Massive Gewalt ohne Konsequenzen?

  • Das bedeutet aber nicht, dass eine SL eine Klassenkonferenz untersagen kann.

    Außerdem ist sie nur stimmberechtigt, wenn sie selbst den Schüler unterrichtet, ansonsten kann sie den Vorsitz führen, nicht aber die Entscheidung festsetzen.


    Wenn sie den Beschluss kassiert, geht es auch an die übergeordnete Behörde.

    Gibt es im Anschluss ein Abhilfe-Verfahren, sind die Lehrkräfte nicht gezwungen, ihre Abschlüsse zurückzunehmen. Sie müssen sie neu beraten … und können feststellen, dass sie den Beschluss als richtig ansehen.

    Stützt die Schulbehörde die Entscheidung des SL, trägt die Schulbehörde die Verantwortung. Da sichert man sich aber über die Rechtsstelle ab.


    Noch eine Möglichkeit: Schriftlich um Hilfe ersuchen und auf schriftliche Antwort bestehen, dass man eine Handhabung wissen möchte, wie in Zukunft mit den SuS und nach ausgesprochener Drohung verfahren werden soll.

    Nachweislich melden bedeutet, dass die SL sich dessen annehmen muss und die Verantwortung übernimmt.

    Was muss die Lehrkraft aushalten, wenn es tatsächlich einen weiteren Vorfall mit noch schlimmeren Folgen gibt?

  • Den Hinweis von Palim auf die Lehrkraft finde ich auch wichtig: es geht hier neben den oben erwähnten Aspekten zusätzlich auch um die Fürsorgepflicht für die Lehrkräfte.

  • Wenn das keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die SL rechtfertigt, was denn dann?


    Das Leben eines Kindes ist in Gefahr. Ich würde nachts noch ruhig schlafen wollen... und eine Etage höher gehen, alles im Detail schildern und auch darauf aufmerksam machen, dass ein Kind aufgrund der Handlungen der SL in Gefahr ist... da stellt sich doch die Frage: Wer wird die Verantwortung übernehmen, wenn etwas passiert? Gerade, nachdem man nochmal schriftlich darauf hinweist.


    Die Antwort kann doch nicht sein, dass man sich versetzen lässt oder "nur" eine Klassenkonferenz einberuft (als Zusatz ja gerne). Die SL bringt Kinder in Gefahr und hat auf das Opfer noch einmal ordentlich verbal eingedroschen, indem sie die Täter in Schutz nahm.


    Die Beschwerde würde ich mit mehreren KuK gemeinsam einreichen. Und wenn die alle zu feige sind... dann halt alleine (Kontakt zur Gewerkschaft ist hierbei sicherlich sinnvoll).


    Wichtiger als alles andere in unserem Beruf ist, dass die Sicherheit der Kinder - soweit eben möglich - gewährleistet wird. Wenn das nicht vorhanden ist, spielt alles andere keine Rolle mehr. Dann können wir einpacken. Dann können wir unseren Lehrauftrag nicht mehr erfüllen.

  • Du kennst die "3f" bezüglich Dienstaufsichtsbeschwerde?


    Davon abgesehen denke ich, dass eine Konferenz schneller einberufen ist und handeln kann, als eine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet wird.

  • Tja, alles nicht so einfach. Ich bin noch nicht soo lange an der Schule. Ich habe mich hierher versetzen lassen, weil sie in der Nähe meines Wohnortes ist. Mit Kind Nr 3 war ein Fahrtweg von ca 45 Minuten nicht mehr zu bewältigen. Meine alte Schule ist ausgelaufen und wurde geschlossen. Da hat sich das angeboten.

    Die Schule gefällt mir eigentlich. Nette Kollegen. Der vorige SL ( im Ruhestand jetzt) hat streng, aber fair agiert, war äußerst beliebt.

    Dieser Vorfall ist der 1. in dieser Art, der mich betrifft. Die SL ist erst ein paar Monate hier. Aber alles hat sich verändert.

    Aber ja, eigentlich sehe ich meine Zukunft in dieser Schule. Insoweit muss ich sehr genau überlegen, wie ich vorgehe.

    Dass ich aktiv werde, steht für mich außer Frage.

  • hat auf das Opfer noch einmal ordentlich verbal eingedroschen, indem sie die Täter in Schutz nahm.

    Den Punkt finde ich auch absolut grauenhaft. Es wird Rücksicht auf die Täter genommen, weil sie aus einem schwierigen Umfeld kommen, aber was ist mit dem Opfer? Was löst das bei dem Opfer aus ?! Da könnte man ihn auch einfach nochmal verprügeln, das wäre vermutlich ähnlich traumatisierend.


    Als Elternteil, würde ich mein Kind da sofort rausnehmen.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Von meiner Seite nochmals der Hinweis aufs Jugendamt. Einschalten - falls bei euch möglich.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Du kennst die "3f" bezüglich Dienstaufsichtsbeschwerde?


