Herausgabe der privaten Telefonnummer - Verpflichtung?

  • Vollkommen übertrieben. Gebe seit Jahren meine Mobilnummer meinen Klassen und hatte noch nie irgendwelche n Ärger oder oft Schüleranrufe. Stehe auch noch im Telefonbuch.


    Ob es an Grundschulen/ Gymnasien mit Helikoptereltern anderes als am BK ist, kann ich nicht beurteilen.


    Trotzdem würde es mich ärgern, wenn ein Kollege ungefragt meine Nummer weitergibt, auch wenn ich da relativ offen mit umgehe.

    Ich habe auch 18 Jahr lang meine Festnetznummer (nicht die Handynummer, die ist für mich persönlich "privater") an die SuS und Eltern meiner BFS-Klasse 'rausgegeben und hatte damit nicht ein einziges Mal irgendwelche Probleme. Dieses Schuljahr ist das erste, wo ich die Nummer noch nicht 'rausgegben habe. Das lag aber daran, dass ich dies am ersten Schultag vergessen habe ;) .


    Dass Telefonnummern von Lehrkräften von KuK oder dem Sekretariat weitergegeben wurden, ist allerdings bisher in meinem Kollegium noch nicht passiert. Wenn ich mal eine Nummer weitergegeben habe, dann nur nach Aufforderung durch die betreffenden Kolleg*innen während des Distanzunterrichts (ja, da haben mir tatsächlich zwei Lehrkräfte, die in meiner Klasse unterrichteten, explizit gesagt: "Bitte gib' meine Festnetz- und/oder Handynummer an deine Schüler*innen weiter, wenn sie danach fragen.", und haben ihre Nummern auch per Mail und "Moodle" an alle SuS 'rausgegeben).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Für viele meiner älteren Kollegen war es völlig selbstverständlich, ihre privaten Telefonnummer (mobil und Festnetz) rauszugeben, da sie noch nie schlechte Erfahrungen damit gemacht hatten. Ich wurde sehr schief angeschaut als ich selbst beim Wandertag den Schülern nicht meine Handynummer geben wollte. Was sei denn wenn was passiert usw. Dann wissen die Kinder wo ich zu finden bin (zentrales Kaffee im Zoo). Und solange ich kein Diensthandy bekomme, bleibt das so. Die Kollegen glaubten ernsthaft, die Schüler würden die Nummern nach dem Wandertag löschen 🤣 Monate später wunderten sie sich dann über die Anrufe von Eltern auf ihrem Handy. Bei uns hat sogar das Sekretariat meine private Nummer den Eltern gegeben. Einmal, war denen überhaupt klar, dass man das nicht wollen könne. Ich habe da ein bisschen ungehalten drauf reagiert… Darauf hin wurde das thematisiert und genau beachtet wie die Kollegen das haben wollen. Die Hemmschwelle bei Lehrern privat anzurufen ist offenbar stark gesunken.

  • Die Hemmschwelle bei Lehrern privat anzurufen ist offenbar stark gesunken.

    Meine Erfahrung dazu: yes.

    Meine Eltern, Direktor Gymnasium, Lehrerin Grundschule, standen beide schön im kleinstädtischen Telbuch und in all den Jahren (80er, 90er) hat so gut wie nie jemand angerufen. Ich selbst kann mich an keinen einzigen Anruf erinnern.

    Telefonieren war damals auch noch eine ernste Sache ;)

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ich gebe schon immer meine private Nummer raus. Ich habe bisher noch nie schlechte Erfahrungen gemacht. Es gibt sicherlich auch genug Gegenbeispiele. Aber es ist sicherlich nicht der Regelfall, dass die Weitergabe einer Nummer zu Telefonterror führt.

  • Die Hemmschwelle bei Lehrern privat anzurufen ist offenbar stark gesunken.

    Mag sein, dass das in allgemeinbildenden Schulen so ist. Ich kann ja nur aus BBS-Sicht berichten und da waren Anrufe auf meiner Festnetznummer von SuS und Erziehungsberechtigten meiner Klasse zwischen Sommer 2003 und Sommer 2022 wirklich ganz selten. Ausnahme waren die Zeiten der Schulschließungen; da waren es ein paar Anrufe mehr, aber hielt sich auch in Grenzen (max. ein Anruf pro Woche).


    Nichtsdestotrotz finde ich, es sollte jede Lehrkraft mit der Herausgabe an die Schule, an SuS und Eltern usw. so handhaben, wie es ihr beliebt. Wer das nicht möchte: Dann eben nicht. Und dass KuK eine Nummer ungefragt weitergeben, sollte unterbleiben.

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  • Aber es ist sicherlich nicht der Regelfall, dass die Weitergabe einer Nummer zu Telefonterror führt.

