Korrekturwahn an unserer Schule

  • Du hast die Anweisungen dazu schriftlich in Form irgendwelcher Fachschaftsbeschlüsse. Kannst du die mir mal bitte zukommen lassen, damit ich sehen kann, wie sowas formuliert ist und wieso die Mehrheit der Fachschaft da mitzieht.

    Die Anweisung ist nur knapp sinngemäß folgende:

    "Die Kopfrechentests sind ein Ritual an unserer Schule und werden deshalb jede oder jede zweite Woche geschrieben. In der Woche, in der kein Test geschrieben wird, soll für die Tests geübt werden." Da diese Anweisung schon viele Jahre alt ist, habe ich sie im genauen Wortlaut nicht mehr gefunden.

  • Ihr beschäftigt euch das ganze Jahr nur mit Tests und dem üben dafür? Was für ein bescheuertes „Ritual“. Sehr verwunderlich, dass die Eltern nicht meckern. Ich würde bei meinem Sohn bei solchen Arbeitsweisen schon an höherer Stelle eine Beschwerde einlegen.


    Du hast schon viele Tipps bekommen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Mach den Blödsinn nicht mit und versuche wegzukommen.

  • Wealth

    Aber eines möchte ich doch noch wissen. Diese Zustände haben Eltern und KuKs über Jahre hingenommen? Sind keine Beschwerden bei der BezReg aufgelaufen? Und falls doch, haben die Überwachungssysteme komplett versagt?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wealth

    Aber eines möchte ich doch noch wissen. Diese Zustände haben Eltern und KuKs über Jahre hingenommen? Sind keine Beschwerden bei der BezReg aufgelaufen? Und falls doch, haben die Überwachungssysteme komplett versagt?

    Ich wüsste nicht, dass sich darüber jemand "offiziell" beschwert hat. Das sind dann Momentaufnahmen, in denen die Schüler nicht wahrhaben wollen, dass man für eine 5 minus 24 von 40 Punkte holen muss.

    Ich denke, dass den Eltern dieses "Ritual" sehr gut verkauft worden ist.

  • Ich würde mir nicht in dem Maß in meinen Unterricht reinreden lassen.

    Zwingen kann dich sicherlich niemand dazu (solche Konferenzbeschlüsse kann man auch kassieren lassen, wenn man richtig auf Krawall aus ist)!


    Bei deiner genannten Anzahl an Korrekturen ist das mit einem erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand verbunden, der für sinnvollere Tätigkeiten aufgewendet werden könnte. :)

  • Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten ist per Erlass geregelt, aber Tests darf man schreiben, so viel man möchte. Aber Achtung: Sie dürfen nicht zensiert werden. Zumindest in Niedersachsen. Ich weiß, dass sich viele Schulen darum nicht scheren, trotzdem ist das Zensieren eines Tests nicht erlaubt. Das hat mir die Rechtsabteilung der Schulbehörde bestätigt.


    Abseits davon: Gibt es einen Fachkonferenzbeschluss, wie viele Tests in einem Halbjahr geschrieben werden sollen? Vermutlich nicht. Dann musst du dich überhaupt nicht daran halten. Nur, weil es ein "Ritual" ist, wird es nicht rechtsverbindlich. Du kannst es einfach lassen und niemand kann dir etwas vorwerfen. Vom kollegialen Druck spreche ich da nicht, der steht auf einem anderen Blatt.

  • Abseits davon: Gibt es einen Fachkonferenzbeschluss, wie viele Tests in einem Halbjahr geschrieben werden sollen? Vermutlich nicht. Dann musst du dich überhaupt nicht daran halten. Nur, weil es ein "Ritual" ist, wird es nicht rechtsverbindlich. Du kannst es einfach lassen und niemand kann dir etwas vorwerfen. Vom kollegialen Druck spreche ich da nicht, der steht auf einem anderen Blatt.

    Genau das meinte ich. Selbst wenn ein solcher Beschluss vorliegt, ist dieser nicht bindend. Wenn ich daran denke, was bei uns schon alles über Konferenzbeschlüsse/Fachkonferenzbeschlüsse beschlossen wurde ... da lacht man eine Runde drüber und ignoriert sie.

  • Das ist spannend, sowas höre ich zum ersten Mal. Ist das eine Definitionsfrage, was man unter "Tests" und unter "zensieren" versteht?

    Ich auch. Habe ich noch nie gehört, dass man bspw. Vokabeltests nicht benoten darf.


