Entschuldigungen vorzeigen

  • Ich kann bis 5 Tage selbst entschuldigen und wenn es notwendig ist, mache ich das und frage niemanden um Erlaubnis.

    Und nach den 5 Tagen im ersten Schuljahr bekommt dein Sohn/deine Tochter für den Rest der Schulzeit eine Attestpflicht auferlegt, weil wir davon ausgehen müssen, daß das Kind gar nicht so häufig krank sein kann. Tolle Wurst.

  • Häh, es geht darum, ob ich als Mutter weiß, welche Tage ich entschuldigt habe, was geht das die Datenschutzbeauftragte an, was ich doppelt drucke?!?

    Es geht darum, dass du dienstliche Unterlagen mit personenbezogenen Daten zuhause lagerst.

  • Es geht darum, dass du dienstliche Unterlagen mit personenbezogenen Daten zuhause lagerst.

    Du raffst es nicht, es geht nicht um dienstliche Unterlagen, sondern meine privaten.


    Aber ja, auch dienstliche Unterlagen, wie Klassenlisten usw. lagern wir natürlich zuhause und ja, lass mich überlegen, dass weiß ich, dass dies alle Kollegen machen und es ist okay und wird sogar erwartet.

  • Schneller ginge es in der Tat damit, die Fehlzeiten kommentarlos zu korrigieren

    Eben nicht! Stehen die Stunden jetzt alle als "entschuldigt" im Zeugnis, wird der Anwalt dann zurecht im Nachgang fordern, daß die Zensuren auf dem Zeugnis zu ändern sind.

    Wie gesagt, würde ich darauf verweisen, daß die Halbajhreszeugnisse im Gegensatz zu den Versetzungszeugnissen im Sommer keinen Verwaltungsakt darstellen sondern vielmehr lediglich den Eltern zur Information über den Leisutngsstand ihrer Kinder dienen. Gegen ein Zeugnis, das keinen Verwaltungsakt darstellt, kann man dann in Folge auch keinen Widerspruch einlegen.

  • Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

    Deshalb:

    Gemäß APO besteht ja nicht einmal eine Attestpflicht für die Prüfungstermine. Wenn der Klassenlehrer da jetzt nachträglich Entschuldigungen für Klassenarbeitstermine akzeptiert, hat im Nachgang jeder Fachlehrer das Problem, daß das Kind sämtliche Klassenarbeiten nachschreiben darf.


    ich hatte diese Show in den letzten Jahren immer mal wieder zu den Sommerzeugnissen. Da hieß es von Seiten der Eltern/Schüler dann: "Was wollen sie als Fachlehrer eigentlich? Die Stunden sind doch alle entschuldigt (auch wenn die Entschuldigung erst 2 Tage vor den Zeugnissen eingereicht wurde). Entsprechend hätten sie als Fachlehrer meinen Sohn, meine Tochter /mich nachschreiben lassen müssen. Da sie es versäumt haben mich nachschreiben zu lassen, müssen sie jetzt alle Klassenarbeiten, die ich nicht nachschreiben durfte, mit der Note 1,0 werten."


    Und jetzt? Vor dem Hintergrund, daß meine Fachkollegen am Ende diese massiven Probleme haben, akzeptiere ich als Klassenlehrer kein Attest, das älter als 2 Wochen ist!

  • Eben nicht! Stehen die Stunden jetzt alle als "entschuldigt" im Zeugnis, wird der Anwalt dann zurecht im Nachgang fordern, daß die Zensuren auf dem Zeugnis zu ändern sind.

    Der Anwalt würde das zurecht fordern, weil..? So lange nicht nachgerade bislang unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten/ Tests durch Entschuldigungen korrigiert wird (was ja wohl hoffentlich dadurch vermieden wurde, dass in solchen Fällen, die Mutter frühzeitig per Mail über das unentschuldigte Fehlen und die daraus resultierende Bewertung mit ungenügend informiert wurde, so dass sie jetzt nicht Monate später derartige Fehlzeiten entschuldigen kann), sehe ich nicht, weshalb Zeugnisnoten korrigiert werden müssten. Mündliche Noten zu geben für unentschuldigtes Fehlen kenne ich nämlich aus meinem Bundesland nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Anwalt würde das zurecht fordern, weil..?

    Weil das Fehlen bei Klassenarbeiten auf einmal entschuldigt war und der Fachlehrer es versäumt hat den Schüler nachschreiben zu lassen. Was umso makaberer ist, als das er ihn bei Nichtvorliegen einer Entschuldigung gar nicht nachschreiben lassen darf. Aus dem Dilemma, das der Klassenlehrer durch das nachträgliche Akzeptieren der Entschuldigung verursacht, kommt der Fachlehrer nicht wieder raus. Gleiches gilt für die sonstige Mitarbeit. Per Gesetz ist in NRW jede unentschudligte Fehlstunde als Note 6 bei der sonstigen Mitarbeit zu werten. Wenn da jetzt nachträglich zieg 6er bei der Mitarbeitsnote wegfallen, weil die Stunden auf einmal doch alle entschuldigt sind, sieht die Note am Ende ganz anders aus.

