Digitale Klassenbücher

  • Meer
    Gilt für Euch denn nicht das Schulgesetz NRW?

    Doch und das Thema keine Schulkonferenz sehen durchaus einige etwas kritisch.

    Ich habe mich ehrlich gesagt bis dato nicht durch alle Paragraphen zu den Regelungen an Ersatzschulen gelesen. Einige Freiheiten gibt es da schon und es gibt auch immer mal wieder mit der Bezirksregierung abgesprochene Sonderregelungen.


    Ich kümmere mich aktuell bzw. nach meinem Urlaub um andere Baustellen.

  • Höhh?


    Die Schulleitung darf in der Schulkonferenz gerne ihre Meinung sagen. Dann wird über pädagogische Grundsätze an der Schule abgestimmt.

    Da in der Schulkonferenz aber 1/3 Schüler sitzen und 1/3 Eltern, glaube ich nicht, dass die Grundsätze wirklich hart werden würden.

  • Ich finde diese strikte Regelung auch recht knackig und handhabe das nicht so, bei uns haben viele Schüler auch schon ab Jahrgang 5 unentschuldigte Fehlstunden. Die schwänzen aber nicht, sondern die Eltern bekommen das nicht gebacken, eine Entschuldigung abzugeben.


    Bei Jahrgang 10 sieht es dann wieder anders aus.

  • Karl-Dieter

    Was ist daran knackig? Ich habe aufgrund von §47 Schulgesetz NRW einen Schüler noch am letzten Schultag nach der Zeugnisausgabe ausgeschult. §47 besagt, daß ein Schüler ohne Abmahnung direkt zu entlassen ist, wenn er mehr als 20 Unterrichtstage ununterbrochen unentschuldigt gefehlt hat.

    Am Mittwoch, also zwei Tage vorher, hatte ich ihn noch am Telefon, um ihm mitzuteilen, daß er trotz Liebeskummer zumindest einmal für 45 Minuten physisch in den Unterricht kommen muß, um dem §47 zu entgehen und sich erst einmal in die Sommerferien zu retten.

    Als er dann antwortete, daß er sich dazu nicht in der Lage sieht, die Noten doch ausreichend wären und wir ihm doch bitte das Versetzungszeugnis zuschicken sollten, war für mich die Lage klar.

    Am letzten Schultag hatte er die 20 Tage voll und der Verwaltungsakt nahm seinen Gang. Also besonders „knackig“ empfinde ich das nicht sondern einfach nur konsequent.

  • Der zitierte Paragraph gilt allerdings an dieser Stelle "nur" für nicht mehr schulpflichtige SuS.

    Und die Frage ist da manchmal (zumindest zuletzt bei uns) wie viele Wochen später akzeptiert man noch Atteste...


    Naja, wir haben zwar das oben erwähnte Dilemma, aber zumindest nun für die Vollzeit SuS Schulverträge durch die wir deutlich schneller sehr Konsequent handeln können. Wir werden im neuen Schuljahr sehen in wie weit das hilft.

  • Meer

    Wir sind angehalten Atteste nur drei Schultage nach dem ersten Fehltag zu akzeptieren, aber gelebte Praxis ist „eine Woche“.


    Sehr viele Schüler kommen damit nicht klar, daß die Frist ab dem ersten Fehltag beginnt zu laufen und nicht erst ab dem ersten Tag, an dem sie wieder in der Schule sind. Um der Frist zu genügen reicht es, wenn die Schüler ein Foto des Attests via Teams oder Dienst-eMail an uns schicken. Das Originaldokument kann nach der Gesundung in der Schule nachgereicht werden.


    Das mit dem „deutlich schneller“ ist so eine Sache. Die Fehlzeiten müssen halt gemäß §53 Schulgesetz angemahnt werden. Die Postlaufzeit beträgt da im übelsten Fall bis zu zwei Wochen, weil die Post erst gesammelt zur Frankiermaschine in die Kreisverwaltung geschickt wird. Danach muß der Schüler noch die Möglichkeit haben sich zu bessern. Also bis man da das komplette Verfahren bis zur Teilkonferenz durch hat, vergehen mindestens 12 Schulwochen.

