? Verfügbarkeit an unterrichtsfreien Tagen

  • Hast du denn normalerweise Montag frei oder Onlinekurse? Das würde für mich rein vom Bauchgefühl her schon einen Unterschied machen. Klar kann man Onlinekurse auch aus dem Urlaub heraus geben, aber grundsätzlich ist es dann halt ein Arbeitstag, an dem man ggf. auch in Präsenz gefordert sein kann.

    An komplett freie Tage ranzugehen, finde ich dagegen auch etwas unglücklich.



    Lösen lässt es sich wahrscheinlich am besten, indem man selbst jemanden findet, der netterweise einspringt.

  • Der Lehrerrat NRW informiert:


    "Zunächst ist festzustellen, dass die Ferienzeit nicht gleich zu setzen ist mit der Urlaubszeit. Auch Lehrkräfte haben wie alle übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Diese sind in den Ferien zu nehmen."


    Dürfte in anderen Bundesländern ähnlich lauten.


    Ist ja nett, wenn eine Schulleitung eure Vertretungseinsätze um euren Urlaub drumrumplant aber halt nicht seine/ihre Pflicht.

  • Ist ja nett, wenn eine Schulleitung eure Vertretungseinsätze um euren Urlaub drumrumplant aber halt nicht seine/ihre Pflicht.

    Das hat keiner gesagt oder verlangt.


    Dass der TE nicht angekündigt hat wegzufahren war unklug, ja, aber prinzipiell ist das kein Problem.

  • An unserem BK sind unterrichtsfreie Tage trotz voller Stelle absolut üblich. Manche wünschen sich das so, andere wünschen sich eine Verteilung über die Woche. Man muss hier aber folgendes bedenken: Auch wenn die Tage unterrichtsfrei sind, hat der/die TE eine volle Stelle mit 41 Stunden bzw. 41+Vorarbeit für die Ferien. Heißt also im Klartext: die Stunden müssen irgendwann gemacht werden. Da finde ich 2 volle Tage Urlaub schon wirklich nicht wenig. Pro Ermäßigungsstunden müssen am BK 1,6 Zeitstunden erbracht werden. Am WBK noch mehr, da weniger Deputat. Und dabei sind die Ferienzeiten noch nicht mitberücksichtigt.


    Ansonsten ist ja schon alles gesagt. Ist ungeschickt, dass Du nicht vorher gefragt/Bescheid gesagt hast. Nun bleibt Dir nichts anderes übrig, als jemandem zum Tausch zu suchen oder eben den Urlaub zu stornieren.

  • Unter Anderem deswegen bin ich mittlerweile (als ÖPR) dagegen, KuK unterrichtsfreie Tage einzuplanen. Wer mehr als 14 Stunden unterrichtet, kommt jeden Tag. Fertig. Braucht man diese KuK dann doch mal an einem unterrichtsfreien Tag, hat man laufend Diskussion. Und ausbaden dürfen es dann diejenigen KuK, die keinen unterrichtsfreien Tag haben, denn diese sind ja ohnehin an der Schule... Ich finde das ungerecht.


    Zum konkreten Fall: Ich denke hier kommt es drauf an, wie sich die TE sonst so gibt. Jemandem, der sehr engagiert ist und ggf. auch mal bereit ist Zusatzaufgaben zu übernehmen, wird dieser Faux-Pas vielleicht eher zugestanden als Jemandem, der sich grundsätzlich gegen alles sträubt.


    (Ich hatte das Problem schon einmal so ähnlich. Ich hatte durch eine glückliche Fügung an einem Freitag keinen Unterricht und bin dann spontan am Donnerstag Abend ins Altmühltal zum Wandern gefahren. Freitag morgen bekomme ich einen Anruf, ob ich in einer Klasse einspringen kann... Ja, da war ich halt 500km weit entfernt...Sprich, ging nicht. Da gab's einen Einlauf vom SL höchstpersönlich...)

