Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

  • Naja, wenn ich vom Datenschutz nicht her meine Stimme und mein Bild schüzten kann, dann könnte so etwas ja evlt. erzwungen werden. Aber ich hoffe doch, dass auch da ein Gesetz gegen gewachsen ist. Ich bin doch kein Clown.


    Bei dem Text To Speech ist ja trotzdem ein Computer der spricht und nicht ich. Das würde nicht akzeptiert. Außerdem kommt dann eine längere Pause zu Stande, weil man alles Tippen muss, wie beim normalen Chat. Also auch Murks.


    Man könnte ja auch im Stream die Stimme verändern lassen - und Handschuhe tragen, wenn man z.B. über die Dokucam schreibt.


    So wie bei den Zeugenschutzprogrammen.......

  • Schließt das auch ein, dass man als Person im Bild zu sehen ist? Da interessierte mich tatsächlich die Rechtsgrundlage.

    Ich könnte die Quelle benennen, das mache ich aus Diskretionsgründen jedoch nicht - nur soviel - sie ist zuverlässig.
    Und ja, das schließt auch das mit ein - allerdings unter Wahrung des sonstigen Datenschutzes.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich könnte die Quelle benennen, das mache ich aus Diskretionsgründen jedoch nicht - nur soviel - sie ist zuverlässig.
    Und ja, das schließt auch das mit ein - allerdings unter Wahrung des sonstigen Datenschutzes.

    Weißt Du zufällig auch, ob das länderübergreifend gilt? Uns wurde (allerdings über die SL, ich weiß nicht, ob es dazu ein Schreiben gab) kommuniziert, Kamera anschalten sei für alle beteiligten freiwillig aber erwünscht, wir dürfen die SuS darum bitten.

  • Aus sicherer Quelle weiß ich:

    Schulleitungen können Lehrkräfte anweisen, digitalen Unterricht zu erteilen, wenn ihnen ein dienstliches Endgerät zur Verfügung gestellt wird, auf dem eine "zugelassene" Software installiert ist. Das schließt auch Videokonferenzen ein.
    In keinem Fall darf eine Lehrkraft angewiesen werden, digitalen Unterricht auf privaten Geräten zu erteilen.

    Dazu finde ich kein Gesetz. Auch keine andere Quelle per Suchmaschiene. Wie definiert sich zugelassene Software denn?


    Der Datenschutz gilt dann nicht? Also keine Einwilligung notwendig?

  • Und ja, das schließt auch das mit ein - allerdings unter Wahrung des sonstigen Datenschutzes.

    Also das Recht auf Informelle Selbstbestimmung ist aufgehoben. Alle anderne Datenschutzgrundrechte bleiben erhalten. Da bleibt dann nicht mehr viel für einen übrig. Kann ich mir kaum vorstellen. Welche Funktion hat denn diese Quellperson inne?


  • Man könnte ja auch im Stream die Stimme verändern lassen - und Handschuhe tragen, wenn man z.B. über die Dokucam schreibt.


    So wie bei den Zeugenschutzprogrammen.......

    Der Schreibstil ist ja auch ein Datum. Bei Zeugenschutzprogrammen trage ich aber nicht das Versicherungsrisiko, dass das Programm auch funktioniert. Und muss ich mich zum Affen machen, wenn ich meine Daten schützen möchte? Das wäre ja ein Nachteil. Nebst Installation, Instanthaltung, Nutzungsaufwand. Verbraucht ja auch Energie.

  • julia: Wenn jemand unbedingt etwas über dich ins Netz stellen möchte, dann schafft er das auch so, ohne Videokonferenz.


    Bei dir ist es natürlich anders, aber du hast wenigstens keine interessierten Eltern (die ja auch aus datenschutzrechtlichen Gründen keine anderen Schüler beobachten sollen). Vermutlich mussten deine Schüler aber auch irgendeine datenschutzrechtliche Erklärung abgeben.

    Die Eltern gucken zu, aber versteckt. Auch wurden bereits Sachen hochgeladen. Eine Konsequenz gab es nicht für die Täter. Die Datenschutzrechtliche Erklärung geben die zwar bei Schuleintritt ab, aber die ist lächerlich. Überhaupt nicht tauglich -> nicht rechtens! Außerdem dürfen Eltern doch auch Lehrer datenschutzrechtlich nicht über eine Videokonferenzsoftware oder Audiokonferenzsoftware sehen oder hören.

  • Ich könnte die Quelle benennen, das mache ich aus Diskretionsgründen jedoch nicht - nur soviel - sie ist zuverlässig.
    Und ja, das schließt auch das mit ein - allerdings unter Wahrung des sonstigen Datenschutzes.

    Das sehen der Datenschutzbeauftragte für Schulen des Kreises Olpe (Quelle), der Philologenverband (Anfrage Mitarbeitervertretung) und der Jurist vom ifl (Fortbildung) anders (mit Bezug auf DSGVO, bzw. bei uns KDG und §121 SchulG NRW), falls deine Quelle also im Ministerium oder bei der Bezirksregierung sitzen, dürfte das vor Gericht gehen...schade, dass aktuell beim Studieninstitut Niederrhein keine Schulrechtsfortbildungen angeboten werden, die hatten dafür immer einen Verwaltungsrichter, der wäre da aktuell wohl auch hilfreich...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Nein. Du sagtest:

    Zitat

    Sicherlich, doch der SL ist ja nicht dumm. Dahin (Schule in 5 Kilometer Entfernung) würde er mich ja nicht versetzen

    Keine weiteren Fragen.


