Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • Es gibt, wie immer, solche und solche.

    Vor ca.10 Jahren hat sich mal eine Schülerin bei mir über das Studienfahrtziel London beschwert, denn "da war man doch schon".


    Zu den Fundsachen: Das wundert mich auch immer wieder.

  • 10 Studis, kein einziger Bestandteil bis jetzt. Mehrere haben schon im Vorfeld (bzw. während der Fahrt), dass 100-150 Euro soviel Geld auch nicht sind und dass sie nicht wissen, ob sie den Bericht schreiben (ca. 1 Seite pro Studi, jeweils ein Thema abgesteckt).

    Ja, das habe ich auch mehrfach mit Schülern erlebt.

    Man rechne sich mal den Stundenlohn aus... Zumal die sowieso unterwegs sind und z.B. während des Wartens am Flughafen oder während der Bahnfahrt mehr als genug Zeit hätten, den Text zu verfassen. Aber 300 Euro (oder mehr!) pro Stunde sind eindeutig nicht genug Motivation.

    Berichte erhalte ich eigenlich nur über sozialen Druck (wer zu spät kommt / als letztes kommt etc.).

  • Der Mitschüler, der das Mädchen betreut wohnt bei mir in der Nachbarschaft, daher muss ich sagen, dass ich den gesamten Vorgang betreffend befangen bin Außerdem ist das Verfahren nach wie vor schwebend. Nachdem das zuständige Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Damit kann die nächste Instanz von vorne orüfen.

    Der Fall ist nun abgeschlossen, die Lehrerinnen müssen eine Geldstrafe entrichten. Ob das den Eltern irgendwie weiter hilft? Offenbar war dem Vater die Verurteilung ja sehr wichtig. Es ist einfach nur tragisch.


    Ich frage mich, ob das Urteil für künftige Klassenfahrten irgend eine Bedeutung haben wird.

  • Ich halte das Urteil für richtig. Wenn man sich ein wenig in den Fall einliest und auch einzelne Zeugenaussagen von Mitschülerinnen betrachtet, muss man zu dem Schluss kommen, dass die Lehrerinnen hier eine Teilschuld an dem Vorfall haben.


    Ich finde so einige Kommentare auf verschiedenen Portalen einfach nur erschreckend - u.a. auch von Lehrern. Die Eltern wurden nicht angeklagt. Es gab keine Hinweise auf strafbares Verhalten der Eltern. Hinzu kommt, dass mögliches Fehlverhalten der Eltern keine Rechtfertigung für Fehlverhalten der Lehrerinenn wäre.


    Der Vater hat bis zum Schluss gekämpft und ich finde das auch richtig so. Fehler in einem solchen Ausmaß können sich Lehrer nicht erlauben. Wenn nun einige Lehrer schlussfolgern, dass sie "so nie mehr auf Klassenfahrt fahren werden" - sei's drum. Dann ist das vllt. auch besser so.

  • Ich frage mich, ob das Urteil für künftige Klassenfahrten irgend eine Bedeutung haben wird.

    Nein - warum sollte es? Das den Kolleginnen vorgeworfene Verhalten war schon vor dem Urteil falsch. Juristisch und moralisch.

    Mich würde viel eher interessieren, ob das Urteil auch dienstrechtliche Konsequenzen hat. Zumindest die 23.000 € -Geldstrafe dürfte deutlich über der diesbezüglichen Grenze liegen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich frage mich, ob das Urteil für künftige Klassenfahrten irgend eine Bedeutung haben wird.

    Auch wenn da auf der Fahrt einiges wirklich unvorstellbar hanebüchen ablief, denke ich schon, dass dieses Urteil zu einer weiteren Aufsichtsverschärfung und zu einem schnelleren Ausschluss kranker Kinder führen wird.