  • Was ist daran knackig?

    Falls du meinen kompletten Beitrag gelesen hättest und nicht nur die ersten acht Wörter, beziehe ich mich in meinem Fall auf eine 5. Klasse. Da kann ich einen Schüler sowieso nicht "ausschulen" und ich sehe auch nicht ein, einen Schüler, der krank gefehlt hat, aber wo die Eltern so verpeilt sind, eine Entschuldigung abzugeben, noch durch schlechte Noten zu bestrafen. Das sind eh arme Würstchen.


    Am BK würde ich das so machen wie du, natürlich. In der GOSt natürlich auch.

  • Die Postlaufzeit beträgt da im übelsten Fall bis zu zwei Wochen, weil die Post erst gesammelt zur Frankiermaschine in die Kreisverwaltung geschickt wird.

    Das gibt's doch nicht! Ihr habt als BK keine eigene Frankiermaschine in der Schule?!?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • "Echt krass" :( ! An manchen Tagen schicken wir mehrere hundert Briefe 'raus (insbesondere im März, wenn die Aufnahmebescheide fürs neue Schuljahr verschickt werden). Finde ich unvorstellbar, dass diese ganze Post erst an den Landkreis geschickt werden müsste, um dann dort frankiert und versendet zu werden. Was für ein unnötiger Zwischenschritt!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Finde ich unvorstellbar, dass diese ganze Post erst an den Landkreis geschickt werden müsste, um dann dort frankiert und versendet zu werden. Was für ein unnötiger Zwischenschritt!

    Die Briefe sind alle schon kuvertiert und die Kreisverwaltung befindet sich schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite. Da wandert dann der ganze Stapel Briefumschläge zur Kreisverwaltung und wird dort dann in die Frankiermaschine geladen.

  • Die Briefe sind alle schon kuvertiert und die Kreisverwaltung befindet sich schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite. Da wandert dann der ganze Stapel Briefumschläge zur Kreisverwaltung und wird dort dann in die Frankiermaschine geladen.

    Trotzdem völlig unnötig in meinen Augen, sowohl vom Zeitaufwand (du schriebst ja weiter oben, dass dadurch die Postlaufzeit im "worst case" bis zu zwei Wochen betrage) als auch vom Personalaufwand her! Warum kann man als Schulträger denn einer großen Schule nicht eine Frankiermaschine hinstellen und fertig ist die Laube? Na ja, so habt ihr wohl einen zusätzlichen Arbeitsplatz in der Kreisverwaltung geschaffen...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei unentschuldigten Fehlzeiten gibt es bei uns erstmal keine 6. Da Schulen pädagogische Einrichtungen sind, wird zuerst der Schulsozialarbeiter eingebunden, danach die Eltern bei minderjährigen Schülern.

    Erst wenn das nichts nutzt wird mit Paragraphen und Noten reagiert.

    Zum Ursprungsthema: Das digitale Klassenbuch steht bei uns auf der Kippe, da Kollegen mit privaten Endgerät eingetragen haben und dienstliche bei uns noch nicht vorhanden sind (außer 5 PCs für 120 Kollegen)

  • Wie sieht es bei den marktführunden Produkten eigentlich mit der Möglichkeit von Backups aus? Ich denke da an so Dinge wie

    • Muss/kann man als Schule selbst Backups z.B. von WebUntis anfertigen und bei Bedarf zurückspielen?
    • Kann man den Hersteller diesbezügliche anschreiben/beauftragen? Wenn ja, hat jemand Erfahrungen, wie lange das Zurückspielen von Backups in diesem Zusammenhang dauert? Wie hoch sind die Kosten?
    • ...

    Ich würde mich freuen, wenn Ihr Eure Erfahrungen hier teilen könntet. Bei uns steht WebUntis deshalb nämlich gerade leicht auf der Kippe, obwohl das Kollegium dem Digitalen Klassenbuch von WebUntis durchaus positiv gegenüber steht.

  • Kris24 sollte dazu etwas schreiben können, da ihre Schule bereits seit einigen Jahren mit wie ich meine WebUntis als digitalem Klassenbuch arbeitet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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