personal in ZfsL, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter).


    In deren eigenem Interesse muss diesen Personen dringend abgeraten werden, eine Urlaubsreise in eine als Risikogebiet ausgewiesene Region anzutreten, wenn nach Rückkehr die notwendige Quarantäne nicht bis zum Schulstart nach den Ferien beendet werden kann.

    Private Reisen ins Ausland können zwar als außerdienstliches Verhalten dienst- und arbeitsrechtlich nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen - bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst auch der Verlust der Bezüge bzw. des Entgelts - grundsätzlich in Betracht kommen, wenn wegen der Quarantänepflicht die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden kann.

    Dabei sind stets die Umstände des Einzelfalls zu prüfen.

  • Personen, die gerne in den NL am Samstag shoppen wollten .... alternativ Belegien ... je nachdem, wo man halt wohnt

    Aber die wenigsten waren über Nacht weg. ich hab aber auch keine Ahnung ab wann das genau galt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Das gilt übrigens für alle anderen Arbeitnehmer auch. Wer wissentlich in ein Gebiet fährt, bei dem er anschließend eine Quarantäne absitzen muss, kann nicht erwarten, dass der Arbeitnehmer das finanziert. Wer in der Zeit kein Homeoffice machen kann, muss dafür Urlaub nehmen.

  • Eine der GANZ wenigen Vorgaben, bei denen ich zumindest im Prinzip auf Seiten der Minusterien bin.


    Bei uns kam dieser Erlass schon vor dem Sommerferien. Allerdings hatte er bei uns noch den Nachsatz (sinngemäß. ist ja schon ein Weilchen her) "bedenken Sie, dass auch Gebiete innerhalb Deutschlands kurzfristig Risikogebiete werden können".


    DAS ist dann wohl die Übersetzung für "Wenn Du nicht in unserem Auftrag mit 30 Leuten in einem Raum hockst und mit mehreren 100 am Tag Kontakt hast, schließ Dich gefälligst ein, Du Sklave."

  • Ich finde das richtig so. Wieso man aktuell in der Gegend herumreisen muss, erschließt sich mir ohnehin nicht. Wird das Gebiet (egal ob Inland oder Ausland) Risikogebiet, und damit muss man aktuell halt immer und überall rechnen, dann muss man eben auch die Konsequenzen tragen.

  • Ich finde das richtig so. Wieso man aktuell in der Gegend herumreisen muss, erschließt sich mir ohnehin nicht. Wird das Gebiet (egal ob Inland oder Ausland) Risikogebiet, und damit muss man aktuell halt immer und überall rechnen, dann muss man eben auch die Konsequenzen tragen.

    Und die sind dann Quarantäne, aber mit Bezahlung (denn der AG bekommt das ja eh wieder). Solchen Unsinn wie hier wollte man uns vor den Sommerferien ja auch auftischen, es hat keine drei Tage gedauert, dann waren die Antworten von Personalrat und Gewerkschaften da, dass das eh arbeitsrechtlich nicht haltbar ist und das ist auch ok so.


    Anders ist es evtl., wen man wissentlich in ein Gebiet fährt, wo man bei Abreise bereits in Quarantäne müsste. Und nein, ich rechne nicht immer mit Quarantäne und Risikogebiet und muss darauf auch keine Rücksicht mehr nehmen, was eigentlich ja schade ist, denn dann dürfte ich ja jetzt auch nicht mehr zur Arbeit, weil es plötzlich dort Risikogebiet ist.

  • Wir haben am Freitag eine entsprechende Mail bekommen. Die bezieht sich aber auf ausländische Risikogebiete.

    NRW hat aktuell auch gar keine Einreisebeschränkungen für inländische Risikogebiete, wie es in manchen anderen Bundesländern der Fall ist.

  • Anders ist es evtl., wen man wissentlich in ein Gebiet fährt, wo man bei Abreise bereits in Quarantäne müsste. Und nein, ich rechne nicht immer mit Quarantäne und Risikogebiet und muss darauf auch keine Rücksicht mehr nehmen, was eigentlich ja schade ist, denn dann dürfte ich ja jetzt auch nicht mehr zur Arbeit, weil es plötzlich dort Risikogebiet ist.

    Wäre tatsächlich mal ne nette Idee: Urlaub am Arbeitsort buchen (bei mir ist der auch deutlich gefährdeter, Risikogebiet zu werden als der Wohnort), dann angeben, man war im Risikogebiet, die Gängelei-Maschinerie anlaufen lassen, dann durchsickern lassen, WELCHES Risikogebiet es war, und einfach mal abwarten, was passiert.

  • Wer kontrolliert die Reisen oder wird man bereits kontrolliert? (Handy-Tracking)


    Eigentlich sollte man viel strenger vorgehen. Personen, die keine Maske tragen (auch außerhalb der Schule), denen sollte das Gehalt gekürzt/gestrichen werden. Ich habe noch viele weitere Ideen!

  • Grundsätzlich sehe ich das genauso. Ich kenne aber Leute, die haben ihren Individual-Urlaub für die Herbstferien lange vor Corona gebucht und bekommen kein Geld zurück, wenn sie nun nicht fahren. Klar, das ist ein Luxus-Problem. Aber wenn jemand unter diesen Bedingungen dennoch fahren möchte, finde ich das okay. Natürlich muss er danach in Quarantäne bis zum Test und natürlich gibts dafür kein Geld für die ausgefallenen Arbeitsstunden.

  • Absolut richtig so. Durch die Gegend reisen ist auch aktuell nicht das Wichtigste, finde ich...

    Sag das mal meinen TN *rolleyes* - habe am Freitag mitbekommen, wie eines meiner Schätzchen mit der Kollegin rumzackerte, weil Schätzchen jetzt unbedingt während des laufenden Kurses und vor den Prüfungen nach China reisen will. Angeblich braucht sie dringend irgendwelche Medikamente, die sie hier nicht bekäme u. deshalb dorthin reisen müsse.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann zwar die Idee dahinter verstehen und habe auch nicht vor, wissentlich in ein Risikogebiet zu reisen, verstehe aber nicht die fehlende Logik / Konsequenz im Konstrukt. Maskenpflicht aufheben, dann sowas groß in der Presse... es hat ein bisschen den Beigeschmack von ‚Lehrer sind eh schuld‘.

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