Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

  • Kennst du da etwas genaueres? Quellen oder Links?

    § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Vertraulichkeit des Wortes. Wenn ich einem Mitschnitt nicht zugestimmt habe und es wird dennoch mitgeschnitten, handelt es sich dabei um eine Straftat.


    Im Rahmen der Fürsorgepflicht, darf ich schon darauf vertrauen, dass eine Schulleitung, die Videokonferenzen anordnet, sich darum kümmert, dass das nach Möglichkeit nicht passiert.

    Das ist nicht umsetzbar. Sowas ist auch im persönlichen Gespräch nicht umsetzbar. Oder willst du mir sagen, dass du deine Gesprächspartner jedes mal erst bittest sich nackig zu machen damit du sicherstellen kannst, dass sie nicht verwanzt sind?



    bei der keine Mitschneidemöglichkei vorgesehen ist

    Kann idR. bei allen Videokonferenztools deaktiviert werden. Greife ich den Bildschirm halt mit Drittsoftware ab...



    auch alle Puffer zuverlässig gelöscht werden.

    Wird immer gemacht. Es ist ein Puffer. Die funktionieren technisch so....

    Technisch notwendig heißt ja nicht rechtlich zulässig.

    Nutze bitte dann auch keine Foren usw. mehr oder generell das Internet. Das ist Technik auf die die gesamte Technologie basiert.

  • Aaha, das konnest du @o0Julia0os Ausführungen entnehmen?

    Nunja, es steht so ziemlich wortwörtlich im Eingangsposting:

    Während einer Pandemie darf die SL die Lehrer und Schüler zu Videokonferenzunterricht zwingen.

    ...

    Jetzt habe ich hier einen Punkt gefunden, wie man sich dagegen etwas wehren könnte:...

  • Die Durchführung von Videokonferenzen einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Datenverarbeitung könnte temporär auf die o.g. schulrechtlichen in Generalklauseln in § 120 Abs. 1 Satz 1 und 121 Abs. 1 Satz 1 SchulG gestützt werden, soweit es die Schulleitung während der Schulschließungen und der weitgehenden Kontaktverbote zur Aufrechterhaltung des Unterrichts-und Schulbetriebs für erforderlich erachtet, derartige Videokonferenzen durchzuführen."

    Könnte. Ein Modalverb im Konjuktiv II ist sprachlich schon eine erhebliche Einschränkung. Schua doch auch mal, was die LDI weiter schreibt, z. B.:


    Zitat

    Dies dürfte allerdings nur in engen Grenzen möglich sein.


    Oder


    Jetzt müsste halt jemand ums Eck kommen und erklären, dass das Zeigen des Gesichts der Lehrerin erforderlich ist. Das wird wohl schwierig. Also sehe ich schon mal darübr zu diskutiren keinen Anlass. Ich bin in Videokonferenzen nicht zu sehen. Dokumentekamera und Bildchriminhalte mit Mikrophon-Untermalung halte ich für einen Kompromis dem ich eingehe.


    Aber auch da weise ich darauf hin, dass ich mich dazu nicht verpflichtet fühle. Dem hat bisher noch niemand widersprochen. Meine Schulleiterin siehrt das auch so. Sie ist zwar sehr darum bemüht, dass Viseokonferenzen gehalten werden und untermauert das auch mit didaktischen Argumenten. Sie ist aber weit weg davon jemanden dazu zu verpflichten. Zwingen schon gar nicht. Ich wüsste auch nicht, welche Zwangsmittel ihr zur Verfügung stehen.


    Mein Vorschlag, wie immer, rdet miteinander. Klärt was geht und was nicht. Wenn es eine Regelung gibt, mit der alle klar kommen, ist der Kater gekämmt. wenn nicht, kann man sich imer aus juristchen Hickhack einlassen. Auch wie immer: Wenn's darauf ankommt, lasse ich es auch drauf ankommen. Bisher bin ich immer gut damit gefahren, klar zu machen, dass ich Vernunftsaspekten aufgeschlossen bin, dass ich aber trotzdem meine Rechte kenne.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Backups erfolgen bei mir nur generell auf eigene, selbstgehostete webbasierte Dienste

    Klingt nicht nach einer Lösung für jede. Da wird es die meisten wohl eher dahin führen, das eingebaute iCloud-Vackup des iPads zu aktivieren (wenn das nicht im Lieferzustand schon vorgesehen ist).


