eAU und Lehrkräfte

  • Ab dem 1. Januar kommt ja die elektronische AU. In dem Artikel, den ich gerade las, stand, dass privat versicherte Menschen keine eAU abrufen können: https://www.heise.de/ratgeber/…ocket-newtab-global-de-DE


    Wie ist das denn bei unserem Dienstherrn? Ist der dazu in der Lage? Denn es gibt ja sowohl Angestellte als auch einige freiwillig gesetzlich versicherte Beamte?

    Gibt es da schon irgendwelche Hinweise?

  • Das wird lustig...

    Vor allem vor dem Hintergrund des Schulgesetzes, in dem steht, daß jede unentschuldigte Fehlstunde mit der Note „6“ zu werten ist und dem Lehrer da kein Spielraum zugestanden wird, wird das richtig lustig.


    Und ansonsten: Ich bin so ein gesetzlich versicherter Beamter. Mal gucken, was die SL da macht.

  • Da Beamte nicht arbeitsunfähig sondern Dienstunfähig werden können, erhalten Sie eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung.

    Das gilt auch für gesetzlich versicherte Beamte, da sie kein Krankengeld erhalten.

    Schüler erhalten auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sondern eine Schulunfähigkeitsbescheinigung.


    Demnach gibt es schon weiterhin Bescheinigungen...halt nicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für angestellte Kollegen.


    Die Schulleitungen in NRW sind in einer Mail von den Bezirksregierungen über das Vorgehen informiert worden.

    Die Bez.-Reg. kann auf die Daten zugreifen und die Schulen können eine Anfrage an die Bez.-Reg. schicken.

  • Schüler erhalten auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sondern eine Schulunfähigkeitsbescheinigung.

    Denk an die Azubis. :teufel:

    Außerdem holen sich auch unsere Vollzeitschüler reihenweise AUs, weil die Ärzte in der Gegend für Schulunfähigkeitsbescheinigungen Geld verlangen. AUs sind hingegen kostenlos zu bekommen.


    Als gesetzlich versicherter Beamter habe ich bei meiner letzten Krankheit auch eine ganz normale AU bekommen und fertig. Es gab kein extra Attest über eine Dienstunfähigkeit.

  • Es gab auch vor den Ferien eine Mail an die Schulen, dass es keine generelle Attestpflicht gibt.


    Nur bei (Nach-)Prüfungen (nicht Klausuren/Klassenarbeiten) sowie bei häufigem Fehlen über einen längeren Zeitraum bei Klassenarbeiten/Klausuren sowie wenn es begründete Zweifel an der Krankheit gibt.


    Alles andere ist nicht zulässig.

  • Es gab auch vor den Ferien eine Mail an die Schulen, dass es keine generelle Attestpflicht gibt.


    Nur bei (Nach-)Prüfungen (nicht Klausuren/Klassenarbeiten) sowie bei häufigem Fehlen über einen längeren Zeitraum bei Klassenarbeiten/Klausuren sowie wenn es begründete Zweifel an der Krankheit gibt.


    Alles andere ist nicht zulässig.

    Ach. Bei uns gibt es eine Attestpflicht bei jeder Klausur und wir sind von der SL angehalten, bei häufigem Fehlen oder einer besonderen Menge unentschuldigter Fehlstunden eine Attestpflicht zu verhängen. Das widerspricht ja etwas dem, was da wohl als Mail kam.

  • Generelle Attestpflicht ist ja auch was anderes als begründete Attestpflicht als Auflage nach einer pädagogischen Konferenz oder Teilkonferenz.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Deswegen haben die Schulleitungen diese Informationen jetzt per Dienstmail erhalten.

    Für rechtliche Bewertung sind Juristen und letztlich Gerichte zuständig. Die übergeordneten Dienstbehörden der Schulen können auch nur ihre jeweilige Interpretation davon kommunizieren, die oft genug falsch und vor allem bei jeder regionalen Abteilung anders ist. Für die nachgeordneten Schulen ist sie natürlich verbindlich. Für andere nicht.


    Bei uns gilt eine generelle Attestpflicht bei Fehlen bei Klausuren, auch "abgesegnet" von der zuständigen Behörde, ob das bei anderen auch möglich ist, muss im Zweifelsfall jeder selber rausfinden. Zu allem Überfluss können die Interpretationen sich natürlich auch ändern, wenn sich verantwortliches Personal ändert.


    Der rechtlichen Spielraum der Lehrkräfte und Schulen schon präventiv ein zu schränken, ist oft ein Zeichen eigener Unsicherheit. Meiner Erfahrung nach treten besonders die Entscheidungsträger nach unten hin besonders restriktiv auf, die das Gefühl haben, ständig ihre Kompetenz beweisen zu müssen (weil es gute Gründe gibt, an selbiger zu zweifeln).

  • Ich fände es ein Unding, wenn Schüler:innen Geld für eine Krankschreibung zahlen müssen. Das ist für mich ein hartes Argument gegen eine Attestpflicht.

    Darum haben wir es ja bisher so gehandhabt, daß die Schüler und eine normale AU gebracht haben und diese als Attest anerkannt wurde. AUs müssen die Ärzte ja kostenlos ausstellen.

  • Die Schulleitungen in NRW sind in einer Mail von den Bezirksregierungen über das Vorgehen informiert worden.

    Die Bez.-Reg. kann auf die Daten zugreifen und die Schulen können eine Anfrage an die Bez.-Reg. schicken.

    Schön wäre es, wenn nur das!

    Dummerweise müssen wir nun in meinem Regierungsbezirk wöchentlich die kranken gesetzlich versicherten Kollegen an die Bezirksregierung melden. Besonders prima ist, dass wir sie auch wieder Gesundmelden müssen. Man hat ja sonst nix zu tun. Aufwand locker verfünffacht im Vergleich zum Abheften des AU-Zettels. :autsch:

  • Schön wäre es, wenn nur das!

    Dummerweise müssen wir nun in meinem Regierungsbezirk wöchentlich die kranken gesetzlich versicherten Kollegen an die Bezirksregierung melden. Besonders prima ist, dass wir sie auch wieder Gesundmelden müssen. Man hat ja sonst nix zu tun. Aufwand locker verfünffacht im Vergleich zum Abheften des AU-Zettels. :autsch:

    Spannend! Ich merke schon, da kommt wieder was Neues, Tolles auf uns zu. :D

    Auch interessant wird natürlich der allfällige Datenschutz... Krankschreibungen sind ja schon potentiell sensible Daten.

    • Offizieller Beitrag

    Nur am Rande:

    Die offizielle Klarstellung des MSB, dass eine solche generelle Attestpflicht (in NRW) nicht rechtens ist, basiert auf der seit Jahren geltenden Rechtslage, an der sich ja nichts geändert hat (vgl. Schulgesetz, APO-S I und APO-GOSt.)

    Die Praxis des Forderns von Attesten bei Klausuren/Klassenarbeiten in der Sek II und teils auch in der Sek I wurde jedoch gemeinhin von allen Seiten "geduldet".


    Es bedurfte einer Anfrage der Opposition im Landtag, um diese Klarstellung (und damit das Ende der Duldung) zu erzwingen.

    MMV18-554.pdf (nrw.de)


    Und in der Folge dann:

    Teilnahme am und Fernbleiben vom Unterricht | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)


    (Es gibt sogar Grundschulen, die bei Fehlen ab dem dritten Tag per se Atteste erwarten. Auch das wird in dem Erlass, den nebenbei der Leiter der Rechtsabteilung des MSB unterzeichnet hat, deutlich. )

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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