    Die Frage, ab wann man solchen als ebendiesen empfindet und natürlich die Frage der Schüler- und Elternschaft.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

    Einmal editiert, zuletzt von laleona ()

  • Wir haben folgende Erfahrung: über zwei Jahre lang regelmäßig nächtliche Anrufe zwischen 1 und 3… auch wochentags! Alter nach Stimme ca 15, Hintergrund Großraumdisko. Irgendwann haben die vergessen ihre Rufnummer zu unterdrücken. Da wirklich unsere Nerven blank lagen, bin ich damit zur Polizei. Angeblich könnten sie nichts machen. Habe dann dem örtlichen Polizeibeamten die Nummer gegeben und wie durch Magie gab es nie wieder Anrufe… seit dem geht keine Nummer mehr raus.

  • Wir haben folgende Erfahrung: über zwei Jahre lang regelmäßig nächtliche Anrufe zwischen 1 und 3… auch wochentags! Alter nach Stimme ca 15, Hintergrund Großraumdisko. Irgendwann haben die vergessen ihre Rufnummer zu unterdrücken. Da wirklich unsere Nerven blank lagen, bin ich damit zur Polizei. Angeblich könnten sie nichts machen. Habe dann dem örtlichen Polizeibeamten die Nummer gegeben und wie durch Magie gab es nie wieder Anrufe… seit dem geht keine Nummer mehr raus.

    Die Polizei kann die Nummer auch bei unterdrückten Rufnummern feststellen. Auch Rettungsdienste sehen beispielsweise die Nummer auch bei unterdrückter Nummer. Ggf. hilft ein Anwalt die Polizisten zu motivieren. Spätestens nach einer Woche Strafanzeige erstatten. Nachdem der Täter ermittelt wurde, sollte man sicherlich auch über die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen nachdenken.


    Aber das wird trotzdem nicht der Normalfall sein.

  • Es ist doch völlig unerheblich, wer wie oft von wem angerufen wird. Über die Herausgabe der Telefonnummer hat nur die Inhaberin selbst zu entscheiden.

  • Es ist doch völlig unerheblich, wer wie oft von wem angerufen wird. Über die Herausgabe der Telefonnummer hat nur die Inhaberin selbst zu entscheiden.

    Es ist nun aber passiert. Die Einsicht ist auch da und die Person hat ihr Möglichstes getan, um den Schaden abzuwenden. Was genau ändert eine Dienstaufsichtsbeschwerde daran, außer schlechte Stimmung im Kollegium??

    • Offizieller Beitrag

    Es ist nun aber passiert. Die Einsicht ist auch da und die Person hat ihr Möglichstes getan, um den Schaden abzuwenden. Was genau ändert eine Dienstaufsichtsbeschwerde daran, außer schlechte Stimmung im Kollegium??

    Ich denke, da werden wir uns im Kreis drehen. Daher würde ich empfehlen, diese Diskussion bzw. die Haltung des Gegenübers einfach einmal so stehen zu lassen und nicht weiter darauf einzugehen. Die Argumente sind soweit ausgetauscht - einschließlich der Frage, ob sich ein auf das reale Leben übertragenes Verhaltensmuster eher hinderlich auf Einladungen zu Grillabenden auswirkt...

  • Ich denke, da werden wir uns im Kreis drehen. Daher würde ich empfehlen, diese Diskussion bzw. die Haltung des Gegenübers einfach einmal so stehen zu lassen und nicht weiter darauf einzugehen. Die Argumente sind soweit ausgetauscht

    Das könnte eine schöne Signatur sein, sie passt unter viele Freds. :top:

  • Eine Kollegin hat neulich einfach die Telefonnummer einer Schülerin von mir an die Eltern einer Schülerin von ihr weitergegeben. Es ging um eine "Auseinandersetzung" zwischen den Mädchen. "Meine" Eltern wurden von den anderen Eltern völlig unvorbereitet attackiert. Es war eigentlich nur eine Bagatelle, die sich dann ganz schön hochschaukelte. Fand ich auch nicht in Ordnung, dass sie die Nummer herausgegeben hat. Ich wusste davon nichts.

  • Ich denke, da werden wir uns im Kreis drehen. Daher würde ich empfehlen, diese Diskussion bzw. die Haltung des Gegenübers einfach einmal so stehen zu lassen und nicht weiter darauf einzugehen. Die Argumente sind soweit ausgetauscht - einschließlich der Frage, ob sich ein auf das reale Leben übertragenes Verhaltensmuster eher hinderlich auf Einladungen zu Grillabenden auswirkt...

    Ich gebe Dir Recht. Es interessiert mich nur, wie O. Meier und brasstalavista diese Situation im Kollegium gelöst hätten. Ob beide die Einladung zum Grillfest mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde tatsächlich beantwortet und gleichzeitig eine Rechnung für den Nummernwechsel beilegt hätten.

  • Wenn die Täterin die Kosten für die neue Nummer übernähme, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde gar nicht notwendig. Deshalb wäre mein erstes Angebot, auf weitere Maßnahmen zu verzichten, wenn die Täterin den Schaden behebt. Grillen finde ich nach wie vor nicht adäquat.

  • Es ist nun aber passiert.

    Eben.

    Die Einsicht ist auch da

    Davon weiß ich nichts. Woraus schließt du das?

    die Person hat ihr Möglichstes getan, um den Schaden abzuwenden.

