PKV oder doch lieber GKV

  • gibts in Ba-Wü für seit ein paar Jahren frisch verbeamtete Leute nicht mehr. Würd mich wundern wenns woanders anders wäre.


    Ich sorge privat für meine PKV im Alter vor.

    Och, mit genügend Kindern bekommen das auch hier in BW frisch verbeamtete Lehrkräfte. Wir haben hier ja einen hessischen Kollegen, der sowieso findet, dass gerade Lehrkräfte viele Kinder bekommen sollten qua Berufsstand, Frauen ohne Kinder wahnsinnig traurig findet und selbst noch auf der Suche zu sein scheint für einen Weg, seine Familienpläne zu verwirklichen- der würde sich bestimmt bereiterklären, dir und deinem Beihilfesatz auf die Sprünge zu helfen. Vielleicht klappt es ja direkt im ersten Anlauf mit Drillingen, dann ist der Teil auch noch nach dem Auszug der Kinder lebenslang geregelt. :lach:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin verbeamtet aber freiwillig gesetzlich versichert aufgrund einer chronischen Erkrankung. Ich bezahle monatlich natürlich extrem hohe Beiträge, bin aber zufrieden mit der ärztlichen Versorgung. Auf den Papierkram und die Auseinandersetzung mit der privaten Versicherung hatte ich einfach keine Lust. Vielleicht total dumm von mir und zu kurz gedacht, aber im Alltag für mich einfach entspannter.

  • Ich bin verbeamtet aber freiwillig gesetzlich versichert aufgrund einer chronischen Erkrankung. Ich bezahle monatlich natürlich extrem hohe Beiträge, bin aber zufrieden mit der ärztlichen Versorgung. Auf den Papierkram und die Auseinandersetzung mit der privaten Versicherung hatte ich einfach keine Lust. Vielleicht total dumm von mir und zu kurz gedacht, aber im Alltag für mich einfach entspannter.

    Kann ich sehr gut verstehen. Ich bin auch froh, dass ich durch den Versorgungsanspruch in der GKV bin. Das spart mir viel Stress mit der ganzen Abrechnerei.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • gibts in Ba-Wü für seit ein paar Jahren frisch verbeamtete Leute nicht mehr. Würd mich wundern wenns woanders anders wäre.


    Ich sorge privat für meine PKV im Alter vor.

    Also in Hessen ist das noch so. 70% in der Pension, mir ist auch nicht bekannt, dass es geändert werden soll.

  • Bisher habe ich so gerechnet.

    Angenommen, ich zahle 200 mit 50% Beihilfe. Dann ist der Gesamtbetrag 400. Erhalte ich 70% Beihilfe, muss ich nur noch 30% der 400 zahlen, also 120 anstatt 200. Wenn sich die Beihilfe jedoch auf nicht auf den Monatsbeitrag bezieht, dann macht diese Rechnung natürlich keinen Sinn. Vielen Dank für deinen Hinweis!

    So kannst du nicht rechnen. Wenn du 200 mit 50 % Beihilfe bezahlst, dann bezahlst du 200 €. Das ist dann der Gesamtbetrag. die Beihilfe wird dir nicht vom Gehalt einbehalten wie bei der GKV. Die 50 % beziehen sich auf das Geld, das die Ärzte haben wollen und nicht auf einen fiktiven Gesamtbetrag.

    Da die PKV die Tarife entsprechend kalkuliert haben, wirst du dann bei einer Erhöhung auf 70 % Beihilfe nicht 20 % weniger bezahlten müssen, sondern die Beihilfe erstattet dir einfach mehr.

  • Dann ist es also doch so, dass der Arzt beim PKVler im Basistarif den gleichen Satz wie beim GKVler abrechnen darf und nicht weniger? D.h., der Arzt verdient nicht weniger als beim GKVler? Wenn das so ist, dann würde mich doch freiwillig auch jeder Arzt nehmen, der auch GKVler nimmt?