    Mein Backup für das Unterrichtsmaterial sind die SVN-Dumps (für personenbezogene Daten ist es Papier, da habe ich keine Probleme mit selektivem Löschen). Klappt für mich gut, aber ich bin trotzdem die einzige die das bei uns an der Schule so macht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

    Du spracht von Urteilen im Zusammenhang mit den Puffern. Ich hatte jetzt gedacht, es gibt da welche, die besagen, dass für die notwendge Pufferspeicherung keine Zustimmung der Gefilmten zuständig ist. Ist dir da etwas bekannt?


    Strafrecht kommt ja immer zum Tragen, nachdem etwas passiert ist.

    Das ist nicht umsetzbar.

    Eben.


    Sowas ist auch im persönlichen Gespräch nicht umsetzbar. Oder willst du mir sagen, dass du deine Gesprächspartner jedes mal erst bittest sich nackig zu machen damit du sicherstellen kannst, dass sie nicht verwanzt sind?

    Ist das eine wahrscheinliche Situation? Im persönlichen Gespräch habe ich aber mehr Möglichkeiten, mich vor Mitschnitten zu schützen. Einfach die Kamera draufzuhalten, geht z. B. nicht. Online fehlen mir da viele Kontrollmöglichkeiten. Wenn man gar nur einen Knopf drücken muss, um die schon digitalisierten personenbezogenen Daten mitzuschnieden ist es halt etwas anderes.


    Kann idR. bei allen Videokonferenztools deaktiviert werden.

    Kommt ein Bisschen darauf an, auf welcher Ebene man das deaktiviert. Wen es jede Teilnehmerin wieder aktivieren kann, ist man ja nicht weit. Es müsste schon von der Adminin oder Moderatorin wirksam gesperrt werden können.


    Wird immer gemacht. Es ist ein Puffer. Die funktionieren technisch so....

    Wenn das eben tatsächlich etchnisch so umgesetzt ist, ist ja alles OK. Von welchen Programmen weiß an das sicher?


    Nutze bitte dann auch keine Foren usw. mehr

    Relevanz? Ich habe bisher keine Weisung bekommen, dienstlich an einem Forum teilzunehmen und dort personenbezogen Daten zu hinterlassen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • ... Ob jemand sich das ansehen will oder gar dfaür bezahlen möchte, ist kein Kriterium (allenfalls für die Höhe eines Schandesersatzes).

    Schandesersatz find ich passend :zahnluecke:


    Aber im Ernst, Aussagen der Art "das kann man wohl bei dem Gehalt erwarten" oder "das wird mangels Interesse schon keiner mitschneiden" finde ich mehr als dürftig als Begründung für die Verpflichtung zur VK.

  • Nutze bitte dann auch keine Foren usw. mehr oder generell das Internet. Das ist Technik auf die die gesamte Technologie basiert.

    Auch das ist keine Antwort auf die Frage "Darf man mich zur VK zwingen?" Was und wie jemand im privaten Bereich handhaben will ist eben seine Privatsache. Vielleicht lädt jemand freiwillig bei redtube Videos von sich mit Dutt und Zeigestock vor der Tafel hoch, trotzdem bleibt die Frage, ob er oder sie sich regelmäßig mit Namen in der Funktion als Lehrer*in per Videoaufnahme im Internet zeigen muss. Sollte ja jenseits von moralischen Vorstellungen beantwortbar sein.

  • ?????

    Das Land NRW hat den Schulträgerinnen Geld für die Anschaffung digitaler Endgeräte bewilligt. Sofortprogramm. Da die Kosten 500 Euro pro Gerät nicht übetsteigen durften haben viele Schulträgerinnen kleine iPads für die Leherinnen angeschafft.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Hierzu ncoh ein Nachtrag:

    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.

    Das mag die Haltung vieler Schulleiterinnen sein. Schön dienstlich etwas anordnen, und wenn etwas chief geht, dann soll amn privat zusehen, wie man klar kommt.