    Wie sich Klassenfahrten gewandelt haben, sehe ich an meinen eigenen zu Schülerzeiten, die nach heutigen Maßstäben "Klassenfahrten aus der Strafrechts/Haftungshölle" waren:

    • Bergwanderung ohne vorherige Begehung des Weges (10-20km)
    • Spontanes Baden in Alpenseen und dann noch ohne Badeklamotten. Lehrer keine Schwimmlehrer.
    • Unbeaufsichtigtes selbstständiges wandern 5km den Berg runter in den Ort (11 Jährige)
    • Besuch nur mit Begrenzungsseil abgesicherter Aussichtspunkte am 300m Steilhang
    • Offene Herberge und nicht abschließbare Zimmer
    • Herberge mit Gemeinschaftssanitäranlagen für alle Gäste nicht nur die Schüler
    • Bahnfahrt in Abteilwagons, Fahrzeit ca. 10h mit Umsteigen zwischendurch.
    • Ungesichertes Klettern auf 15m hohe Bäume
    • 2-3h völlige Freizeit mit freier Bewegung "soweit man kam"
    • Klassenfahrtsziel 700km von der Schule entfernt

    War eine tolle Klassenfahrt. Heute ein absolutes No-Go.

  • Der Vater hat bis zum Schluss gekämpft und ich finde das auch richtig so.

    Ich meinte eigentlich nicht "richtig" oder "falsch", ich habe mich nur im ersten Moment gefragt, ob es der Familie nun in irgendein einer Weise besser geht, mit Geld kann man ja leider nichts aufwiegen. Aber wahrscheinlich geht es darum auch nicht.


    Nein - warum sollte es? Das den Kolleginnen vorgeworfene Verhalten war schon vor dem Urteil falsch. Juristisch und moralisch.

    Mich würde viel eher interessieren, ob das Urteil auch dienstrechtliche Konsequenzen hat. Zumindest die 23.000 € -Geldstrafe dürfte deutlich über der diesbezüglichen Grenze liegen.

    Ist das Dokumentieren und Kontrollieren von Vorerkrankungen gesetzlich vorgeschrieben? Mich wundert, dass das Verhalten vor Ort nicht thematisiert wurde, das wäre ja individuell bewertbar, sondern dass es nur darum ging, ob die beiden Frauen vorher formal etwas protokolliert hatten. Ein Info-Zettel im Hefter allein hätte dem Kind ja auch nichts genutzt. Und wenn es keinen Erlass gibt, in dem das explizit verlangt wird, müssten sie dann nicht sogar ganz raus aus der Verantwortung sein, oder denke ich komplett falsch?

  • So wie ich das Urteil quergelesen habe l, lag der Fehler in der nicht schriftlichen Erfassung der Vorerkrankungen. Es gab eine mündliche Abfrage, die nicht als ausreichend erachtet wurde.

    Hier wird wieder klar, dass viele Kolleginnen und Kollegen sehr unbedarft an Klassenfahrten rangehen und von 10000 Fahrten nur einmal etwas so richtig daneben geht. Wie z.B. beim gepanschten Alkohol in der Türkei?


    Letztendlich ist eine vollständige Absicherung für Lehrer sehr schwer. Dazu kommen noch die Probleme mit der Erstattung, bei uns zahlen die Lehrer immer noch illegal Teilbeträge aus eigener Tasche, und beim Einsammeln des Geldes über Privatkonten, Schüler die nicht bezahlen usw.


    Für mich ist das Thema schon länger durch.

  • Auch wenn da auf der Fahrt einiges wirklich unvorstellbar hanebüchen ablief, denke ich schon, dass dieses Urteil zu einer weiteren Aufsichtsverschärfung und zu einem schnelleren Ausschluss kranker Kinder führen wird.

    Nein, warum sollte das so sein? Mit einer Vorabfrage von Erkrankungen (die Standard sein sollte) und dem Nichtignorieren deutlicher Symptome und Bitten von Mitschülerinnen über eine lange Zeit seitens der Kolleginnen hätte das bereits verhindert werden können. Eine Verschärfung bisheriger Regelungen ist überhaupt nicht notwendig und es muss auch kein Ausschluss von Kindern mit Vorerkrankungen erfolgen.