    Nein. Wir wissen nur, dass sie die Schülerin gebeten habe, die Nummer zu löschen. Kann sie sicherstellen, dass die Nummer wirklich gelöscht wurde, dass sie nicht irgendwohin weitergegeben wurde, dass sie nicht in irgendeinem (Cloud)-Backup des Handys oder einer Anrufliste doch noch auftaucht?



    Was genau ändert eine Dienstaufsichtsbeschwerde daran, außer schlechte Stimmung im Kollegium??

    So gesehen kann man sich Strafen, Ordnungsmaßnahmen und ähnliches komplett sparen. Die Tat ist ja geschehen. Da kann man ganz ernsthaft drüber nachdenken. Dass Strafandrohungen nur bedingt abschrecken, weiß man auch. Insofern.


    Ein anderes Beispiel: Es wurde mal ein Lichtbild von einer außerunterrichtlichen Aktivität, das mich zeigte, auf der Web-Präsenz der Schule veröffentlicht. Mein Hinweis an die Verantwortliche, dass ich das nicht möchte, wurde damit gekontert, dass ich dann wohl noch eine Einverständniserklärung unterschreiben müsse. Ich erwiderte, dass ich das so etwas von überhaut nicht müsste, dass ich keine Lust auf völlig dämliche Diskussionen hätte und dass das Veröffentlichen ohne Einwilligung bereits eine Straftat darstelle, deren Verfolgung meinerseits nun nicht mehr ausgeschlossen werde. Ich habe dann eine recht knappe Frist zur Entfernung gesetzt und — Puff — die Sache erledigte sich flux.


    Die Stimmung war mir da nicht so wichtig, meine war durch die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte jetzt auch nicht so auf dem höchsten Level.


    Ich wurde nicht zum Grillen eingeladen. Dafür habe ich dort (mal wieder) gelernt, dass das Berufen auf die Rechtslage furchtbar einfach und furchtbar wirksam ist. Insofern.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Passiert dir eigentlich nie ein Fehler?

    Ja, mir passieren nie Fehler. Wenn, dann begehe ich welche. Ich habe durchaus schon falsche Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf andere hatten. Dafür muss ich einstehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • So gesehen kann man sich Strafen, Ordnungsmaßnahmen und ähnliches komplett sparen. Die Tat ist ja geschehen. Da kann man ganz ernsthaft drüber nachdenken. Dass Strafandrohungen nur bedingt abschrecken, weiß man auch. Insofern.

    Es ist die Frage, wie man auf ein Fehlverhalten angemessen reagiert. Was ist, wenn die Lehrkraft dich auf dem privaten Lehrerparkplatz zuparkt? Oder womöglich ihren Biomüll in die Restabfalltonne wirft?


    Früher hat man solche Dinge gelöst, indem man einfach miteinander gesprochen hat. Man hat Verständnis für den anderen aufgebracht und solche Probleme einfach gelöst. Wenn man sich scheiße Verhalten hat, gab es am nächsten Tag eine Schokolade, eine Flasche Wein oder sogar eine Essenseinladung als Entschuldigung. Dann war alles wieder gut und man konnte miteinander arbeiten.


    Wenn gleich mit dem Hammer bei Kleinigkeiten kommt, mag einem das vielleicht erst einmal befriedigen. Es führt aber sicherlich nicht zu einem angenehmen Betriebsklima und schadet am Ende allen. Wenn Kollege Meier dann nämlich beim nächsten Mal einen Fehler macht, wird sich der Kollege sicherlich gerne revanchieren.

  • Da ist eventuell die Frage, ob die Herausgabe einer fremden Tekefonnummer eine Kleinigkeit ist. Bei uns hat jeder Kollege die aktuelle Liste mit allen Adressen und Telefonnummern. Jedes Jahr bittet derselbe Kollege darum, dass sie zum dienstlichen Gebrauch verschickt wird. Und jedes Mal wird noch einmal ausdrücklich gesagt, dass die Daten der anderen nicht weitergegeben werden dürfen.

    Ich selbst bin (Ergänzung: im Privaten) schon jedes Mal sauer, wenn es jemand nicht schafft einen E-Mailverteiler anzulegen, bei dem nicht jeder alle E-Mailadressen sehen kann.


    Und im obigen Fall mit der Telefonnummer sind möglicherweise noch weitere Familienmitglieder betroffen, die überhaupt nichts mit der Schule zu tun haben. Da wird vielleicht ständig der Partner im Homeoffice gestört oder ähnliches.


    Dienstaufsichtsbeschwerde wäre mir auch zu viel, aber nur den Schüler zu bitten, die Nummer wieder zu löschen, klingt für mich auch nicht nach einer überzeugenden Lösung.

  • Für Klassenfahrten und Wandertage habe ich über https://www.satellite.me/zweitnummer-fuer-lehrer

    eine zweite Nummer angeschafft. Kostet nichts, bin ich im Forum mal drauf aufmerksam geworden.

    Nach der Fahrt oder dem Wandertag wird die Nummer ausgeschaltet und ist dann über viele Monate nicht erreichbar.


    Damit bin ich auf Fahrten erreichbar und habe auf keinen Fall irgendeinen Telefonterror. Beides gibt mir ein gutes GEfühl.

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