Lehrermangel und Teilzeit

  • Niemand wird gehindert auch im Grundkurs, um auf das genannte Beispiel zu referieren, bspw. nur drei Aspekte in Form von drei (in der Länge von bspw. max. 1,5 Seiten je Aspekt) Absätzen des Hauptteils formulieren zu lassen - das wäre sogar kompetenzorientiert (je nach Aufgabe) und ein Schritt weg von Aufsatzerziehung…


    …hier sind GK als auch LK Klausuren in 12/13 in der Regel 90min; eine gibt es die dann 6 Stunden ist…als Übung…


    Liebe Grüße

  • Ich denke, daß der Unterschied darin liegt, daß bei uns am BK die Prüfungen alle auch noch einen Berufsbezug haben. Die Abiturienten haben z.B. das Fach Elektrotechnik. Dort sieht die Prüfung zweigeteilt, 120 Minuten Klausur und weitere 120 Minuten praktische Prüfung in der Werkstatt. Zusammen hat die Prüfung dann eine Bearbeitungszeit von 240 Minuten.

    Solch praktische Teile in einer Abiturprüfung kenne ich aus dem Gymnasium gar nicht.

    Interessant! Gilt das auch für die allgemeinbildenden Fächer? In NDS schreiben die BG-Abiturient*innen z. B. in Englisch und Deutsch dieselben Abi-Klausuren wie die SuS der allgemeinbildenden Gymnasien. Da gibt es keinen Berufsbezug. Und auch in den Abi-Prüfungen in der beruflichen Fachrichtung - also "Wirtschaft", "Gesundheit und Soziales" usw. - haben unsere SuS keine praktischen Prüfungen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Nein, in Englisch, Mathe, Deutsch, GT, Bio,... gibt es ganz normale Klausuren, die aber natürlich inhaltlich einen Bezug zum Bildungsgang haben. Nur in Sport gibt es zusätzlich eine Praktische Prüfung fürs Abi.

    Aber wir haben schon andere Inhalte als die allgemeinbildende Gymnasien (Wirtschaft macht American Dream, Gesundheit und soziales gender roles und health education, Sprachen/Literatur Shakespeare, Techniker Energy sources and sustainability,...)

    Bei uns kommen nur für die Assistenten dann noch die Berufsabschlussprüfungen hinzu, falls sie die absolvieren wollen und die sind dann teilweise praktisch (Grafikdesigner, Physikalische Chemie, Umwelttechnik,...)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Spannend, dann ist das in NDS wieder mal anders organisiert. Bspw. kann man meines Wissens hier an einem BG Sport gar nicht als LK oder GK wählen und wir haben - wie oben bereits erwähnt - in allen Fächern abgesehen von den beruflichen Fachrichtungen dieselben Abiklausuren wie am allgemeinbildenden Gym. Wobei es für die BGs in den "verbindlichen Materialien" für die Oberstufe jeweils eine Lektüre oder einen Film gibt, der für die allg. Gym nicht vorgesehen ist (Bsp. hier fürs Englisch-Abi 2024: Für das BG ist ein zusätzlicher Film, für das allg. Gym ein Kurzdrama vorgesehen https://www.nibis.de/uploads/m…EnglischHinweise_2024.pdf).


    Die von dir genannte "Assistent*innenausbildung" ist bei uns ja eh ganz anders aufgebaut. Die laufen hier über eine meist zweijährige BFS, die mit Abschlussprüfungen für einen Berufsabschluss endet (das Abi dort zu machen, ist in NDS nicht möglich).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Erst wenn du in Rente gehst, Altersgeld ersetzt die Nachversicherung.

    Wurde bestimmt schon einmal erwähnt, aber wenn man nach 5 Jahren kündigt und zum Rentenalter hin sein Altersgeld bekommt, entspricht dieser Betrag dann der zu diesem Zeitpunkt gesetzten Mindestpension? Also z.B. jetzt circa ~1900€.

  • Wurde bestimmt schon einmal erwähnt, aber wenn man nach 5 Jahren kündigt und zum Rentenalter hin sein Altersgeld bekommt, entspricht dieser Betrag dann der zu diesem Zeitpunkt gesetzten Mindestpension? Also z.B. jetzt circa ~1900€.