    Das Urteil ist einfach nur eine Mahnung daran, dass bestimmte Mindeststandards der Sorgfalt bei Vorbereitung und Durchführung von Fahrten auch wirklich einzuhalten sind.

  • Bei mir wurde bisher jeder einzelne Cent erstattet und Pauschalen nach Landesreisekostengesetz ausgezahlt. Die Rechtsprechung ist klar. Wer klagt, der gewinnt. Das Problem für mich ist eher, dass ich lange auf das Geld warten muss.


    Ich sehe das Problem nicht nur darin, dass Vorerkrankungen nicht vorher schriftlich abgefragt wurden, sondern insbesondere auch in dem Verhalten der Lehrerinnen vor Ort. Man muss immer sicherstellen auf einer Klassenfahrt, dass man jeden Jugendlichen jeden Tag sieht. Selbst, wenn andere Jugendliche gesagt hätten, dass es ihr gut ginge, hätte man nachschauen müssen.


    Es geht nicht darum, dass für jedes Problem und jede gesundheitliche Krise am Ende der Lehrer verantwortlich gemacht wird, sondern darum, dass Lehrer die mitfahrenden Kinder/Jugendlichen "im Blick" haben - soweit dies eben möglich ist.

  • Ich meinte eigentlich nicht "richtig" oder "falsch", ich habe mich nur im ersten Moment gefragt, ob es der Familie nun in irgendein einer Weise besser geht, mit Geld kann man ja leider nichts aufwiegen. Aber wahrscheinlich geht es darum auch nicht.

    Gerechtigkeit ist das Einzige, was man im Nachhinein noch "erreichen" kann. Ich glaube auch, dass es darum geht, ein klares Signal zu senden.


    Die wenigen Lehrer, die bis jetzt immer noch nicht schriftlich nach Vorerkrankungen/Medikamenteneinnahme gefragt haben, werden das nach einem solchen Urteil nun hoffentlich tun. Ich kann mir auch vorstellen, dass das Thema an so einigen Schulen noch einmal angesprochen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Gerechtigkeit ist das Einzige, was man im Nachhinein noch "erreichen" kann. Ich glaube auch, dass es darum geht, ein klares Signal zu senden.


    Die wenigen Lehrer, die bis jetzt immer noch nicht schriftlich nach Vorerkrankungen/Medikamenteneinnahme gefragt haben, werden das nach einem solchen Urteil nun hoffentlich tun. Ich kann mir auch vorstellen, dass das Thema an so einigen Schulen noch einmal angesprochen wird.

    Mit Gerechtigkeit hat das m.E. nicht viel zu tun. Die Lehrkräfte haben sich falsch verhalten - meines Erachtens wiegt das Verhalten während der Fahrt sogar noch schwerer als die fehlende Abfrage der Vorerkrankungen. DAFÜR hätte ich sie verurteilt sehen wollen. Ich habe mich die ganze Zeit über gefragt, wieso das eigentlich nicht zentraler Gegenstand der Verhandlungen war. (Denkbar wäre natürlich, dass das die BR bereits übernommen hat.)

    Aus Trotz jetzt keine Klassenfahrten mehr zu machen, wie in einigen Kommentarspalten zu lesen ist, hat für mich etwas sehr Unprofessionelles.

  • Ich sehe das Problem nicht nur darin, dass Vorerkrankungen nicht vorher schriftlich abgefragt wurden, sondern insbesondere auch in dem Verhalten der Lehrerinnen vor Ort.

    Ja eben, das war aber, so weit ich es gelesen habe, nicht Teil des Urteils. Die Lehrerinnen kannten das Kind nicht mal, da dort mehrere Schulstufen mitfuhren. Begleitungen anzuordnen liegt aber in der Verantwortung der Schulleitung.


    Natürlich sollte man kein krankes Kind in der Herberge zurücklassen, das bestreitet hier auch niemand. Es wurde aber verurteilt, dass keine Vorabfrage vorlag. Ich habe bislang in den VwV unseres Bundeslandes keine solche Pflicht finden können. Und auch wenn viele das bisher immer gemacht haben, vermute ich sehr stark, dass das nicht jeder macht, bzw. nicht von allen Teilnehmenden auswendig auf dem Schirm hat, ob er eine Nussallergie hat o.ä. Problematisch wird es doch erst, wenn was passiert.