    Nee, wenn Schülerinnen sich nicht an Regeln halten, womöglich sogar im Unterricht Straftataen begehen, dann ist das keine reine Privatsache mehr. Dann erwarte ich auch ein entsprechendes Einschreiten der Schulleitung.


    Im übrigen ging es um "Persönlichkeitsrechte". Das dürfte etwas anderes sein als die "Privatsphäre", die ich im Dienst wohl kaum einfordern kann.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Sie gehen vielleicht das Risiko ein, mal ganz viel Geld verdienen zu können. Die Top-Leute verdienen viel mehr als die Top-Lehrer. Und sie sind darauf aus, dass ihre Videos aufgezeichnet werden. Bei Lehrern wird in Pandemie-Zeiten mal eben das Datanschutzgesetz abgebaut, damit sie sich jetzt zeigen müssen. Die Speicherung wird billigend in Kauf genommen. Es passiert allein bei uns an der Schule hundertfach.


    Das ist ja normal im Gesetz verankert. Das kann man auch erwarten, wenn man in die Ausbildung investiert. Vidodaten sind nochmal schwerer aufzuzeichen, Audio ebenfalls. Klar, Knopf am Mantel ginge auch. Zudem kann man sich in solcher Situation besser schützen, kontrollieren. Aber nach 7 Wochen Vidokonferenzunterricht, 5 Stunden pro Tag, 5x die Woche - das ist etwas anderes.


    Wenn Lehrer Unterricht per Videokonferenz halten, führt das zu Pädophilie, alles klar.


    Ich habe für jeden Kollegen Verständnis, der Bedenken in Bezug auf Videokonferenzen hat (ich bin auch kein Fan), sei es in Bezug auf den entstehenden Arbeitsaufwand oder auch in Bezug auf Bedenken wegen Bild- und Tonaufnahmen. Es gibt ja offensichtlich auch Möglichkeiten, beides im Blick zu haben, dafür gab es in dieses Thread ja genügend konstruktive Vorschläge.

    Bei dir ist es aber offensichtlich anders rum: Du willst grundsätzlich keine Videokonferenzen halten und suchst jetzt Hebel um das zu erzwingen. Und da es mit einer rein juristische Argumentation wohl nicht funktioniert, eskaliert man halt auf der "moralischen" Ebene (Bitte wählen Sie: Nazivergleich / sexuelle Abartigkeit / Terrorismus).

    Das ist hier (andere Schule) bereits vorgekommen. Ich möchte grundsätzlich keine halten, auch keine Audiokonferenzen. Und grundsätzlich auch jeden Schüler nur auf freiwilliger Basis daran teilhaben lassen müssen. So wie es auch mal war: "

    (6) Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen."

    Quelle: https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p120 § 120 (6)


    Wenn hier über ein Gesetz entschieden werden würde, dann wäre das ein guter Tipp. Ich möchte vielmehr wissen, ob es ein Gesetz gibt, welches den Zwangseinsatz von Videokonfenzsoftware gibt. Ich lasse dann an meinen oder Gedankengängen meiner Kollegen teilhaben, damit da vielleicht einer noch ne Idee hat oder in anderem Zusammenhang schon auf ein Gesetz gestoßen ist. Deswegen der hint mit der Abwägung: Pädophili vs. Unterricht per Video statt per E-Mail.

    Nein. Sie wird gebuffert, daher zwischengespeichert. Das ist etwas vollkommen anderes. Es ist ein technisch notwendiger Vorgang. Da gibt es Urteile zu. Das "Abgreifen" des Buffers ist auch gar nicht so trivial wie man meint.

    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.

    Hättest du jetzt VPN genannt, hätte ich zumindest gesagt, dass es technisch schwieriger ist. Beim Proxy ist das sogar in der Regel recht eindeutig dann zuordbar. Nur weil jemand einen VPN aber benutzt heißt das noch lange nicht, dass die Person nicht dranzukriegen ist.

    Und dann? Bei einem Telefonat läuft das Mikrofon auch. Kann ich noch leichter mitschneiden als eine Videokonferenz.

