Mietzuschläge nur für Familien? Diskriminierung Kinderloser

  • Ich habe gestern die Rechtsabteilungen sowohl des DBB als auch der GEW mit dieser Frage angeschrieben und man entgegnete mir nur, dass man diesbezüglich nur Gewerkschaftsmitgliedern eine Auskunft geben würde 🙄🙄🙄

    Ich habe nicht unbedingt vor, eine der Gewerkschaften beizutreten....

    Wieso fragst du dann da an?

  • Also den Musterwiderspruch gegen die verfassungswidrige Alimentation kann ich mir problemlos auf den Seiten der Fachgewerkschaften runterladen, obwohl ich kein Mitglied bin.

    Was soll denn da bitteschön nicht zusammenpassen? 🙄🙄🙄🙄

    • Offizieller Beitrag

    Also den Musterwiderspruch gegen die verfassungswidrige Alimentation kann ich mir problemlos auf den Seiten der Fachgewerkschaften runterladen, obwohl ich kein Mitglied bin

    Dann mach das doch. Wofür brauchst du dann noch die Auskunft der Gewerkschaft.

  • Ah ja. Zahlst du auch nicht jahrelang in die Krankenkasse ein, weil wenn du den Arzt mal brauchst, hat er das Rezept ja ganz fix ausgefüllt?

    Die Gewerkschaft kann doch einfach eine Frage mit Ja oder Nein beantworten. Ich wüsste nicht, warum ich dazu Mitglied sein muss.

    • Offizieller Beitrag

    Die Gewerkschaft kann doch einfach eine Frage mit Ja oder Nein beantworten. Ich wüsste nicht, warum ich dazu Mitglied sein muss.

    Damit sie deine Frage mit "Ja oder nein" beantworten kann.


    Damit da jemand am Telefon sitzen kann, der deine Frage mit "Ja oder nein" beantworten kann.


    Damit es Gewerkschaftsmitarbeiter gibt, die dafür arbeiten, dass man deine Frage mit "Ja" beantworten kann.


    Damit die Gewerkschaft Juristen beauftragen kann, die dafür sorgen, dass man deine Frage nicht nur mit "Ja" beantworten kann, sondern das Ganze auch einen Erfolg nach sich zieht.


    Damit ....

  • Da gibt es ja nur die Musterklage zur nicht amtsangemessenen Alimentierung. Ich wollte mich erkundigen, ob eine Musterklage gegen den Ausschluss von kinderlosen Beamten vom Mietzuschuss in Planung ist.

    Hier, damit du eine Antwort bekommst:

    Nein.

    Kostet nix, meine Antwort.

    Ich bin aber in einer Gewerkschaft.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Das ist die falsche Argumentation.

    Der Beamtenstatus ist aufgrund der hoheitlichen Aufgaben als Lehrer geboten.

    Dann frage ich mich allerdings, warum die Länder trotzdem angestellte Lehrer mit identischen Aufgaben betrauen?

  • Die Gewerkschaft kann doch einfach eine Frage mit Ja oder Nein beantworten. Ich wüsste nicht, warum ich dazu Mitglied sein muss.

    Willst du mich vergackeiern, wie man in Sachsen so unschön sagt? Du willst Dienste in Anspruch nehmen, für die du nicht bereit bist, zu zahlen. Kann man versuchen, wenn's nicht klappt, sind aber nicht die Schuld, die die Dienste anbieten.


    Also den Musterwiderspruch gegen die verfassungswidrige Alimentation kann ich mir problemlos auf den Seiten der Fachgewerkschaften runterladen, obwohl ich kein Mitglied bin.

    Was soll denn da bitteschön nicht zusammenpassen? 🙄🙄🙄🙄

    Alles. Bedanke dich für die geleistete Arbeit, indem du Mitglied wirst, Widerspruch aufgelöst.

  • Dann frage ich mich allerdings, warum die Länder trotzdem angestellte Lehrer mit identischen Aufgaben betrauen?

    Weil es schon eine falsche Annahme ist, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten ausgeführt werden können.

    Zitat von Grundgesetz

    Art. 33

    (4) Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

    Der gemeine Lehrer hat schlicht keine hoheitlichen Aufgaben, die er nicht auch als Angestellter wahrnehmen kann (sorry, Kollegen). Sonst hätten die Schulsysteme in Berlin und Sachsen ohne Verbeamtung ja gar nicht funktionieren können.

  • Das ist sogar vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt worden:


    Hinsichtlich der von der angegriffenen Regelung ganz überwiegend betroffenen Berufsgruppe der Lehrer ist die - seit Jahren in großem Umfang praktizierte - Einstellung im Angestelltenverhältnis auch mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 4 GG vereinbar, weil Lehrer in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnehmen, die der besonderen Absicherung durch den Beamtenstatus bedürften (vgl. Masing, in: Dreier <Hrsg.>, Grundgesetz-Kommentar, 2. Aufl., 2006, Art. 33, Rn. 67 m.w.N.). Der Dienstherr hat daher die Möglichkeit, Lehrer im Angestelltenverhältnis einzustellen. Er ist dann den besonderen institutionellen Vorgaben nicht unterworfen, die das Grundgesetz mit der Einrichtung des Berufsbeamtentums verbindet.


    https://www.bundesverfassungsg…s20070919_2bvf000302.html

  • Und genau das ist ja auch ebenso die Begründung, warum es immer noch darum geht, ob verbeamtete Lehrer nicht auch streiken dürfen, ist ja nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt worden.

  • Weil es schon eine falsche Annahme ist, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten ausgeführt werden können.

    Der gemeine Lehrer hat schlicht keine hoheitlichen Aufgaben, die er nicht auch als Angestellter wahrnehmen kann (sorry, Kollegen). Sonst hätten die Schulsysteme in Berlin und Sachsen ohne Verbeamtung ja gar nicht funktionieren können.

    Wovon ist es denn Deiner Meinung nach abhängig, ob eine Berufsgruppe des öffentlichen Dienstes verbeamtet werden sollte oder nicht?

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