    Ich hoffe natürlich, dass ich immer vernünftig handele, aber ich würde es nicht beschwören. Und mir macht es ehrlich gesagt schon Angst, dass man am Ende eben doch persönlich verantwortlich gemacht wird für Entscheidungen, die man getroffen hat, die man ja immer aus Überlegungen heraus trifft. Die Lehrerinnen waren nicht betrunken oder so was, sie werden gedacht haben, dass es reicht, wenn sich ein Kind nicht gut fühlt, dass es mit einer Freundin im Zimmer bleibt und man nach dem Ausflug noch mal nachsieht. Und das wurde eben auch nicht von den Richtern beurteilt, sondern die formale Vorabfrage und die hätte, wenn Pflicht, an der Schule schon als Formular vorliegen können.

    So ganz bin ich noch nicht durch mit dem Verständnis des Urteils.

  • Ja eben, das war aber, so weit ich es gelesen habe, nicht Teil des Urteils. Die Lehrerinnen kannten das Kind nicht mal, da dort mehrere Schulstufen mitfuhren. Begleitungen anzuordnen liegt aber in der Verantwortung der Schulleitung.

    Die Lehrerinnen haben zugegeben, dass keine schriftl. Abfrage erfolgte. Da es hier ums Strafrecht geht, hat sich das Gericht eben auf den Umstand konzentriert, der zweifelsfrei nachweisbar war. Das heißt nicht, dass das andere Verhalten der Lehrerinnen keine Relevanz hat.


    Zitat

    Natürlich sollte man kein krankes Kind in der Herberge zurücklassen, das bestreitet hier auch niemand. Es wurde aber verurteilt, dass keine Vorabfrage vorlag. Ich habe bislang in den VwV unseres Bundeslandes keine solche Pflicht finden können. Und auch wenn viele das bisher immer gemacht haben, vermute ich sehr stark, dass das nicht jeder macht, bzw. nicht von allen Teilnehmenden auswendig auf dem Schirm hat, ob er eine Nussallergie hat o.ä. Problematisch wird es doch erst, wenn was passiert.

    Wenn die Eltern Krankheiten nicht angeben - aus welchen Gründen auch immer - hast du als Lehrkraft trotzdem deine Pflicht erfüllt.


    Viele Pflichten, die wir haben, sind nicht explizit niedergeschrieben, sondern ergeben sich aus abstrakten Konzepten.


    Zitat

    Ich hoffe natürlich, dass ich immer vernünftig handele, aber ich würde es nicht beschwören. Und mir macht es ehrlich gesagt schon Angst, dass man am Ende eben doch persönlich verantwortlich gemacht wird für Entscheidungen, die man getroffen hat, die man ja immer aus Überlegungen heraus trifft. Die Lehrerinnen waren nicht betrunken oder so was, sie werden gedacht haben, dass es reicht, wenn sich ein Kind nicht gut fühlt, dass es mit einer Freundin im Zimmer bleibt und man nach dem Ausflug noch mal nachsieht. Und das wurde eben auch nicht von den Richtern beurteilt, sondern die formale Vorabfrage und die hätte, wenn Pflicht, an der Schule schon als Formular vorliegen können.

    So ganz bin ich noch nicht durch mit dem Verständnis des Urteils.

    Laut Zeugin wurde den Lehrern gesagt, dass Emily "immer wieder wegsackt". DIe Lehrer haben laut Zeugenaussage erwidert, dass die Schüler auf sie aufpassen sollen.

    Eine der angeklagten Lehrerinnen musste mit einem Jungen zum Arzt und hat laut Zeugenaussage den anderen Schülern gesagt, dass sie mit keinem mehr ins Krankenhaus fahren wird.