    Genau, zwischengespeichert. Den Buffer müsste man nicht abgreifen, es reicht vollkommen den Grafikspeicher abzugreifen. Da läuft alles in Reih- und Glied durch. Ja sicher, VPNs mit Proxys. Nimm nen Tor z.b. - oder bau dir ne eigene Route. Die Kidz von heute haben sowas schneller drauf als das gesamte Kollegium.


    Ich meine im Dienstverhältnis, wozu ich ja verpfichtet bin. Privat darf ich das dann parallel versuchen. Aber zunächst einmal muss vorgesorgt werden. Zudem muss ja eine gewisse Sicherheit gewährleistet sein. Wie will die Regierung mir versichern, dass die Schüler ihre Endgeräte(zur Nutzung der Videokonferenzsoftware gängig gesichert haben)?

    "Für eine vorübergehende Nutzung privater Endgeräte im Schulbereich in dieser Ausnahmesituation ist nach Auffassung der LDI NRW regelmäßig unter anderem zu fordern, dass für den Schulbetrieb genutzte private Endgeräte der Lehrkräfte fürdie Dauer des Einsatzes keinen Dritten, einschließlich Haushaltsangehörigen, zur Verfügung stehen dürfen, das Sicherheitsniveau der Geräte u. a. durch aktuelle Updates und den Einsatz von Software nur aus vertrauenswürdigen Quellen auf einem tragbaren Niveau ist und ein Speichern personenbezogener Daten auf den Geräten möglichst vermieden wird. Gleichzeitig sind durch den Verantwortlichen Maßnahmen zu ergreifen, um „nur“ organisatorisch getroffene Maßnahmen so bald wie möglich in dem erforderlichen Maß durch technische Maßnahmen zu ersetzen. Dies schließt insbesondere ein, den Einsatz privater Endgeräte schnellstmöglich zu beenden.Ob und inwieweit ein Einsatz privater Endgeräte von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich in Betracht kommen kann, wurde hier noch nicht geprüft. In der derzeitigen öffentlichen Diskussion spielt das Thema vor allem unter dem Gesichtspunkt der sozialen Teilhabe und der Chancengleichheit eine Rolle: Was machen die Schülerinnen und Schüler, denen kein geeignetes Endgerät und/oderkein Drucker zur Verfügung steht? Dieses Problem müssen die Schulen gegenwärtig unbedingt im Blick behalten."

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf



    Liebe Julia! Auch hier kann ich nur mal wieder feststellen, dass du zu Übertreibungen neigst, dich in Dinge 'reinsteigerst und - meiner Meinung nach grundlos - in Panik verfällst. Bleib' doch mal ein bisschen locker!

    Warum bitteschön sollte dafür (von "der Regierung"!?) denn extra jemand eingestellt werden???

    Hast du schon irgendeinen Mitschnitt einer unterrichtlichen Videokonferenz im Netz gesehen? Bei uns müssen im Übrigen SuS, Erziehungsberechtigte und KuK per Unterschrift versichern, dass sie ViKos usw. nicht aufzeichnen.

    Grundlos. Fälle sind schon da gewesen. Und einige deuten sich an. Ja, 8a - aber so einach ist das nicht immer. Ja, ich habe welche im Netz gesehen. Tatsächlich wurden diese von Facebook wieder gelöscht und von Youtube. Aber wo sind sie noch? Auf welchen Smartphones lagern sie noch? Es ist eine Frage der Zeit, wann sie wieder auftauchen. Ärger bekommen hat Niemand. In der Hauptsache hatten sich da Eltern aufgeregt. Es ging um Mobbing. Ging auch durch die Presse.