    In dem Zusammenhang hier ein Auszug aus einer Broschüre des nds. Philologenverbandes von 2019 (zu finden unter http://www.phvn.de/wp-content/…/PHVN-Schulrecht-2019.pdf :(

    "Neben den Klassenarbeiten und Klausuren (der Oberstufe) sind kurze schriftliche Leistungskontrollen, sog. „Tests“, zulässig. Sie bieten den Vorteil, schnell einen überschaubaren Bereich abzuprüfen und sind auch unangekündigt möglich. Das VG Braunschweig hat in einer Entscheidung sehr treffend herausgestellt, dass diese Tests eigentlich dem mündlichen Abfragen eines Schülers entsprechen – nur dass nicht erst ein Schüler, dann der nächste, dann der übernächste usw. abgefragt wird, sondern es werden in einem Durchgang alle Schüler gleichzeitig abgefragt, was natürlich viel effektiver ist. Aber weil solche Tests einem mündlichen Abfragen entsprechen, geht die Note in die mündliche Note mit ein, selbst wenn in ihnen das eine oder andere Wort geschrieben wird."


    Merkwürdig Eliza100 , dass du dahingehend eine andere Auskunft von der RLSB erhalten hast!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Dass Tests in NDS nicht bewertet werden, ist /war auch die Lehre im Ref am Gym (2012-14). auch mit Quelle, aber meine Refsachen habe ich nicht mehr.
    Sternchen bzw. Smilies waren aber ein zugelassener Kompromiss, um den SuS eine Rückmeldung zu geben.

    Finde ich wirklich interessant! Ich kenne es tatsächlich aus den verschiedensten Schulformen (natürlich BBS, aber auch Gymnasium, Oberschulen, IGS,...) insbesondere für den Englischunterricht nur so, dass Tests - z. B. Vokabel- oder Multiple Choice-Tests - wie oben vom Philologenverband beschrieben, bewertet/benotet werden, aber dann natürlich nicht zu den "schriftlichen Leistungen" zählen, sondern in die mündliche Note eingehen. Ich habe auch im Referendariat nichts anderes dazu gehört (wobei das ja nun schon 20 Jahre her ist). Muss dringend mal bei unseren jüngeren KuK und/oder unseren derzeitigen Refis nachfragen, ob ihnen irgendwas dahingehend bekannt ist!


    Kann unser niedersächsicher Rechtsexperte Seph dazu vielleicht noch etwas sagen?


    Falls eine Benotung solcher Tests wirklich nicht zulässig sein sollte, würde ich das nämlich unbedingt in unserer nächsten Fremdsprachen-Teamsitzung im neuen Schuljahr mal auf die Tagesordnung bringen wollen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    das steht auf der selben Ebene wie die "plus" und "minus", die bei Klassenarbeiten in NDS auch nicht zulässig sind. Schreibt man halt in Klammer als Hinweis für die spätere Notenbildung oder im Notenheft.
    Der Gedanke von "Druckfreiheit im Lernprozess" ist nett, führt aber eher dazu, dass die Transparenz nicht gewahrt wird. Meine Ausbildungslehrerin hat einfach ein Kringelsystem gehabt ++ / + / o / - / -- (war auch das vom Seminar), das 5er-System ist Absicht, damit es keine Noten sehen lässt.
    Ach, die guten Erinnerungen an dieses super inkonsequente System.

  • Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten ist per Erlass geregelt, aber Tests darf man schreiben, so viel man möchte. Aber Achtung: Sie dürfen nicht zensiert werden. Zumindest in Niedersachsen. Ich weiß, dass sich viele Schulen darum nicht scheren, trotzdem ist das Zensieren eines Tests nicht erlaubt. Das hat mir die Rechtsabteilung der Schulbehörde bestätigt.

    Wie so oft: Das stimmt so pauschal nicht und mich würde wundern, wenn die Rechtsabteilung der Landesschulbehörde das in dieser Pauschalität bestätigt hätte. Dafür reicht bereits ein Blick in die Kerncurricula der einzelnen Fächer und Schulformen. In diesen ist jeweils - nicht einmal abschließend - beschrieben, welche Formen von Leistungen zu Beurteilung der Gesamtleistung herangezogen werden dürfen.


    Nur mal beispielhaft an den Kerncurricula für Mathematik:


    Zu sonstigen Leistungen (und andere fachspezifische Leistungen) zählen z. B.:

    (....)

    mündliche Überprüfungen und kurze schriftliche Lernkontrollen

    (....)