  • Wer mehr als 14 Stunden unterrichtet, kommt jeden Tag. Fertig. Braucht man diese KuK dann doch mal an einem unterrichtsfreien Tag, hat man laufend Diskussion. Und ausbaden dürfen es dann diejenigen KuK, die keinen unterrichtsfreien Tag haben, denn diese sind ja ohnehin an der Schule... Ich finde das ungerecht.

    Damit würdest du in Niedersachsen (und sicherlich auch in anderen Bundesländern) gegen den Teilzeiterlass verstoßen. Dieser sagt ausdrücklich, dass bei einer Stundenreduzierung um ein Drittel mindestens ein unterrichtsfreier Tag zu gewähren ist. Zudem ist es für KuK, die kleine Kinder haben, wichtig, dass sie sich auf die vereinbarten freien Tage verlassen können, da Kinder nicht mal eben so wegorganisiert werden können.

  • Ich merke, dass das Problem ganz schön schulformspezifisch ist. Allein die Tatsache, dass man bei einer Vollzeitstelle nur an zwei Tagen in der Schule ist, finde ich hochgradig ungewöhnlich.

    Bei uns sind Tage, an denen man keine Unterrichtsverpflichtung hat, immer unterrichtsfreie Zeit. Ausnahmen davon sind Termine, die das gesamte Kollegium bzw. die gesamte Schule betreffen wie z. B. Elternsprechtag, pädagogische Konferenzen, Sport/Schwimmfest sowie Aufsichten bei Nachschreibklausuren der SII, die bei uns immer am Samstag stattfinden. Diese Termine sind aber bereits zum Schuljahresbeginn bekannt und stehen auch im Schulterminer. Wir vertreten falls erforderlich in Bereitschaftsstunden, die fest im Stundenplan ausgewiesen sind. Falls in Notfällen etwas anderes erforderlich ist, werden wir benachrichtigt.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ich merke, dass das Problem ganz schön schulformspezifisch ist. Allein die Tatsache, dass man bei einer Vollzeitstelle nur an zwei Tagen in der Schule ist, finde ich hochgradig ungewöhnlich.

    Das liegt daran wie beschrieben an Abi Online. Das ist definitiv nicht weniger Arbeit, wie die meisten Lehrkräfte sicherlich während der Distanzlernphasen gemerkt haben. Meine Schule hat diesen Bildungsgang leider nicht, ich würde gerne Abi Online mal unterrichten.


    Viele Wbks haben Unterricht nur Mo bis Do, das Deputat von 22 Stunden und auch das Deputat von 25 Stunden (Bildungsgang Absndrealschule) wird häufig an vier Tagen abgeleistet. Da sind Springstunden dann die absolute Ausnahme. Natürlich gibt es auch Schulen, die haben morgens und abends Unterricht, da können sogar massive Lücken entstehen.

  • Ja, ich werde dann versuchen zu tauschen, danke für die Einschätzungen.


    Ja, was soll ich das vorher anmelden.. hab ich ja. Antwort der Koordination: steht im Plan, dass in der Woche Nachklausuren sind, könnte dich treffen oder nicht.

    Ansage vom Chef war ja auch mal, dass man sich zu den üblichen Dienstzeiten bereit halten sollte und private Aktivitäten möglichst da nicht hin legen. Das finde ich schon recht frech und weit gefasst weil es bedeutet, dass man streng genommen private Aktivitäten nur mit 1-2 Tagen Vorlauf planen kann.


    Dieser Einstellung der SL folgend kommt es auch nicht gut, wenn man vorher sagt, dass man an den Tagen X, Y und Z nicht kann.


    Grundsätzlich finde ich es problematisch, wie diese Diskussion ja auch zeigt, dass man als Lehrer so abhängig ist von den Launen und persönlichen Präferenzen der SL: die eine versucht alles möglich zu machen und schiebt Stunden etc.

