Geldgeschäfte an Schulen

  • Naja, es lässt sich nunmal gut Ratschläge geben, wenn man Kollegen den Vortritt lässt.

    Nun. Ich lasse niemandem den Vortritt. Ich rate davon ab, zu fahren. U. a. wegen Dienstzeiten, die jenseits der physischen Grenzen liegen.


    Ich rate daher dazu, einen Dienstplan zu erstellen, der mit der Beantragung der Fahrt eingereicht wird. Ich rate dazu, auch alles andere vorab zu klären und als Teil des Antrags einzureichen.


    Die meisten Kolleginnen hören nicht auf mich. Ich sage ihnen, dass ich das dumm finde.


    Ich rate dazu, die relevanten Vorschriften zu lesen. Die interessieren nicht alle.


    Ich rate davon ab, private Konten zu verwenden.


    Das sind meine Ratschläge. Die resultieren aus meinen Erfahrungen. Ich gebe sie gerne auch jungen Kolleginnen, die das erste Mal fahren.


    Wann muss meine letzte Fahrt gewesen sein, damit ich diese Ratschläge geben darf?

  • Du kannst natürlich viele Ratschläge geben. Unter Umständen hören die Kollegen aber nicht darauf, weil es so wirkt, als käme es dir ganz recht, nicht fahren zu können. Ich kann mich irren. Vielleicht hast du die Problematik auch schon deiner SL vorgetragen und diese hat eine rechtlich wasserdichte Lösung gefunden, so dass du nun jedes Jahr eine Fahrt machst.

  • Du kannst natürlich viele Ratschläge geben. Unter Umständen hören die Kollegen aber nicht darauf, weil es so wirkt, als käme es dir ganz recht, nicht fahren zu können.

    Ich erkläre den Kolleginnen, warum ich nicht fahre. Ich rate ihnen, aus diesen Gründen auch nicht zu fahren. Wenn sie fahren, kennen sie zumindest ein paar Stolpersteine.


    Ich kann mich irren. Vielleicht hast du die Problematik auch schon deiner SL vorgetragen und diese hat eine rechtlich wasserdichte Lösung gefunden, so dass du nun jedes Jahr eine Fahrt machst.

    Ich habe nicht den Eindruck, dass die Schulleiterin sich da sonderlich für interessiert. Die lässt fahren, wer fahren will.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Krass, 58 Seiten zu diesem Thema. Es muss doch eine rechtlich sichere Lösung geben in jedem abundesland? Gibt es in SH auch, ist etwas unbequem, aber da muss man dann eben durch. Oder bringt es euch so viel Spaß, euch auf Nebenschauplätzen mit kleinen Fechtkämpfen und Duellen ein bisschen auszutoben? 🤔

  • Krass, 58 Seiten zu diesem Thema. Es muss doch eine rechtlich sichere Lösung geben in jedem abundesland? Gibt es in SH auch, ist etwas unbequem, aber da muss man dann eben durch. Oder bringt es euch so viel Spaß, euch auf Nebenschauplätzen mit kleinen Fechtkämpfen und Duellen ein bisschen auszutoben? 🤔

    Erstens gibt es keine rechtlich sichere Lösung in jedem Bundesland, wenn du irgendwas davon gelesen hättest, hättest du das mitbekommen. Und zweitens geht es nicht um Nebenschauplätze, sondern um ganz grundsätzliches Miteinanderumgehen an Schulen. Auch das: lesen und verstehen. Oder nachfragen, wenn was unklar ist.

  • Krass, 58 Seiten zu diesem Thema. Es muss doch eine rechtlich sichere Lösung geben in jedem abundesland? Gibt es in SH auch, ist etwas unbequem, aber da muss man dann eben durch. Oder bringt es euch so viel Spaß, euch auf Nebenschauplätzen mit kleinen Fechtkämpfen und Duellen ein bisschen auszutoben? 🤔

    Ich sehe das weder als Nebenschauplatz noch als kleinen Fechtkampf. Wir reden hier von einem Problem, welches fast alle Lehrkräfte betreffen dürfte und es nicht müsste, wenn die einzelnen Dienstherren oder auch Schulträger sich nicht weiterhin stur stellen würden. Für NDS gilt ganz klar, dass Gelder in Zusammenhang mit Schulfahrten auch über das Schulgirokonto zu laufen haben. Dass das also durchaus geht, ist offensichtlich.

  • . Für NDS gilt ganz klar, dass Gelder in Zusammenhang mit Schulfahrten auch über das Schulgirokonto zu laufen haben. Dass das also durchaus geht, ist offensichtlich.

    Aber selbst in NDS ist die Regelung nicht einfach umsetzbar, wenn es darum geht, dass Lehrkräfte auf der Fahrt etwas bezahlen sollen.


    Da gibt es auch Konstrukte, dass die Lehrkräfte selbst das Geld vom privaten Geld vorstrecken, alternativ müssten sie eine größere Summe bar mitnehmen.