    Die Ergebnisse schriftlicher Lernkontrollen und die sonstigen Leistungen, die sich aus mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zusammensetzen, gehen zu etwa gleichen Teilen in die Zeugnisnote ein. Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z. B.:

    (...)

    Kurze mündliche oder schriftliche Überprüfungen (z. B. von Verfahren, Regeln und Routinen)

    (...)


    Im KC für die Sek I an Gesamtschulen wiederum fehlt ein solcher Passus tatsächlich. Auch dort wird aber darauf abgestellt, dass zu den sonstigen Leistungen z.B. das Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen gehört. Ich sehe keine Einschränkung, dass diese nur beobachtet und nicht auch individuell dokumentiert und eingereicht werden dürfen.


    Ergänzung: Auch das MK selbst spricht explizit von dieser Möglichkeit, auch bereits in der Primarstufe:


    Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch schriftliche und mündliche Hinweise der Lehrkraft gewürdigt. Hinzu kommen je nach Entwicklungsstand kurze schriftliche Lernkontrollen. Die Auswertung der Lernkontrollen bildet eine Grundlage für die Zeugnisse sowie für die weitere individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers.

  • Da das oben vlt. etwas scharf formuliert war, versuche ich noch einmal aus einer anderen Richtung heranzugehen. Meiner Meinung nach liegt hier ein Missverständnis vor, welches durch die synonyme Verwendung sehr ähnlicher Begriffe - die aber nicht synonym sind - befeuert wird. Das MK ist uns dabei leider keine große Hilfe, da diese Verwechslungsgefahr geradezu heraufbeschworen wird.


    In Niedersachsen wird sehr genau zwischen den schriftlichen Leistungen und den mündlichen bzw. sonstigen fachspezifischen Leistungen und den zugehörigen Lernkontrollen unterschieden. Die schriftlichen Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen und teilen sich noch einmal auf in die bewerteten schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten bzw. Klausuren) und die nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten (z.B. vorbereitende Übungsklausuren). Nur die bewerteten schriftlichen Arbeiten sind für den Teilaspekt der schriftlichen Leistungen heranzuziehen.

    (vgl. u.a. RdErl. d. MK "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen").


    Möglicherweise setzt an der Unterscheidung zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten das Missverständnis an, man dürfe keine kurzen Tests bewerten. Die kurzen schriftlichen Lernkontrollen, die die KCs teilweise explizit erwähnen, gehören aber gerade nicht zum Teilbereich der schriftlichen Leistungen, sondern zu den sonstigen fachspezifischen Leistungen. Diese dürfen m.M.n. - und sollen laut KCs ja auch - zur Bewertung dieses Teilbereichs herangezogen werden. Sie dürfen hingegen nicht zur Bewertung der schriftlichen Leistungen dienen.

  • Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten ist per Erlass geregelt, aber Tests darf man schreiben, so viel man möchte. Aber Achtung: Sie dürfen nicht zensiert werden. Zumindest in Niedersachsen. Ich weiß, dass sich viele Schulen darum nicht scheren, trotzdem ist das Zensieren eines Tests nicht erlaubt. Das hat mir die Rechtsabteilung der Schulbehörde bestätigt.


    Abseits davon: Gibt es einen Fachkonferenzbeschluss, wie viele Tests in einem Halbjahr geschrieben werden sollen? Vermutlich nicht. Dann musst du dich überhaupt nicht daran halten. Nur, weil es ein "Ritual" ist, wird es nicht rechtsverbindlich. Du kannst es einfach lassen und niemand kann dir etwas vorwerfen. Vom kollegialen Druck spreche ich da nicht, der steht auf einem anderen Blatt.

    Vorgabe ist, jede oder jede zweite Woche einen Test zu schreiben. Für mich umfasst diese Aussage somit Zahlen, auch wenn sie nicht explizit genannt werden.

    Übersetzt heißt das: 10 oder 20 Tests im Halbjahr.

    Zudem mischen sich allzugern Klassenlehrer in die Notenvergabe ein und fragen: "Kannst du die Note geben, wenn du NUR 4 Tests im Halbjahr geschrieben hast?"

    Das hatte ich weiter unten aber auch schon geschrieben.

  • Nochmal: Was soll denn der Schwachfug mit den Noten?? Sobald die vorgeschriebene Zahl an schriftlichen Leistungen vorliegt, reichen 3 oder 4 "mündliche" Noten pro Halbjahr, um eine belastbare Zeugnisnote zu bilden. Zumindest ist das in allen Schulen des Landes so, anscheinend bis auf (d)eine.

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