Versicherungen?!

  • Hallo liebe Freunde,


    welche Versicherungen sind eurer Meinung nach wichtig und sollte man aufjedenfall abschließen?


    Und was ist besser? Eine Privatversicherung oder lieber doch die gesetzliche?


    Arbeite bald in einer privaten Schule und werde voraussichtlich im Januar meinen Referendariat in BW beginnen...


    Schönen Abend wünsche ich allen!8)

  • Welche Versicherungen hast du denn bereits und über welche machst du dir Gedanken, weil sie eventuell relevant sein könnten? Hast du eine Private Haftpflichtversicherung? Hast du ein Auto/Motorrad oder einen Hund/Pferd/Pony/Hausschwein? Machst du dir Gedanken über eine Diensthaftpflicht oder einen Berufsrechtsschutz oder eine Schlüsselversicherung oder worum geht es dir?


    Zu der zweiten Frage, was besser ist: Ich gehe davo aus, es geht dir um die Krankenversicherung. Was sind Kriterien für "besser" für dich? Die Höe der Krankenversicherungsbeiträge? Die Unkompliziertheit des Verfahrens, wenn es um die Bezahlung der dich behandelnden Ärzte geht? Die Kostenübernahme auch bei spezielleren Leistungen? Und sind diese "spezielleren Leistungen" eher im Bereich der Homöopathie, geht es vielleicht um so etwas wie Psychotherapie, Zuzahlungen bei Brille oder orthopädischen Hilfsmitteln oder das garantierte Zweibett- oder Einbettzimmer im KKH samt Chefarztbehandlung?


    Wenn du präzise erfragst, was dich interessiert stehen bei diesem Thema die Chancen auf zahlreiche, sehr unterschiedliche Antworten mit teilweise völlig konträren Empfehlungen sehr gut.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie sehen denn die Chancen der Übernahme in BW nach dem Ref aus? Und wenn du danach arbeitslos werden würdest, hättest du Anspruch auf ALGI?

    Wenn die Fächer halbwegs passen: An der vom TE angegebenen "Berufsschule" gut. Anspruch auf ALG I besteht, wenn vorher in die Sozialkassen eingezahlt wurde, also wenn das Ref im Angestelltenverhältnis absolviert wird mit allen dazugehörigen Sozialabgaben und der GLK. Mit Verbeamtung keine Einzahlung in die AV, ergo kein ALG I, nur ALG II-Aspruch nach dem Ref. Es kann - wenn man vom Alter her noch Anspruch auf die Sondertarife im Ref hat bei der PLK-insofern finanziell günstiger sein im Ref Verbeamtung + PLK zu wählen, wenn man halbwegs sicher weiß, dass man nach den Sommerferien eine Stelle haben wird (ergo nur 6 Wochen mit ALG II überbrücken muss). Mit Normalpreis für die PLK und/oder einer unsichereren Einstellungssituation lohnt es sich bereits nachzurechnen, ob ggf. Ref.in Anstellung + GLK angesichts des Anspruchs auf ALG I-Bezug finanziell attraktiver sein könnten. Je nach Art einer gesundheitlichen Vorbelastung kann auch die GLK teilweise die bessere Versorgung sicherstellen (bzw. umgekehrt die PLK nur mit Risikoaufschlag oder im Basistarif möglich sein etc.).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo liebe Freunde,


    welche Versicherungen sind eurer Meinung nach wichtig und sollte man aufjedenfall abschließen?

    Die Privat-Haftpflicht.
    Punkt Aus.

    Das ist meiner Meinung nach die wichtigste Versicherung und die einzige, die du noch alleine abschließen musst. Die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen sind ja auch wichtig, aber sie werden dir quasi organisiert und aufgedrungen, da hast du eh keine Wahl ;-)

  • Zitat

    Mit Verbeamtung keine Einzahlung in die AV, ergo kein ALG I, nur ALG II-Aspruch nach dem Ref.