    Den Kindern tut es im übrigen auch nicht gut, wenn sie mit Angst im Unterricht sitzen. Und wenn die Lehrer nun auch noch Angst haben, auch schlecht. Digitalisierung sollte man ja auch beachten! Und auch, dass sie nicht allein steht. Digitalisierung bedeutet auch die Kinder nicht Opfer von Lock-Ins werden zu lassen. Sondern sie darüber aufzuklären. Stattdessen wird blind DSVGO_Kritische Software Teamspalter von SoftyM oder so eingesetzt. Und die Kinder sehen zu den Lehrern auf und sagen - hey supi, kann man also nutzen! Dabei werden die Lehrer dazu gezwungen. Und wehe man macht das öffentlich. Auweia, dann gibt es die Digialisierungspeitsche! Warum extra einer eingestellt werden soll? In jedem Unternehmen dieser Größe hier, was ich kenne, gibt es mindestens zwei - oder mehr IT-Fachleute. Die nur zu diesem Zweck eingestellt sind und auch ausgebildet wurden. Digitalisierung haben wir uns als Gesellschaft zu entschieden. Dann sollte man es auch angehen. Und es ist dann offensichtlich nicht die Schuld der Lehrer, warum es dann nicht dazu gekommen ist. Klar es gibt unerschiedliche Wege. Aber das ist dann ein Versagen der Regierung, wenn die keine Leute dazu in den Schulen einstellen. So ruft auch keiner das Geld ab und Ahnung von Videokonferenzsoftware samt DSVGO hat hier in der Gegend Niemand. Ich kenne ja mehrere Schulen. Wie auch, wird ja keiner dafür eingestellt. Die freuen sich dann, wenn sie eine Konferenzsoftware der schlechte Wahl technisch konfiguriert bekommen haben.


    Zitat: RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

    "Das mag die Haltung vieler Schulleiterinnen sein. Schön dienstlich etwas anordnen, und wenn etwas chief geht, dann soll amn privat zusehen, wie man klar kommt."

    Bei uns ist es so, dass er sich wohl cool fühlt, wenn er Vidokonferenzsoftware einsetzt und bedient. Der ist toal langsam, macht zig Bedienungsfehler. Echt mies. Und für Gesetze, die das Wohl der SuS oder der Lehrkräfte schützen interessiert er sich überhaupt nicht. Er sieht nur sich, möchte seine Skills zeigen, sich präsentieren. Und den Eltern eine Show abliefern, damit seine Schule schön voll wird. Und auch für solche Fälle, benötigt man klare voraben von oben. Aber die kommen nicht. Dinge sind noch nicht getestet oder ausdiskutiert. Da hätte man sinnvoll das Geld für die Digitalisierung dalassen können. 2 Leute mehr eingestellt vor ein paar Jahren und die Gesetze zu Videokonferenzeinsatz wären einfach und deutlich für Jedermann verständlich frei abrufbar.

  • @kaQn4p sorry, ich hab das Zitieren gerade völlig vermasselt, darum verlinke ich Dich so...


    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.



    Nur kurz dazu: Ich hatte den Fall mal. Schüler hat unbemerkt im Unterricht fotografiert, das Bild bei Facebook eingestellt und Dumm Zeug drunter geschrieben. Meine Jungs wissen, dass es genau EINES gibt, was ich ihnen auf keinen Fall durchgehen lasse: Sowas.


    Es war, wie O. Meier schreibt, eine Mischung aus Privatsache und schulischem Handeln. Schulisch gab's einen Tadel (das, was bei den allgemeinbildenden Schulen der Verweis ist) und eintägigen Schulausschluss. Privat hätte ich natürlich auch noch wegen Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte dagegen vorgehen können. Mir hat aber die schulische Maßnahme gereicht.

  • Sie gehen vielleicht das Risiko ein, mal ganz viel Geld verdienen zu können. Die Top-Leute verdienen viel mehr als die Top-Lehrer. Und sie sind darauf aus, dass ihre Videos aufgezeichnet werden. Bei Lehrern wird in Pandemie-Zeiten mal eben das Datanschutzgesetz abgebaut, damit sie sich jetzt zeigen müssen. Die Speicherung wird billigend in Kauf genommen. Es passiert allein bei uns an der Schule hundertfach.

    Welches Datenschutzgesetz wurde denn abgebaut? Wie schon bemerkt wurde, musst du dich in keiner Videokonferenz zeigen, ein digitales Whiteboard o.ä. ist doch auch wunderbar. Du musst auch kein Mikrophon anschalten, einen Chat gibt es ja doch. Gegen eine entsprechende andrswollende Dienstanweisung kannst du remonstrieren.

