Gesundheitscheck für Planstelle

  • Das hängt vom Amtsarzt ab. Ich hatte damals keine Blutabnahme. Eine Refi in der Nachbarstadt schon. Die musste auch eine Ruhe- und ein Belastungs-EKG schreiben lassen und ich nicht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich war bei zwei verschiendenen Amtsärzten, die haben doch eher unterschiedliche Dinge überprüft.

    Besonders lustig war, dass Amtsarzt 2 auf das Gutachten von Amtsarzt 1 geschaut hat und gefragt hat "und warum genau wurden Sie jetzt nicht verbeamtet? Es gab gar keinen Grund, Sie nicht zu verbeamten."

    Es lagen nur 4 Monate zwischen den Terminen, war also ok, aber den Stress hätte ich mir gerne erspart.


    Was übrigens vor 2013.

    • Offizieller Beitrag

    Ich musste (Ende 2013) weder ein Blutbild abgeben noch Blut abgeben. Die Mitreferendarin, die 10km weiter wohnte und zu einem anderen Amtsarzt musste, musste Blut abgeben und wurde (erstmal?) nicht verbeamtet.
    Ich habe nur Urin abgegeben.

  • Ich bin beidseitig schwerhörig und demgemäß Hörgeräteträger mit GdB. Trotzdem steht im Amtsärztlichen Gutachten Tauglichkeit für Lebenszeitverbeamtung, weil nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von vorzeitiger Dienstunfähigkeit ausgegangen werden kann.


    Soweit ich weiß muss ich auch nicht mehr zum AA, weil die Planstelle direkt ans Ref anschließt (BY), zumindest wurde beim Papierkram kein erneutes Gutachten gefordert.

  • Hey,


    ich habe nochmal eine Frage zur amtsärztlichen Untersuchung.

    Ich habe heute mal meinen Hausarzt angerufen und gefragt, ob ich potenzielle Vorerkrankung habe, die eine Verbeamtung ausschließen könnten. Dann meinte die Frau am Empfang des Arztes, dass ich eine leichte osteochondrose hätte. Sie erwähnte außerdem im gleichem Zug, dass das so eine Standard Diagnose sei und sie diese Diagnose selbst auch hätte. Leichte osteochondrose beschreibt, dass manche Wirbel nicht ganz gerade sind und es eine Art von Verschleiß ist.


    Meine Frage an euch: Würde solch eine Diagnose eine Verbeamtung auf Lebzeiten ausschließen, wenn sonst alles fit ist?


    Liebe Grüße an euch und danke für eure Hilfe!

  • Das kommt auf den Amtsarzt an, der wird dich wahrscheinlich für ein Gutachten zu einem Facharzt schicken, dann musst du nochmal antanzen.


    Den Amtsarzt interessiert allein die Frage, ob mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von vorzeitiger Dienstunfähigkeit auszugehen ist.

    Je nach dem, wie die Krankengeschichte im Gesamten aussieht, kann aber so eine Einzeldiagnose den Ausschlag geben.

  • Wenn es da keine merklichen Auswirkungen gibt und keine weiteren Komorbiditäten vorliegen, dürfte nach aktueller Rechtslage die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, dass das einer Verbeamtung nicht im Weg steht. Wirklich beurteilen kann das hier im Forum aber niemand, genau dafür ist die amtsärztliche Untersuchung da.

  • Ich habe heute mal meinen Hausarzt angerufen und gefragt, ob ich potenzielle Vorerkrankung habe, die eine Verbeamtung ausschließen könnten.

    Willst du nicht auch noch deinen ehemaligen Kinderarzt ausfindig machen und nachfragen, ob du nicht doch noch eine chronische Erkrankung hast, von der du nichts weißt?

  • Unbedingt auch die Krankengeschichte der Eltern checken!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich weiß, dass es das gibt. Selbst schuld, wer da Angaben macht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Um den TE ein wenig in Schutz zu nehmen: Ich kann die Nervosität verstehen, ich hatte selbst lange Angst, am Schluss nicht verbeamtet zu werden (bei mir wegen Behinderung).


    Das liegt wohl auch daran, dass man zu einem gewissen Grad "ausgeliefert" ist und das Ergebnis nicht beeinflussen kann.


    So viel zum Schutz.


    Man kann es mit dem Sicherheitsbedürfnis allerdings auch übertreiben.

  • Wurzelvokal

    Falls Du einen Gdb von 50 oder mehr hast, spielt dieser Teil bei der Beurteilung nur eine eingeschränkte Rolle (Prognosezeitraum nur fünf Jahre), daher ist ein Gdb 50 oder gleichgestellt beim Amtsarzttermin im Regelfall immer günstig!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • fossi74

    Interessant wäre die Antwort: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen hier keine Angaben machen, da mir eine Freigabeerklärung ggf. Betroffener nicht vorliegt😀😀😀😀

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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