Nachprüfungen zur Versetzung - NRW

  • Moin,


    in NRW gibt es ja auch in diesem Jahr einige Sonderregeln zur Versetzung (Sek 2b). So dürfen sich die Schüler eine 5 mehr erlauben als sonst, um trotzdem versetzt zu werden (Faustformel).

    Wir haben an der Schule aber das Problem, daß wir eine ganze Reihe Schüler haben, die einen ganzen Sack voll 5er auf dem Zeugnis haben. Also fünf 5er sind da bei einer gewissen Klientel bei uns normal, mein Spitzenreiter hat acht 5er auf dem Zeugnis, aber dazu leider keine 6.:autsch:


    In NRW gibt es jetzt ja die Corona-Sonderregel, daß sich die Kandidaten für die Nachprüfung zur Versetzung anmelden können egal wie viele 5er sie auf dem Zeugnis haben. Rein theoretisch könnten sie ja acht 5er bei den Nachprüfungen am Ende der Sommerferien wegmachen. Mein Kandidat mit den acht 5ern hat auch schon bekundet, daß er sich in allen Fächern prüfen lassen will. Das das Unternehmen aussichtslos ist, dürften allen Kollegen klar sein, aber:


    Wie bekommt Ihr das terminlich mit den Nachprüfungen in der letzten Woche der Sommerferien hin? Darf ich den 19jährigen Schüler acht 90-minütige Klausuren an einem Tag schreiben lassen? Dürfen wir ihn am Folgetag in acht Fächern nacheinander mündlich prüfen? Sollte das nicht zulässig sein, wie viele Klausuren und mündliche Prüfungen sind dann an einem Tag zulässig und was passiert, wenn in der einen Woche bis zu Beginn des Schuljahres die ganzen Prüfungen nicht untergebracht werden können?


    Mein Klausur-Terminplan würde so aussehen:

    1. Klausur: 7.30 - 9.00 Uhr
    2. Klausur: 9.15 - 10.45 Uhr
    3. Klausur: 11.00 - 12.30 Uhr
    4. Klausur: 12.45 - 14.15 Uhr
    5. Klausur: 14.30 - 16.00 Uhr
    6. Klausur: 16.15 - 17.45 Uhr
    7. Klausur: 18.00 - 19.30 Uhr
    8. Klausur: 19.45 - 21.15 Uhr

    Unser Schulgebäude ist wegen der Abendschule eh bis 21.00 Uhr offen, ich würde unsern Hausmeister dann notfalls mit einer Kiste Bier bestechen, daß er eine Viertelstunde später zuschließt. :pirat:

  • 8 Klausuren bzw. 8 mdl. Prüfungen an einem Tag klingen etwas sehr viel.

    Bei mdl. Nachprüfungen haben wir max. 2 Prüfungen/ Tag, am nächsten Tag dann ggf. die 3. Prüfung.


    Selbst wenn dein Kandidat so viel Glück haben sollte (Konjunktiv!), dass er die Nachprüfungen schafft, was für Aussichten hat er denn dann im nächsten SJ?

    Dann doch lieber wiederholen und die Chance haben, im nächsten SJ deutlich bessere Leistungen zu erzielen. So hat er wenigstens Sommerferien!

  • Welcome back platty! :gruss:


    Diese Regelung traf bei uns auch schon auf maximales Unverständnis und beschert vielen Kolleginnen und Kollegen tagelange Mehrarbeit.. Keine Ahnung was "die da oben" schon wieder gesoffen haben :autsch:


    Wir haben reihenweise solche von dir geschilderten Fälle und haben uns folgendes überlegt: Nirgendwo steht, dass die SuS alle Prüfungen an einem Tag erledigen müssen, d.h. wir fangen am ersten Tag mit nur einer Nachprüfung an und zwar mit der, bei der die Wahrscheinlichkeit zum Nichtbestehen am größten ist. Ist wirklich jedes andere Fach 5 ist der Delinquent direkt raus, da er die nun bestätigte 5 nicht mehr ausgleichen kann. Analog kann man mit SuS verfahren, die relativ viele 5er haben, da muss man dann aber eventuell 2 oder 3 Nachprüfungen machen. Alles in allem aber besser als 7 Nachprüfungen.

    Und bevor wir hier als unpädagogisch/ungerecht/... abgestempelt werden: Es handelt sich um SuS, die nichts, aber auch wirklich gar nichts geleistet haben, die KuK aber aus Angst vor rechtlichen Schritten keine 6 gegeben haben.

  • Bei der BR Münster hieß es für die gymnasiale Oberstufe:

    "Im Falle von mehreren Nachprüfungen einer Schülerin oder eines Schülers kann an einem Tag sowohl eine schriftliche Prüfung als auch eine mündliche Prüfung stattfinden; bei mündlichen Prüfungen können bis zu drei Prüfungen an einem Tag stattfinden." Ich weiß aber nicht, ob das auch für die Sekundarstufe I gelten soll.