    Der Arzt wird in der Regel mehr abrechnen wollen und nicht weniger. Da du einen Privatversichertenvertrag mit im abschliesst, wird er das in der Regel auch dürfen oder dich nicht haben wollen.

  • So kannst du nicht rechnen. Wenn du 200 mit 50 % Beihilfe bezahlst, dann bezahlst du 200 €. Das ist dann der Gesamtbetrag. die Beihilfe wird dir nicht vom Gehalt einbehalten wie bei der GKV. Die 50 % beziehen sich auf das Geld, das die Ärzte haben wollen und nicht auf einen fiktiven Gesamtbetrag.

    Da die PKV die Tarife entsprechend kalkuliert haben, wirst du dann bei einer Erhöhung auf 70 % Beihilfe nicht 20 % weniger bezahlten müssen, sondern die Beihilfe erstattet dir einfach mehr.

    Alles klar, danke für die Erklärung. Gut, aber dennoch ist es doch dann so, dass die PKV faktisch mehr leisten muss, also bei 50% Beihilfe (rein finanziell). Dann müsste der Beitrag zur PKV doch dennoch in einem gewissen Satz x sinken, da die ursprüngliche Berechnung der PKV war, mir einen Vertrag bereitzustellen, der 50% der Krankheiten abdeckt. Natürlich möchte die PKV dabei auch Gewinn erwirtschaften, weshalb der Monatsbeitrag im Mittel mehr Ertrag bringt, als sie monatlich im Mittel an Aufwendungen für mich betreiben. Wenn die Beihilfe nun 70% übernimmt, dann müsste auch mein PKV-Beitrag im Mittel senken - oder bleibt dieser gleich und sie fahren das Mehr an Gewinn ein. Oder wurde die 70% in der Pension bereits im ursprünglichen Vertrag und damit auch in meinem „theoretisch konstanten“ Beitrag berücksichtigt?

  • Das kann ja eigentlich nicht. Die Versicherung kann ja schlechte einrechnen, ob und wann du Kinder bekommst und wann du in Pension geht. Normalerweise wird der Tarif dann entsprechend angepasst und du zahlst entsprechend weniger. Zu mindestens hat man mir es damals so erklärt.

  • Ja, der Tarif wird entsprechend angepasst. Als ich von 55% auf 60% Beihilfeanspruch gekommen bin ist die PKV im entsprechenden Umfang weniger geworden. Du bist auch verpflichtet das anzugeben (Man darf nicht über 100% abrechnen). Dazu musste ich ein Formular bei der Beihilfe mit dem veränderten Beihilfeanspruch anfordern.

  • Das kann ja eigentlich nicht. Die Versicherung kann ja schlechte einrechnen, ob und wann du Kinder bekommst und wann du in Pension geht. Normalerweise wird der Tarif dann entsprechend angepasst und du zahlst entsprechend weniger. Zu mindestens hat man mir es damals so erklärt.

    Klar, aber es kann ja sein, dass hier mit Prognosen gerechnet wird. Es wird ja immerhin auch mit einbezogen, was die statistische Lebensdauer ist. Demnach könnte es ja sein, dass zumindest statistisch erhoben würde, dass man mit 67 in Pension geht.

  • Ja, der Tarif wird entsprechend angepasst. Als ich von 55% auf 60% Beihilfeanspruch gekommen bin ist die PKV im entsprechenden Umfang weniger geworden. Du bist auch verpflichtet das anzugeben (Man darf nicht über 100% abrechnen). Dazu musste ich ein Formular bei der Beihilfe mit dem veränderten Beihilfeanspruch anfordern.

    Ich dann also davon ausgehen, dass, wenn ich bspw. 200€ zahle, ich davon dann die prozentuale Differenz abziehen darf, in der sich die Beihilfe geändert hat? Sprich, Veränderung von 50% auf 70% = 20%, somit müsste ich von den 200 nur noch 80% (100-20) zahlen?, also 160?

  • Ich dann also davon ausgehen, dass, wenn ich bspw. 200€ zahle, ich davon dann die prozentuale Differenz abziehen darf, in der sich die Beihilfe geändert hat? Sprich, Veränderung von 50% auf 70% = 20%, somit müsste ich von den 200 nur noch 80% (100-20) zahlen?, also 160?