  • Zitat

    Sarah sendete die Audiodatei, damit ihre Mutter mit Emilys Mutter Kontakt aufnehmen und um Rat bitten konnte. Emilys Mutter rief auf dem Handy der Tochter zurück, Sarah nahm ab. Emily sei zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen, zu sprechen, sagt das Mädchen. Weitere Schüler hätten sich im Zimmer befunden, darunter ein Junge, dessen Großvater ebenfalls Diabetiker ist.

    Auf Bitte von Emilys Mutter sollte der Mitschüler Emilys Blutzuckerwert messen. Als er damit begonnen habe, sei die Klassenlehrerin im Zimmer erschienen, habe das Handy konfisziert, das Gespräch unterbrochen und sämtliche Schüler aus dem Zimmer geschickt. So erzählen es die Jugendlichen. Kurz darauf alarmierte die Lehrerin den Rettungsdienst. Emily erlitt im Anschluss einen ersten Herzinfarkt. [...]


    Die Freundinnen schickten das Foto ihren Eltern, um über die Notlage Emilys zu informieren und Beistand zu bekommen, sagt Voßmeyer. Mit dem Rauswurf der Schulkameraden aus dem Herbergszimmer habe die Lehrerin auch die Hilfeleistung des Jungen, der Emilys Blutzuckerwert messen wollte, unterbunden. "Das war ein vergeblicher Rettungsversuch, ich sehe einen Zusammenhang zu dem erlittenen Herzinfarkt."


    https://www.spiegel.de/panoram…assenfahrt-a-1301746.html

    Das große Problem an diesem Fall ist, dass viele zentrale Informationen in zahlreichen Online-Artikeln gar nicht erwähnt werden. Es hätte niemals soweit kommen dürfen und ja - die Lehrerinnen haben hier eine klare Mitschuld.

  • Die Eltern wurden nicht angeklagt. Es gab keine Hinweise auf strafbares Verhalten der Eltern. Hinzu kommt, dass mögliches Fehlverhalten der Eltern keine Rechtfertigung für Fehlverhalten der Lehrerinenn wäre.

    Ja, das ist meiner Meinung nach auch ein Fehler, dass die Eltern nicht angeklagt wurden, denn sie haben immerhin das Kind auch in eine Gefahr gebracht, die nun einmal tödlich endete und sind somit meiner Meinung nach auch mit Schuld an dem ganzen Drama.
    Und nein, das rechtfertig in keiner Weise das Verhalten der Lehrer vor Ort, das geht so auch überhaupt nicht,. aber hätte eine extra Anklage sein sollen, meiner Meinung nach.


    Wenn die Eltern Krankheiten nicht angeben - aus welchen Gründen auch immer - hast du als Lehrkraft trotzdem deine Pflicht erfüllt.

    Nee, wenn du vor Ort dich nicht um das Kind kümmerst, dann ist das mindestens unterlassene Hilfeleistung, also hast du deine Pflicht nicht erfüllt. Das muss völlig unabhängig von der Abfrage sein.

  • Nee, wenn du vor Ort dich nicht um das Kind kümmerst, dann ist das mindestens unterlassene Hilfeleistung, also hast du deine Pflicht nicht erfüllt. Das muss völlig unabhängig von der Abfrage sein.

    Ich bezog mich natürlich nur auf die Abfrage. Dass man vor Ort natürlich trotzdem handeln muss, ist klar.

  • ...

    Laut Zeugin wurde den Lehrern gesagt, dass Emily "immer wieder wegsackt". DIe Lehrer haben laut Zeugenaussage erwidert, dass die Schüler auf sie aufpassen sollen.

    Eine der angeklagten Lehrerinnen musste mit einem Jungen zum Arzt und hat laut Zeugenaussage den anderen Schülern gesagt, dass sie mit keinem mehr ins Krankenhaus fahren wird.


    Das ist ja furchtbar! Aber warum war das dann nicht Gegenstand der Verhandlungen?

  • Ich bezog mich natürlich nur auf die Abfrage. Dass man vor Ort natürlich trotzdem handeln muss, ist klar.

    Eben. Eine akute medizinische Notlage kann auch bei einem bis dato völlig gesunden Kind auftreten.

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