    In dem Fall von plattyplus wird das natürlich ein sportliches Programm für die Kolleginnen und Kollegen in der letzten Woche vor Schulbeginn. Das Vorgehen von dasHiggs, mit der schwierigsten Prüfung anzufangen, klingt da ganz sinnvoll.

  • Kann mir kurz jemand den Erlass dazu verlinken?

    Bass: https://bass.schul-welt.de/19387.htm


    Zitat daraus, §66, Abs. 3:

    (3) Eine Zulassung zur Nachprüfung erfolgt abweichend von § 8 Absatz 1 Satz 2 auch, wenn die Verbesserung einer mangelhaften oder besseren Leistung in mehr als einem Fach um eine Notenstufe erforderlich ist, um die Zulassungsbedingungen gemäß den § 24 Absatz 2 und 3 und § 39 Absatz 3 zu erfüllen. Es finden dann mehrere Prüfungen statt.


    Nachtrag:

    Ich finde die Regelung aus Düsseldorf total an der Realität vorbei. Wenn sie aufgrund von Corona pauschal eine 5 mehr zugelassen hätten als üblich, also mit maximal zwei 5ern wird man versetzt, mit der dritten 5 darf man in einem Fach eine Nachprüfung machen, mit vier 5ern ist man nicht versetzt, hätte ich es verstanden. Aber so ist das doch der totale Wahnsinn. Wenn es nach mir gehen würde, ich würde die Spezialisten an einem Tag alle Klausuren schreiben lassen und am Folgetag alle mündlichen Prüfungen dazu. Das würde ich gerne vorab auch so kommunizieren bevor sich die Kandidaten dafür anmelden, auf das sie die Aussichtslosigkeit vielleicht dann doch erkennen. In all den Jahren meines Lehrerdaseins inkl. Referendariat hat aber auch noch keine Nachprüfung bei mir zum Erfolg geführt. Dafür mache ich mir bei Vergabe der Noten 4 und 5 zuviele Gedanken, als das die 5 dann nicht gerechtfertigt wäre.

  • "Im Falle von mehreren Nachprüfungen einer Schülerin oder eines Schülers kann an einem Tag sowohl eine schriftliche Prüfung als auch eine mündliche Prüfung stattfinden

    Dann brauchen wir aber insg. 8 Tage, die letzte Woche in den Ferien hat aber nur 5 Tage und am ersten Schultag muß ja eine Entscheidung stehen. :autsch:

    Ich meine: ich bin gerne bereit zu so einem Prüfungsmarathon. Lieber ein paar Tage in den Sommerferien investieren, als die Schüler durchzuwinken, wie wir es schon im letzten Jahr gemacht haben, und sie dann noch ein ganzes Jahr länger ertragen zu müssen. Wir haben echt Analphabeten, denen wir dank der Durchwinkerei die Fachhochschulreife attestieren sollen. :sterne:

  • Wir haben uns auch schon darüber aufgregt. Wir werden die Schüler entsprechend beraten, ich hoffe es kommt keiner auf die Idee.


    Ansonsten Vorgehen wie hier beschrieben:

    d.h. wir fangen am ersten Tag mit nur einer Nachprüfung an und zwar mit der, bei der die Wahrscheinlichkeit zum Nichtbestehen am größten ist.

  • Setzt die Prüfungen so an, dass der Nachprüfling mit den aussichtslosesten Fächern anfängt bzw. den Fächern, die das Nachprüfungsverfahren am schnellsten stoppen.... also in dem Sinn dass eine ggf. nicht bestandene Nachprüfung alle weiteren erübrigt, weil das Nachprüfungsziel "höherwertiger Abschluss" nicht mehr erreichbar ist.


    Edit:

    Versteht das nicht falsch, wir lassen keinen Durchfallen um die Nachprüfungsorgie zu stoppen, aber wir terminieren sie so, dass sie möglichst nicht in der letzten Nachprüfung mit einem Mißerfolg endet, sondern so dass die "sichereren" Nachprüfungen zum Schluss stattfinden.

  • plattyplus schön, dass du wieder da bist.


    Die Regelung scheint bei mir an der Schule bei den Beratungslehrern nicht angekommen zu sein. Solche Kandidaten wurden hier nicht versetzt. Hm. Ich wecke da besser keine schlafenden Hunde....

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Die Regelung scheint bei mir an der Schule bei den Beratungslehrern nicht angekommen zu sein. Solche Kandidaten wurden hier nicht versetzt. Hm. Ich wecke da besser keine schlafenden Hunde....

    Problem ist da vermutlich, dass bei einer nicht rechtskonformen Belehrung sämtliche Nichtversetzungen angreifbar sind und Widersprüchen Tor und Tür geöffnet wird. Da muss nur einer mal drauf kommen, dann wars das, insbesondere da die Schulleitung ja sicherlich nicht dann die restlichen falschen Belehrungen unter den Tisch kehren kann.