  • Aber selbst in NDS ist die Regelung nicht einfach umsetzbar, wenn es darum geht, dass Lehrkräfte auf der Fahrt etwas bezahlen sollen.


    Da gibt es auch Konstrukte, dass die Lehrkräfte selbst das Geld vom privaten Geld vorstrecken, alternativ müssten sie eine größere Summe bar mitnehmen.

    Damit hast du sicher Recht. Insofern ist es wichtig, genau solche Fälle in der Planung bereits so weit es geht zu vermeiden. Mir fällt tatsächlich - mit einer Ausnahme - keine Situation ein, in der ich oder eine andere Begleitlehrkraft auf einer Fahrt mal Bargeld auslegen musste. Für Veranstaltungsorte (Museen, Führungen etc.) sind ohnehin vorab die Buchungen durchgeführt und entweder bereits vorab oder später auf Rechnung bezahlt worden, für spontane freiwillige Ausflüge von Teilgruppen führen die Kids Taschengeld mit.


    Das einzige Problem, was wir wirklich mal auf einer Fahrt hatten, war im Ausland ein medizinischer Notfall, dessen Kosten vor Ort liquidiert werden musste. Da waren einige Telefonate mit der Schule und den Eltern notwendig.

  • Seph : Mir fällt spontan eine Situation ein, in der die Lehrkräfte meiner Schule auf Klassenfahrten Bargeld brauchten: nämlich als sie - z. B. in Prag oder Dublin - vor Ort ÖPNV-Tages- oder Wochentickets für die SuS und Lehrkräfe kaufen mussten. Mittlerweile ist es aber meines Wissens in den meisten (Groß-)Städten auch möglich, solche Tickets im Voraus online zu erwerben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Da gibt es auch Konstrukte, dass die Lehrkräfte selbst das Geld vom privaten Geld vorstrecken, alternativ müssten sie eine größere Summe bar mitnehmen.

    Visa hat schon vor etlichen Jahren für Deutschland eine Behördenkreditkarte aufgelegt.
    Man könnte also, wenn man wollte.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Und warum sollte das in diesem Fall dann doch über ein Konto des Schulträgers funktionieren und sonst nicht bereits im Regelfall?

    Ich vertrete gerade nicht die Auffassung, dass irgendein Konto besonders oder ausschließlich geeignet ist, darauf abgesprochene Zahlungen pünktlich zu realisieren. Mein Hinweis auf das Konto des Schulträgers erfolgte dementsprechend auch nicht, weil ich davon einen größeren Erfolg erwarte - schließlich habe ich darauf hingewiesen, dass schlussendlich erst ein Gericht entscheiden könnte.


    Es geht zu diesem Zeitpunkt immer noch um die Frage des Inkassos durch den Schulträger, von dem O. Meier belegfrei behauptet, dass fehlende Beträge auf Privatkonten nicht eingefordert werden. Das ist eben falsch.


    Da der Schulleiter mit seinen Schreiben an die säumigen Eltern bislang keinen Erfolg hatte, gibt er den Vorgang zuständigkeitshalber an den Träger ab. Damit startet ein Mahnverfahren, das damit beginnt, dass der Träger die ausstehenden Gelder bei den Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsziel einfordert. Das kann erfolgreich sein, dann wird der entsprechende Betrag auf das ursprüngliche Konto transferiert. Landesbeschäftigte haben mit diesen Vorgängen nichts zu tun. Letztlich kann es so weit kommen, dass die Schülerin oder der Schüler die Schulfahrt nicht antritt und in der Schule am Unterricht anderer Klassen teilnimmt.


    Mögliche Kosten, die der Träger möglicherweise zu tragen hat, z.B. Stornokosten, werden von den Eltern zurückgefordert.

  • Um den größeren Erfolg geht es dabei gar nicht. Es geht darum, dass sich scheinbar noch immer einige Schulträger und Dienstherren einen schlanken Fuß machen und erwarten, den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Fahrten auf Privatkonten von Lehrkräften auszulagern anstatt diese gleich über das schulbezogene eigene Konto laufen zu lassen.


    Dass das Inkasso für Fahrten selbstverständlich durch (zumindest in NDS) den Dienstherrn erfolgt, sollte wenig verwundern. Und es dürfte uns allen recht klar sein, wie ein solches Verfahren abläuft, aber auch darum geht es hier nicht. Schräg wird das dann, wenn dieses Inkasso durch den Dienstherrn für Fehlbeträge auf einem Privatkonto einer Lehrkraft erfolgt....die dafür am besten bis zur Klärung der Sache auch noch in Vorleistung gehen darf. In diesem Fall - und genau darum geht es hier in dieser Diskussion - gilt das hier nämlich nicht mehr:

    Landesbeschäftigte haben mit diesen Vorgängen nichts zu tun.


    Im Ergebnis kann nur immer wieder betont werden, dienstlichen Zahlungverkehr keineswegs über eigene Konten abzuwickeln.

  • Beitrag von Anton Reiser ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().

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