    Das wäre in dem Fall natürlich krass, später im Alter.

    Start: 340€, 3% p.a. -> 340*1,03^40 = 1.109,09€.

    Anheben der Beihilfe von 50 auf 70, mein Beitrag schmälert sich also bei Renteneintritt auf 80%. 1.109,09*0,8 = 887,27€ bei Pensionseintritt.

    Die 3% p.a. gelten natürlich weiterhin, sodass ich, wenn ich mit 67 in Pension ginge und bis 97 lebe, einen Beitrag i.H.v. 2.153,63€ pro Monat mit 97 Jahren zahlen würde (887,27*1,03^30). Das sind Werte, die kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Aber rein mathematisch betrachtet, würde es eben genau so laufen.

  • Ich dann also davon ausgehen, dass, wenn ich bspw. 200€ zahle, ich davon dann die prozentuale Differenz abziehen darf, in der sich die Beihilfe geändert hat? Sprich, Veränderung von 50% auf 70% = 20%, somit müsste ich von den 200 nur noch 80% (100-20) zahlen?, also 160?

    Wieso auf 80%? Bisher zahlt deine Versicherung 50% deiner Kosten. Dafür zahlst du 200 €. Dann muss sie nur noch 30% Prozent bezahlen. Dafür wären es dann um die 120 €. Das kommt natürlich so nicht hin, da du ja verschiedene Komponenten in deinem Vertrag hast. Dann bist du wieder doch bei 150 €.


    Was aber auch noch wegfällt ist mit 60 Jahren die 10% Altersrückstellung. Außerdem sollen dadurch Beitragserhöhungen ab 65 Jahren reduziert werden.


  • Och, mit genügend Kindern bekommen das auch hier in BW frisch verbeamtete Lehrkräfte. Wir haben hier ja einen hessischen Kollegen, der sowieso findet, dass gerade Lehrkräfte viele Kinder bekommen sollten qua Berufsstand, Frauen ohne Kinder wahnsinnig traurig findet und selbst noch auf der Suche zu sein scheint für einen Weg, seine Familienpläne zu verwirklichen- der würde sich bestimmt bereiterklären, dir und deinem Beihilfesatz auf die Sprünge zu helfen. Vielleicht klappt es ja direkt im ersten Anlauf mit Drillingen, dann ist der Teil auch noch nach dem Auszug der Kinder lebenslang geregelt. :lach:

    Ne, das stimmt nicht.

    Unabhängig von den Überlgungen des TEs, hat mit das nicht in Ruhe gelassen, würde es mich doch evtl mal betreffen, und ich habe kurz gegoogelt.


    "Seit dem 01.01.2013 gilt es für Beamte und Beamtenanwärter des Bundeslandes Baden-Württemberg einige Besonderheiten seitens der Beihilfe zu beachten.

    Dies betrifft Beamte, Anwärter und Referendare, die nach dem 01.01.2013 in Baden-Württemberg verbeamtet wurden und somit auch zukünftige Landesbeamte.

    Seit 01.01.2013 haben Beamte in Baden-Württemberg nur noch einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch und zwar unabhängig von der Anzahl der Kinder.

    (...)

    Während in den meisten Bundesländern und auch für Bundesbeamte ab dem zweiten Kind der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent steigt, verbleibt dieser in Baden-Württemberg unabhängig von der Anzahl der Kinder bei 50 Prozent.

    Dies gilt ebenso für Pensionäre. Auch in diesem Fall erfolgt keine Umstellung mehr auf die 70-prozentige Beihilfeberechtigung.

    Landesbeamte, die vor dem 01.01.2013 vereidigt wurden genießen „Bestandsschutz“. D.h. für diese Beamte gilt unverändert: Ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent und auch mit dem Eintritt in die Pension wird der 70-prozentige Beihilfeanspruch gewährt."


    https://www.versicherungsvergl…hilfe-baden-wuerttemberg/


    Dass wir jungen Beamten in Ba-Wü im Alter in prekäre Situationen rutschen können, ist eben vielen nicht bewusst.