  • Es geht darum, dass du dienstliche Unterlagen mit personenbezogenen Daten zuhause lagerst.

    Wenn ich mich nicht irre, ging es doch um die Entschuldigungen von Susannea für ihre eigenen Kinder und nicht um Entschuldigungen, die ihre SuS abgegeben haben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Eben nicht! Stehen die Stunden jetzt alle als "entschuldigt" im Zeugnis, wird der Anwalt dann zurecht im Nachgang fordern, daß die Zensuren auf dem Zeugnis zu ändern sind.

    Es geht doch hier gar nicht um Zensuren oder habe ich das überlesen?


    Es geht darum, dass die Mutter Entschuldigungen geschrieben hat, die aufgrund des Autismus der Tochter nicht zuverlässig abgegeben wurden. Sie wusste davon nichts, weil die Schule sie nicht informiert hat und war im Glauben, alles richtig gemacht zu haben. Nun kommt die Schule und trägt Fehlzeiten auf dem Zeugnis ein, weil Entschuldigungen fehlen. Die Mutter meint, alles richtig gemacht zu haben und geht zum Anwalt, weil diese Fehlzeiten auf dem Zeugnis ein schlechtes Bild vermitteln. Alles verständlich. Warum die Schule sich so empört, kann ich nicht nachvollziehen. Die Schule hat doch die Pflicht, unentschuldigtem Fehlen nachzugehen und die Eltern zu informieren. Die Schule soll die Daten hergeben, die Mutter reicht Entschuldigungen nach und gut ist. Zukünftig soll sie die Entschuldigungen zuverlässig auf anderem Weg einreichen. Gibt ja genug Möglichkeiten. So ein Zores...

    • Offizieller Beitrag

    Gleiches gilt für die sonstige Mitarbeit. Per Gesetz ist in NRW jede unentschudligte Fehlstunde als Note 6 bei der sonstigen Mitarbeit zu werten. Wenn da jetzt nachträglich zieg 6er bei der Mitarbeitsnote wegfallen, weil die Stunden auf einmal doch alle entschuldigt sind, sieht die Note am Ende ganz anders aus.

    Das ist weitgehend falsch und ein Mythos.


    Schauen wir ins Gesetz (sic!):

    § 48 Abs. 4 und 5 SchulG NRW:
    (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

    (5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.


    APO-S I:
    § 6

    Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich


    (1) Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 Schulgesetz NRW.

    (2) Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.

    (3) Die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

    (4) Schülerinnen und Schüler erhalten eine Lernbereichsnote, wenn nach Maßgabe dieser Verordnung ein Lernbereich integriert unterrichtet wird.

    (5) Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Absatz 4 Schulgesetz NRW sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.


    Daraus folgt, dass ein unentschuldigtes Fehlen nicht per se mit "ungenügend" bewertet werden darf, es sei denn der/die SchülerIn verweigert die Leistung. Das ist im Ausgangsfall aber nicht der Fall.


    APO-GOSt (analog APO-BK etc.):


    §13

    (4) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet (§ 48 Abs. 5 SchulG).


    Daraus folgt:
    Eine Bewertung jeder einzelnen unentschuldigt versäumten Stunde mit "ungenügend" ist nur dann zulässig, wenn alle SchülerInnen in allen Stunden Leistungsnachweise zu erbringen haben, sprich, wenn die Lehrkraft nach jeder Stunde mündliche Mitarbeitsnoten für alle SchülerInnen erteilt. Ansonsten würde bei den säumigen SchülerInnen ein anderer Maßstab angelegt als bei den anderen SchülerInnen. Das dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.


    Aus der Praxis ist es eher so, dass solche SchülerInnen in der Regel nahezu gar nicht zur Schule kommen, so dass sie dann eher nicht beurteilbar sind. Da die in der APO-GOSt und im Schulgesetz vorgesehene Leistungsfeststellung durch Prüfung nur eine Ergänzung zur Beurteilbarkeit sein darf und die SoMi-Note nicht vollständig ersetzen kann, bliebe den SchülerInnen dann nur die Wiederholung, oder wenn diese bereits erfolgte, der Abgang. (Zur Leistungsfeststellung durch Prüfung gibt es eine einschlägige VG-Entscheidung, der sich die Behörden meiner Kenntnis nach angeschlossen haben.)


    In der GOSt ist die von plattyplus beschriebene Vorgehensweise jedoch am ehesten denk- und womöglich auch umsetzbar.

  • Hier sieht man sehr schön, was die vielgefürchteten Anwälte de facto tun können: Briefe schreiben und Bitten aussprechen. Ich schließe mich insgesamt dem an, was hier jetzt schon einige Male geschrieben wurde: Aussitzen und gar nichts tun ist die Devise. Die Anwältin darauf hinweisen, dass sie bei euch an der falschen Adresse ist, wäre übrigens nicht ratsam.