    Davon abgesehen denke ich, dass eine Konferenz schneller einberufen ist und handeln kann, als eine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet wird.

    ... spricht ja nichts dagegen, mehreres auf einmal zu probieren. Mich stört's, dass bei Fehlverhalten von Vorgesetzten einfach nur auf Maßnahmen verwiesen wird, bei denen nicht mal die Chance besteht, dass es Konsequenzen gibt.


    Und wie schnell diese bearbeitet wird, hängt immer auch vom eigenen Auftreten ab bzw. wie man diese einreicht.


    Es ist unsere Pflicht, solches Fehlverhalten zu melden. Ich sehe das nicht einfach nur als Option.

  • Tja, alles nicht so einfach. Ich bin noch nicht soo lange an der Schule. Ich habe mich hierher versetzen lassen, weil sie in der Nähe meines Wohnortes ist. Mit Kind Nr 3 war ein Fahrtweg von ca 45 Minuten nicht mehr zu bewältigen. Meine alte Schule ist ausgelaufen und wurde geschlossen. Da hat sich das angeboten.

    Die Schule gefällt mir eigentlich. Nette Kollegen. Der vorige SL ( im Ruhestand jetzt) hat streng, aber fair agiert, war äußerst beliebt.

    Dieser Vorfall ist der 1. in dieser Art, der mich betrifft. Die SL ist erst ein paar Monate hier. Aber alles hat sich verändert.

    Aber ja, eigentlich sehe ich meine Zukunft in dieser Schule. Insoweit muss ich sehr genau überlegen, wie ich vorgehe.

    Dass ich aktiv werde, steht für mich außer Frage.

    Du wirst ja sicherlich einige KuK auf deiner Seite haben. Ich denke, dass ihr vllt. zusammen gute Lösungen finden könnt für die Situation. Der kollegiale Austausch und Leute, die die Gegebenheiten an der Schule kennen - gerade, wenn man neu ist - sind immer hilfreich.


    Was haben die denn so für Ideen? Da wird ja bestimmt auch einiges an Input kommen.

  • ... spricht ja nichts dagegen, mehreres auf einmal zu probieren. Mich stört's, dass bei Fehlverhalten von Vorgesetzten einfach nur auf Maßnahmen verwiesen wird, bei denen nicht mal die Chance besteht, dass es Konsequenzen gibt.


    Und wie schnell diese bearbeitet wird, hängt immer auch vom eigenen Auftreten ab bzw. wie man diese einreicht.


    Es ist unsere Pflicht, solches Fehlverhalten zu melden. Ich sehe das nicht einfach nur als Option.

    Es wäre mir jetzt neu, dass mein Auftreten beim Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwede Einfluss auf die Geschwindigkeit der Bearbeitung hat, insbesondere, weil man bei uns nicht persönlich bei der nächst-höheren Dienststelle aufschlägt, sondern die Beschwerde schriftlich einreicht.


    Geht es Dir jetzt in erster Linie um Hilfe für das betroffene Kind oder um Konsequenzen für des Fehlverhaltens des Vorgesetzten? Beides? Ok ... aber dann bitte nicht "Die Antwort kann doch nicht sein, dass man ... "nur" eine Klassenkonferenz einberuft ..." schreiben und die Dienstaufsichtsbeschwede als bestes Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit des Kindes verkaufen. Konferenz und Beschwerde haben zwei verschiedene Zielrichtungen.

  • Es wäre mir jetzt neu, dass mein Auftreten beim Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwede Einfluss auf die Geschwindigkeit der Bearbeitung hat, insbesondere, weil man bei uns nicht persönlich bei der nächst-höheren Dienststelle aufschlägt, sondern die Beschwerde schriftlich einreicht.


    Geht es Dir jetzt in erster Linie um Hilfe für das betroffene Kind oder um Konsequenzen für des Fehlverhaltens des Vorgesetzten? Beides? Ok ... aber dann bitte nicht "Die Antwort kann doch nicht sein, dass man ... "nur" eine Klassenkonferenz einberuft ..." schreiben und die Dienstaufsichtsbeschwede als bestes Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit des Kindes verkaufen. Konferenz und Beschwerde haben zwei verschiedene Zielrichtungen.

    Mir geht es tatsächlich um beides. Damit ist nicht gemeint, dass keine Konferenz einberufen werden soll, sondern, dass auch das Verhalten der SL nicht hingenommen werden kann.


    Wenn aber das Verhalten der SL ein Kind in Gefahr bringt und man klar und deutlich darauf hinweist, kann der Vorgesetzte der SL das nicht einfach auf die lange Bank schieben. Also das geht schon... aber, wenn dann wirklich was passiert, wird es unschön für alle Beteiligten. Wahrscheinlich überschätze ich aber auch einfach die einzelnen Personen oder erwarte zu viel?


    Zur Art und Weise: Man kann auch eine E-Mail schreiben und den Hörer in die Hand nehmen.