    Schön, dass es in HEssen wohl noch anders zu sein scheint *etwas neidisch aus der Wäsche guck...*

  • Wieso auf 80%? Bisher zahlt deine Versicherung 50% deiner Kosten. Dafür zahlst du 200 €. Dann muss sie nur noch 30% Prozent bezahlen. Dafür wären es dann um die 120 €. Das kommt natürlich so nicht hin, da du ja verschiedene Komponenten in deinem Vertrag hast. Dann bist du wieder doch bei 150 €.


    Was aber auch noch wegfällt ist mit 60 Jahren die 10% Altersrückstellung. Außerdem sollen dadurch Beitragserhöhungen ab 65 Jahren reduziert werden.

    Dann wären wir aber wieder bei meiner ursprünglichen Rechnung, wo gesagt wurde, so könne ich das nicht machen.


    Ich dachte die ganze Zeit: wenn ich 200 bezahle, entspricht das dem hälftigen Beitrag. D.h., theoretisch sprechen wir von insgesamt 400€. Ich muss halt 200 zahlen wegen Beihilfe. Wenn dann die Beihilfe geändert wird, ist der Gesamtbetrag wichtig. Denn die prozentanteiligen Rechnungen beziehen sich auf den Grundwert. PKV und Beihilfe teilen sich einen Betrag von 400€. Bei 50% Beihilfe zahlen die 200 und ich zahle dafür 200, dass die PKV die andere Hälfte meiner Kosten deckt.


    Wenn sich die Beihilfe nun ändert, dann bezahlt die Beihilfe 70% der 400 (280) und ich zahle noch 30% von diesem Betrag, 120, an die PKV, damit die den anderen Teil meiner Kosten zahlen.

    So dachte ich die ganze Zeit. (= meine Variante)


    Dann wurde gesagt, die Beihilfe zahlt nicht 50% meines Beitrages, sondern 50% meiner Krankheitskosten. (= Variante anderer User)

    Das würde bedeuten, die 200€ sind der Grundwert. Für mich stellen diese 200, trotz dass ich 50% Beihilfe erhalte, 100% dar. Wenn man mathematisch von diesem Fall ausgeht, dann wäre es falsch, dass wenn die Beihilfe sagt, sie zahlt nun 70%, dass ich dann sagen würde, ich müsse nur noch 30% von 200 zahlen. Das kann ich nur machen, wenn wir davon ausgehen, dass die Beihilfe die Hälfte meines Beitrages zahlt und nicht die Hälfte meiner Krankheitskosten.


    In diesem Falle müsste ich schauen, wie hoch der prozentuale Unterschied zur alten und zur neuen Beihilfe ist. 70-50=+20. Das heißt, ich zahle auf meinen Grundbetrag (für mich 200, entsprechend 100%) jetzt nur noch 80%. (= anteilmäßige Anpassung in Relation zur Anpassung der Beihilfe). Folglich 0,8*200 = 160.


    Denn es macht einen Unterschied, ob die Beihilfe nun 70% der allgemeinem Tarif-Kosten (400) zahlt. Oder ob die Beihilfe 70% meiner Kosten für Medikamente zahlt. Im ersten Fall bleibt der Preis für den Tarif gleich, lediglich die Anteile, wer wie viel zahlt, verschieben sich.

    Im zweiten Fall verringert sich Preis des Tarifes, da der Tarif für weniger Kosten bei meinen Medikamenten aufkommen muss. Hier ändert sich also der Grundwert, im ersten Fall bleibt dieser gleich.


    Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend. Aber sowas über einen Chat zu klären, ist eben sehr umständlich...

  • Seit 2010 kamen keine Minster:innen, sondern Minister. Wenn es wirklich mal nur Männer waren, darf die Sprache das dann auch berücksichtigen.

    Und du kannst sicher ausschließen, dass heutzuatge sich niemand davon als "divers" definieren würde?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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