    Noch einmal: Die Frage nach den expliziten Fehlzeiten ist keine Bitte, der man nach Gutsherrenart nachkommen muss oder nicht. Wenn das im Rahmen einer Anfrage nach Artikel 15 DSGVO formuliert wird, müssen diese Informationen herausgegeben werden.

  • Daraus folgt:
    Eine Bewertung jeder einzelnen unentschuldigt versäumten Stunde mit "ungenügend" ist nur dann zulässig, wenn alle SchülerInnen in allen Stunden Leistungsnachweise zu erbringen haben, sprich, wenn die Lehrkraft nach jeder Stunde mündliche Mitarbeitsnoten für alle SchülerInnen erteilt. Ansonsten würde bei den säumigen SchülerInnen ein anderer Maßstab angelegt als bei den anderen SchülerInnen. Das dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.

    Spannend: Das bedeutet, meine Praxis, am Ende möglichst jeder Stunde für möglichst jede:n Schüler:in einen Leistungsvermerk zu notieren und bei den fehlenden Schüler:innen mir einen "nicht anwesend"-Marker zu setzen, erlaubt mir für die so beurteilten Stunden tatsächlich 6en zu vergeben für unentschuldigt fehlende Menschen? Ich bin gerade ein bisschen froh über meinen Mehraufwand.

  • Das ist weitgehend falsch und ein Mythos.


    Schauen wir ins Gesetz (sic!):

    § 48 Abs. 4 und 5 SchulG NRW:
    (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

    Aber bedeutet „nicht zu vertreten“ hier nicht, dass die betreffenden SuS für das Fehlen „nichts konnten“, demnach entschuldigt sind? Ich hätte gedacht, dass sich der Abschnitt 4 nur auf entschuldigte Stunden bezieht.

  • Ohje, das schaukelt sich hier ja grade hoch. Aber da sieht man eben, dass das Thema gesetzlich eben nicht sehr genau geregelt ist und jeder interpretiert da was anderes hinein.


    Also wir haben uns für den einfachen Weg entschieden. Die Entschuldigungen der Mutter werden im Nachhinein angenommen und die unentschuldigten Fehlstunden korrigiert. Fertig. Nach dem Gespräch, in dem mit ihr ein besserer Weg fürs Einreichen der Entschuldigungen vereinbart wurde, hat sie keine Ausreden mehr. Sie muss sich selbst ums Ankommen beim Klassenlehrer kümmern, weil die Entschuldigungen durch ihre Tochter nicht ankommen.


    Noten müssen nicht geändert werden, da keine Klassenarbeiten verpasst wurden bzw. nachgeschrieben werden mussten. Mündliche Noten wurden (gerade) bei ihr sehr pädagogisch vergeben. Selbst die Mutter rechnete mit schlechteren Noten, da in den Stunden, in denen sie rausläuft und im Unterricht dadurch keine Leistung erbringt, eine 6 vergeben werden kann. Von daher haben wir keinen Abänderungswunsch zu erwarten.


    Das Mahnwesen für unentschuldigte Stunden muss bei uns tatsächlich nachgebessert werden. Wobei mir jetzt einfällt, dass wir im Moment auf das digitale Klassenbuch umstellen und die Eltern in der dazugehörigen App alle Fehlstunden ihres Kindes selbst einsehen können. Dann würde zumindest das Argument "Ich wusste von nichts" entfallen. Trotzdem müsste man da als Klassenlehrer nachhaken, wenn die Eltern da nicht reinschauen oder trotzdem nicht daran denken, die Tage zu entschuldigen.


    Damit hat sich das Thema für mich erledigt. Danke für eure Sichtweisen, Kommentare und Anregungen!

    • Offizieller Beitrag

    Aber bedeutet „nicht zu vertreten“ hier nicht, dass die betreffenden SuS für das Fehlen „nichts konnten“, demnach entschuldigt sind? Ich hätte gedacht, dass sich der Abschnitt 4 nur auf entschuldigte Stunden bezieht.

    Sagen wir so: Die Stunden können entschuldigt werden, wenn die Eltern oder die volljährigen SchülerInnen eine entsprechende "Entschuldigung" einreichen.
    Wenn diese Entschuldigung nicht eingereicht wird, können die Stunden aufgrund des Fristversäumnisses als unentschuldigt gewertet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Entsprechend hätten sie als Fachlehrer meinen Sohn, meine Tochter /mich nachschreiben lassen müssen. Da sie es versäumt haben mich nachschreiben zu lassen, müssen sie jetzt alle Klassenarbeiten, die ich nicht nachschreiben durfte, mit der Note 1,0 werten."

    ???


    Schreibt man bei euch nicht automatisch nach?

    Und warum eine 1,0?
    In den Ferien zum Nachschreiben bestellen--fertig

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