    Keine Ahnung wer sich den Stuss ausdenkt. Über eine fünf mehr kann man ja sogar reden, vielleicht gab es den ein oder anderen Härtefall. Aber bei mehr fünfen liegt was ganz anderes im Argen. In der aktuellen 11 meiner FHR-Bildungsgänge merkt man jetzt massiv, dass offenbar bereits im vergangenen Jahr die FOR (sprich die Zugangsvoraussetzung für den FHR-Bildungsgang) verschenkt wurde. Da sitzen Leute, die haben mehr fünfen als andere Noten.


    Die Maßnahme, die schwerste Prüfung an den Anfang zu setzen, macht sicherlich total Sinn. Sinnvollerweise macht man diese Prüfung dann auch mit etwas zeitlichem Abstand zur nächsten Prüfung, wenn es geht von mehreren Tagen. So eine Nachprüfung bereite ich ja nicht mal eben im Schlaf vor und so ersparen sich vielleicht einige KuK das Erstellen einer Prüfung. Bei acht Anträgen wird das natürlich schwierig.

    • Offizieller Beitrag

    Die Maßnahme, die schwerste Prüfung an den Anfang zu setzen, macht sicherlich total Sinn. Sinnvollerweise macht man diese Prüfung dann auch mit etwas zeitlichem Abstand zur nächsten Prüfung, wenn es geht von mehreren Tagen. So eine Nachprüfung bereite ich ja nicht mal eben im Schlaf vor und so ersparen sich vielleicht einige KuK das Erstellen einer Prüfung. Bei acht Anträgen wird das natürlich schwierig.

    DAs wollte ich beim Lesen auch schreiben. Die anderen Kolleg*innen müssen trotzdem parat stehen und deren Prüfung vorliegen. und ob der erste Kollege, der "mit zeitlichen" Abstand dran ist sich besonders freut 3 Urlaubstage weniger zu haben als andere? (bei 6-8 Prüfungen rutscht man ja automatisch in der "Vorwoche" und wenn man auch noch Abstand haben will?

  • DAs wollte ich beim Lesen auch schreiben. Die anderen Kolleg*innen müssen trotzdem parat stehen und deren Prüfung vorliegen. und ob der erste Kollege, der "mit zeitlichen" Abstand dran ist sich besonders freut 3 Urlaubstage weniger zu haben als andere? (bei 6-8 Prüfungen rutscht man ja automatisch in der "Vorwoche" und wenn man auch noch Abstand haben will?

    Einen beißen halt die Hunde. Ich kann nur für mich sprechen, aber bei mir wäre es tatsächlich egal ob ich in der Vorwoche einen Tag kommen muss oder in der letzten Schulwoche einen Tag. Vermutlich haben aber manche KuK da schon längst was reingeplant.

  • (bei 6-8 Prüfungen rutscht man ja automatisch in der "Vorwoche" und wenn man auch noch Abstand haben will?

    Automatisch in die Vorwoche ist nicht. Wir haben nur in der letzten Woche der Ferien Präsenzpflicht. Da noch eine weitere Woche eher anzurücken, damit auch bloß nur maximal eine Prüfung pro Tag stattfindet, dafür werdet ihr bei uns niemanden finden. Oder das Land müßte das extra bezahlen und auch die Stornogebühren etwaiger abgesagter Urlaubsreisen tragen.

  • Automatisch in die Vorwoche ist nicht.

    Doch (oder ich missverstehe den Begriff Vorwoche). Es heißt in der ADO (§ 14 (2)) "In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer ... bereit halten". Man kann nun vielleicht darüber streiten, ob "letzte Woche" die Kalenderwoche meint oder exakt die sieben Tage vor Unterrichtsbeginn.

    Wir haben nur in der letzten Woche der Ferien Präsenzpflicht.

    Nicht zwangsläufig: Nur, wenn es angekündigt ist und für die organisatorische Vorbereitung des Schuljahrs notwendig. Was sollen man auch die ganze Zeit machen? Flunky-Ball spielen im Lehrerzimmer?;)

  • Setzt die Prüfungen so an, dass der Nachprüfling mit den aussichtslosesten Fächern anfängt bzw. den Fächern, die das Nachprüfungsverfahren am schnellsten stoppen.... also in dem Sinn dass eine ggf. nicht bestandene Nachprüfung alle weiteren erübrigt, weil das Nachprüfungsziel "höherwertiger Abschluss" nicht mehr erreichbar ist.

    Dürfen die Schüler nciht die Reiehenfolge der Prüfugnen selber festlegen? Zumindest im Abitur greift die Regel ja durchaus. Wenn der Prüfling eine Hauptfachprüfung oder zwei Nebenfachprüfugen bestehen muss. Kann es für ihn durchaus Sinn machen die Nebenfachprüfungen zu nehmen, statt der Hauptfachprüfung, die ja mit schriftlichen Teil ist.

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