    Die andere blockt ohne Prüfung des Einzelfalls herrisch ab nach dem Motto: "Sie werden dafür bezahlt und haben eine Dienstpflicht." Und lässt bei Konferenzen öfter mal durchblicken, dass sie der Meinung ist, dass viele KuK Arbeitszeitoptimierung betreiben würden und dass man diesen KuK das nicht mehr durchgehen lassen werde.

  • Das liegt daran wie beschrieben an Abi Online. Das ist definitiv nicht weniger Arbeit, wie die meisten Lehrkräfte sicherlich während der Distanzlernphasen gemerkt haben. Meine Schule hat diesen Bildungsgang leider nicht, ich würde gerne Abi Online mal unterrichten.


    Viele Wbks haben Unterricht nur Mo bis Do, das Deputat von 22 Stunden und auch das Deputat von 25 Stunden (Bildungsgang Absndrealschule) wird häufig an vier Tagen abgeleistet. Da sind Springstunden dann die absolute Ausnahme. Natürlich gibt es auch Schulen, die haben morgens und abends Unterricht, da können sogar massive Lücken entstehen.

    So und so... man kann Wünsche angeben. So gibt es am WBK bei den 22h Deputat im Kern 4 Konstellation:


    1) Nur vormittags, Kolleg. Dann normaler Stundenplan wie an anderen Schulen auch, nur eben weniger Stunden (22 statt 25,5) zwischen 8 und 15 Uhr.

    2) Nur abends, Abendgymnasium. Ähnlich wie morgens, nur eben am Abend, zumeist zwischen 17 und 22 Uhr, kürzere Pausen, zumeist nur Montag-Donnerstag.

    3) Nur abends, Abi-Online: Präsenz nur an 2 Tagen in der Woche oder am Block (Freitagabend und Samstag), für die restlichen Stunden werden online Distanzaufgaben gestellt und die eingereichten Lösungen online korrigiert, 50% der Stunden in Präsenz.

    4) Mischung aus Kolleg und AG/AO: hier können teilweise erhebliche Freistunden auftreten.


    Bei AO muss man zwar nur selten den Weg zur Schule antreten und kann auch mal von unterwegs/langes WE Feedback geben und ist somit flexibel, AO hat aber auch erhebliche Nachteile:

    - starke Eigenmotivation/Zeiteinteilung nötig, sonst schiebt man die Aufgaben vor sich her und verdaddelt den Tag

    - starke Beanspruchung im Unterricht, denn die etwas entspannenderen Lesephasen etc. fallen auf die Distanzphase, d.h. im Unterricht wird viel besprochen, ausgewertet etc. was ständig an den Präsenztage eine hohe Aufmerksamkeit/Kraft fordert

    - man sieht das Kollegium selten und bekommt gefühlt auch das eine oder andere an Information gar nicht mit

    - Arbeitsbelastung hängt von der Klassengröße stark ab: in großen Klassen sitzt man entsprechend lange am Feedback-Schreiben


    Ein weiteres Grundproblem bei den WBKs ist die hohe Studierendenfluktuation, was man ja auch in den Nachschreibeterminen sieht. Fast nie sind alle zur Klausur da.. viele S kommen dann einfach nicht mehr, kein Kontakt, keine Info, keine Bücher zurück.


    Und, wie man hier sieht, schützt einen AO ja auch nicht davor, desöfteren zu Sonderterminen dennoch an anderen Tagen zur Schule zu kommen.

  • Er oder sie hat keine Unterrichtverpflichtung im Stundenplan, das ist nicht frei. Bescheuert ist allenfalls, dass du, state_of_Trance es für normal hältst, bei 75 Schulferienterientagen im Jahr, lange Wochenenden mit Reisen zu verplanen und nicht mal vorher nachzufragen, ob man gebraucht wird.

    Na ja, bei uns hat man z.B. als Teilzeitkraft Anspruch auf einen freien Tag. Der ist selbstverständlich dafür da, da Termine etc. hinzulegen. Und ob ich nun 3 Stunden beim Orthopäden sitze, oder den Tag in Buxtehude verbringe, kann doch der Schule egal sein. Ich könnte den Tag ja auch als Pflegetag für meine Eltern brauchen oder so.