    Für die Sicherheit des Kindes kann man den Eltern nur raten, das Kind krankzumelden... Alles andere wäre unverantwortlich.

  • Zitat

    Für die Sicherheit des Kindes kann man den Eltern nur raten, das Kind krankzumelden... Alles andere wäre unverantwortlich.


    Und für wie lange? Die Frage ist ernst gemeint.


    Wir waren als Eltern in einer sehr ähnlichen Situation. Die Schule hat nicht reagiert. Kind war fertig, wir haben es für 1 Woche aus der Schule genommen. Und danach ging der Alltag weiter. Was auch sonst? So blöd es klingt, aber man wechselt i.d.R. nicht sofort die Schule bzw. schickt das Kind nicht auf eine andere Schule. Insbesondere, wenn es keine Alternative gibt (oder keine vernünftige). Das überlegt man sich schon sehr gut, solch einen Schulwechsel nimmt man nicht auf die leichte Schulter.

    • Offizieller Beitrag

    Also eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung halte ich für schwierig, auch was das langfristige kollegiale Verhältnis angeht. Gleichwohl muss der Schulleitung aber klargemacht werden, dass Täterschutz eine Verhöhnung der Opfer ist und das so nicht geht.


    Vermutlich ist es sinnvoll, sich innerhalb des Kollegiums zu positionieren, Gleichgesinnte zu finden und dann gemeinsam mit einer klaren Position und klaren Worten gegenüber der Schulleitung aufzutreten. Letztlich wird sie die Frage beantworten müssen, wieso die Opfer solcher Gewaltexzesse nicht geschützt werden und wieso gegenüber den uneinsichtigen Tätern wie deren Eltern so ein Schmusekurs gefahren wird. Die Sorge um die anderen SchülerInnen ist ja ein völlig berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig entfaltet die Untätigkeit der Schulleitung ja eine gefährliche Signalwirkung. Das muss ihr klargemacht werden.

    Natürlich kann man auch den Weg über den/die Dienstvorgesetzte/n gehen. Es muss einem aber dann auch klar sein, dass das Tischtuch dann in der Regel erst einmal zerschnitten ist. Und dieser Weg nicht per se erfolgreich ist.

  • Solche SchulleiterInnen gibt es leider immer wieder. Bedauerlich, dumm und unnötig. Rate den Eltern des Opfers Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, sonst wird sich nichts tun.

  • Als Eltern würde ich der SL auch den berühmten (und unter Lehrkräften oft so gefürchteten) Anwalt auf den Hals hetzen. Schon ein Brief mit der Aufforderung, die (nicht) getroffenen Maßnahmen zum Schutz des Opfers zu nennen und zu erläutern, könnte speziell bei dieser SL Wunder wirken. Vor allem, wenn der Brief in Kopie an die vorgesetzte Stelle geht.

  • Ich würde bei der Bezirksregierung um Rat fragen. Letztendlich empfinde ich das als unterlassene Hilfeleistung, wenn du nichts unternehmen würdest. Wie naiv und dumm kann eine Schulleitung sein?

  • Das bedeutet aber nicht, dass eine SL eine Klassenkonferenz untersagen kann.

    Da dreht sich das ganze im Kreis. Am Ende wird es der Dezernent entscheiden. Du darfst als KL nicht einfach zur Klassenkonferenz einladen. Die SL sagt, ich will keine Konferenz. Außerdem geht es hier um Ordnungsmaßnahmen. Da hat die SL per Amt den Vorsitz. Dazu kommt noch, dass bestimmte Maßnahmen der Zustimmung der Schulleitung bzw. der Schulbehörde unterliegen. Ich glaube ein "Ich mache mal einfach eine Konferenz" ist ohne besondere Beschlüsse der Gesamtkonferenz nicht so einfach möglich. Da ist der Weg über die Schulaufsicht sicherlich einfacher.

  • Du darfst als KL nicht einfach zur Klassenkonferenz einladen. Die SL sagt, ich will keine Konferenz. Außerdem geht es hier um Ordnungsmaßnahmen. Da hat die SL per Amt den Vorsitz. Dazu kommt noch, dass bestimmte Maßnahmen der Zustimmung der Schulleitung bzw. der Schulbehörde unterliegen. Ich glaube ein "Ich mache mal einfach eine Konferenz" ist ohne besondere Beschlüsse der Gesamtkonferenz nicht so einfach möglich. Da ist der Weg über die Schulaufsicht sicherlich einfacher.

    Bitte noch einmal meinen Beitrag #21 lesen: Die Klassenkonferenz ist auch auf Verlangen von mind. 1/5 der Mitglieder innerhalb einer Woche einzuberufen. Das folgt direkt aus der Konferenzordnung als Teilkonferenz der Gesamtkonferenz. Insofern ist dafür auch kein besonderer Beschluss der Gesamtkonferenz notwendig.

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