Mischkurs/Huckepackkurs!

  • Ich habe Mischkurse sowohl in Musik als auch in Informatik schon unterrichtet, Huckepackkurse noch nicht.


    Thematisch bekommt man das bei guter Planung schon hin, was aber ätzend ist, ist die Organisation der Klausuren. Ich hatte schon zu einem Thema dann drei Klausuren: Q1, Q2 Prüfungsfach, Q2 Nichtprüfungsfach. Das ist von der Konzeption dann die dreifache Arbeit.

  • Sind nicht im selben Lehrjahr.
    Die einen kommen von Klasse 8 hoch und die anderen steigen erst in der 11 ein.

    Wie chilipaprika schon schrieb, wäre das in NRW tatsächlich nicht zugelassen. Da der TE von Lektüren spricht, gehe ich mal von einem sprachlichen Fach aus. Diejenigen, die in 8 beginnen, haben eine fortgeführte Fremdsprache, die ab der 11 eine neu einsetzende.

    Bei schnellem Googeln findet sich in der Ausbildungsordnung für die gymnasiale Oberstufe ab 01.08.2016 in NDS folgender Passus: "Der Fachunterricht wird in Schul-halbjahresabschnitten erteilt; er kann auch jahrgangsübergreifend sein und fachübergreifende sowie fächerverbin-dende Aspekte berücksichtigen. Auf Grund der Vorgaben der Kerncurricula ist bei einer neu beginnenden Fremdspra-che schuljahrgangsübergreifender Unter-richt nicht zulässig." Das würde ich als analog zu beschriebenen Situation in NRW sehen.

    Hat die Landesschulbehörde das denn wirklich so genehmigt oder behauptet die Schulleitung, dies sei der Fall? Eine schriftliche Remonstration halte ich, wie ein Vorredner schrieb, durchaus für sinnvoll.

  • Ein wenig Entlastung hätte ich aber schon gerne, in Form von Anrechnungsstunden. ;)


    Sehe ich hier keine Notwendigkeit zu, wenn das rechtlich erlaubt ist, gehört das zum Kerngeschäft des Lehrers und ich wüsste nicht, weshalb es hier Anrechnungsstunden geben sollte.


    Auch am Gymnasium muss man halt mal Differenzieren, das ist in anderen Schulformen seit Jahrzehnten normal.

  • Um noch mal auf das Thema zurückzukommen, jetzt werden bei uns auch Jahrgänge gemischt.
    Es gibt jetzt nicht nur Mischkurse mit völlig unterschiedlichen Lerninhalten, sonder auch Jahrgang 12/13 in einem Kurs gemischt.

    In den offiziellen Unterlagen stehen alle Kurse aber weiterhin als Einzelkurse. Warum wohl, Nachtigall ich hör dir trapsen!

  • Kurse, bei denen Basiskurs und Leistungskurs gemeinsam unterrichtet werden, kenne ich aus BW auch. Da es solche Kurse meist nur gibt, weil die Kursgrößen ansonsten zu gering sind, gibt es einen kleinen Ausgleich durch etwas geringeren Korrekturaufwand.


    Kurse für Schüler aus den beiden Abiturjahrgängen kenne ich aus dem Wahlbereich. Da wird das Fach für einen Jahrgang in Klasse 11 angeboten und für den anderen in Klasse 12, so dass gemeinsam gestartet werden kann. Da bleibt der Aufwand dann gleich.


    Jahrgangsübergreifend finde ich in meinen Fächern aber schwierig, weil doch alles sehr aufeinander aufbaut. Und besonders fies wird es, wenn die Mischung erst festgelegt wird, nachdem der erste Jahrgang bereits ein komplettes Jahr unterrichtet wurde. (Die Idee kam hier (in einer Sprache) auf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das funktionieren kann.


    LG DFU

    • Offizieller Beitrag

    Sawe: es handelt sich aber um eine Fremdsprache mit jährlich wechselnden Vorgaben, also sprich die 11er und 12er haben die Hälfte des Abiprogramms gemeinsam?
    Solche Kurse sind zulässig, sollen aber doch auch bei der Schulbehörde angezeigt, wenn nicht (formal) genehmigt werden. Woher weißt du, dass es in den offiziellen Unterlagen anders bescheinigt wird? Und wird dann angegeben, dass ein Lehrer 4 Kurse hält? (11 LK, 11 GK, 12 LK, 12 GK (ich weiß, es heißt P1-P5, ich bin aber nicht mehr sicher, was genau was ist. Ich glaube, ich hatte in einem Kurs P1-P3, P5 und Abdecker zusammen. Jahrgangsübergreifend war auch üblich und normal, um Kurse zu bekommen).
    In den "offiziellen Unterlagen" werden die Stunden nicht 4fach angegeben, es sind also sicher nur differenzierende Nennungen.

  • Du musst also den Stoff für 2 Klassen in der halben Zeit vermitteln. Doppelte Arbeit, weniger Zeit.

    Angerechnet bekommst Du natürlich nur 4 Stunden und nicht 8, da Du sie ja nun 2 Klassen zum Preis von einer unterrichtest.

    Eben. Das ist's, was von dir erwartet wird und das machst du auch. Du sollst vier Stunden unterrichten, also machst du das auch. Mit der entsprechenden Vorbereitung. Du kannst nicht in einem Kurs zwei verschiedene Dinge unterrichtten. Wenn es keine Vorgaben gibt, was von den in Frage stehenden Inhalten es denn sein soll, dann musst du etwas festlegen. Prüfungsvorbereitungen hätten da bei mir Priorität. Der Rest muss mitschwimmen und sehen, wo er bleibt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Quelle?

    Muss mich korrigieren: es gibt Ausnahmefälle, in denen solche Kurse zulässig sind.

    Aus der APO GOSt zu § 6

    VV zu § 6

    6.1 zu Absatz1

    6.1.1 Der Unterricht erfolgt als jahrgangsbezogener Unterricht.

    Jahrgangsstufenübergreifender Unterricht und die Einrichtung kombinierter Grund- und Leistungskurse sind in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.B. zur Sicherung von Bildungsgängen oder der Kontinuität des Kursangebots, zulässig. Sie bedürfen der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde. In der Qualifikationsphase können Projektkurse und Vertiefungsfächer jahrgangsstufenübergreifend angeboten werden. Die sachgerechte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen im Abitur ist sicherzustellen.“

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Aus der APO GOSt zu § 6

    Bezieht sich offensichtlich nur auf die gymnasialen Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen. Ich finde es dann immer schwierig, wenn man schreibt, etwas gölte „in NRW“.


    Danke für die Quelle.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich dachte, dass es an den beruflichen Schulen mit SEK II sowieso keine Huckepackkurse geben kann, weil da für die verschiedenen Bildungsgänge die Kurse ziemlich festgelegt sind und auch immer alle angeboten werden.

    Oder bin ich da im Irrtum?

    Bei jahrgangsübergreifenden Kursen habe ich aber überhaupt keine Ahnung, habe ich nur selbst in meiner Schulzeit erlebt, in meinem Physik LK. Dachte, das gibt es eigentlich nur noch an Grundschulen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Jahrgangsübergreifend Physik 11/12 habe ich auch mal unterrichtet, an einer deutschen Schule im Ausland; die Oberstufe war dort so klein, dass der Kurs ansonsten gar nicht zustande gekommen wäre. Das geht, aber nur, wenn der Lehrplan entsprechend "modular" gestaltet ist, das war damals noch der Fall. Mit von außen vorgegebenem Curriculum, das darauf keine Rücksicht nimmt, erscheint es mir in Mathe schwierig und in Physik nahezu unmöglich.

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