Das bedeutet aber nicht, dass eine SL eine Klassenkonferenz untersagen kann.
Außerdem ist sie nur stimmberechtigt, wenn sie selbst den Schüler unterrichtet, ansonsten kann sie den Vorsitz führen, nicht aber die Entscheidung festsetzen.
Wenn sie den Beschluss kassiert, geht es auch an die übergeordnete Behörde.
Gibt es im Anschluss ein Abhilfe-Verfahren, sind die Lehrkräfte nicht gezwungen, ihre Abschlüsse zurückzunehmen. Sie müssen sie neu beraten … und können feststellen, dass sie den Beschluss als richtig ansehen.
Stützt die Schulbehörde die Entscheidung des SL, trägt die Schulbehörde die Verantwortung. Da sichert man sich aber über die Rechtsstelle ab.
Noch eine Möglichkeit: Schriftlich um Hilfe ersuchen und auf schriftliche Antwort bestehen, dass man eine Handhabung wissen möchte, wie in Zukunft mit den SuS und nach ausgesprochener Drohung verfahren werden soll.
Nachweislich melden bedeutet, dass die SL sich dessen annehmen muss und die Verantwortung übernimmt.
Was muss die Lehrkraft aushalten, wenn es tatsächlich einen weiteren Vorfall mit noch schlimmeren Folgen gibt?