    Das kann ich mir nur schwer vorstellen..man rechnet ja auch nicht ohne grund die Dienstjahre für die Pension.

  • Wurde bestimmt schon einmal erwähnt, aber wenn man nach 5 Jahren kündigt und zum Rentenalter hin sein Altersgeld bekommt, entspricht dieser Betrag dann der zu diesem Zeitpunkt gesetzten Mindestpension? Also z.B. jetzt circa ~1900€.

    Nein, Mindestpension und Altersgeld sind zwei verschiedenen Dinge.

    Hier ein Auszug aus den Vorschriften des Landes Niedersachsen (Fettdruck von mir):


    2. Wie berechnet sich das Altersgeld?

    Die Grundsätze zur Berechnung des Altersgeldes gleichen zum großen Teil denen zur Berech-

    nung des Ruhegehalts.

    Das Altersgeld beträgt 1,79375 % der altersgeldfähigen Dienstbezüge für jedes Jahr der alters-

    geldfähigen Dienstzeit, höchstens 71,75 %.

    Altersgeldfähige Dienstbezüge sind im Wesentlichen das Grundgehalt und sonstige als ruhegehalt-

    fähig bezeichnete Dienstbezüge. Ausgenommen ist der Familienzuschlag.

    Als altersgeldfähige Dienstzeiten werden nur die Dienstzeiten im Beamtenverhältnis oder ver-

    gleichbare Zeiten sowie Wehr- und Zivildienstzeiten berücksichtigt.

    Zeiten, die bereits zu einem Anspruch auf Altersgeld geführt haben oder für die aufgrund des Aus-

    scheidens eine Abfindung nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag zu zahlen ist, sind

    nicht altersgeldfähig. Das gilt auch für Zeiten eines früheren Beamtenverhältnisses, die nachversi-

    chert wurden.

    Das so ermittelte Altersgeld kann ggf. um Kinder- und Pflegezuschläge entsprechend den §§ 58

    und 60 NBeamtVG zu erhöhen sein. Die endgültige Entscheidung über die Zuschläge wird erst am

    Ende der Ruhenszeit, das heißt in Zusammenhang mit der Zahlungsaufnahme (siehe Ziff. 3), ge-

    troffen.

    Das Altersgeld nimmt an den allgemeinen Anpassungen der Versorgungsbezüge teil.

    Ein Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, familienbezogene Leistungen oder Mindestaltersgeld

    besteht jedoch nicht.

    Das folgende Beispiel soll Ihnen die Berechnung des Altersgeldes verdeutlichen:

    Werdegang: Studium 5 Jahre

    Beamtenverhältnis auf Widerruf (nachversichert) 2 Jahre

    Angestelltenzeit im öffentlichen Dienst 4 Jahre

    Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit 7 Jahre

    Die Zeiten sind wie folgt zu bewerten:

    Studienzeiten und Zeiten im Angestelltenverhältnis werden grundsätzlich nicht beim Altersgeld be-

    rücksichtigt. Die Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf wurde nachversichert, daher entfällt die

    Berücksichtigung.

    Zu berücksichtigen ist also nur die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit mit 7 Jah-

    ren.

    So berechnet sich der Altersgeldsatz: 7 Jahre x 1,79375 % = 12,56 %

    Der Altersgeldsatz ist auf die altersgeldfähigen Dienstbezüge (z.B. 4.000,00 €) anzuwenden.

    Das Altersgeld beträgt also 4.000,00 x 12,56 % = 502,40 brutto im Monat.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das ist eine eher unseriöse Information. Das klingt immer so, als müsste man nur 5 Jahre im Beamtenverhältnis arbeiten und bekäme dann automatisch eine Mindestpension in dieser Höhe.

    Da man nur pensioniert wird, wenn man die Altersgrenze erreicht hat oder dienstunfähig ist, muss man da schon eine schwere Erkrankung/einen (Dienst-)Unfall annehmen, damit das eintritt.