    Wer speichert denn bei euch irgendwas? Auf den vom Land empfohlenden Plattformen kann man das doch unterbinden und entsprechende Konzepte zur Nutzung der digitalen Angebote habt ihr an der Schule doch hoffentlich, wie von oben gewollt, erstellt und umgesetzt.

    Zitat

    Das ist hier (andere Schule) bereits vorgekommen. Ich möchte grundsätzlich keine halten, auch keine Audiokonferenzen. Und grundsätzlich auch jeden Schüler nur auf freiwilliger Basis daran teilhaben lassen müssen. So wie es auch mal war: "

    (6) Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen."

    Quelle: https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p120 § 120 (6)

    Das von dir zitierte Gesetzt spricht von Bild- und Tonaufzeichnungen. Bei Videokonferenzen oder Audikonferenzen kannst du die Aufzeichung unterbinden. Das wurde mehrfach erwähnt.

    Wenn dir die Dienstanweisung eine Audio- oder Videokonferenz halten zu müssen nicht zu sagt und die vernünftige Gründe dafür hast, solltest du remonstrieren und das Abklären lassen. Wie aber schon gesagt, musst du ja weder dein Video noch dein Audio nutzen.



    Zitat

    Wie will die Regierung mir versichern, dass die Schüler ihre Endgeräte(zur Nutzung der Videokonferenzsoftware gängig gesichert haben)?


    Die Regierung muss dir gar nicht versichern, sie ist doch nicht dein Ansprechpartner. Ob und wie die Schüler ihre privaten Geräte gesichert haben, muss und sollte dir egal sein. Hauptsache, sie versichern dir, die vereinbarten Nutzungsordnungen einzuhalten.

    Für die Schülerinnen und Schüler, die keine geeigneten Geräte haben, wird doch gesorgt. Dafür wurde extra Geld bereitgestellt.

  • ... Wie schon bemerkt wurde, musst du dich in keiner Videokonferenz zeigen, ein digitales Whiteboard o.ä. ist doch auch wunderbar.

    Wenn ich richtig erinnere, soll die TE Unterricht im Klassenzimmer für Daheimgebliebene filmen, oder?


    ... Ob und wie die Schüler ihre privaten Geräte gesichert haben, muss und sollte dir egal sein. ..

    Das ist wahr. Es sei denn, die TE fragt nicht in Eigenschaft als Lehrer*in, sondern als Elternteil.


    Edit: was hier noch nicht erwähnt wurde: die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern mit im Zimmer sitzen, ist durchaus gegeben. Wenn nur mal alle "hallo" sagen, mag das okay sein. Stundenlang Unterricht ist aber was anderes. Sonst heißt es immer, Eltern können keinesfalls im Unterricht hospotieren kommen, wo kämen wir da hin, Datenschutz und so weiter. In der VK muss man damit leben, dass Eltern dabeisitzen können und natürlich auch hören, was Hinz und Kunz von sich geben, einschließlich unserem Geplapper.


    Es ist halt nicht so, dass immer alle Leute wohlgesonnen sind. Es gibt immer den Gallenröhrling im Steinpilzgericht, der alles verdirbt:aufgepasst:

    Einmal editiert, zuletzt von UrlaubVomUrlaub ()

  • die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern mit im Zimmer sitzen, ist durchaus gegeben


    Viel schlimmer könnte es sein, wenn Eltern KoK sind oder gar der eigene LRStD. :)

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Viel schlimmer könnte es sein, wenn Eltern KoK sind oder gar der eigene LRStD. :)

    Kommt auf die Schulform an. Ich hab mehr Angst vor Eltern, die mit ihrem Waffenschrank drohen :P

  • Die Top-Leute verdienen viel mehr als die Top-Lehrer

    Und der Durchschnitt verdient deutlich weniger als der Durchschnitts-Lehrer. Ganz ehrlich, viele Schauspieler können von ihrem Beruf kaum (oder gar nicht) leben und das auch außerhalb von Corona. Andererseits kann jeder Lehrer von seinem Job leben (und das meistens sogar ganz gut).

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




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