    Das ist falsch, wenn vorher bereits ein Anspruch erworben wurde und begonnen zu nehmen, ist der nach dem Ref in der Regel noch vorhanden.


    Aber genau, wenn man relativ schnell eine Stelle bekommt oder eben Anspruch auf ALGI oder Familienversicherung hat, dann ist oft PKV günstiger



  • Das ist falsch, wenn vorher bereits ein Anspruch erworben wurde und begonnen zu nehmen, ist der nach dem Ref in der Regel noch vorhanden.


    Aber genau, wenn man relativ schnell eine Stelle bekommt oder eben Anspruch auf ALGI oder Familienversicherung hat, dann ist oft PKV günstiger

    Ja gut, ich bin jetzt eher vom Durchschnittsref ausgegangen, wo es zwar viele 450€-Jobs gibt, ich es aber nur ausnahmsweise erlebt habe, dass Kommilitonen wie ich sozialversicherungspflichtig tätig waren. Viele, vermutlich sogar eine Mehrheit der Studierenden dürften keine ALG-Ansprüche nach dem Studium erworben haben., so dass dieser Passus für sie keine Relevanz haben dürfte. Ich hätte das aber entsprechend ausführen sollen, was ich mir bei der Formulierung gedacht habe, insofern danke für die Präzisierung. :top:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mir wurde mal der Rat gegeben, ich solle mich gegen die Risiken absichern, die mich finanziell ruinieren könnten. Also vor allem Haftpflichtversicherung, PKV, KfZ-Versicherung und Berufunfähigkeitsversicherung.

  • Danke vorab für die zahlreichen Antworten😊 mir geht es um die Versicherungen, die eine Lehrkraft, als Quereinsteigern ab September, und als Referendarin ab Januar nächsten Jahres, haben muss. Was auf jeden Fall sinnvoll ist? Wie chilipaprika meint, nur die private Haftpflichtversicherung oder gibt es auch noch andere?


    Und bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geht es mir eigentlich um die Beiträge, wenn ich ehrlich sein soll. Mich muss weder ein Chefarzt behandeln noch bin ich Gott sei Dank jeder Woche beim Arzt.


    Ich hoffe jetzt ist meine Frage ein wenig verständlicher😊😊

  • PKV ist im Ref definitiv günstiger wenn sie dich nehmen, später meistens auch (außer z.B. in Hamburg).

    DU sollte man zumindest für die ersten fünf Jahre abschließen, danach muss man überlegen ob man eine Familie zu versorgen hat, Eigentum abbezahlt oder nicht, kann man danach also ggf. darauf verzichten. (da gibt es auch Anwärtertarife bei den großen Beamtenversicherern)

    Privathaftpflicht muss, da gibt es keine Ausnahmen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke vorab für die zahlreichen Antworten😊 mir geht es um die Versicherungen, die eine Lehrkraft, als Quereinsteigern ab September, und als Referendarin ab Januar nächsten Jahres, haben muss. Was auf jeden Fall sinnvoll ist? Wie chilipaprika meint, nur die private Haftpflichtversicherung oder gibt es auch noch andere?

    Ich bin da vollkommen bei MrsPace: Unabdingbar sind erst einmal Versicherungen gegen Risiken, die einen wirtschaftlich ruinieren können:


    Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung (auf Klausel achten!), Private (+ggf. berufliche) Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung (bei Immobilienbesitz)


    Darüber hinaus können Versicherungen wie Hausrat und Rechtsschutz sinnvoll sein, sind aber nicht zwingend.


    Nicht sinnvoll sind i.d.R. Versicherungen wie Unfallversicherung, Ratenschutzversicherung, Handyversicherung usw.

  • Selbst die DU finde ich nicht notwendig, sondern würde eher die Unfallversicherung nehmen, aber das muss jeder für sich entscheiden.