    Wenn man diese Pension dann versteuert und seine private Krankenversicherung bezahlt hat, dann landet man knapp über Grundsicherung, auf die man als gesetzlich Versicherter Anspruch hat.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Oh oh Miss Othmar…


    - Pensionierung ist nach 5/7/10 Jahren nicht mal sooooo selten; passiert in der Praxis

    - knapp 2000 Euro brutto / Steuer und dann PKV für 80 % Beihilfe (250-350 Euro je nach Kasse)

    - dürften 1500 Euro netto bleiben, vllt sogar ein bisschen mehr…


    Das ist schon mehr als Grundsicherung; Reichtum auch abhängig von Fragen nach Vermögen/ Partner/ Grundbesitz…die Versorgung ist für 5/7 oder auch 10 Jahre arbeiten schon deutlich besser als in 95 Prozent der Welt (vage Behauptung, Tendenz sollte stimmen)…


    Mindestpension wird immer geleistet für Beamte - auch für diejenigen die mit 42 anfangen und nur 50 Prozent gearbeitet haben…

  • Anlasslos wird man aber nicht nach 5/7/10 Jahren pensioniert! Und was heißt „so selten“? Was muss man da haben, um so früh dienstunfähig zu sein?

    Ich kenne ehrlicherweise mit einer Ausnahme nur Beamte, die sich mit Händen und Füßen gegen die Frühpensionierung gewehrt haben. So lukrativ ist das dann vermutlich doch nicht.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Anekdotische Evidenz wird uns hier nicht weiter bringen…dazu müsste ich dir Haushaltszahlen liefern können, das ist verfügbar beim Rechnungshof…aber mir gerade zu mühselig..Sorry…


    Ich (anekdotisch) habe in meiner Dienstzeit bisher vier solcher Fälle erlebt - Unfall und gesundheitlich (Depression und Bandscheibe) …aktuell dazu noch zwei Fälle, die pensioniert werden, sofern sie nicht innerhalb von drei Monaten zurückkommen (passiert aber nicht, da beide mit Mitte 30 schon „durch“ sind…)…


    …die werden dann beide von der Pension plus ihrer DU Versicherung leben …übrigens keine faulen Typen sondern einfach Pech gehabt…

  • Aber du hast schon recht, was ich nicht mitbedacht habe, dass die Mindestpension unabhängig von Vermögen und/oder Einkommen eines Ehepartners/einer Ehepartnerin gezahlt wird. Das macht schon enen großen Unterschied zur Grundsicherung.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Genau das ist der Punkt; wer dann bspw Anfang 50 gehen muss und das Haus ist abbezahlt und der Partner arbeitet ggf noch, es gibt ne Versicherung, mag das finanziell funktionieren…deshalb ist eine DU so wichtig…


    … aber davon ab, erfüllend ist es nicht, dann alleine rumzusitzen wenn der Partner arbeiten muss, die sozialen Kontakte arbeiten und die Anerkennung und Struktur verloren gehen…Never!

  • … aber davon ab, erfüllend ist es nicht, dann alleine rumzusitzen wenn der Partner arbeiten muss, die sozialen Kontakte arbeiten und die Anerkennung und Struktur verloren gehen…Never!

    Also ich hätte auch ohne Arbeit als Lehrer genug zu tun. Es ist traurig wenn man außer der Arbeit so wenig im Leben hat, dass es keine anderen Quellen von Anerkennung, Anschluss und Kontakten gibt und man selbst so unmündig ist, Erwerbsarbeit zur Strukturierung des Lebens zu brauchen.

  • Ich kenne ehrlicherweise mit einer Ausnahme nur Beamte, die sich mit Händen und Füßen gegen die Frühpensionierung gewehrt haben. So lukrativ ist das dann vermutlich doch nicht.

    Im Vergleich zu Angestellten ist das sehr lukrativ. Grund: die verbleibende Zeit bis Frühpensionierung (also 63 mit den üblichen 10,8% Abschlag) wird mit 2/3 Diensttätigkeit gewertet. Wenn ich morgen dienstunfähig würde, hätte ich bei 15 vollen Dienstjahren (plus Zivildienst, Studium und Referendariat) einen Anspruch auf €2700.- (brutto).


    Nebenbei: ich kenne mehrere Kollegen, die es Anfang/Mitte 40 erwischt hat. Depression, Schlaganfall, Autoimmunerkrankung - you name it.

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