    Was anderes ist es, wenn der Tag per se als Konferenztag deklariert ist, dann muss man sich da natürlich bereit halten. Aber auch hier gilt die Einladungsfrist von 1 Woche.

  • Ein weiteres Grundproblem bei den WBKs ist die hohe Studierendenfluktuation, was man ja auch in den Nachschreibeterminen sieht. Fast nie sind alle zur Klausur da.. viele S kommen dann einfach nicht mehr, kein Kontakt, keine Info, keine Bücher zurück.

    Ich glaube dieses unfassbare Kommen und Gehen ist etwas, was sich Kollegen aus Regelschulen sehr schwer vorstellen können. Und zur Nachklausur sind auch nicht unbedingt alle da. Gestern kam kackendreist einer in meinen Unterricht nach wochenlanger Abwesenheit da meine ckh zu ihm "ach schön, dann können Sie ja gleich die Klausur nachschreiben die ich für gestern angesetzt habe (das war bereits die Nachklausur). Da meinte er er wäre ja immer noch krankgeschrieben. Da habe ich ihn gebeten zu schreiben oder zu gehen. Dann ist er gegangen.

    Und das ist nur die Spitze des Eisberges.

  • Na ja, bei uns hat man z.B. als Teilzeitkraft Anspruch auf einen freien Tag. Der ist selbstverständlich dafür da, da Termine etc. hinzulegen. Und ob ich nun 3 Stunden beim Orthopäden sitze, oder den Tag in Buxtehude verbringe, kann doch der Schule egal sein.

    Ist es ihr auch, aber wenn sie dich braucht, musst du halt kommen. Facharzttermine sollte man daher auch für freie Tage angeben.

  • Ansage vom Chef war ja auch mal, dass man sich zu den üblichen Dienstzeiten bereit halten sollte und private Aktivitäten möglichst da nicht hin legen. Das finde ich schon recht frech und weit gefasst weil es bedeutet, dass man streng genommen private Aktivitäten nur mit 1-2 Tagen Vorlauf planen kann.

    Das ist ja so nicht ganz richtig. Du hast 12 Wochen im Jahr, die bereits Jahre vorher bekannt sind, in die Du Deinen Urlaub legen kannst. In der restlichen Zeit ist eben Dienstzeit je nach Schulform von Mo-Fr/Sa und evtl auch abends - je nachdem, wie die Schule organisiert ist. Will ich in innerhalb dieser Zeit weg, muss ich das vorher abklären. Bevor (!) ich buche.


    Finde ich eigentlich ziemlich einfach und gar nicht frech. Was soll denn die SL sonst machen, wenn sie nicht mal in diesen üblichen Dienstzeiten die Aufgaben verteilen kann, sondern jeden noch bitten muss?

  • Damit würdest du in Niedersachsen (und sicherlich auch in anderen Bundesländern) gegen den Teilzeiterlass verstoßen. Dieser sagt ausdrücklich, dass bei einer Stundenreduzierung um ein Drittel mindestens ein unterrichtsfreier Tag zu gewähren ist. Zudem ist es für KuK, die kleine Kinder haben, wichtig, dass sie sich auf die vereinbarten freien Tage verlassen können, da Kinder nicht mal eben so wegorganisiert werden können.

    Genauso ist es bei uns an der GS. Freier Tag ist freier Tag. Was die KuK sich dort für Termine hinlegen oder ob sie, wie jetzt vor dem langen WE in einen Kurzurlaub aufbrechen, ist ganz allein die Entscheidung der KuK. Lediglich SchiLF, die auf dem freien Tag liegen führen dazu, dass die KuK an ihrem freien Tag anwesend sind. Oder weil KuK selber anbieten bei Vertretungsengpässen Unterricht zu übernehmen, dies ist dann aber Mehrarbeit, die bei TZ ab der ersten Std. abgerechnet werden kann.

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