    Kl. Gr frosch


    Und ich sage es noch einmal.

    Hör auf, hier so einen Unsinn zu posten.

  • Also der 1. Part stimmt: Ich mache keine Videokonferenzen. Ich möchte das nicht. Im Gesetz suche ich daher nach Anhaltspunkten, die mein Gefühl bestätigen. Und es ein Gesetz gibt, welche mich davor schützt, welche machen zu müssen. Eine Sonderbehanldung erwarte ich nicht. Aber auch keine Benachteiligung. Nein, ich chatte ja auch gerne.


    Wir können auch viel machen. Aber generell finde ich den Distanzunterricht eher lame. Ich hoffe, das wird nicht die Zukunft sein - befürchte es allerdings.


    Für die Funktion des virtuellen Hintergrunds haftest du. Audio ist für mich das Schlimmste, was ich mir vorstellen könnte zu streamen. Dann lieber Video nackt, beim Pinkeln. Ich kann ja online schreiben per Tastatur. Das ist ja kein Problem. Hat die SL auch nicht verboten. Aber verboten nicht die Stimme per Audio zu streamen.

  • das mache ich aus Diskretionsgründen jedoch nicht

    Ah, eine vertrauliche Quelle. Ja, da kann sich die Schulleiterin ja gerne drauf berufen, wenn sie eine entsprechende Anweisung gibt.


    Eine Rechtsgrundlage bedarf weniger des Diskretion als vielmehr der Zitierbarkeit.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Der Link ist wenig zielführend. Die Argumente, die dort gegen Logineo aufgeführt werden, brechen in sich zusammen, sobald man als Lehrkraft generell private Geräte (z.B. im häuslichen Homeoffice) zur Arbeit mit Schuldaten nutzt. Dazu gehören z.B. Notenlisten, das Erstellen von Gutachten usw. Die im Link aufgeführten Punkte sind bereits dann umfassend zu beachten. Anders ausgedrückt: Durch Logineo kommen keine Punkte hinzu, die nicht ohnehin bereits umzusetzen waren.



    PS: Da du gerne mit Datenschutz argumentierst, muss ich dich darauf hinweisen, dass in einer Vielzahl von Fällen Daten von Arbeitnehmern auch ohne deren Zustimmung verarbeitet werden dürfen. Das gilt insbesondere, wenn dies notwendig ist, um Aufgaben, die aus dem Arbeits-/Dienstverhältnis erwachsen, zu erfüllen (vgl. u.a. Art. 6 DSGVO und §26 BDSG).


    Auch schließt die grundsätzlich technisch machbare Aufzeichnungsmöglichkeit den Einsatz entsprechender Konferenzsysteme nicht bereits aus. Diese Aufzeichnungsmöglichkeiten gibt es problemlos auch im Präsenzunterricht. Hier gehört eine entsprechende Belehrung, wie sonst auch, zwingend dazu. Zur effektiven Abwehr stehen einem im Fall der Fälle die normalen Mittel des Zivil- und Strafrecht zur Verfügung. Meine Schüler wissen, dass ich diese auch nutzen würde.

  • Der Link ist wenig zielführend. Die Argumente, die dort gegen Logineo aufgeführt werden, brechen in sich zusammen, sobald man als Lehrkraft generell private Geräte (z.B. im häuslichen Homeoffice) zur Arbeit mit Schuldaten nutzt. Dazu gehören z.B. Notenlisten, das Erstellen von Gutachten usw. Die im Link aufgeführten Punkte sind bereits dann umfassend zu beachten. Anders ausgedrückt: Durch Logineo kommen keine Punkte hinzu, die nicht ohnehin bereits umzusetzen waren.

    Vorsicht: Sofern du die Daten anonymisierst, also per Schlüssel aus dem Kopf, etc. erst einer Person zuordnest, sind das alles keine personenbezogenen Daten. Sofern ich also mein Notenbuch nehme und der Reihe nach die Noten in eine Excel-Datei eintrage, aber keine Namen nehme, sondern nur eine Nummer, die sich aus dem Notenbuch ergibt, ist das völlig zulässig.


    Nota bene: Ich mache es genau so. Notenlisten mit Namen speichere ich nicht digital.

  • Sicherlich, doch der SL ist ja nicht dumm. Dahin würde er mich ja nicht versetzen.

    Der SL hat nicht zu entscheiden, ob er dich versetzt und wenn ja vohin. Das macht die vorgesetzte Dienstellte (und wenn dich eine Schule haben will, dann reden die schon miteinander). Deinem SL ist das völlig egal, der wird da keine Minute Arbeit investieren, sondern ist doch froh, wenn du gehst (zumindest erweckst du den Eindruck hier).

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