    PKV ist im Ref definitiv günstiger wenn sie dich nehmen, später meistens auch (außer z.B. in Hamburg).

    Das hängt gerade bei Quereinsteigern sehr vom Alter ab, weil die meisten die günstigere Ref-Variante nur bis zu einem bestimmten Alter anbieten. DAnach wird es dann oft recht teuer, gerade im Vergleich zum Einkommen im Ref.

  • Selbst die DU finde ich nicht notwendig, sondern würde eher die Unfallversicherung nehmen, aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Warum denn die Unfallversicherung? Berufsunfälle sind über den Dienstherren abgesichert, Behandlungskosten nach Unfällen im Privatbereich durch die Krankenversicherung. Nicht abgesichert sind über die Unfallversicherung hingegen Dienstunfähigkeiten, die nicht auf Unfälle zurückzuführen sind, was für die Mehrzahl gelten dürfte. Von den DU-Fällen machen Unfälle nur 11% aus.

  • Warum denn die Unfallversicherung? Berufsunfälle sind über den Dienstherren abgesichert, Behandlungskosten nach Unfällen im Privatbereich durch die Krankenversicherung. Nicht abgesichert sind über die Unfallversicherung hingegen Dienstunfähigkeiten, die nicht auf Unfälle zurückzuführen sind.

    Die Behandlungskosten der Unfälle sind abgesichert, aber nicht der Arbeitsausfall dann wirklich und Ausfälle durch UNfall sind einfach bei vielen viel häufiger als durch Krankheit (je nach Hobbys usw.)

  • Die Behandlungskosten der Unfälle sind abgesichert, aber nicht der Arbeitsausfall dann wirklich und Ausfälle durch UNfall sind einfach bei vielen viel häufiger als durch Krankheit (je nach Hobbys usw.)

    Ok, als Angestellte an Privatschulen mögen Arbeitsausfälle aufgrund von Unfällen wirklich eine Rolle spielen im Sinne der Entgelt-Fortzahlung, für Beamte ist das eher unerheblich. Ob Arbeitsausfälle aufgrund von Unfällen, die dann nicht über Krankheit mit abgedeckt sind, wirklich häufiger sind als durch Krankheit wage ich zu bezweifeln.



  • Das ist falsch, wenn vorher bereits ein Anspruch erworben wurde und begonnen zu nehmen, ist der nach dem Ref in der Regel noch vorhanden.


    Aber genau, wenn man relativ schnell eine Stelle bekommt oder eben Anspruch auf ALGI oder Familienversicherung hat, dann ist oft PKV günstiger

    Das interessiert nach dem Ref nicht mehr. Ich habe vor dem Ref Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Es zählen die letzten 21 Monate vor eintreffen der Arbeitslosigkeit. Hier müssen mindestens 9 Monate eingezahlt worden sein. Das geht bei 18 Monaten Ref gar nicht. Also bleibt nur ALG2 übrig.

  • s3g4 doch. Wenn du deine Rechte "eröffnet" hast, das bedeutet, mindestens einen Tag ALG1 bezogen hast, bleiben sie dir erhalten, 4 Jahre lang.

    https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/

    Selbst gemacht ;-)
    Am Ende dank Planstelle nicht gebraucht, aber ich hatte den Bescheid über meinen Restanspruch.
    und Freund*innen von mir haben es auch gemacht, mit einer Weltreise in der Mitte.

  • Ah ok, ja so kann man es machen. Wenn man aber keinen Tag vor dem Ref ALG1 bezogen hat wird es schwierig. Die meisten kündigen ja passend für den Übergang. An Arbeitslosigkeit habe ich vor dem Ref nicht gedacht und es waren danach auch nur 2 Wochen, von daher wars mir auch egal.


    Super fande ich auch, dass bei der Arbeitsagentur keiner wirklich Auskunft geben konnte. Ich habe einen Antrag abgegeben und bis heute (fast 1 Jahre später) noch keine Antwort erhalten. :D

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